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   BFH, 10.02.2010 - IX B 163/09   

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BFH, 10.02.2010 - IX B 163/09 (https://dejure.org/2010,4550)
BFH, Entscheidung vom 10.02.2010 - IX B 163/09 (https://dejure.org/2010,4550)
BFH, Entscheidung vom 10. Februar 2010 - IX B 163/09 (https://dejure.org/2010,4550)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Mietverhältnis zwischen "nahen Angehörigen", Darlegungserfordernis bei Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung der Rechtseinheit - Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO - Sachaufklärungsrüge

  • openjur.de

    Mietverhältnis zwischen "nahen Angehörigen", Darlegungserfordernis bei Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung der Rechtseinheit; Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO; Sachaufklärungsrüge

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1, FGO § 96... Abs 1 S 1, FGO § 81 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 5 S 2, FGO § 118 Abs 2, EStG § 9 Abs 1, EStG § 12, GG Art 103 Abs 1, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Mietverhältnis zwischen "nahen Angehörigen", Darlegungserfordernis bei Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung der Rechtseinheit - Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO - Sachaufklärungsrüge

  • Bundesfinanzhof

    Mietverhältnis zwischen "nahen Angehörigen", Darlegungserfordernis bei Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung der Rechtseinheit - Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO - Sachaufklärungsrüge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 81 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO
    Mietverhältnis zwischen "nahen Angehörigen", Darlegungserfordernis bei Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung der Rechtseinheit - Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO - Sachaufklärungsrüge

  • rewis.io

    Mietverhältnis zwischen "nahen Angehörigen", Darlegungserfordernis bei Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung der Rechtseinheit - Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO - Sachaufklärungsrüge

  • rewis.io

    Mietverhältnis zwischen "nahen Angehörigen", Darlegungserfordernis bei Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung der Rechtseinheit - Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO - Sachaufklärungsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung einer lediglich gegen die in der Entscheidung vorgenommene Würdigung der festgestellten Tatsachen gerichtete Revision

  • datenbank.nwb.de

    Zuordnung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen zum steuerlich relevanten oder privaten Bereich; Darlegung der Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung der Rechtseinheit; Sachaufklärungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 20.01.2003 - IX B 94/02

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 10.02.2010 - IX B 163/09
    Es fehlt insoweit an Ausführungen, inwieweit die von ihm aufgeworfene Frage in Rechtsprechung und/oder Schrifttum vor dem Hintergrund der hierzu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Januar 2003 IX B 94/02, BFH/NV 2003, 617) weiter umstritten ist und deshalb eine höchstrichterliche Klärung über die materiell-rechtliche Beurteilung des Streitfalles hinaus für die Allgemeinheit Bedeutung hat.

    Dabei ist entscheidend zu berücksichtigen --worauf auch das FG abgestellt hat--, ob ein den Gleichklang wirtschaftlicher Interessen indizierendes Näheverhältnis angenommen werden kann (BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 617, m.w.N.).

  • BFH, 26.02.2009 - IX B 138/08

    Revisionszulassung: Divergenz, Rechtsanwendungsfehler, Akteninhalt,

    Auszug aus BFH, 10.02.2010 - IX B 163/09
    Dazu reichen weder eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen noch die (vorgebliche) fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalls noch bloße Subsumtionsfehler des FG aus (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. April 2002 X B 140/01, BFH/NV 2002, 1046; vom 26. Februar 2009 IX B 138/08, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 27.08.2008 - IX B 207/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Werbungskosten - wirtschaftliches Eigentum -

    Auszug aus BFH, 10.02.2010 - IX B 163/09
    b) Soweit der Kläger eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) als Verfahrensmangel in Gestalt des Unterlassens einer Amtsermittlung rügt, berücksichtigt er bei seinen --auf einer anderen Tatsachenwürdigung basierenden-- Ausführungen nicht den maßgebenden materiell-rechtlichen Standpunkt des FG (vgl. BFH-Beschluss vom 27. August 2008 IX B 207/07, BFH/NV 2008, 2022, m.w.N.).
  • BFH, 14.08.2001 - XI B 57/01

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlerhafte Begründung -

    Auszug aus BFH, 10.02.2010 - IX B 163/09
    Erforderlich ist vielmehr, dass eine die Abweichung erkennbar machende Gegenüberstellung von Rechtssätzen, eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen oder ein offensichtlicher (materieller oder formeller) Rechtsanwendungsfehler des FG von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung dargetan wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51; vom 28. Juni 2002 III B 28/02, BFH/NV 2002, 1474).
  • BFH, 09.01.2007 - VIII B 180/05

    Sachaufklärungsrüge; Übergehen von Beweisanträgen; Sachverhalt mit Auslandsbezug

    Auszug aus BFH, 10.02.2010 - IX B 163/09
    Die Sachaufklärungsrüge kann nicht dazu dienen, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, welche eine fachkundig vertretene Partei selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (BFH-Beschluss vom 9. Januar 2007 VIII B 180/05, BFH/NV 2007, 751).
  • BFH, 28.06.2002 - III B 28/02

    NZB; BFH-Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rspr.; Anspruch auf

    Auszug aus BFH, 10.02.2010 - IX B 163/09
    Erforderlich ist vielmehr, dass eine die Abweichung erkennbar machende Gegenüberstellung von Rechtssätzen, eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen oder ein offensichtlicher (materieller oder formeller) Rechtsanwendungsfehler des FG von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung dargetan wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51; vom 28. Juni 2002 III B 28/02, BFH/NV 2002, 1474).
  • BFH, 10.09.2003 - IX B 43/03

    Verfahrensmangel; große Übergangsregelung gem. § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG

    Auszug aus BFH, 10.02.2010 - IX B 163/09
    Soweit der Kläger die Beweiswürdigung durch das FG als nicht durch den streitgegenständlichen Sachverhalt gedeckt und mithin fehlerhaft ansieht, wendet er sich nach dem tatsächlichen Gehalt seines Beschwerdevorbringens --wie der Beklagte und Beschwerdegegner in der Beschwerdeerwiderung zutreffend ausführt-- im Ergebnis gegen die Würdigung der festgestellten Tatsachen durch das FG; mit solchen der Revision vorbehaltenen Einwendungen kann er im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren indes nicht gehört werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. September 2003 IX B 43/03, BFH/NV 2003, 1582).
  • BFH, 16.04.2002 - X B 140/01

    Neues Zulassungsrecht; Divergenz i.S.v. § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Altern. FGO n.F.

    Auszug aus BFH, 10.02.2010 - IX B 163/09
    Dazu reichen weder eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen noch die (vorgebliche) fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalls noch bloße Subsumtionsfehler des FG aus (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. April 2002 X B 140/01, BFH/NV 2002, 1046; vom 26. Februar 2009 IX B 138/08, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 09.10.2013 - IX R 2/13

    Zur Berücksichtigung von Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung -

    Im Rahmen der Prüfung, ob ein Mietverhältnis dem steuerlich bedeutsamen (§ 9 Abs. 1 EStG) oder dem privaten Bereich (§ 12 EStG) zuzuordnen ist, ist maßgeblich zu berücksichtigen, ob ein den Gleichklang wirtschaftlicher Interessen indizierendes, den Einzelfall bestimmendes Näheverhältnis angenommen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 25. Mai 2012 IX B 20/12, BFH/NV 2012, 1308; vom 10. Februar 2010 IX B 163/09, BFH/NV 2010, 887; Blümich/ Heuermann, § 21 EStG Rz 126).
  • BFH, 19.11.2014 - VIII R 23/11

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung - Begriff der

    Im Rahmen der Prüfung, ob ein Mietverhältnis dem steuerlich bedeutsamen oder dem privaten Bereich (§ 12 EStG) zuzuordnen ist, ist maßgeblich zu berücksichtigen, ob ein den Gleichklang wirtschaftlicher Interessen indizierendes, den Einzelfall bestimmendes Näheverhältnis angenommen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 25. Mai 2012 IX B 20/12, BFH/NV 2012, 1308; vom 10. Februar 2010 IX B 163/09, BFH/NV 2010, 887; Blümich/Heuermann, § 21 EStG Rz 126).
  • BFH, 22.01.2013 - IX R 70/10

    Steuerliche Nichtanerkennung eines nicht vertragsgemäß durchgeführten

    Im Rahmen der Prüfung, ob ein Mietverhältnis dem steuerlich bedeutsamen (§ 9 Abs. 1 EStG) oder dem privaten Bereich (§ 12 EStG) zuzuordnen ist, ist maßgeblich zu berücksichtigen, ob ein den Gleichklang wirtschaftlicher Interessen indizierendes, den Einzelfall bestimmendes Näheverhältnis angenommen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 25. Mai 2012 IX B 20/12, BFH/NV 2012, 1308; vom 10. Februar 2010 IX B 163/09, BFH/NV 2010, 887; Blümich/Heuermann, § 21 EStG Rz 126).
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.06.2019 - 2 K 1277/18

    Mindestvoraussetzungen für den Beginn einer Außenprüfung - Rückwirkender

    Somit ist im Streitfall im Rahmen der Prüfung, ob ein Miet- oder Pachtverhältnis dem steuerlich bedeutsamen (§ 9 Abs. 1 EStG) oder dem privaten Bereich (§ 12 EStG) zuzuordnen ist, darauf abzustellen, ob aufgrund des Bestehens eines Näheverhältnisses der Vertragsparteien des Pachtvertrages vom 28. Januar 2002 ein Gleichklang wirtschaftlicher Interessen angenommen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 25. Mai 2012 IX B 20/12, BFH/NV 2012, 1308; vom 10. Februar 2010 IX B 163/09, BFH-Urteil vom 19. November 2014 VIII R 23/11, juris; Blümich/ Heuermann, § 21 EStG Rz 126).
  • BFH, 03.02.2012 - IX B 126/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Nebeneinander von dinglichem Nutzungsrecht und

    Dazu muss vielmehr eine die Abweichung erkennbar machende Gegenüberstellung von Rechtssätzen, eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen oder ein offensichtlicher (materieller oder formeller) Rechtsanwendungsfehler des FG von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung dargetan werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Juni 2009 IX B 74/09, nicht amtlich veröffentlicht; vom 23. August 2011 IX B 63/11, BFH/NV 2012, 53; vom 10. Februar 2010 IX B 163/09, BFH/NV 2010, 887, jeweils unter 2., m.w.N.).
  • BFH, 18.10.2010 - VI B 91/10

    Anspruch auf rechtliches Gehör und richterliche Hinweispflicht

    Erforderlich ist vielmehr, dass eine die Abweichung erkennbar machende Gegenüberstellung von Rechtssätzen, eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen oder ein offensichtlicher (materieller oder formeller) Rechtsanwendungsfehler des FG von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung dargetan wird (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Februar 2010 IX B 163/09, BFH/NV 2010, 887, m.w.N.).
  • BFH, 01.08.2012 - IX R 18/11

    Mietvertrag zwischen Eltern und Kind - Fremdvergleich - Vorbehaltsklausel zur

    Sie ist daher Ausdruck eines den Gleichklang wirtschaftlicher Interessen indizierenden Näheverhältnisses (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Februar 2010 IX B 163/09, BFH/NV 2010, 887, unter 1.) und dokumentiert die private Veranlassung der gewählten Vertragsgestaltung.
  • BFH, 25.05.2012 - IX B 20/12

    Zuordnung eines Mietverhältnisses zwischen "nahe stehenden Personen" zum

    Es kann nicht allgemein und losgelöst vom jeweiligen Einzelfall geklärt werden, wann zwischen zwei Personen ein Näheverhältnis besteht, das auf einen Gleichklang wirtschaftlicher Interessen schließen lässt (vgl. zu diesem Beweisanzeichen BFH-Beschlüsse vom 20. Januar 2003 IX B 94/02, BFH/NV 2003, 617, und vom 10. Februar 2010 IX B 163/09, BFH/NV 2010, 887).
  • BFH, 25.01.2013 - V B 95/12

    Teiloption bei Grundstücksvermietung

    Es liegt auch kein offensichtlicher (materieller oder formeller) Rechtsanwendungsfehler des FG von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung vor, der geeignet wäre, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. Dezember 2002 IX B 124/02, BFH/NV 2003, 495; vom 10. Februar 2010 IX B 163/09, BFH/NV 2010, 887).
  • BFH, 22.07.2010 - VII B 126/09

    Geschäftsführerhaftung: Verletzung von Überwachungspflichten -

    Die Sachaufklärungsrüge kann nicht dazu dienen, Aufklärungsmaßnahmen zu ersetzen, welche eine fachkundig vertretene Partei selbst in zumutbarer Weise hätte treffen bzw. erbringen können, diese jedoch unterlassen hat (BFH-Beschluss vom 10. Februar 2010 IX B 163/09, BFH/NV 2010, 887).
  • BFH, 20.09.2012 - IX B 174/11

    NZB: Divergenz bei Ermessensentscheidung; unterlassene Amtsermittlung

  • BFH, 24.07.2012 - IX B 173/11

    NZB: Fremdvergleich, Vertragsauslegung, Rechtsanwendungsfehler; Gesamtergebnis

  • BFH, 03.07.2012 - IX B 185/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: EigZulG ausgelaufenes Recht; rechtliches Gehör und

  • BFH, 16.09.2010 - VII B 281/09

    Insolvenzantrag bei werthaltigen Rückgewähransprüchen unzulässig - Verlust des

  • BFH, 06.10.2015 - V B 23/15

    Unzulässigkeit einer Anfechtungsklage - Darlegungserfordernisse bei der Rüge

  • BFH, 08.04.2013 - V B 122/11

    Ermittlungspflicht der Familienkasse bei Familienleistungsansprüchen im Ausland,

  • BFH, 12.12.2012 - IX B 109/12

    Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtsanwendungsfehler

  • BFH, 09.12.2010 - V B 11/10

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Mitwirkung der

  • BFH, 10.06.2010 - IX B 202/09

    Keine fehlende Urteilsbegründung bei Übergehen vom FG nicht bedachter Gründe -

  • BFH, 05.11.2014 - VII B 113/14

    Rechtswegrüge im NZB-Verfahren - Tatbestandsberichtigung

  • BFH, 06.02.2013 - III B 116/12

    Zulagenrechtliche Einordnung der Bearbeitung von Getreide

  • BFH, 23.03.2012 - IX B 7/12

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung

  • BFH, 27.05.2013 - IX B 183/12

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • FG München, 08.02.2011 - 13 K 962/08

    Schuldzinsenabzug bei gemischt genutztem Gebäude: Darlehenszuordnung, Zinsabzug

  • FG Baden-Württemberg, 18.10.2011 - 8 K 4663/09

    Zuordnung eines Mietverhältnisses zwischen "nahe stehenden Personen" zum privaten

  • FG München, 17.10.2013 - 5 K 873/12

    Tatsächliche Durchführung eines Mietverhältnisses unter nahen Angehörigen

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