Rechtsprechung
   BFH, 23.09.2009 - IX B 84/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9959
BFH, 23.09.2009 - IX B 84/09 (https://dejure.org/2009,9959)
BFH, Entscheidung vom 23.09.2009 - IX B 84/09 (https://dejure.org/2009,9959)
BFH, Entscheidung vom 23. September 2009 - IX B 84/09 (https://dejure.org/2009,9959)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,9959) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: Kein wirtschaftliches Eigentum beim Nutzungsberechtigten; Gesamtbild der Verhältnisse des Einzelfalls; Fehlerhafte Rechtsanwendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 39 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 812; BGB § 951
    Anspruch auf Eigenheimzulage bei fehlendem wirtschaftlichen Eigentum

  • datenbank.nwb.de

    Kein wirtschaftliches Eigentum des Nutzungsberechtigten; keine Revisionszulassung bei Rüge der fehlerhaften Rechtsanwendung sowie der unzutreffenden Tatsachenwürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 29.03.2007 - IX R 14/06

    Kein wirtschaftliches Eigentum eines "Dauernutzungsberechtigten" ohne

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IX B 84/09
    Gleiches gilt für das eigentumsähnliche Dauerwohnrecht (i.S. des § 31 des Wohnungseigentumsgesetzes) oder ein vergleichbar ausgestaltetes schuldrechtliches Dauerwohnungsrecht (BFH-Urteil vom 29. März 2007 IX R 14/06, BFH/NV 2007, 1471, m.w.N.).
  • BFH, 09.05.2007 - IX B 7/07

    NZB: Eigenheimzulage, auslaufendes Recht, grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IX B 84/09
    Ein Abweichen von dieser Regel ist nur ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn die aufgeworfenen Rechtsfragen sich noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen könnten (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 2007 IX B 7/07, BFH/NV 2007, 1473; vom 4. November 2008 IX B 146/08, BFH/NV 2009, 129).
  • BFH, 04.11.2008 - IX B 146/08

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung von Rechtssachen zur Eigenheimzulage

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IX B 84/09
    Ein Abweichen von dieser Regel ist nur ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn die aufgeworfenen Rechtsfragen sich noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen könnten (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 2007 IX B 7/07, BFH/NV 2007, 1473; vom 4. November 2008 IX B 146/08, BFH/NV 2009, 129).
  • BFH, 23.03.2007 - IX B 114/06

    Ap; Bescheidänderung nach § 164 Abs. 2 AO

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IX B 84/09
    Die Frage nach dem (ausnahmsweisen) Vorliegen wirtschaftlichen Eigentums ist schon deshalb nicht grundsätzlich bedeutsam, weil es für deren Beantwortung --wie auch im Streitfall-- entscheidend auf das vom Finanzgericht (FG) als Tatsacheninstanz zu würdigende Gesamtbild der Verhältnisse des jeweiligen Einzelfalls ankommt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. März 2007 IX B 114/06, BFH/NV 2007, 1272; vom 27. August 2008 IX B 207/07, BFH/NV 2008, 2022).
  • BFH, 24.06.2004 - III R 50/01

    Anspruch des Nießbrauchers auf Eigenheimzulage bei Beteiligung an den

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IX B 84/09
    Darüber hinaus hat das FG die Frage nach dem für die Benennung eines gesetzlichen Ausgleichsanspruchs gemäß §§ 951, 812 des Bürgerlichen Gesetzbuches maßgeblichen Zeitpunkt (vgl. Palandt/Basslage, Bürgerliches Gesetzbuch, 68. Aufl., § 951 Rz 16: Eintritt der Rechtsänderung; BFH-Urteil vom 24. Juni 2004 III R 50/01, BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80: Ende der Nutzung) gerade offen gelassen, so dass sich die Entscheidungserheblichkeit der Ausführungen dazu nicht erschließt.
  • BFH, 27.08.2008 - IX B 207/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Werbungskosten - wirtschaftliches Eigentum -

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IX B 84/09
    Die Frage nach dem (ausnahmsweisen) Vorliegen wirtschaftlichen Eigentums ist schon deshalb nicht grundsätzlich bedeutsam, weil es für deren Beantwortung --wie auch im Streitfall-- entscheidend auf das vom Finanzgericht (FG) als Tatsacheninstanz zu würdigende Gesamtbild der Verhältnisse des jeweiligen Einzelfalls ankommt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. März 2007 IX B 114/06, BFH/NV 2007, 1272; vom 27. August 2008 IX B 207/07, BFH/NV 2008, 2022).
  • BFH, 22.01.2007 - VI B 98/06

    NZB: Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IX B 84/09
    Demgegenüber setzt der Kläger seine eigene Sachverhaltswürdigung und Rechtsansicht anstelle des FG und rügt die unzutreffende Tatsachenwürdigung sowie die fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler; damit kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (st. Rspr., z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Januar 2007 VI B 98/06, BFH/NV 2007, 949; vom 25. September 2007 IX B 199/06, BFH/NV 2008, 26).
  • BFH, 25.09.2007 - IX B 199/06

    Darlegung einer Divergenz (hier: Schuldvorwurf bei Einschaltung eines

    Auszug aus BFH, 23.09.2009 - IX B 84/09
    Demgegenüber setzt der Kläger seine eigene Sachverhaltswürdigung und Rechtsansicht anstelle des FG und rügt die unzutreffende Tatsachenwürdigung sowie die fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler; damit kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (st. Rspr., z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Januar 2007 VI B 98/06, BFH/NV 2007, 949; vom 25. September 2007 IX B 199/06, BFH/NV 2008, 26).
  • BFH, 28.05.2015 - IV R 3/13

    Steuerliche Behandlung von kundenspezifischen, mit Werkzeugkostenzuschüssen

    Der schuldrechtlich --wie auch der dinglich-- Nutzungsberechtigte hat danach in der Regel kein wirtschaftliches Eigentum i.S. von § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO an dem ihm zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgut (vgl. BFH-Urteil vom 29. März 2007 IX R 14/06, BFH/NV 2007, 1471, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 23. September 2009 IX B 84/09, BFH/NV 2010, 395).
  • FG Niedersachsen, 17.11.2016 - 6 K 230/15

    Rechtsstreit um die Anwendbarkeit von § 8b Abs. 1 Satz 1 Körperschaftsteuergesetz

    Dabei hängt die Prüfung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen Kriterien für den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung von den Umständen des Einzelfalls ab, sodass sich allgemeingültige, vom Einzelfall losgelöste Regeln nicht aufstellen lassen (vgl. nur BFH-Beschluss vom 7. Mai 2014 IX B 146/13, BFH/NV 2014, 1204; BFH-Beschluss vom 23. September 2009 IX B 84/09, BFH/NV 2010, 395; BFH-Urteil vom 12. Oktober 2006 II R 26/05, BFH/NV 2007, 386).
  • BFH, 22.04.2013 - IX B 181/12

    NZB: Fehlerhafte Rechtsanwendung

    b) Im Kern wendet sich die Klägerin gegen eine von der Entscheidung eines anderen FG abweichende Würdigung von (hinsichtlich der streitigen Gebäude unterschiedlichen) Tatsachen bzw. eine unzutreffende Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalls durch das FG; sie rügt lediglich eine materiell fehlerhafte Rechtsanwendung, also die Unrichtigkeit des FG-Urteils; damit kann aber die Zulassung der Revision jenseits von § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Fallgruppe FGO nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. September 2009 IX B 84/09, BFH/NV 2010, 395; in BFH/NV 2012, 741).
  • BFH, 03.02.2012 - IX B 126/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Nebeneinander von dinglichem Nutzungsrecht und

    c) Mit ihrem Vorbringen rügen die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) letztlich nur eine (vermeintlich) unzutreffende Tatsachenwürdigung, fehlerhafte Rechtsanwendung und fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler; damit kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2008, 1323; vom 23. September 2009 IX B 84/09, BFH/NV 2010, 395).
  • BFH, 21.09.2011 - IX B 171/10

    Eigenheimzulage - Genossenschaftliches Wohnen als Förderzweck - Förderung durch

    Abgesehen davon, dass Rechtsfragen zur Eigenheimzulage (hier: § 17 des Eigenheimzulagengesetzes --EigZulG--) ausgelaufenes oder auslaufendes Recht betreffen und daher regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr haben (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. September 2009 IX B 84/09, BFH/NV 2010, 395, unter 1., m.w.N.), fehlt es an der erforderlichen Klärungsbedürftigkeit auch dann, wenn sich die streitigen Rechtsfragen ohne Weiteres aus dem Gesetz beantworten lassen, d.h. wenn die betreffenden Rechtsfragen offensichtlich so zu beantworten sind, wie das Finanzgericht (FG) es getan hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Februar 2000 IX B 1/00, BFH/NV 2000, 843; vom 24. September 2001 IX B 84/01, BFH/NV 2002, 307).
  • BFH, 19.05.2010 - IX B 11/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung einer Divergenz

    Soweit sich die Klägerin letztlich gegen die Verletzung "materiellen Rechts" wendet, rügt sie lediglich eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler; damit kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (st. Rspr., z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Januar 2007 VI B 98/06, BFH/NV 2007, 949; vom 23. September 2009 IX B 84/09, BFH/NV 2010, 395).
  • BFH, 20.09.2012 - IX B 174/11

    NZB: Divergenz bei Ermessensentscheidung; unterlassene Amtsermittlung

    c) Soweit sich der Kläger gegen eine fehlerhafte Rechtsanwendung bzw. eine unzutreffende Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalls durch das FG wendet, rügt er --einschließlich eines Verstoßes gegen Denkgesetze (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Dezember 2006 IX B 139/05, BFH/NV 2007, 1084; vom 1. Februar 2012 VI B 71/11, BFH/NV 2012, 767)-- lediglich materielle Fehler, also die Unrichtigkeit des FG-Urteils; damit kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. September 2009 IX B 84/09, BFH/NV 2010, 395; vom 3. Februar 2012 IX B 126/11, BFH/NV 2012, 741).
  • BFH, 21.03.2017 - IX B 132/16

    Keine Revisionszulassung bei der Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung oder der

    Er rügt damit eine materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung, also die Unrichtigkeit des FG-Urteils; mit einer dahin gehenden Rüge kann aber die Zulassung der Revision jenseits von § 115 Abs. 2 Nr. 2  2. Alternative FGO nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. September 2009 IX B 84/09, BFH/NV 2010, 395; in BFH/NV 2012, 741).
  • BFH, 03.07.2012 - IX B 185/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: EigZulG ausgelaufenes Recht; rechtliches Gehör und

    Im Übrigen haben Fragen zur Eigenheimzulage als ausgelaufenes Recht regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. September 2009 IX B 84/09, BFH/NV 2010, 395; vom 13. Oktober 2011 IX B 97/11, BFH/NV 2012, 179; vom 17. Februar 2009 IX B 168/08, BFH/NV 2009, 896).
  • BFH, 21.03.2011 - IX B 137/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensverbindung als prozessleitende Verfügung -

    Soweit der Kläger darüber hinaus eine (vermeintlich) fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler rügt, kann damit die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. September 2009 IX B 84/09, BFH/NV 2010, 395; vom 1. April 2008 IX B 156/07, BFH/NV 2008, 1323).
  • BFH, 10.06.2010 - IX B 14/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Zulassung der Revision wegen vermeintlich

  • BFH, 14.09.2010 - IV B 121/09

    Zulassung der Revision bei Streit um Voraussetzungen des § 129 AO

  • BFH, 30.05.2012 - IX B 138/11

    Zur Verlustberücksichtigung bei § 17 EStG, grundsätzliche Bedeutung,

  • BFH, 20.03.2013 - IX B 154/12

    NZB: Divergenz, Einzelfall-Umstände

  • BFH, 07.03.2013 - IX B 96/12

    NZB: Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen; Abschnittsbesteuerung,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht