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   BFH, 10.09.2003 - IX B 43/03   

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https://dejure.org/2003,8695
BFH, 10.09.2003 - IX B 43/03 (https://dejure.org/2003,8695)
BFH, Entscheidung vom 10.09.2003 - IX B 43/03 (https://dejure.org/2003,8695)
BFH, Entscheidung vom 10. September 2003 - IX B 43/03 (https://dejure.org/2003,8695)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 118

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensmangel; große Übergangsregelung gem. § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Anwendung der großen Übergangsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.11.1997 - IX B 93/97
    Auszug aus BFH, 10.09.2003 - IX B 43/03
    Für die Anwendung der großen Übergangsregelung (§ 52 Abs. 21 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) ist nicht entscheidend, ob das FA bei der Steuerfestsetzung für das Jahr 1986 den Nutzungswert der eigengenutzten Wohnung tatsächlich durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelt hat, sondern, ob er bei zutreffender Anwendung des Gesetzes nach dieser Rechnungsmethode hätte ermittelt werden müssen (z.B. BFH-Beschluss vom 21. November 1997 IX B 93/97, BFH/NV 1998, 576).
  • BFH, 26.07.2001 - X B 6/01

    Rechtsmittel - Zulassungsgrund - Rechtsmittelbegründung - Divergenz

    Auszug aus BFH, 10.09.2003 - IX B 43/03
    Nach dem sachlichen Gehalt ihres Vorbringens wendet sich die Klägerin gegen die vom FG vorgenommene Würdigung des festgestellten Sachverhaltes; mit diesen der Revision vorbehaltenen Angriffen kann sie im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juli 2001 X B 6/01, BFH/NV 2002, 37).
  • BFH, 10.02.2010 - IX B 163/09

    Mietverhältnis zwischen "nahen Angehörigen", Darlegungserfordernis bei

    Soweit der Kläger die Beweiswürdigung durch das FG als nicht durch den streitgegenständlichen Sachverhalt gedeckt und mithin fehlerhaft ansieht, wendet er sich nach dem tatsächlichen Gehalt seines Beschwerdevorbringens --wie der Beklagte und Beschwerdegegner in der Beschwerdeerwiderung zutreffend ausführt-- im Ergebnis gegen die Würdigung der festgestellten Tatsachen durch das FG; mit solchen der Revision vorbehaltenen Einwendungen kann er im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren indes nicht gehört werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. September 2003 IX B 43/03, BFH/NV 2003, 1582).
  • BFH, 28.08.2007 - IX B 98/07

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung

    Nach dem sachlichen Gehalt ihres Beschwerdevorbringens wenden sich die Kläger --auch mit ihrem Einwand der Überspannung der Beweisanforderungen-- lediglich gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des FG und machen geltend, diese sei fehlerhaft; mit solchen Angriffen können sie im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden (z.B. BFH-Beschluss vom 10. September 2003 IX B 43/03, BFH/NV 2003, 1582, unter 1.).
  • BFH, 06.08.2012 - IX B 51/12

    NZB: Fehlen von Entscheidungsgründen; Verstoß gegen den Akteninhalt;

    Soweit die Klägerin die Beweiswürdigung durch das FG als fehlerhaft ansieht, wendet sie sich nach dem tatsächlichen Gehalt ihres Beschwerdevorbringens im Ergebnis nur gegen die Würdigung der festgestellten Tatsachen durch das FG; mit solchen der Revision vorbehaltenen Einwendungen kann er im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren indes nicht gehört werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. September 2003 IX B 43/03, BFH/NV 2003, 1582).
  • BFH, 09.10.2008 - IX B 87/08

    Zulassung der Revision wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit"und Darlegung von

    Soweit die Kläger diese Beweiswürdigung als "grob fehlerhaft" ansehen, wenden sie sich nach dem tatsächlichen Gehalt ihres Beschwerdevorbringens --wie der Beklagte und Beschwerdegegner in der Beschwerdeerwiderung zutreffend ausführt-- im Ergebnis gegen die Würdigung der festgestellten Tatsachen durch das FG; mit solchen der Revision vorbehaltenen Einwendungen können sie im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren indes nicht gehört werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. September 2003 IX B 43/03, BFH/NV 2003, 1582).
  • BFH, 22.10.2008 - IX B 88/08

    "Divergenz" bei der Beurteilung von Tatsachen - grundsätzliche Bedeutung

    Soweit die Klägerin vorbringt, das FG habe im Rahmen seiner Beweiswürdigung Beweismittel "nicht hinreichend gewürdigt", wendet sie sich nach dem tatsächlichen Gehalt ihres Beschwerdevorbringens --wie der Beklagte und Beschwerdegegner in der Beschwerdeerwiderung zutreffend ausführt-- im Ergebnis gegen die Würdigung der festgestellten Tatsachen durch das FG; mit solchen der Revision vorbehaltenen Einwendungen kann sie im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 10. September 2003 IX B 43/03, BFH/NV 2003, 1582).
  • BFH, 26.10.2007 - IX B 157/07

    Abziehbarkeit von Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Dies kann die Revisionszulassung nicht rechtfertigen (z.B. BFH-Beschluss vom 10. September 2003 IX B 43/03, BFH/NV 2003, 1582, unter 1.).
  • BFH, 08.07.2005 - IX B 23/05

    Verfahrensmangel

    Nach dem tatsächlichen Gehalt ihres Beschwerdevorbringens wenden sich die Kläger vielmehr --wie der Beklagte und Beschwerdegegner in der Beschwerdeerwiderung zutreffend ausführt-- gegen die Würdigung der festgestellten Tatsachen durch das FG; mit solchen der Revision vorbehaltenen Einwendungen können sie im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. September 2003 IX B 43/03, BFH/NV 2003, 1582).
  • BFH, 15.03.2005 - IX B 148/04

    Überraschungsentscheidung

    Mit solchen der Revision vorbehaltenen Angriffen kann er im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden (z.B. BFH-Beschluss vom 10. September 2003 IX B 43/03, BFH/NV 2003, 1582).
  • BFH, 12.08.2004 - IX B 53/04

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentsch.; Prüfung eines

    Nach dem sachlichen Gehalt ihres Beschwerdevorbringens wenden sich die Kläger gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des FG und machen geltend, diese sei fehlerhaft; mit solchen Angriffen können sie im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden (z.B. BFH-Beschluss vom 10. September 2003 IX B 43/03, BFH/NV 2003, 1582, unter 1.).
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