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   BFH, 10.12.2003 - IX R 12/01   

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https://dejure.org/2003,553
BFH, 10.12.2003 - IX R 12/01 (https://dejure.org/2003,553)
BFH, Entscheidung vom 10.12.2003 - IX R 12/01 (https://dejure.org/2003,553)
BFH, Entscheidung vom 10. Dezember 2003 - IX R 12/01 (https://dejure.org/2003,553)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9, § 21; AO 1977 § 42

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Steuerrechtliche Anerkennung eines Mietvertrags unter Angehörigen

  • Judicialis

    EStG § 9; ; EStG § 21; ; AO 1977 § 42

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG §§ 9 21; AO (1977) § 42
    Zum Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO 1977 bei Abschluss eines Mietvertrages unter Angehörigen

  • datenbank.nwb.de

    Anerkennung eines Mietvertrags unter Angehörigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gestaltungsmissbrauch bei Mietverträge unter Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versagung der steuerrechtlichen Anerkennung eines zivilrechtlich wirksamen Mietvertrags wegen Gestaltungsmissbrauchs; Abschluss eines Mietvertrages unter Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch, weil der Mieter das Grundstück zuvor gegen wiederkehrende Leistungen auf den ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vater überträgt Haus auf den Sohn und schließt danach mit ihm einen Mietvertrag - Werbungskosten steuerlich absetzbar?

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Mietvertrag im Zusammenhang mit Wohnrecht ist grundsätzlich nicht missbräuchlich

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Grundstücksübertragung - Gestaltung von Mietverträgen nach Grundstücksübertragungen

  • mds-moehrle.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Mietverträge nach einer Grundstücksübertragung unter nahen Angehörigen als Gestaltungsmissbrauch? (RA Dr. Ulrich Koops)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 42, EStG § 21 Abs 1 Nr 1
    Angehörige; Gestaltungsmissbrauch; Mietvertrag; Wohnungsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 205, 62
  • NJW 2004, 2119
  • NZM 2004, 433
  • BB 2004, 920
  • DB 2004, 793
  • BStBl II 2004, 643
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 14.01.2003 - IX R 5/00

    Wechselseitige Wohnungsüberlassung zwischen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 10.12.2003 - IX R 12/01
    a) Ein Gestaltungsmissbrauch im Sinne dieser Vorschrift ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die, gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung: BFH-Urteile vom 16. Januar 1996 IX R 13/92, BFHE 179, 400, BStBl II 1996, 214; vom 14. Januar 2003 IX R 5/00, BFHE 201, 246, BStBl II 2003, 509, m.w.N.).

    Wer sein Grundstück gegen Versorgungsleistungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge überträgt, erhält damit die Mittel für seinen Lebensunterhalt, die er gleichermaßen für die Anmietung des übertragenen Objekts oder eines fremden Objekts verwenden kann; der Erwerber erhält durch die Eigentümerstellung eine vermietbare Immobilie, deren Nutzbarkeit nicht auf die Vermietung an den Übertragenden beschränkt ist, sondern gleichermaßen eine Fremdvermietung eröffnet (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 201, 246, BStBl II 2003, 509, m.w.N).

  • BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93

    Kein Rechtsmißbrauch i. S. des § 42 AO 1977, wenn Alleineigentümer von zwei

    Auszug aus BFH, 10.12.2003 - IX R 12/01
    Deshalb ist es nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nicht unangemessen, ein Grundstück unter gleichzeitiger Vereinbarung eines Mietvertrages mit dem vormaligen Eigentümer --auch wenn es sich um einen Angehörigen handelt-- zu übertragen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 12. September 1995 IX R 54/93, BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158; vom 26. November 1996 IX R 51/94, BFH/NV 1997, 404; BFH-Beschluss vom 29. November 1996 IX B 80/96, BFH/NV 1997, 406, m.w.N.).

    bb) Ob das Eigentum entgeltlich oder unentgeltlich übertragen wurde, ist danach für die Prüfung von Nutzungsverhältnissen zwischen dem Übertragenden und dem Erwerber am Maßstab des § 42 AO 1977 ebenso wenig von Bedeutung (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158, betreffend die Vermietung einer zuvor von der Mieterin entgeltlich übertragenen Wohnung), wie die Art der Entgeltvereinbarung.

  • BFH, 16.01.1996 - IX R 13/92

    Zur Anerkennung eines Mietverhältnisses mit dem geschiedenen Ehemann

    Auszug aus BFH, 10.12.2003 - IX R 12/01
    a) Ein Gestaltungsmissbrauch im Sinne dieser Vorschrift ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die, gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung: BFH-Urteile vom 16. Januar 1996 IX R 13/92, BFHE 179, 400, BStBl II 1996, 214; vom 14. Januar 2003 IX R 5/00, BFHE 201, 246, BStBl II 2003, 509, m.w.N.).

    Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (BFH in BFHE 179, 400, BStBl II 1996, 214).

  • BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 10.12.2003 - IX R 12/01
    Insbesondere ist auf der Grundlage der tatsächlichen Feststellungen des FG davon auszugehen, dass der aus dem übernommenen Vermögen erzielbare --nach den Grundsätzen der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 12. Mai 2003 GrS 1/00 (BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95) zu ermittelnde-- Nettoertrag ausreicht, um die dauernde Last gegenüber den Eltern des Klägers zu erbringen und damit die Voraussetzungen für deren Abzug als Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a des Einkommensteuergesetzes zu erfüllen.
  • BGH, 13.11.1998 - V ZR 29/98

    Rechtsgrund eines vereinbarungsgemäß bestellten dinglichen Wohnungsrechts;

    Auszug aus BFH, 10.12.2003 - IX R 12/01
    Über dieselbe Wohnung kann ein Mietvertrag und gleichzeitig oder auch nachträglich ein dingliches Nutzungsrecht bestellt werden (Entscheidungen des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 25. Januar 1974 V ZR 68/72, Der Deutsche Rechtspfleger, 1974, 187; vom 10. Mai 1968 V ZR 221/64, Betriebs-Berater 1968, 767; vom 13. November 1998 V ZR 29/98, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht --ZIP-- 1999, 404; Schön, Der Nießbrauch an Sachen, S. 372 f.; Rothe in Das Bürgerliche Gesetzbuch, Kommentar, herausgegeben von Mitgliedern des BGH, § 1093 Rn. 5).
  • BFH, 29.11.1996 - IX B 80/96

    Steuerliche Behandlung eines entgeltlich bestellten Wohnungsrechts

    Auszug aus BFH, 10.12.2003 - IX R 12/01
    Deshalb ist es nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nicht unangemessen, ein Grundstück unter gleichzeitiger Vereinbarung eines Mietvertrages mit dem vormaligen Eigentümer --auch wenn es sich um einen Angehörigen handelt-- zu übertragen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 12. September 1995 IX R 54/93, BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158; vom 26. November 1996 IX R 51/94, BFH/NV 1997, 404; BFH-Beschluss vom 29. November 1996 IX B 80/96, BFH/NV 1997, 406, m.w.N.).
  • BGH, 25.01.1974 - V ZR 68/72
    Auszug aus BFH, 10.12.2003 - IX R 12/01
    Über dieselbe Wohnung kann ein Mietvertrag und gleichzeitig oder auch nachträglich ein dingliches Nutzungsrecht bestellt werden (Entscheidungen des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 25. Januar 1974 V ZR 68/72, Der Deutsche Rechtspfleger, 1974, 187; vom 10. Mai 1968 V ZR 221/64, Betriebs-Berater 1968, 767; vom 13. November 1998 V ZR 29/98, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht --ZIP-- 1999, 404; Schön, Der Nießbrauch an Sachen, S. 372 f.; Rothe in Das Bürgerliche Gesetzbuch, Kommentar, herausgegeben von Mitgliedern des BGH, § 1093 Rn. 5).
  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus BFH, 10.12.2003 - IX R 12/01
    d) Im Übrigen ist der zwischen den Vertragsparteien geschlossene Mietvertrag steuerrechtlich anzuerkennen, wenn er zum einen bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen ist und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht; dabei schließt nicht jede Abweichung vom Üblichen notwendigerweise die steuerrechtliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus (BFH-Urteile vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106; vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196).
  • BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97

    Mietvertrag zwischen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 10.12.2003 - IX R 12/01
    d) Im Übrigen ist der zwischen den Vertragsparteien geschlossene Mietvertrag steuerrechtlich anzuerkennen, wenn er zum einen bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen ist und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht; dabei schließt nicht jede Abweichung vom Üblichen notwendigerweise die steuerrechtliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus (BFH-Urteile vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106; vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196).
  • BFH, 25.11.1992 - X R 34/89

    Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs als unentgeltliche Vermögensübergabe

    Auszug aus BFH, 10.12.2003 - IX R 12/01
    Für die Übertragung gegen Versorgungsleistungen --wie im Streitfall-- gilt nichts anderes (vgl. BFH-Urteile vom 27. Februar 1992 X R 136/88, BFHE 167, 375, BStBl II 1992, 609; vom 21. Juli 1992 IX R 72/90, BFHE 169, 317, BStBl II 1993, 486; vom 25. November 1992 X R 34/89, BFHE 170, 76, BStBl II 1996, 663; Seithel, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1993, 674, 677).
  • BFH, 11.11.1988 - III R 268/84

    Keine AfA des Eigentümers eines Betriebsgrundstücks neben Mietaufwand bei

  • BGH, 10.05.1968 - V ZR 221/64

    Anspruch auf Nutzungsentgelt gegenüber Bewohnern eines erworbenen Hauses -

  • BFH, 29.11.1982 - GrS 1/81

    Pensionsnehmer - Übertragung von Wertpapieren - Pensionsgeschäft - Steuerfreiheit

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

  • BFH, 26.11.1996 - IX R 51/94

    Unrechte einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 21.07.1992 - IX R 72/90

    Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Verhinderung der Wiedereintragung eines

  • BFH, 27.07.1999 - IX R 64/96

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

  • FG Saarland, 17.10.2000 - 2 K 77/97

    Vereinbarung einer dauernden Last und Rückanmietung als Gestaltungsmissbrauch bei

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 5/93

    Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand bei teilentgeltlichem Erwerb eines Gebäudes

  • BFH, 27.02.1992 - X R 136/88

    Keine dauernde Last durch Eltern-Unterhalt bei Geldbetrag als Gegenleistung

  • FG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 11 K 2951/15

    Anwendungsbereich des § 42 AO bei Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs

    Eigentümern von Immobilien stehe es frei, diese ohne jede Auflage oder Einschränkung zu übertragen oder im Zuge einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragung mit dem Erwerber eine wie auch immer geartete Nutzungsmöglichkeit für sich vorzusehen (vgl. BFH, Urteil vom 10. Dezember 2003 IX R 12/01, BStBI. II 2004, 643).

    Im Übrigen dürfte die Entscheidung des BFH vom 18. Oktober 1990 angesichts der neueren Rechtsprechung zur Übertragung von Grundstücken gegen Versorgungsleistungen mit anschließender Rückvermietung (BFH, Urteil vom 10. Dezember 2003 IX R 12/01, BFHE 205, 62, BStBl II 2004, 643) ohnehin überholt sein ( Kulosa in Schmidt, EStG, § 21 Rn. 74; wohl auch Pfirrmann in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 21 EStG Rn. 25).

  • BFH, 27.07.2004 - IX R 54/02

    Absetzung für Abnutzung-Bemessungsgrundlage: Kaufpreisaufteilung auf

    Insbesondere steht es dem Eigentümer eines Immobilienobjekts --wie hier den Eltern der Klägerin-- frei, dieses ohne jede Auflage oder Einschränkung entgeltlich, teilentgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen (vgl. BFH-Urteile vom 10. Dezember 2003 IX R 12/01, BFHE 205, 62; vom 17. Dezember 2003 IX R 60/98, BFHE 204, 485, jeweils m.w.N.) und entsprechend Preise für die Übertragung insgesamt oder für steuerrechtlich eigenständige Gebäudeteile (Wirtschaftsgüter) in Übereinstimmung mit dem Erwerber (hier: der Klägerin) festzulegen.
  • BFH, 27.10.2005 - IX R 76/03

    Anschaffungskosten - Eigenheimzulage - Gestaltungsmissbrauch - Rückschenkung

    Auch wenn die vom Kläger in Bezug genommene Rechtsprechung solche Mietverträge grundsätzlich selbst in Fällen anerkennt, in denen das Vermietungsobjekt zuvor vom Mieter auf den Vermieter entgeltlich oder unentgeltlich übertragen wurde (vgl. BFH-Urteile vom 10. Dezember 2003 IX R 12/01, BFHE 205, 62, BStBl II 2004, 643; vom 17. Dezember 2003 IX R 60/98, BFHE 204, 485, BStBl II 2004, 646), sieht sie dort eine Grenze, wo die belastende Wirkung der (Mietzahlungs-)Vereinbarung von vornherein durch eine gegenläufige Vereinbarung der Vertragsparteien ausgeglichen wird (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2003 IX R 56/03, BFHE 205, 70, BStBl II 2004, 648, betr. Vereinbarung eines Entgelts für den Verzicht des Mieters auf ein Wohnungsrecht einerseits und einer Miete in Höhe des Entgelts andererseits).
  • BFH, 18.01.2006 - IX R 34/05

    Teilentgeltliche Übertragung: Bindungswirkung der Kaufpreisaufteilung für FA

    Insbesondere steht es dem Eigentümer eines Immobilienobjekts --wie hier dem Vater des Klägers-- frei, dieses ohne jede Auflage oder Einschränkung entgeltlich, teilentgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen (vgl. BFH-Urteile vom 10. Dezember 2003 IX R 12/01, BFHE 205, 62, BStBl II 2004, 643; vom 17. Dezember 2003 IX R 60/98, BFHE 204, 485, BStBl II 2004, 646, jeweils m.w.N.) und entsprechend Preise für die Übertragung insgesamt oder für steuerrechtlich eigenständige Gebäudeteile (Wirtschaftsgüter) in Übereinstimmung mit dem Erwerber (hier: dem Kläger) festzulegen (BFH-Urteil vom 27. Juli 2004 IX R 54/02, BFHE 210, 233, BStBl II 2006, 9).
  • FG Sachsen, 13.10.2009 - 5 K 660/05

    Keine "unentgeltliche Überlassung" an Angehörige als Voraussetzung für

    Dagegen erhob S. S. Einspruch und wies auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) mit den Aktenzeichen IX R 60/98 und IX R 12/01 hin.

    Den BFH-Urteilen IX R 37/01, IX R 60/98 und IX R 12/01 liege ein anderer Sachverhalt zugrunde.

    Und nach dem Urteil vom 10. Dezember 2003 IX R 12/01, BStBl II 2004, 643, steht ein Nebeneinander von Mietvertrag und Wohnungsrecht grundsätzlich der steuerrechtlichen Berücksichtigung eines Mietvertrags nicht entgegen.

  • BFH, 26.04.2023 - X R 4/22

    Spendenabzug bei Gewährung eines Darlehens an den Stifter im zeitlichen

    Demgegenüber ist ein Gestaltungsmissbrauch nicht gegeben, wenn der bisherige Eigentümer einer Immobilie diese --entgeltlich oder unentgeltlich-- auf einen Dritten, der auch eine nahestehende Person sein kann, überträgt und die Immobilie gleichzeitig rückanmietet (BFH-Urteile vom 10.12.2003 - IX R 12/01, BFHE 205, 62, BStBl II 2004, 643, unter II.1.b aa und vom 17.12.2003 - IX R 60/98, BFHE 204, 485, BStBl II 2004, 646, unter II.2.b, beide m.w.N.).
  • FG Sachsen, 02.08.2006 - 6 K 2632/03

    Steuerlich anzuerkennendes Mietverhältnis als Voraussetzung für

    Dem Eigentümer einer Immobilie steht es frei, diese ohne jede Auflage oder Einschränkung zu übertragen oder im Zuge der unentgeltlichen oder teilentgeltlichen Übertragung mit dem Erwerber eine - wie auch immer geartete - Nutzungsmöglichkeit für sich vorzusehen (vgl. mwN BFH-Urteil vom ... 10. Dezember 2003 IX R 12/01, BStBl. II 2004, S. 643).

    (vgl. mwN BFH-Urteil vom 10. Dezember 2003 IX R 12/01, aaO).

  • FG Nürnberg, 06.12.2007 - IV 200/06

    Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten durch Abschluss eines Mietvertrages unter

    Der BFH habe mitUrteil vom 10.12.2003 (Az. IX R 12/01, BStBl. II 2004, 643) entschieden, dass beim Abschluss eines Mietvertrages unter Angehörigen nicht schon deshalb ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten vorliege, weil das Objekt vor der Vermietung vom jetzigen Mieter gegen wiederkehrende Leistungen auf den Vermieter übertragen worden sei.

    Bei den BFH-Urteilen vom 10.12.2003 (Az.: IX R 12/01, BStBl. II 2004, 643) und vom 17.12.2003 (Az.: IX R 8/98, BFH/NV 2004, 939 ) war die dauernde Last als Gegenleistung für die Grundstücksübertragung vereinbart.

  • BFH, 17.12.2003 - IX R 8/98

    Rechtsmissbrauch durch Mietverträge nach Grundstücksübertragung zwischen nahen

    Überdies stellt der Abschluss eines Mietvertrages unter Angehörigen nach dem Senatsurteil vom 10. Dezember 2003 IX R 12/01 nicht schon deshalb einen Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO 1977 dar, weil der Mieter das Grundstück --wie hier-- zuvor gegen wiederkehrende Leistungen auf den Vermieter übertragen hat.
  • BFH, 10.12.2003 - IX R 41/01

    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch

    Insoweit nimmt der Senat zur Begründung auf das Urteil des Senats vom 10. Dezember 2003 IX R 12/01 Bezug.
  • BFH, 17.12.2003 - IX R 9/01

    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch

  • BFH, 17.12.2003 - IX R 7/98

    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch

  • BFH, 17.12.2003 - IX R 60/01

    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch

  • FG Sachsen, 02.08.2006 - 6 K 1632/03

    Missbräuchlichkeit der teilentgeltlichen Übertragung eines Hausgrundstückes mit

  • BFH, 17.12.2003 - IX R 91/00

    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch

  • BFH, 17.12.2003 - IX R 30/99

    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch

  • BFH, 10.12.2003 - IX R 22/03

    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch

  • BFH, 10.05.2006 - IX B 51/05

    Bestehen eines übertragenen Vermögens aus unterschiedlichen Wirtschaftsgütern;

  • BFH, 17.12.2003 - IX R 11/01

    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch

  • FG Niedersachsen, 24.08.2005 - 3 K 373/01

    Umfang des Anspruchs auf Gewährung der Eigenheimzulage im Fall eines

  • BFH, 24.08.2004 - IX B 146/03

    Abweichung eines FG-Urt. von später veröffentlichten BFH-Urt.

  • FG Niedersachsen, 17.06.2002 - 14 K 559/98

    Gestaltungsmissbrauch bei einer Vermietung einer Wohnung an einen Angehörigen ;

  • LG Düsseldorf, 23.07.2003 - 19 T 73/03

    Keine unrichtige Sachbehandlung des Notars bei getrennter Beurkundung von

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