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   BFH, 04.03.2008 - IX R 11/07   

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https://dejure.org/2008,4982
BFH, 04.03.2008 - IX R 11/07 (https://dejure.org/2008,4982)
BFH, Entscheidung vom 04.03.2008 - IX R 11/07 (https://dejure.org/2008,4982)
BFH, Entscheidung vom 04. März 2008 - IX R 11/07 (https://dejure.org/2008,4982)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Vermietung von Messezimmern oder Messewohnungen

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermietung von Messezimmern oder -wohnungen

  • datenbank.nwb.de

    Anwendbarkeit der zur Vermietung von Ferienwohnungen entwickelten Maßstäbe auf die Vermietung von Messezimmern oder Messewohnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Vermietung - Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Messezimmern

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von nicht von der Wohnung eines Vermieters getrennten Räumen; Prognoseentscheidung unter Heranziehung aller objektiv erkennbaren Umstände bei Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von teilweise ...

Besprechungen u.ä.

  • rudolph-recht.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Steuerhinterziehung bei Vermietung über Airbnb?

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 4 Abs 4, EStG § 12 Nr 1
    Einkünfteerzielungsabsicht; Fremdenzimmer; Leerstand; Messezimmer; Zimmer; Zimmervermietung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - IX R 11/07
    Jedoch ist bei zumindest teilweise selbstgenutzten Ferienwohnungen die Frage, ob der Steuerpflichtige mit oder ohne Einkünfteerzielungsabsicht vermietet hat, anhand einer unter Heranziehung aller objektiv erkennbaren Umstände zu treffenden Prognose zu entscheiden (s. dazu BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00 (BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726).

    Der Senat kann sie nicht selbst durchführen; sie wird daher vom FG als Tatsacheninstanz nachzuholen sein (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 70/02, BFH/NV 2005, 1040, unter II. 3. c bb); in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, unter II. 1. h).

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - IX R 11/07
    Voraussetzung für die Berücksichtigung solcher vorab entstandener Werbungskosten ist, dass ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, unter C. III. 2. a).
  • BFH, 29.08.2007 - IX R 48/06

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - IX R 11/07
    Die Einkünfteerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen muss schon dann überprüft werden, wenn er sich eine Zeit der Selbstnutzung vorbehalten hat, und zwar unabhängig davon, ob er von seinem Eigennutzungsrecht tatsächlich Gebrauch macht (z.B. BFH-Urteil vom 29. August 2007 IX R 48/06, BFH/NV 2008, 34; BFH-Beschluss vom 9. März 2006 IX B 143/05, BFH/NV 2006, 1281, m.w.N.).
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03

    Erstattung von Instandsetzungsaufwendungen und Modernisierungsaufwendungen im

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - IX R 11/07
    Dieser ist z.B. gegeben, wenn sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Steuerpflichtige den Entschluss, Einkünfte aus einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst hat (vgl. BFH-Urteil vom 11. Januar 2005 IX R 15/03, BFHE 209, 77, BStBl II 2005, 477, m.w.N.).
  • BFH, 14.01.2004 - X R 7/02

    Ferienwohnung: Abgrenzung Vermögensverwaltung - gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - IX R 11/07
    Nach den den Senat bindenden tatsächlichen Feststellungen des FG (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) haben die Kläger weder über das Angebot der Raumnutzung hinaus ins Gewicht fallende, nicht übliche Sonderleistungen erbracht noch war wegen des besonders häufigen Wechsels der Mieter eine einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Fremdenpension) vergleichbare unternehmerische Organisation erforderlich (vgl. BFH-Urteile vom 14. Januar 2004 X R 7/02, BFH/NV 2004, 945; vom 14. Juli 2004 IX R 69/02, BFH/NV 2004, 1640).
  • BFH, 20.09.2006 - IX B 102/05

    Einkunftserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - IX R 11/07
    Dies gilt --unabhängig von einem Nutzungsvorbehalt-- erst recht bei tatsächlicher Selbstnutzung (vgl. BFH-Beschluss vom 20. September 2006 IX B 102/05, BFH/NV 2007, 32).
  • BFH, 09.03.2006 - IX B 143/05

    Ferienwohnung; Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - IX R 11/07
    Die Einkünfteerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen muss schon dann überprüft werden, wenn er sich eine Zeit der Selbstnutzung vorbehalten hat, und zwar unabhängig davon, ob er von seinem Eigennutzungsrecht tatsächlich Gebrauch macht (z.B. BFH-Urteil vom 29. August 2007 IX R 48/06, BFH/NV 2008, 34; BFH-Beschluss vom 9. März 2006 IX B 143/05, BFH/NV 2006, 1281, m.w.N.).
  • BFH, 31.07.2007 - IX R 30/05

    Längerer Leerstand eines Ferienhauses und Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - IX R 11/07
    Für die Feststellung des Bestehens der Einkünfteerzielungsabsicht als innere Tatsache können äußere Umstände als Indizien herangezogen werden, wie z.B. der zeitliche Zusammenhang zwischen Aufwendungen und späterer Vermietung wie auch deren Absehbarkeit; auch spätere Tatsachen und Ereignisse sind zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluss vom 19. August 2002 IX B 190/01, BFH/NV 2003, 147; BFH-Urteil vom 31. Juli 2007 IX R 30/05, BFH/NV 2008, 202, m.w.N.).
  • BFH, 14.12.2004 - IX R 70/02

    Einkünfteermittlung bei Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - IX R 11/07
    Der Senat kann sie nicht selbst durchführen; sie wird daher vom FG als Tatsacheninstanz nachzuholen sein (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 70/02, BFH/NV 2005, 1040, unter II. 3. c bb); in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, unter II. 1. h).
  • BFH, 14.07.2004 - IX R 69/02

    Vermietung von Ferienwohnungen: Abgrenzung Vermögensverwaltung - Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - IX R 11/07
    Nach den den Senat bindenden tatsächlichen Feststellungen des FG (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) haben die Kläger weder über das Angebot der Raumnutzung hinaus ins Gewicht fallende, nicht übliche Sonderleistungen erbracht noch war wegen des besonders häufigen Wechsels der Mieter eine einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Fremdenpension) vergleichbare unternehmerische Organisation erforderlich (vgl. BFH-Urteile vom 14. Januar 2004 X R 7/02, BFH/NV 2004, 945; vom 14. Juli 2004 IX R 69/02, BFH/NV 2004, 1640).
  • BFH, 19.08.2002 - IX B 190/01

    NZB; Klärungsbedürftigkeit; vorab entstandene WK

  • FG Niedersachsen, 01.11.2006 - 9 K 380/03

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Messezimmer als Werbungskosten bei den

  • BFH, 15.02.2005 - IX R 53/03

    Ferienwohnungen

  • BFH, 27.10.2005 - IX R 3/05

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Gebäude unter Denkmalschutz

  • BFH, 04.08.2003 - IX R 25/02

    Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

  • FG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - 14 K 1355/06

    Vermietungseinkünfte oder gewerbliche Einkünfte bei kurzfristigen Vermietungen

    Eine gewerbliche Vermietung kann aber auch dann vorliegen, wenn - ohne dass eine einheitliche Ferienanlage über eine Feriendienstorganisation angeboten wird - eine unternehmerische Organisation deshalb erforderlich ist, weil der Vermieter diverse, ins Gewicht fallende Sonderleistungen erbringt, die bei der Vermietung von (ggf. auch möblierten) Räumen nicht üblich sind, oder wenn ein besonders häufiger Wechsel der Mieter eine einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Fremdenpension) vergleichbare, unternehmerische Organisation erfordert (Urteil des BFH vom 24. Oktober 2000 IX R 58/97 BFH/NV 2001, 752 -753 und Urteil des BFH vom 03. März 2008 IX R 11/07, BFH/NV 2008, 1462 -1463).

    Dabei sind die vorstehenden Grundsätze, die für die Vermietung von Ferienwohnungen entwickelt worden sind, auch auf andere Fälle der Vermietung an regelmäßig wechselnde Mieter mit zwischenzeitlichen Leerstandszeiten - wie z.B. Messezimmer - übertragbar (Urteil des BFH vom 04. März 2008 IX R 11/07 a.a.O., Ziffer II 2. b) der Gründe).

  • BFH, 22.01.2013 - IX R 19/11

    Vorübergehender Leerstand von zur Untervermietung bereit gehaltener Räume in der

    Die zur Vermietung von Ferienwohnungen entwickelten Maßstäbe hat der Senat grundsätzlich auch auf die Vermietung von Messezimmern oder Messewohnungen angewendet, bei denen regelmäßig und typischerweise von einem häufigen Wechsel an Gästen in Verbindung mit Leerstandszeiten auszugehen ist (BFH-Urteil vom 4. März 2008 IX R 11/07, BFH/NV 2008, 1462).

    Weder die fehlende räumliche Trennung zum Wohnbereich des Steuerpflichtigen noch die fehlende Abgeschlossenheit der zur Vermietung vorgesehenen Räume noch die --theoretische-- jederzeitige Selbstnutzungsmöglichkeit steht in diesen Fällen der Annahme einer Einkünfteerzielungsabsicht entgegen; denn Objekt der Vermietung i.S. von § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist nicht zwingend eine (abgeschlossene) Wohnung; es kann sich auch um einen bestimmten Teil eines Grundstücks oder Gebäudes, einzelne (auch möblierte) Zimmer oder Räumlichkeiten handeln (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1462, m.w.N.).

  • BFH, 12.06.2013 - IX R 38/12

    Teilweise" Aufgabe der Vermietungsabsicht bei langjährigem Leerstand einer

    Diese Grundsätze sind auch auf den Leerstand einzelner Räume innerhalb einer Wohnung, die vom Steuerpflichtigen im Übrigen anderweitig genutzt wird, anzuwenden; denn Objekt der Vermietung i.S. von § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist nicht zwingend eine (abgeschlossene) Wohnung; es kann sich auch um einen bestimmten Teil eines Grundstücks oder Gebäudes, einzelne (auch möblierte) Zimmer oder Räumlichkeiten handeln (vgl. BFH-Urteil vom 4. März 2008 IX R 11/07, BFH/NV 2008, 1462).
  • BFH, 22.09.2010 - II R 62/08

    Forderungsbewertung bei Schneeballsystem - Nachholung fehlender Feststellungen

    Dies gilt auch für erforderliche Prognoseentscheidungen (BFH-Urteil vom 4. März 2008 IX R 11/07, BFH/NV 2008, 1462).
  • BFH, 08.01.2019 - IX R 37/17

    Objektbezogene Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen;

    Denn der Senat hat die in der Rechtsprechung zur Vermietung von Ferienwohnungen entwickelten Maßstäbe auf die Vermietung derartiger Immobilienobjekte übertragen, weil auch insoweit regelmäßig und typischerweise von einem häufigen Wechsel an Gästen in Verbindung mit Leerstandszeiten auszugehen ist (s. etwa BFH-Urteile vom 4. März 2008 IX R 11/07, BFH/NV 2008, 1462; vom 22. Januar 2013 IX R 19/11, BFHE 240, 136, BStBl II 2013, 376).
  • BFH, 18.01.2013 - IX B 143/12

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer im eigenen Haus gelegenen

    NV: Diese Kriterien gelten auch bei einer Ferienwohnung im Hause der Vermieter (vgl. BFH-Urteil vom 4. März 2008 IX R 11/07, BFH/NV 2008, 1462).

    Die Lage der Ferienwohnung im Haus des Vermieters rechtfertigt keine abweichenden Kriterien (vgl. nur BFH-Urteil vom 4. März 2008 IX R 11/07, BFH/NV 2008, 1462).

  • BFH, 19.10.2011 - IX B 90/11

    Fehlende Überzeugungsbildung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens - Gebäudeteil

    Unberücksichtigt lässt das FG in diesem Zusammenhang, dass das Objekt der Vermietung nicht zwingend eine (abgeschlossene) Wohnung sein muss, sondern auch ein bestimmter Teil eines Gebäudes sein kann, z.B. einzelne (auch möblierte) Zimmer und Räumlichkeiten (BFH-Urteil vom 4. März 2008 IX R 11/07, BFH/NV 2008, 1462).
  • BFH, 12.12.2011 - IX B 132/11

    NZB: Einkünfteerzielungsabsicht objektbezogen; endgültiger Entschluss

    Entsprechend ist auch Objekt der Vermietung i.S. von § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht zwingend ein (zivilrechtliches) Grundstück oder eine Wohnung, es kann auch ein bestimmter Teil eines Grundstücks oder Gebäudes sein, z.B. einzelne (auch möblierte) Zimmer oder Räumlichkeiten (BFH-Urteil vom 4. März 2008 IX R 11/07, BFH/NV 2008, 1462, m.w.N.).
  • FG München, 08.04.2014 - 5 V 3539/13

    Festsetzungsverjährung, Ermittlungspflicht des FA, Mietverträge unter nahen

    Objekt der Vermietung i.S. von § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist nicht zwingend eine (abgeschlossene) Wohnung, es kann auch ein bestimmter Teil eines Grundstücks oder Gebäudes sein, z.B. einzelne (auch möblierte) Zimmer oder Räumlichkeiten (vgl. BFH-Urteil vom 4. März 2008, IX R 11/07, BFH/NV 2008, 1462, m.w.N.).
  • FG München, 22.12.2009 - 6 K 1691/06

    Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnung

    Dies gilt - unabhängig von einem Nutzungsvorbehalt - erst recht bei tatsächlicher Selbstnutzung (vgl. auch zu "Messezimmern" BFH-Urteil vom 04.03.2008 IX R 11/07, BFH/NV 2008, 1462).
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