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BFH, 25.01.1994 - IX R 139/92 |
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Einkommensteuer; Liebhaberei bei teilentgeltlicher Vermietung an Angehörige
Wird zitiert von ... (44)
- BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94
Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
Außerdem können besondere Arten der Nutzung der Immobilie ausnahmsweise schon für sich allein Beweisanzeichen für eine private, nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängende Veranlassung sein (vgl. z. B. Senatsurteil vom 13. August 1996 IX R 48/94, BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42 - Ferienwohnung - ferner Senatsurteil vom 25. Januar 1994 IX R 139/92, BFH/NV 1995, 11). - FG Sachsen-Anhalt, 25.04.2002 - 3 K 69/00
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung an Angehörige; Einkommensteuer 1995, …
Insbesondere sei der Streitfall nicht mit dem vom Bundesfinanzhof mit Urteil vom 25. Januar 1994 ( IX R 139/92, BFH/NV 1995, 11) entschiedenen Fall vergleichbar.Die Absicht, Einnahmeüberschüsse zu erzielen, ist eine innere Tatsache, die nur anhand äußerlicher Merkmale beurteilt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 25. Januar 1994, IX R 139/92, BFH/NV 1995, 11).
Steuervorteile, die sich aus der Verrechnung der erzielten Verluste mit anderen Einkünften ergeben, gehören zum persönlichen Lebensführungsbereich (vgl. BFH-Urteil vom 25. Januar 1994, IX R 139/92, BFH/NV 1995, 11 m.w.N.).
Vielmehr setzt § 21 Abs. 2 S. 2 EStG (in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. September 1990) voraus, dass bei Berücksichtigung der ungekürzten Werbungskosten diese Absicht bejaht werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 27. Juli 1999, IX R 64/96, BStBl II 1999, 826, und vom 25. Januar 1994, IX R 139/92, BFH/NV 1995, 11).
Auch letzteres Motiv ist privater Natur (vgl. BFH-Urteil vom 25. Januar 1994, IX R 139/92, BFH/NV 1995, 11).
Das Verhältnis von Mietzins und Herstellungskosten könnte selbst dann zur Verneinung der Überschusserzielungsabsicht herangezogen werden, wenn der Mietzins den als Absetzung für Abnutzung abzuziehenden Betrag überstiege (BFH-Urteil vom 25. Januar 1994 IX R 139/92, BFH/NV 1995, 11).
Sogar ein Mietzins, der zwar ein Viertel der Werbungskosten übersteigt, jedoch ein Drittel von diesen nicht erreicht, kann zur Verneinung der Überschusserzielungsabsicht herangezogen werden (BFH-Urteil vom 25. Januar 1994 IX R 139/92, BFH/NV 1995, 11).
- BFH, 27.07.1999 - IX R 64/96
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
e) Das FG war allerdings an der Prüfung der Überschußerzielungsabsicht nicht deshalb gehindert, weil die vereinbarte Miete sich im Rahmen der Miete des § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG hielt (BFH-Urteil vom 25. Januar 1994 IX R 139/92, BFH/NV 1995, 11, zu 1. b; FG des Saarlandes, Urteil vom 14. Juni 1995 1 K 213/94, rechtskräftig, EFG 1995, 837; FG Münster, Urteil vom 17. Januar 1996 1 K 5456/95 E, rechtskräftig, EFG 1996, 978; FG Bremen, Urteil vom 23. Februar 1995 194247 K 1, rechtskräftig, EFG 1995, 840).Der Senat setzt sich damit nicht in Widerspruch zu seiner Entscheidung in BFH/NV 1995, 11; denn die Sachverhalte sind nicht vergleichbar.
- BFH, 22.07.2003 - IX R 59/02
Teilentgeltliche Vermietung
Zwar hatte der BFH darin eine besondere Art der Nutzung gesehen, die für sich allein Beweisanzeichen für eine private, nicht mehr mit dem Erzielen von Einkünften zusammenhängende Veranlassung sein kann (BFH-Urteile vom 25. Januar 1994 IX R 139/92, BFH/NV 1995, 11, und in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, unter 2. d a.E.).Indes ging er in seiner Entscheidung in BFH/NV 1995, 11 davon aus, die Werbungskosten seien auch dann nicht zu kürzen, wenn teilweise unentgeltlich vermietet wird.
- FG Niedersachsen, 26.04.2001 - 14 K 498/97
Liebhaberei bei Vermietung von neun Ferienwohnungen, die sich in einem Gebäude …
Im übrigen tragen die Kläger durch ihre Prozessbevollmächtigten vor, dass eine auf die Erwirtschaftung eines steuerlichen Gewinns abstellende Betrachtungsweise nicht der Rechtsprechung des BFH entspreche (BFH-Urteil vom 25.1.1994 IX R 139/92, BFH-NV 1995, 11ff.).Bei längeren Verlustperioden muß aus weiteren Beweiszeichen die Feststellung möglich sein, daß der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen und Neigungen ausübt (…BFH Urt. v. 5. Mai 1988 III R 41/85, BStBl. II 1988, 778, 779; Urt. v. 25. Januar 1994 IX R 139/92, BFH/NV 1995, 11).
Hierfür genügt bereits das aus dem Rechtsschutzbegehren ersichtliche Bestreben, durch Verrechnung der Werbungskostenüberschüsse mit anderen positiven Einkünften Steuern zu sparen (BFH Urt. v. 25. Januar 1994, a.a.O.).
- FG Baden-Württemberg, 17.07.1996 - 6 V 8/96
Voraussetzungen des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung; Erzielung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Münster, 08.05.2001 - 1 K 5312/98
Wohnungsvermietung an eigenes Kind
Das BFH-Urteil vom 25.01.1994 IX R 139/92, BFH/NV 1995, 11, wonach die Gewinnerzielungsabsicht zu verneinen sei, wenn bei der Vermietung eines aufwändig umgebauten Einfamilienhauses an einen nahen Angehörigen die Miete nicht einmal ein Drittel der WK erreiche, sei auf den Streitfall nicht anwendbar.Ergänzend zu seinen Ausführungen im Einspruchsverfahren trägt er vor, der BFH habe in Ausnahmefällen, wie z.B. in dem Urteil IX R 139/92 a. a. O., auch bei Dauervermietung die Einkunftserzielungsabsicht verneint, wenn die Inkaufnahme der erheblichen Wk-Überschüsse letztlich auf die verwandtschaftlichen Beziehungen der Beteiligten und dem Bestreben nach einer Steuerersparnis zurückzuführen seien.
Zu ihrer Verneinung müssen aber weitere Umstände hinzukommen, die den Sachverhalt als ungewöhnlich kennzeichnen (…BFH IX R 80/94 und IX R 65/96 a. a. O.) Als einen derartigen ungewöhnlichen Umstand hat der BFH u. a. ein Mißverhältnis zwischen den Kosten der Anschaffung bzw. der Herstellung einer Wohnung und der vereinbarten Miete angesehen (siehe IX R 139/92 a. a. O.).
- FG Baden-Württemberg, 06.03.1997 - 6 K 251/95
Ermittlung des Einkommens zum Zwecke der Einkommensbesteuerung; Geltendmachung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 04.08.2003 - IX R 56/02
VuV; verbilligte Vermietung; Einkünfteerzielungsabsicht
Zwar hatte der BFH darin eine besondere Art der Nutzung gesehen, die für sich allein Beweisanzeichen für eine private, nicht mehr mit dem Erzielen von Einkünften zusammenhängende Veranlassung sein kann (BFH-Urteile vom 25. Januar 1994 IX R 139/92, BFH/NV 1995, 11, und in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, unter 2. d am Ende).Indes ging er in seiner Entscheidung in BFH/NV 1995, 11 davon aus, die Werbungskosten seien auch dann nicht zu kürzen, wenn teilweise unentgeltlich vermietet werde.
- FG Münster, 20.11.1998 - 11 K 1226/97
Mietzins zu niedrig?
Es sei kein Grund ersichtlich, daß die vom BFH im Urteil vom 25. Januar 1994 ( IX R 139/92 , BFH/NV 1995, 11) genannte 1/3-Größe nicht über den Einzelfall hinaus von Bedeutung sei.Aufgrund des BFH-Urteils vom 25. Januar 1994 ( IX R 139/92 , a.a.O.) halte der Bekl. eine Prognoserechnung, ob mit dem Haus ein Totalüberschuß zu erzielen sei, nicht für erforderlich.
Im BFH-Urteil vom 25. Januar 1994 ( IX R 139/92 , a.a.O.) sei über einen extremen Sachverhalt entschieden worden, der mit dem Streitfall nicht zu vergleichen sei.
- BFH, 21.08.2001 - IX R 45/98
Einkommensteuer - Werbungskostenüberschüsse - Totalüberschuss - …
- FG Niedersachsen, 23.05.2001 - 14 K 415/97
Ferienwohnung mangels Überschusserzielungsabsicht als Liebhaberei: Zurechnung von …
- FG Niedersachsen, 18.04.2013 - 11 K 138/12
Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus einem Pferdehandel
- FG Niedersachsen, 27.03.2009 - 1 K 11543/05
Einkünfte i.S.d. § 2 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) aus Vermietung und …
- FG Rheinland-Pfalz, 06.06.1997 - 3 K 2649/92
- FG Rheinland-Pfalz, 06.06.1997 - 3 K 2235/93
- FG Nürnberg, 13.06.2002 - VII 166/99
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung an nahe Angehörige
- FG Rheinland-Pfalz, 12.11.1997 - 1 K 2793/96
Einkommensteuer; Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung eines …
- FG Düsseldorf, 14.11.2002 - 14 K 2707/01
Einkunftserzielungsabsicht; Totalüberschuss; Vermietung und Verpachtung; …
- FG Düsseldorf, 10.04.2003 - 11 K 678/99
Verbilligte Vermietung; Einkunftserzielungsabsicht; Kostendeckung; Marktmiete; …
- FG Münster, 20.01.2004 - 6 K 5226/00
Urteilsberichtigung bei falscher Rechtsmittelbelehrung
- FG Hessen, 20.12.2001 - 1 K 1419/96
Vermietung; Totalgewinnprognose; Einkünfteerzielungsabsicht; besonderer Umstand; …
- BFH, 29.03.1995 - X R 81/92
Erhaltungsaufwendungen, die Vorkosten i. S. des § 10 e Abs. 6 EStG sind, nur im …
- FG Köln, 27.09.2001 - 15 K 5140/00
Zur Höhe der Werbungskosten bei einer Ferienwohnung
- FG Düsseldorf, 16.12.1999 - 13 K 556/95
Einkunftserzielung als Absicht, auf Dauer gesehen ein positives Ergebnis …
- BFH, 20.04.2001 - IX B 7/01
Beschwerde - Zulassungsgrund - Rüge - Rechtsmittelbegründung
- BFH, 31.07.1998 - IX B 3/98
Verfahrensmängel
- FG Niedersachsen, 27.02.1997 - XIV 556/94
Anspruch auf Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; Ermittlung der Höhe der …
- FG Hessen, 30.09.1996 - 2 K 2970/95
Anforderungen an die Überschusserzielungsabsicht; Voraussetzungen der Einordnung …
- FG Niedersachsen, 16.07.1997 - XII 332/94
Steuerfreiheit einer Entschädigung für eine nebenberufliche Tätigkeit; …
- FG Niedersachsen, 18.09.2000 - 1 K 390/99
Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung eines Ferienhauses: …
- FG Niedersachsen, 18.09.2001 - 1 K 390/99
Voraussetzung für das Vorliegen einer einkommensteuerlich relevanten Betätigung …
- FG Münster, 21.02.2001 - 10 K 5625/99
Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung einer Ferienwohnung notwendig?
- FG Rheinland-Pfalz, 25.07.2001 - 1 K 1370/99
Fehlende Vermietungsabsicht bei Vermietung des Objekts nur während einer …
- FG Hamburg, 16.10.2003 - I 247/01
Abziehbarkeit von Schuldzinsen als Werbungskosten nur
- FG Hamburg, 19.05.1999 - II 356/98
Fortführung des Werbungskostenabzugs durch den Eigentümer bei Versterben des …
- FG Düsseldorf, 10.04.2003 - 1 K 678/99
Negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ; Berücksichtigung bei …
- FG Hamburg, 29.01.2003 - I 320/99
Überschusserzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- FG Rheinland-Pfalz, 17.12.1997 - 1 K 1916/97
Einkommensteuer; Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung
- FG Saarland, 14.06.1995 - 1 K 213/94
Einkommensteuer; Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
- FG Thüringen, 25.11.1999 - II 217/98
Steuerliche Anerkennung eines Mietvertrages mit der Mutter über die Vermietung …
- FG Hamburg, 19.11.1998 - VI 165/96
Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung eines …
- FG Rheinland-Pfalz, 26.04.1995 - 1 K 1633/94
Einkommensteuer; Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung einer Eigentumswohnung
- FG Saarland, 14.02.1995 - 1 K 25/94
Einkommensteuer; Verluste aus dem Betrieb eines Gestüts