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   BFH, 24.07.2006 - IX B 48/06   

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https://dejure.org/2006,11139
BFH, 24.07.2006 - IX B 48/06 (https://dejure.org/2006,11139)
BFH, Entscheidung vom 24.07.2006 - IX B 48/06 (https://dejure.org/2006,11139)
BFH, Entscheidung vom 24. Juli 2006 - IX B 48/06 (https://dejure.org/2006,11139)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 155; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; ZPO § 295

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    NZB: unsubstantiierter Beweisantrag, Hinweispflicht

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.04.2004 - IX B 106/03

    Gemischt genutztes Gebäude - Schuldzinsenabzug

    Auszug aus BFH, 24.07.2006 - IX B 48/06
    Im Übrigen fehlt es an der Darlegung, dass die Nichterhebung von Beweisen vor dem FG gerügt worden ist oder aus welchen Gründen eine entsprechende Rüge unmöglich war (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung; z.B. BFH-Beschluss vom 14. April 2004 IX B 106/03, BFH/NV 2004, 1392, unter 2. b).
  • BFH, 18.04.2005 - IV B 90/03

    Änderung eines angefochtenen Steuerbescheides nach Klageerhebung

    Auszug aus BFH, 24.07.2006 - IX B 48/06
    Bei --wie hier-- im Klageverfahren steuerlich beratenen und durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertretenen Beteiligten stellt das Unterlassen eines (nach ihrer Ansicht notwendigen) Hinweises gemäß § 76 Abs. 2 FGO regelmäßig keinen Verfahrensmangel dar (z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. September 2002 II B 107/01, BFH/NV 2003, 182; vom 18. April 2005 IV B 90/03, BFH/NV 2005, 1817).
  • BFH, 17.03.2003 - VII B 269/02

    NZB: Zulassungsgründe, Sicherung einer einheitlichen Rspr.; Vermischen von

    Auszug aus BFH, 24.07.2006 - IX B 48/06
    Inhalt und Intensität der richterlichen Ermittlungen richten sich nach dem Vorbringen der Beteiligten; das FG ist nicht verpflichtet, unsubstantiierten Beweisanträgen nachzugehen (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. März 2003 VII B 269/02, BFH/NV 2003, 825).
  • BFH, 17.10.2005 - III B 150/04

    Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisen; Rügeverzicht

    Auszug aus BFH, 24.07.2006 - IX B 48/06
    Die Beschwerdebegründung lässt nicht erkennen, inwiefern sich dem FG ohne entsprechende Beweisanträge eine weitere Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen und welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich --ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten (z.B. BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2005 III B 150/04, BFH/NV 2006, 330, unter 3. b).
  • BFH, 04.09.2002 - II B 107/01

    NZB; Verfahrensmängel

    Auszug aus BFH, 24.07.2006 - IX B 48/06
    Bei --wie hier-- im Klageverfahren steuerlich beratenen und durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertretenen Beteiligten stellt das Unterlassen eines (nach ihrer Ansicht notwendigen) Hinweises gemäß § 76 Abs. 2 FGO regelmäßig keinen Verfahrensmangel dar (z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. September 2002 II B 107/01, BFH/NV 2003, 182; vom 18. April 2005 IV B 90/03, BFH/NV 2005, 1817).
  • FG München, 12.12.2007 - 1 K 4487/06

    Anspruch auf abweichende Festsetzung der Einkommensteuer mit der Folge der

    Da das FA bereits in der EE (Seite 10 a.E.) die Frage eines Erlasses aus persönlichen Billigkeitsgründen geprüft und mangels entsprechenden Vortrages der Kläger abgelehnt hat, war das Gericht ohne weiteren substantiierten Vortrag der Kläger nicht gehalten, von sich aus Ermittlungen anzustellen, ob solche Billigkeitsgründe vorliegen (vgl. BFH-Beschluss vom 22. September 1997 IV B 113/96, BFH/NV 1998, 454, m.w.N; BFH-Beschluss vom 24. Juli 2006 IX B 48/06, BFH/NV 2006, 2269) .
  • BFH, 20.05.2016 - III B 62/15

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung -

    Diese Voraussetzungen eines qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers sind in der Beschwerdeschrift darzulegen (BFH-Beschluss vom 24. Juli 2006 IX B 208/05, BFH/NV 2006, 2269), insbesondere der schwerwiegende Fehler, seine Offensichtlichkeit sowie seine Korrekturmöglichkeit im Revisionsverfahren (z.B. Senatsbeschluss vom 12. November 2012 III B 186/11, BFH/NV 2013, 236; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 116 FGO Rz 202).
  • BFH, 13.07.2012 - IX B 3/12

    NZB: Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; grundsätzliche

    Bei im Klageverfahren steuerlich beratenen und durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertretenen Beteiligten stellt das Unterlassen eines (nach ihrer Ansicht notwendigen) Hinweises gemäß § 76 Abs. 2 FGO regelmäßig keinen Verfahrensmangel dar (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Juli 2006 IX B 48/06, BFH/NV 2006, 2269, m.w.N.).
  • BFH, 18.11.2013 - X B 237/12

    Entscheidung über Richterablehnung als Verfahrensmangel; Unterlassen

    Da die Kläger auch im Klageverfahren durch ihre jetzigen Prozessbevollmächtigten vertreten worden sind, stellt auch das Unterlassen eines Hinweises gemäß § 76 Abs. 2 FGO regelmäßig keinen Verfahrensmangel dar (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. August 2011 III B 144/10, BFH/NV 2011, 1915; vom 24. Juli 2006 IX B 48/06, BFH/NV 2006, 2269, m.w.N.).
  • BFH, 29.08.2013 - IX B 17/13

    Beidseitige Vertragsbindung im Rahmen des § 7i Abs. 1 Satz 5 EStG -

    Bei im Klageverfahren durch einen sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertretenen Beteiligten stellt das Unterlassen eines (von ihnen angeforderten und nach ihrer Ansicht notwendigen) Hinweises gemäß § 76 Abs. 2 FGO regelmäßig keinen Verfahrensmangel dar (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. August 2011 II B 144/10, BFH/NV 2011, 1915; vom 24. Juli 2006 IX B 48/06, BFH/NV 2006, 2269, m.w.N.).
  • BFH, 09.03.2007 - IX B 137/06

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und der Divergenz; Verstoß gegen § 96

    Denn bei im Klageverfahren steuerlich beratenen und durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertretenen Beteiligten stellt das Unterlassen eines (nach ihrer Ansicht notwendigen) Hinweises gemäß § 76 Abs. 2 FGO regelmäßig keinen Verfahrensmangel dar (BFH-Beschluss vom 24. Juli 2006 IX B 48/06, BFH/NV 2006, 2269).
  • BFH, 22.11.2012 - III B 232/11

    (Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens - Kein Verfahrensmangel bei

    Außerdem stellt das Unterlassen eines (nach Ansicht des Klägers notwendigen) Hinweises bei einem --wie hier-- im Klageverfahren durch einen fachkundigen Prozessbevollmächtigten vertretenen Beteiligten regelmäßig keinen Verfahrensmangel dar (z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 2006 IX B 48/06, BFH/NV 2006, 2269, m.w.N.).
  • BFH, 05.04.2011 - VIII B 107/10

    Verfahrensfragen bei Erledigung einer Aufforderung zur Erklärungsabgabe -

    Auf offenkundige Umstände muss das Gericht nicht hinweisen (ständige Rechtsprechung, s. z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 2006 IX B 48/06, BFH/NV 2006, 2269; vom 7. März 2007 IX B 171/06, BFH/NV 2007, 1176; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 76 Rz 55, m.w.N.).
  • BFH, 25.11.2008 - IX B 111/08

    Voraussetzungen für die Darlegung von Verfahrensmängeln - kumulative Begründung

    Bei im Klageverfahren steuerlich beratenen und durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertretenen Beteiligten stellt das Unterlassen eines (nach ihrer Ansicht notwendigen) Hinweises gemäß § 76 Abs. 2 FGO regelmäßig keinen Verfahrensmangel dar (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Juli 2006 IX B 48/06, BFH/NV 2006, 2269, m.w.N.).
  • BFH, 07.03.2007 - IX B 171/06

    NZB: Hinweispflicht

    Bei --wie hier-- im Klageverfahren steuerlich beratenen und durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertretenen Beteiligten stellt das Unterlassen eines (nach ihrer Ansicht notwendigen) Hinweises gemäß § 76 Abs. 2 FGO regelmäßig keinen Verfahrensmangel dar (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juli 2006 IX B 48/06, BFH/NV 2006, 2269, m.w.N.).
  • BFH, 05.11.2008 - IX B 126/08

    Darlegungsanforderungen bei behaupteter Verletzung der Hinweispflicht

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