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   BFH, 22.02.2007 - IX B 143/06   

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https://dejure.org/2007,18568
BFH, 22.02.2007 - IX B 143/06 (https://dejure.org/2007,18568)
BFH, Entscheidung vom 22.02.2007 - IX B 143/06 (https://dejure.org/2007,18568)
BFH, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - IX B 143/06 (https://dejure.org/2007,18568)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.07.2005 - XI B 95/03

    Nichtzulassungsbeschwerde: kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 22.02.2007 - IX B 143/06
    Hat das FG seine Entscheidung --wie hier-- kumulativ auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so muss hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht werden und vorliegen (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Juli 2005 XI B 95/03, BFH/NV 2005, 2032, m.w.N.).
  • BFH, 14.02.2006 - II B 30/05

    Im Ausland lebender Zeuge; Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 22.02.2007 - IX B 143/06
    b) Zum einen verpflichtet der Anspruch auf rechtliches Gehör das Gericht nicht, den Beteiligten die einzelnen für seine Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (z.B. BFH-Beschluss vom 14. Februar 2006 II B 30/05, BFH/NV 2006, 1056, m.w.N.).
  • BFH, 01.08.2002 - VII B 35/02

    NZB; Widerruf der Bestellung als Steuerberater; grundsätzliche Bedeutung;

    Auszug aus BFH, 22.02.2007 - IX B 143/06
    Im Übrigen fehlt es an der Darlegung, dass das FG nach seiner materiell-rechtlichen Auffassung, auf die bei der Prüfung eines Verfahrensverstoßes abzustellen ist, bei Gewährung des rechtlichen Gehörs zu einer anderen Entscheidung gekommen wäre (z.B. BFH-Beschluss vom 1. August 2002 VII B 35/02, BFH/NV 2002, 1499).
  • BFH, 21.11.2007 - XI B 101/06

    Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Begründung des FG-Urteils -

    Ist das Urteil des FG --wie im Streitfall-- auf mehrere Gründe gestützt, so muss hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO geltend gemacht werden und vorliegen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Februar 2007 IX B 143/06, juris, und vom 12. Juli 2007 III B 138/06, BFH/NV 2007, 2131, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 03.07.2012 - IX B 185/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: EigZulG ausgelaufenes Recht; rechtliches Gehör und

    Wegen der Doppelbegründung (1. keine Anschaffungskosten, 2. Gestaltungsmissbrauch --ein Gesichtspunkt, der schon im Ablehnungs- wie im Einspruchsbescheid entscheidend war) kann das klageabweisende FG-Urteil auch nicht auf einer (möglichen) Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Hinweispflicht beruhen, weil diese Verletzung lediglich hinsichtlich einer (keine Anschaffungskosten) von zwei selbständig tragenden Begründungen geltend gemacht wurde (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Dezember 2010 V B 35/10, BFH/NV 2011, 462, unter II.1.; vom 6. November 2007 I B 7/07, und vom 22. Februar 2007 IX B 143/06, jeweils in juris).
  • BFH, 01.04.2008 - I B 210/07

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Denn wenn ein FG-Urteil auf mehrere Gründe gestützt wird, muss hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO geltend gemacht werden und vorliegen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Februar 2007 IX B 143/06, juris, und vom 12. Juli 2007 III B 138/06, BFH/NV 2007, 2131, jeweils m.w.N.).
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