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   BFH, 05.05.1992 - IX R 168/87   

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BFH, 05.05.1992 - IX R 168/87 (https://dejure.org/1992,1980)
BFH, Entscheidung vom 05.05.1992 - IX R 168/87 (https://dejure.org/1992,1980)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 1992 - IX R 168/87 (https://dejure.org/1992,1980)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 168, 166
  • BB 1992, 1551
  • DB 1992, 1610
  • BStBl II 1992, 824
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.05.1980 - VIII R 63/79

    Zurechnung der Einkünfte nach Nießbrauchsbestellung an einem Grundstück

    Auszug aus BFH, 05.05.1992 - IX R 168/87
    Unter Vermietung im Sinne dieser Vorschrift ist - entsprechend § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) - die Gewährung des Gebrauchs einer Wohnung auf Zeit gegen Entgelt zu verstehen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. Mai 1980 VIII R 63/79, BFHE 131, 212, BStBl II 1981, 295).
  • BFH, 10.04.1991 - XI R 7/84

    Die Zusammenfassung von Erbauseinandersetzung und vorweggenommener Erbfolge in

    Auszug aus BFH, 05.05.1992 - IX R 168/87
    Damit haben sie ihre Nutzungsberechtigung nicht von dem Kläger hergeleitet, der von vornherein ein um das Wohnrecht der Eltern vermindertes Eigentumsrecht an dem Hausgrundstück erhalten hat (vgl. BFH-Urteil vom 10. April 1991 XI R 7, 8/84, BFHE 164, 343, BStBl II 1991, 791).
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 05.05.1992 - IX R 168/87
    Hinzu kommt, daß auch andere rechtsgeschäftliche Vermögensübertragungen unter Lebenden, die wie die Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge steuerrechtlich entweder zu einem unentgeltlichen oder (teil-) entgeltlichen Erwerb führen (vgl. hierzu Beschluß des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847), nämlich z. B. eine Schenkung oder ein Kaufvertrag, für den Zeitraum nach dem 29. Juli 1981 ersichtlich nicht unter die Übergangsvorschrift fallen.
  • BFH, 21.07.1988 - IX R 86/84

    Einfamilienhaus - Nutzungswert - Zurechnung des Nutzungswerts - Vorbehalt des

    Auszug aus BFH, 05.05.1992 - IX R 168/87
    Vielmehr nutzen die Eltern des Klägers die Erdgeschoßwohnung aus eigenem Recht; sie erzielen insoweit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (vgl. Senatsurteil vom 21. Juli 1988 IX R 86/84, BFHE 154, 108, BStBl II 1988, 938, m. w. N.).
  • BFH, 01.04.2004 - IX B 31/03

    Nutzungswertbesteuerung: Übergang auf Einzelrechtsnachfolger?

    Vielmehr ist nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) die Übergangsvorschrift des § 21a Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 EStG 1986 --über den geregelten Fall des Eigentumsübergangs im Wege der Erbfolge hinaus-- nicht auf andere Fälle des Übergangs wie bei Schenkungen anzuwenden, selbst wenn diese im Wege vorweggenommener Erbfolge vollzogen werden (BFH-Urteile vom 5. Mai 1992 IX R 168/87, BFHE 168, 166, BStBl II 1992, 824; vom 26. Mai 1992 IX R 13/86, BFH/NV 1992, 738; vom 25. Januar 1994 IX R 143/90, BFHE 174, 133, BStBl II 1994, 457).

    Insbesondere hat sich der BFH bereits in der Entscheidung in BFHE 168, 166, BStBl II 1992, 824 mit dem von den Klägern angesprochenen Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes befasst; danach dient nur die Regelung in § 21a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 EStG dem Vertrauensschutz, nicht aber die Ausnahmeregelung für Erwerbe im Wege der Erbfolge (Nr. 2 der Regelung), so dass dem Einzelrechtsnachfolger die Rechte aus § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG nicht zustehen (BFH-Entscheidung in BFHE 174, 133, BStBl II 1994, 457).

  • FG Köln, 05.12.2001 - 15 K 7793/98

    Anwendbarkeit der sogenannten großen Übergangsregelung beim Erwerb eines Erben

    Damit hat sie ihre Nutzungsberechtigung nicht von den Klägern hergeleitet und diese haben durch diese rechtliche Gestaltung nicht den Tatbestand einer Vermietung erfüllt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 5. Mai 1992 IX R 168/87, BStBl II 1992, 824).

    Zutreffend weist der BFH in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch andere rechtsgeschäftliche Vermögensübertragungen unter Lebenden, die - wie die Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge - steuerrechtlich entweder zu einem unentgeltlichen oder (teil-) entgeltlichen Erwerb führen (vgl. hierzu Beschluß des Großen Senats des BFH vom 5.Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847), nämlich z.B. eine Schenkung oder ein Kaufvertrag, für den Zeitraum nach dem 29.Juli 1981 ersichtlich nicht unter die Übergangsvorschrift fallen (BFH-Urteile vom 5. Mai 1992 IX R 168/87, BStBl II 1992, 824 und vom 26. Mai 1992 IX R 13/86, BFH/NV 1992, 738).

  • BFH, 25.01.1994 - IX R 143/90

    Keine Anwendung der Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG auf eine nach

    Dementsprechend ist die Übergangsvorschrift des § 21 a Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 EStG, die für im Wege der Erbfolge erworbene Grundstücke gilt, bei Schenkungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge nicht anwendbar (Senatsurteile vom 5. Mai 1992 IX R 168/87, BFHE 168, 166, BStBl II 1992, 824; vom 26. Mai 1992 IX R 13/86, BFH/NV 1992, 738).
  • BFH, 04.03.1997 - IX R 16/95

    Zulässigkeit der Ermittlung der Nutzungswertes für eine eigengenutzte Wohnung bei

    Vermietet i. S. des § 21 a Abs. 1 Satz 3 EStG ist eine Wohnung dann, wenn ihr Gebrauch auf Zeit gegen Entgelt überlassen wird (Senatsurteile vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75, und vom 5. Mai 1992 IX R 168/87, BFHE 168, 166 [BFH 05.05.1992 - IX R 168/87], BStBl II 1992, 824).
  • BFH, 26.05.1992 - IX R 13/86

    Pauschale Nutzungswertbesteuerung bei Wohnungen in einem eigenen Haus

    Dies ergibt sich im einzelnen aus dem Urteil vom 5. Mai 1992 IX R 168/87, BStBl II 1992, 824, auf das insoweit verwiesen wird.
  • FG München, 01.03.2000 - 13 K 1315/98

    Besteuerung des pauschalierten Nutzungswerts nach § 21 a EStG statt des

    Auch die Übergangsregelung in § 21 a Abs. 7 Nr. 2 EStG konnte für die Kläger nicht greifen, da sie für Fälle der vorweggenommenen Erbfolge nicht gilt (so der Bundesfinanzhof -BFH-, Urteile vom 5. Mai 1992 IX R 168/87, BFHE 168, 166, BStBl II 1992, 824 , und vom 26. Mai 1992 IX R 13/86, BFH/NV 1992, 738) und noch weniger für Schenkungsfälle (d. h. also bei allen unentgeltlichen Erwerbsvorgängen).
  • FG Schleswig-Holstein, 16.02.2001 - V 231/98

    Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten bei Gebäudemodernisierung;

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  • FG München, 07.08.1997 - 11 K 2242/96

    Steuerliche Anerkennung von Mietverträgen unter nahen Verwandten; Üblichkeit

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  • BFH, 08.11.1993 - IX B 89/93
    Der Senat hat diese Rechtsfrage mit seinen Entscheidungen vom 5. Mai 1992 IX R 168/87 (BFHE 168, 166, BStBl II 1992, 824 [BFH 05.05.1992 - IX R 168/87] und vom 26. Mai 1992 IX R 13/86, BFH/NV 1992, 738) dahin geklärt, daß die Ausnahmeregelung des § 21 a Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 EStG auf Erwerbe im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge keine (entsprechende) Anwendung findet.
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