Rechtsprechung
BFH, 30.05.2007 - IX B 215/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Schlüssige Rüge von Verfahrensfehlern; Verfahrensverstöße können eine Besorgnis der Befangenheit nur ausnahmsweise rechtfertigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 31.10.2006 - 7 K 227/05
- BFH, 30.05.2007 - IX B 215/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 07.02.2005 - IX B 239/02
NZB: Steuerfreiheit des von schweizerischer Invalidenversicherung gezahlten …
Auszug aus BFH, 30.05.2007 - IX B 215/06
Dies kann die Revisionszulassung nicht rechtfertigen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 7. Februar 2005 IX B 239/02, BFH/NV 2005, 1052). - BFH, 17.05.2006 - VIII B 130/05
Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz
Auszug aus BFH, 30.05.2007 - IX B 215/06
Die geltend gemachte Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO) kann der Beschwerde schon deshalb nicht zum Erfolg verhelfen, weil sich die Identität des etwaigen Divergenzurteils aus der Beschwerdeschrift nicht ergibt (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Mai 2006 VIII B 130/05, BFH/NV 2006, 1478). - BFH, 15.03.2002 - X B 175/01
Überraschungsentscheidung; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; …
Auszug aus BFH, 30.05.2007 - IX B 215/06
Offen bleibt, welche Aktenteile nicht berücksichtigt worden sind und inwieweit das angefochtene Urteil hierauf unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des Gerichts beruht (vgl. BFH-Beschluss vom 15. März 2002 X B 175/01, BFH/NV 2002, 944). - BFH, 22.05.2002 - VI B 2/02
Rechtliches Gehör; Verwehrung von Akteneinsicht
Auszug aus BFH, 30.05.2007 - IX B 215/06
Soweit die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) durch eine nicht hinreichende Gewährung von Akteneinsicht (§ 78 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) rügen, ist nicht ersichtlich, inwieweit das Gericht Akten ausgewertet hat, in die die Akteneinsicht verweigert wurde (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Mai 2002 VI B 2/02, BFH/NV 2002, 1168 unter 1. der Gründe). - BFH, 13.01.2003 - III B 51/02
NZB - Verfahrensmängel, Übergehen von Beweisanträgen
Auszug aus BFH, 30.05.2007 - IX B 215/06
Die Rüge, das FG habe das Ablehnungsgesuch der Kläger hinsichtlich mitwirkender Richter unter Verstoß gegen § 51 FGO i.V.m. § 42 ff. der Zivilprozessordnung zurückgewiesen, kann im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nur dann als Verfahrensfehler berücksichtigt werden, wenn das FG mit seiner Entscheidung das Verfahrensgrundrecht des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) verletzt hat, also willkürlich entschieden hat (ständige Rechtsprechung, BFH-Beschluss vom 13. Januar 2003 III B 51/02, BFH/NV 2003, 640).
- BGH, 05.03.2009 - IX ZR 90/06
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die haftungsausfüllende …
Wiederum hat es sich zutreffend an der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes orientiert, wonach die Rüge verfahrensfehlerhaft verweigerter Akteneinsicht eine Nichtzulassungsbeschwerde nur dann schlüssig zu begründen vermag, wenn der Beschwerdeführer zumindest vorbringt, welche weiteren möglicherweise entscheidungsrelevanten Umstände sich aus den Akten noch ergeben hätten (BFHE 135, 167 f;… BFH/NV 1994, 380;… BFH/NV 1996, 553, 554;… BFH/NV 1999, 627, 628;… BFH/NV 2001, 918; BFH Beschl. v. 14. Mai 2003 - X B 182/01, [...];… BFH/NV 2004, 497, 499 ; BFH Beschl. v. 24. Mai 2004 - V B 152/02, [...];… BFH/NV 2005, 2216, 2217 ;… BFH/NV 2005, 2222, 2223 ;… BFH Beschl. v. 27. Februar 2007 - X B 20/06, [...], Rn. 8; Beschl. v. 30. Mai 2007 - IX B 215/06, [...], Rn. 2 f.).