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   BFH, 30.05.2007 - IX B 215/06   

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https://dejure.org/2007,18650
BFH, 30.05.2007 - IX B 215/06 (https://dejure.org/2007,18650)
BFH, Entscheidung vom 30.05.2007 - IX B 215/06 (https://dejure.org/2007,18650)
BFH, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - IX B 215/06 (https://dejure.org/2007,18650)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.02.2005 - IX B 239/02

    NZB: Steuerfreiheit des von schweizerischer Invalidenversicherung gezahlten

    Auszug aus BFH, 30.05.2007 - IX B 215/06
    Dies kann die Revisionszulassung nicht rechtfertigen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 7. Februar 2005 IX B 239/02, BFH/NV 2005, 1052).
  • BFH, 17.05.2006 - VIII B 130/05

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Auszug aus BFH, 30.05.2007 - IX B 215/06
    Die geltend gemachte Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO) kann der Beschwerde schon deshalb nicht zum Erfolg verhelfen, weil sich die Identität des etwaigen Divergenzurteils aus der Beschwerdeschrift nicht ergibt (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Mai 2006 VIII B 130/05, BFH/NV 2006, 1478).
  • BFH, 15.03.2002 - X B 175/01

    Überraschungsentscheidung; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten;

    Auszug aus BFH, 30.05.2007 - IX B 215/06
    Offen bleibt, welche Aktenteile nicht berücksichtigt worden sind und inwieweit das angefochtene Urteil hierauf unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des Gerichts beruht (vgl. BFH-Beschluss vom 15. März 2002 X B 175/01, BFH/NV 2002, 944).
  • BFH, 22.05.2002 - VI B 2/02

    Rechtliches Gehör; Verwehrung von Akteneinsicht

    Auszug aus BFH, 30.05.2007 - IX B 215/06
    Soweit die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) durch eine nicht hinreichende Gewährung von Akteneinsicht (§ 78 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) rügen, ist nicht ersichtlich, inwieweit das Gericht Akten ausgewertet hat, in die die Akteneinsicht verweigert wurde (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Mai 2002 VI B 2/02, BFH/NV 2002, 1168 unter 1. der Gründe).
  • BFH, 13.01.2003 - III B 51/02

    NZB - Verfahrensmängel, Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 30.05.2007 - IX B 215/06
    Die Rüge, das FG habe das Ablehnungsgesuch der Kläger hinsichtlich mitwirkender Richter unter Verstoß gegen § 51 FGO i.V.m. § 42 ff. der Zivilprozessordnung zurückgewiesen, kann im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nur dann als Verfahrensfehler berücksichtigt werden, wenn das FG mit seiner Entscheidung das Verfahrensgrundrecht des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) verletzt hat, also willkürlich entschieden hat (ständige Rechtsprechung, BFH-Beschluss vom 13. Januar 2003 III B 51/02, BFH/NV 2003, 640).
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