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   BFH, 07.05.2009 - IX B 221/08   

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https://dejure.org/2009,17753
BFH, 07.05.2009 - IX B 221/08 (https://dejure.org/2009,17753)
BFH, Entscheidung vom 07.05.2009 - IX B 221/08 (https://dejure.org/2009,17753)
BFH, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - IX B 221/08 (https://dejure.org/2009,17753)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beteiligung als Voraussetzung des § 17 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17 Abs. 1; EStG § 17 Abs. 4
    Anwendbarkeit des § 17 Abs. 1 und Abs. 4 Einkommensteuergesetz ( EStG ) auf den Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit dem fehlgeschlagenen Erwerb einer wesentlichen Beteiligung an einer bereits gegründeten Kapitalgesellschaft entstandenen Verluste als klärungsbedürftige ...

  • datenbank.nwb.de

    Beteiligung bzw. Anwartschaft auf eine Beteiligung als Voraussetzung des § 17 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 20.04.2004 - VIII R 4/02

    Fehlgeschlagener Erwerb bei einer wesentlichen Beteiligung

    Auszug aus BFH, 07.05.2009 - IX B 221/08
    Auf dieser Linie liegt auch das von den Klägern wie auch vom FG zitierte Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. April 2004 VIII R 4/02 (BFHE 205, 292, BStBl II 2004, 597).
  • BFH, 17.05.2017 - VI R 1/16

    Vergeblicher Aufwand im Hinblick auf eine angestrebte Vorstandsposition sowie zum

    Abgesehen davon, dass zweifelhaft ist, ob der Verlust insoweit bereits im Streitjahr zu berücksichtigen wäre, scheitert der Ansatz insgesamt daran, dass § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG nicht auf Verluste anwendbar sind, die dem Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit einem geplanten, aber fehlgeschlagenen Erwerb einer qualifizierten Beteiligung an einer tatsächlich nicht gegründeten Kapitalgesellschaft entstehen (BFH-Urteil vom 20. April 2004 VIII R 4/02, BFHE 205, 292, BStBl II 2004, 597; BFH-Beschluss vom 7. Mai 2009 IX B 221/08, BFH/NV 2009, 1265).
  • FG Düsseldorf, 05.07.2012 - 11 K 4602/10

    Eigenkapitalersetzendes Darlehen des Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft

    Das BFH-Urteil vom 20. April 2004 (VIIII R 4/02, BFHE 205, 292, BStBl II 2004, 597) und der BFH-Beschluss vom 7. Mai 2009 (IX B 221/08, BFH/NV 2009, 1265) beträfen Fälle, in denen es zur Gründung der Kapitalgesellschaft bzw. zum Erwerb einer qualifizierten Beteiligung nicht gekommen sei.

    Nach den Grundsätzen der BFH-Entscheidungen vom 7. Mai 2009 (IX B 221/08, BFH/NV 2009, 1265) und 20. April 2004 (VIII R 4/02, BFHE 205, 292, BStBl II 2004, 597) sei § 17 Abs. 1, 4 EStG nicht auf Verluste anwendbar, die dem Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit einem geplanten, aber fehlgeschlagenen Erwerb einer qualifizierten Beteiligung an einer bereits gegründeten und später wieder aufgelösten Kapitalgesellschaft entstanden seien, wenn der Steuerpflichtige weder eine Beteiligung noch eine Anwartschaft auf eine solche Beteiligung erworben habe.

    Für die Berücksichtigung der Aufwendungen als Anschaffungskosten sind die BFH-Entscheidungen vom 20. April 2004 (VIII R 4/02, BFHE 205, 292, BStBl II 2004, 597) und 7. Mai 2009 (IX B 221/08, BFH/NV 2009, 1265) ohne unmittelbare Bedeutung.

  • FG Hamburg, 23.04.2014 - 6 K 248/13

    Abgrenzung zwischen Werbungskosten und Anschaffungskosten -

    Wegen des eindeutigen Wortlauts des § 17 EStG kann die Vorschrift nicht analog auch auf einen lediglich beabsichtigten Erwerb angewendet werden (siehe z. B. BFH Urteil vom 20.04.2004 VIII R 4/02, a. a. O.; BFH Beschluss vom 07.05.2009 IX B 221/08, BFH/NV 2009, 1265).
  • FG Köln, 21.10.2015 - 14 K 2767/12

    Beteiligungsverlust als Werbungskosten des Arbeitnehmers absetzbar

    Eine steuermindernde Berücksichtigung der Kosten als Auflösungsverlust scheidet deshalb aus (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 7. Mai 2009 IX B 221/08, BFH/NV 2009, 1265).
  • FG Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 3 K 154/07

    Übertragung einer Freizügigkeitsleistung auf ein Freizügigkeitskonto bei Wechsel

    Für die Beurteilung, ob eine solche gesetzliche Verpflichtung besteht, ist das Schweizerische Recht maßgeblich (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 1265 zu II. 1. b).
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