Rechtsprechung
BFH, 11.05.2010 - IX R 19/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Zur steuerrechtlichen Anerkennung einer formunwirksamen vereinbarten Unterbeteiligung zwischen Ehegatten - Erhöhte Anforderungen an Verträge zwischen nahen Angehörigen - Scheincharakter von Vereinbarungen
- openjur.de
Zur steuerrechtlichen Anerkennung einer formunwirksamen vereinbarten Unterbeteiligung zwischen Ehegatten; Erhöhte Anforderungen an Verträge zwischen nahen Angehörigen; Scheincharakter von Vereinbarungen
- Bundesfinanzhof
AO § 39 Abs 2 Nr 1, EStG § 17 Abs 1, EStG § 17 Abs 4, GmbHG § 15 Abs 4, AO § 41 Abs 2, AO § 42
Zur steuerrechtlichen Anerkennung einer formunwirksamen vereinbarten Unterbeteiligung zwischen Ehegatten - Erhöhte Anforderungen an Verträge zwischen nahen Angehörigen - Scheincharakter von Vereinbarungen
- Bundesfinanzhof
Zur steuerrechtlichen Anerkennung einer formunwirksamen vereinbarten Unterbeteiligung zwischen Ehegatten - Erhöhte Anforderungen an Verträge zwischen nahen Angehörigen - Scheincharakter von Vereinbarungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 39 Abs 2 Nr 1 AO, § 17 Abs 1 EStG 1997, § 17 Abs 4 EStG 1997, § 15 Abs 4 GmbHG, § 41 Abs 2 AO
Zur steuerrechtlichen Anerkennung einer formunwirksamen vereinbarten Unterbeteiligung zwischen Ehegatten - Erhöhte Anforderungen an Verträge zwischen nahen Angehörigen - Scheincharakter von Vereinbarungen - IWW
- Betriebs-Berater
Steuerrechtliche Anerkennung einer formunwirksamen vereinbarten Unterbeteiligung zwischen Ehegatten
- rewis.io
Zur steuerrechtlichen Anerkennung einer formunwirksamen vereinbarten Unterbeteiligung zwischen Ehegatten - Erhöhte Anforderungen an Verträge zwischen nahen Angehörigen - Scheincharakter von Vereinbarungen
- ra.de
- rewis.io
Zur steuerrechtlichen Anerkennung einer formunwirksamen vereinbarten Unterbeteiligung zwischen Ehegatten - Erhöhte Anforderungen an Verträge zwischen nahen Angehörigen - Scheincharakter von Vereinbarungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1; EStG § 17
Auswirkungen des Mangels der zivilrechtlichen Form bei Vereinbarung einer Unterbeteiligung zwischen Ehegatten i.R.d. Fremdvergleichs - datenbank.nwb.de
Zur steuerrechtlichen Anerkennung einer formunwirksamen vereinbarten Unterbeteiligung zwischen Ehegatten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die formunwirksame vereinbarte Unterbeteiligung zwischen Ehegatten
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Auswirkungen des Mangels der zivilrechtlichen Form bei Vereinbarung einer Unterbeteiligung zwischen Ehegatten i.R.d. Fremdvergleichs
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Ehegatten-Untertreuhandverhältnis: Steuerrechtliche Anerkennung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Steuerliche Anerkennung formunwirksam vereinbarter Unterbeteiligung zwischen Ehegatten
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Formunwirksam vereinbarte Unterbeteiligung zwischen Ehegatten
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Anforderungen an einen Unterbeteiligungsvertrag zwischen Angehörigen
Verfahrensgang
- FG Köln, 21.04.2005 - 10 K 1336/00
- BFH, 22.07.2008 - IX R 61/05
- FG Köln, 01.04.2009 - 10 K 2898/08
- BFH, 11.05.2010 - IX R 19/09
Papierfundstellen
- BFHE 229, 301
- NJW-RR 2010, 1700
- FamRZ 2010, 1438
- BB 2010, 1885
- DB 2010, 1623
- BStBl II 2010, 823
- NZG 2010, 1317
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (14)
- BFH, 22.07.2008 - IX R 61/05
Wirtschaftliches Eigentum an einer wesentlichen Beteiligung aufgrund einer …
Auszug aus BFH, 11.05.2010 - IX R 19/09
Dieses Urteil hob der Bundesfinanzhof (BFH) mit seiner Entscheidung vom 22. Juli 2008 IX R 61/05 (BFH/NV 2008, 2004) auf und wies die Sache nach § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurück.Notwendige und hinreichende Voraussetzung für die Zurechnung einer Beteiligung i.S. des § 17 EStG ist das wirtschaftliche Eigentum (vgl. eingehend dazu BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 2004, m.w.N.).
aa) Es hat den Umstand, dass die Kläger die zivilrechtlichen Formerfordernisse bei Vertragsabschluss (§ 15 Abs. 4 GmbHG; eingehend dazu in BFH/NV 2008, 2004) nicht beachtet haben, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH (vgl. dazu BFH-Urteil vom 7. Juni 2006 IX R 4/04, BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294, m.w.N.) als Beweisanzeichen gewürdigt, das gegen die steuerrechtliche Anerkennung dieser Vereinbarung spricht.
Zwar haben die Kläger untereinander ein als Unterbeteiligung auszulegendes Rechtsverhältnis vereinbart, für das der Formzwang höchstrichterlich erstmals durch die Entscheidung des BFH im ersten Rechtszug bestätigt wurde (s. aber auch die Angaben zum Schrifttum im BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 2004, unter II.2.c aa, m.w.N.).
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus BFH, 11.05.2010 - IX R 19/09
Beweisanzeichen zur Ermittlung letztlich innerer Tatsachen können nur äußere Merkmale sein (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C.IV.3.c bb, m.w.N.). - BFH, 28.01.1997 - IX R 23/94
Zur steuerlichen Anerkennung eines Mietvertrages zwischen Angehörigen, wenn die …
Auszug aus BFH, 11.05.2010 - IX R 19/09
Die Folgerungen aus dem Treuhandverhältnis der Klägerin und dem Unterbeteiligungsvertrag hätten die Vertragsparteien dann bewusst nicht gezogen, was als Beweisanzeichen für den Scheincharakter der Vereinbarungen spricht (vgl. BFH-Urteil vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655).
- BGH, 19.04.1999 - II ZR 365/97
Formbedürftigkeit eines Treuhandvertrages hinsichtlich eines …
Auszug aus BFH, 11.05.2010 - IX R 19/09
Es entspricht überdies der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), dass ein Treuhandvertrag hinsichtlich eines GmbH-Geschäftsanteils dem Formzwang des § 15 Abs. 4 GmbHG unterliegt, wenn er sich --wie im Streitfall-- auf bereits existente Geschäftsanteile bezieht (vgl. BGH-Beschluss vom 12. Dezember 2005 II ZR 330/04, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht --WM-- 2006, 1388; BGH-Urteile vom 19. April 1999 II ZR 365/97, BGHZ 141, 208, WM 1999, 1118, und vom 6. Juli 1961 II ZR 219/58, BGHZ 35, 272;… vgl. zusammenfassend auch Bayer in Lutter/ Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 17. Aufl., 2009, § 15 Rz 91, 92 zur Treuhand und Rz 96 zur Unterbeteiligung, jeweils m.w.N. aus Schrifttum und Rechtsprechung). - BFH, 07.06.2006 - IX R 4/04
Zivilrechtliche Unwirksamkeit bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen als Indiz
Auszug aus BFH, 11.05.2010 - IX R 19/09
aa) Es hat den Umstand, dass die Kläger die zivilrechtlichen Formerfordernisse bei Vertragsabschluss (§ 15 Abs. 4 GmbHG;… eingehend dazu in BFH/NV 2008, 2004) nicht beachtet haben, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH (vgl. dazu BFH-Urteil vom 7. Juni 2006 IX R 4/04, BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294, m.w.N.) als Beweisanzeichen gewürdigt, das gegen die steuerrechtliche Anerkennung dieser Vereinbarung spricht. - BFH, 12.05.2009 - IX R 46/08
Fehlerhafte Gesamtwürdigung bei (Darlehens-)Verträgen zwischen nahe stehenden …
Auszug aus BFH, 11.05.2010 - IX R 19/09
Sie tragen den innerhalb eines Familienverbundes typischerweise fehlenden Interessengegensätzen und --hieran ist besonders zu erinnern-- "der daraus resultierenden Gefahr des steuerlichen Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten durch Ehegatten Rechnung" (so explizit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34, m.w.N.; aus der Rechtsprechung des BFH vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 IX R 46/08, BFHE 225, 112). - BFH, 22.02.2007 - IX R 45/06
Formunwirksamer Vertrag zwischen nahen Angehörigen bei klarer Zivilrechtslage …
Auszug aus BFH, 11.05.2010 - IX R 19/09
Die Indizwirkung gegen den vertraglichen Bindungswillen wird verstärkt, wenn den Vertragspartnern die Nichtbeachtung der Formvorschriften insbesondere bei klarer Zivilrechtslage angelastet werden kann (BFH-Urteil vom 22. Februar 2007 IX R 45/06, BFHE 217, 409, m.w.N.). - BFH, 18.05.2005 - VIII R 34/01
Einkommenssteuerrechtliche Einordnung einer atypisch stillen Unterbeteiligung an …
Auszug aus BFH, 11.05.2010 - IX R 19/09
Denn eine Zuordnung entsprechend den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 18. Mai 2005 VIII R 34/01 (BFHE 210, 247, BStBl II 2005, 857), auf die der BFH im ersten Rechtszug Bezug genommen hat, kommt nur in Betracht, wenn der Unterbeteiligungsvertrag steuerrechtlich anzuerkennen ist. - BGH, 06.07.1961 - II ZR 219/58
Verkauf eines GmbH-Geschäftsanteils
Auszug aus BFH, 11.05.2010 - IX R 19/09
Es entspricht überdies der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), dass ein Treuhandvertrag hinsichtlich eines GmbH-Geschäftsanteils dem Formzwang des § 15 Abs. 4 GmbHG unterliegt, wenn er sich --wie im Streitfall-- auf bereits existente Geschäftsanteile bezieht (vgl. BGH-Beschluss vom 12. Dezember 2005 II ZR 330/04, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht --WM-- 2006, 1388; BGH-Urteile vom 19. April 1999 II ZR 365/97, BGHZ 141, 208, WM 1999, 1118, und vom 6. Juli 1961 II ZR 219/58, BGHZ 35, 272;… vgl. zusammenfassend auch Bayer in Lutter/ Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 17. Aufl., 2009, § 15 Rz 91, 92 zur Treuhand und Rz 96 zur Unterbeteiligung, jeweils m.w.N. aus Schrifttum und Rechtsprechung). - BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90
Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses
Auszug aus BFH, 11.05.2010 - IX R 19/09
Sie tragen den innerhalb eines Familienverbundes typischerweise fehlenden Interessengegensätzen und --hieran ist besonders zu erinnern-- "der daraus resultierenden Gefahr des steuerlichen Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten durch Ehegatten Rechnung" (so explizit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34, m.w.N.; aus der Rechtsprechung des BFH vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 IX R 46/08, BFHE 225, 112). - BFH, 15.06.2005 - X B 180/03
NZB: Sachaufklärungspflicht, Übergehen von Beweisanträgen
- FG Köln, 21.04.2005 - 10 K 1336/00
Verdeckte Treuhandschaft an GmbH-Geschäftsanteilen
- BGH, 12.12.2005 - II ZR 330/04
Ausnahmen vom Formzwang für einen Treuhandvertrag hinsichtlich eines …
- GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72
Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe …
- BFH, 12.05.2016 - IV R 27/13
Steuerrechtliche Anerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft mit einem …
Ein Versäumnis dieser Art ist insbesondere dort anzunehmen, wo sich das nicht beachtete Formerfordernis aus der klaren Lage des Zivilrechts ergibt (vgl. BFH-Urteile vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97, BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386; vom 22. Februar 2007 IX R 45/06, BFHE 217, 409, BStBl II 2011, 20;… vom 23. April 2009 IV R 24/08, BFH/NV 2009, 1427, und vom 11. Mai 2010 IX R 19/09, BFHE 229, 301, BStBl II 2010, 823). - FG Rheinland-Pfalz, 31.01.2013 - 5 K 2009/10
Schenkweise Zuwendung einer typisch stillen Unterbeteiligung - Zeitpunkt der …
Im Urteil des BFH vom 11. Mai 2010 führt der BFH zu dem Gesichtspunkt der den Vertragspartnern anzulastenden Nichtbeachtung der Formvorschriften aus (BFH-Urteil vom 11. Mai 2010, IX R 19/09, BStBl II 2010, 823, juris-Ausdruck, Rn. 20), dass bei dieser Beurteilung, ob der Mangel der zivilrechtlichen Form den Vertragsparteien anzulasten ist, nur deren Eigenqualifikation des Rechtsverhältnisses bedeutsam sein kann.Nach Überzeugung des Senats ist insbesondere unter Berücksichtigung der Entscheidung des BFH vom 11. Mai 2010 im Streitfall wesentlich (BFH-Urteil vom 11. Mai 2010, IX R 19/09, a. a. O.), dass die Beigeladenen in den schuldrechtlichen Verträgen vom 30. September 2005 auf die notariellen Urkunden vom 23. Juni 1999 Bezug nahmen und dass in diesen insbesondere hinsichtlich der weiteren Einzelheiten der Beteiligungen auf die diesen Urkunden als mitverlesene Anlagen beigefügten Verträge verwiesen wurde.
- BFH, 24.01.2012 - IX R 69/10
Wirtschaftliches Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil trotz …
Selbst wenn man die Grundsätze der steuerlichen Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen zugrunde legen wollte, kann im Streitfall nicht von einer verstärkten Indizwirkung des Mangels der zivilrechtlichen Form (dazu BFH-Urteil vom 11. Mai 2010 IX R 19/09, BFHE 229, 301, BStBl II 2010, 823) ausgegangen werden, weil das FG keinerlei sonstige Anhaltspunkte festgestellt hat, die gegen den Bindungswillen der Parteien sprechen würden.
- BFH, 14.03.2012 - IX R 37/11
Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Treuhandvertrags unter …
Die Verträge genügen aber den Anforderungen an ihre steuerrechtliche Anerkennung schon deshalb nicht, weil sie tatsächlich nicht durchgeführt wurden (vgl. zu diesem Erfordernis insbesondere BFH-Urteil vom 11. Mai 2010 IX R 19/09, BFHE 229, 301, BStBl II 2010, 823). - BFH, 25.05.2011 - IX R 25/10
Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Treuhandvertrags unter …
bb) Der Treuhandvertrag, um den es hier geht, entspricht diesen Anforderungen schon deshalb nicht, weil er tatsächlich nicht durchgeführt wurde (vgl. zu diesem Erfordernis insbesondere BFH-Urteil vom 11. Mai 2010 IX R 19/09, BFHE 229, 301, BStBl II 2010, 823). - BFH, 24.10.2012 - IX R 35/11
Kein Werbungskostenabzug für Schuldzinsen aus privater Darlehensforderung
Da nach den Feststellungen des FG keine Zinsen gezahlt wurden, wurde der Darlehensvertrag auch nicht tatsächlich durchgeführt (vgl. zur ständigen Rechtsprechung zur steuerlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen BFH-Urteile vom 14. März 2012 IX R 37/11, BFHE 236, 522, BStBl II 2012, 487;… in BFH/NV 2011, 1677; insbesondere zum Erfordernis der tatsächlichen Durchführung BFH-Urteil vom 11. Mai 2010 IX R 19/09, BFHE 229, 301, BStBl II 2010, 823). - FG Saarland, 18.12.2012 - 1 K 1628/10
Einkunftserzielung aus der Vermietung von Wohnungen durch eine …
Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es daher geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlusses und an den Nachweis der Ernstlichkeit von Vertragsgestaltungen zwischen nahen Angehörigen strenge Anforderungen zu stellen (BFH vom 7. Juni 2006 IX R 4/04, BStBl II 2007, 294; vom 11. Mai 2010 IX R 19/09, BStBl II 2010, 823 m.w.N.). - FG Niedersachsen, 20.10.2015 - 8 K 394/14
Einkommensteuerliche Notwendigkeit eines hinreichend klaren und eindeutig …
Den strengen Anforderungen, welche die Rechtsprechung stellt, um Verträge zwischen nahe stehenden Personen steuerrechtlich anzuerkennen, kann nur entsprechen, wer objektive Anhaltspunkte vorträgt (BFH vom 11. Mai 2010 IX R 19/09). - FG Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 11 K 2218/08
Veräußerungsgewinn gemäß § 17 EStG - Wirtschaftliches Eigentum an einem …
Das hiergegen geführte Revisionsverfahren ist zwischenzeitlich mit BFH-Urteil vom 11. Mai 2010 IX R 19/09, BFHE 229, 301, BStBl II 2010, 823 abgeschlossen worden. - FG Hamburg, 07.08.2012 - 6 K 25/10
Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz: Verdeckte Gewinnausschüttung bei …
Hingegen unterliegt ein Treuhandvertrag hinsichtlich eines GmbH-Geschäftsanteils dann dem Formzwang des § 15 Abs. 4 GmbHG, wenn er sich auf bereits existente Geschäftsanteile bezieht (BFH-Urteil vom 11. Mai 2010 IX R 19/09, BStBl II 2010, 823 m. w. N.; BGH vom 12. Dezember 2005 II ZR 330/04, DStR 2006, 1671). - FG München, 19.04.2011 - 13 K 1655/09
Vermietung einer Wohnung an nahe Angehörige - Nachweis höherer …
- FG Sachsen, 04.11.2010 - 6 K 963/10
Grundstücksübertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen …