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   BFH, 22.09.2009 - IX R 21/08   

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https://dejure.org/2009,16287
BFH, 22.09.2009 - IX R 21/08 (https://dejure.org/2009,16287)
BFH, Entscheidung vom 22.09.2009 - IX R 21/08 (https://dejure.org/2009,16287)
BFH, Entscheidung vom 22. September 2009 - IX R 21/08 (https://dejure.org/2009,16287)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zur Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen, keine tatsächliche Vermutung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme von Instandsetzungsaufwendungen und Modernisierungsaufwendungen ohne nähere Prüfung aufgrund einer bloßen tatsächlichen Vermutung zur Höhe der Aufwendungen im Verhältnis zum Kaufpreis als Herstellungskosten

  • datenbank.nwb.de

    Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, HGB § 255 Abs 2
    Erhaltungsaufwand; Herstellungsaufwand; Instandsetzung; Modernisierung; Sanierung; Standardsprung; Wesentliche Verbesserung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

    Auszug aus BFH, 22.09.2009 - IX R 21/08
    Die streitigen Aufwendungen sind aber nicht allein deshalb als Herstellungskosten zu werten, weil sie in zeitlichem Zusammenhang mit dem Erwerb des Grundstücks stehen und im Vergleich zum Kaufpreis hoch sind (grundlegend BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569, m.w.N.) oder wie im Streitfall ein Vielfaches des Kaufpreises ausmachen.

    Daher lässt sich aus der Höhe der Aufwendungen im Verhältnis zum Kaufpreis --entgegen der Ansicht des FG-- auch keine tatsächliche (widerlegbare) Vermutung für die Qualifikation in der einen oder anderen Richtung ableiten, auch nicht aus Praktikabilitätserwägungen (im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569).

    Indes können solche Maßnahmen in ihrer Gesamtheit zu einer wesentlichen Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB führen, wenn dadurch der Gebrauchswert (das Nutzungspotential) des Gebäudes gegenüber dem ursprünglichen Zustand, d.h. hier dem Zustand im Zeitpunkt des Erwerbs, deutlich erhöht wird (BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632; in BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569).

  • BFH, 20.08.2002 - IX R 69/00

    Anschaffungsnaher Aufwand; Aufwendungen gem. § 10 e Abs. 6 EStG

    Auszug aus BFH, 22.09.2009 - IX R 21/08
    Das ist der Fall, wenn die Maßnahmen bei mindestens drei der Kern-Bereiche (Heizung, Sanitär, Elektro und Fenster) jeweils zu einer Standarderhöhung geführt haben (BFH-Urteile vom 20. August 2002 IX R 61/99, BFH/NV 2003, 148; IX R 21/00, BFH/NV 2003, 33; IX R 43/00, BFH/NV 2003, 34, und IX R 69/00, BFH/NV 2003, 149).
  • BFH, 20.08.2002 - IX R 43/00

    Anschaffungsnaher Aufwand; Erhöhung des Nutzungswerts

    Auszug aus BFH, 22.09.2009 - IX R 21/08
    Das ist der Fall, wenn die Maßnahmen bei mindestens drei der Kern-Bereiche (Heizung, Sanitär, Elektro und Fenster) jeweils zu einer Standarderhöhung geführt haben (BFH-Urteile vom 20. August 2002 IX R 61/99, BFH/NV 2003, 148; IX R 21/00, BFH/NV 2003, 33; IX R 43/00, BFH/NV 2003, 34, und IX R 69/00, BFH/NV 2003, 149).
  • BFH, 20.08.2002 - IX R 21/00

    Anschaffungsnaher Aufwand; wesentliche Verbesserung i.S.d. § 255 Abs. 2 HGB

    Auszug aus BFH, 22.09.2009 - IX R 21/08
    Das ist der Fall, wenn die Maßnahmen bei mindestens drei der Kern-Bereiche (Heizung, Sanitär, Elektro und Fenster) jeweils zu einer Standarderhöhung geführt haben (BFH-Urteile vom 20. August 2002 IX R 61/99, BFH/NV 2003, 148; IX R 21/00, BFH/NV 2003, 33; IX R 43/00, BFH/NV 2003, 34, und IX R 69/00, BFH/NV 2003, 149).
  • BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99

    Anschaffungsnaher Aufwand bei unentgeltlichem Gebäudewert

    Auszug aus BFH, 22.09.2009 - IX R 21/08
    Für diese Beurteilung sind die Maßstäbe zugrunde zu legen, die zu dem Zeitpunkt, in dem sich das Gebäude im ursprünglichen Zustand befand, allgemein üblich waren (BFH-Urteil vom 3. Dezember 2002 IX R 64/99, BFHE 201, 148, BStBl II 2003, 590).
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus BFH, 22.09.2009 - IX R 21/08
    Indes können solche Maßnahmen in ihrer Gesamtheit zu einer wesentlichen Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB führen, wenn dadurch der Gebrauchswert (das Nutzungspotential) des Gebäudes gegenüber dem ursprünglichen Zustand, d.h. hier dem Zustand im Zeitpunkt des Erwerbs, deutlich erhöht wird (BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632; in BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569).
  • BFH, 20.08.2002 - IX R 61/99

    Anschaffungsnaher Aufwand; Verbesserung der Nutzungsmöglichkeit in zwei

    Auszug aus BFH, 22.09.2009 - IX R 21/08
    Das ist der Fall, wenn die Maßnahmen bei mindestens drei der Kern-Bereiche (Heizung, Sanitär, Elektro und Fenster) jeweils zu einer Standarderhöhung geführt haben (BFH-Urteile vom 20. August 2002 IX R 61/99, BFH/NV 2003, 148; IX R 21/00, BFH/NV 2003, 33; IX R 43/00, BFH/NV 2003, 34, und IX R 69/00, BFH/NV 2003, 149).
  • FG Köln, 17.04.2008 - 10 K 2007/04

    "Wesentliche Verbesserung" bei Aufwendungen um mehr als das Siebenfache des

    Auszug aus BFH, 22.09.2009 - IX R 21/08
    Die dagegen erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) ab (Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1447).
  • BFH, 14.06.2016 - IX R 25/14

    Anschaffungsnahe Herstellungskosten i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG -

    Danach sind Herstellungskosten Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 22. September 2009 IX R 21/08, BFH/NV 2010, 846).

    Zu den Aufwendungen i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG gehören daher insbesondere Aufwendungen für die Instandsetzung oder Erneuerung vorhandener Sanitär-, Elektro- und Heizungsanlagen, der Fußbodenbeläge, der Fenster und der Dacheindeckung, die --ohne die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG-- vom Grundsatz her als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen zu beurteilen wären (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 846).

  • BFH, 14.06.2016 - IX R 22/15

    Anschaffungsnahe Herstellungskosten i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG -

    Danach sind Herstellungskosten Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 22. September 2009 IX R 21/08, BFH/NV 2010, 846).

    Zu den Aufwendungen i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG gehören daher insbesondere Aufwendungen für die Instandsetzung oder Erneuerung vorhandener Sanitär-, Elektro- und Heizungsanlagen, der Fußbodenbeläge, der Fenster und der Dacheindeckung, die --ohne die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG-- vom Grundsatz her als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen zu beurteilen wären (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 846).

  • BFH, 09.05.2017 - IX R 6/16

    Kosten zur Beseitigung von nach Anschaffung mutwillig herbeigeführter

    Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen (vgl. dazu Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574; vom 22. September 2009 IX R 21/08, BFH/NV 2010, 846).
  • BFH, 14.06.2016 - IX R 15/15

    Kosten für die Herstellung der Betriebsbereitschaft als anschaffungsnahe

    Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 22. September 2009 IX R 21/08, BFH/NV 2010, 846).

    Zu den Aufwendungen i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG gehören daher insbesondere Aufwendungen für die Instandsetzung oder Erneuerung vorhandener Sanitär-, Elektro- und Heizungsanlagen, der Fußbodenbeläge, der Fenster und der Dacheindeckung, die --ohne die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG-- vom Grundsatz her als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen zu beurteilen wären (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 846).

  • BFH, 13.03.2018 - IX R 41/17

    Nach Anschaffung unvermutet angefallene Kosten zur Wiederherstellung des

    Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574; vom 22. September 2009 IX R 21/08, BFH/NV 2010, 846).
  • FG Münster, 14.03.2019 - 10 K 2852/18

    Therapiehund als Arbeitsmittel einer Lehrerin

    Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 12.9.2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574; vom 22.09.2009 IX R 21/08, BFH/NV 2010, 846).
  • BFH, 15.05.2013 - IX R 36/12

    Umbau als Erweiterung i. S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB - Umbau eines Flachdachs

    Welche Aufwendungen zu den Herstellungskosten zählen, bestimmt sich nach § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. September 2009 IX R 21/08, BFH/NV 2010, 846; vom 14. Juli 2004 IX R 52/02, BFHE 206, 441, BStBl II 2004, 949, m.w.N.).

    c) Ob die Kosten der (jeweiligen) Baumaßnahmen als (nachträgliche) Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwendungen zu beurteilen sind, hat das FG als Tatsacheninstanz anhand der gesamten Umstände des Einzelfalls zu prüfen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 846, unter II.1.c).

  • BFH, 03.09.2019 - IX R 2/19

    Steuerliche Behandlung von Aufwendungen zur Sanierung eines Entwässerungskanals

    b) Herstellungskosten sind Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB; vgl. BFH-Urteil vom 22.09.2009 - IX R 21/08, BFH/NV 2010, 846, m.w.N.).
  • BFH, 18.08.2010 - X R 30/07

    Abgrenzung von Anschaffungskosten und Erhaltungsaufwendungen hinsichtlich

    b) Bei gebrauchten (leerstehenden) Immobilien sind Modernisierungsaufwendungen (insbesondere Schönheitsreparaturen und Instandsetzungsarbeiten an vorhandenen und im Wesentlichen funktionierenden Installationen) nur dann unter dem Gesichtspunkt der Betriebsbereitschaftskosten als Anschaffungskosten zu behandeln, wenn sie den Ausstattungsstandard in mindestens drei der vier funktionswesentlichen Bereichen (Heizung, Sanitär, Elektro, Fenster) anheben (BFH-Urteile in BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574, unter II.2.b aa; vom 20. August 2002 IX R 98/00 BFHE 200, 231, BStBl II 2003, 604, unter II.1.a; vom 22. September 2009 IX R 21/08, BFH/NV 2010, 846, unter II.1.b).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.10.2013 - L 11 KR 1983/12

    Krankenversicherung - Familienversicherung - rückwirkende Beendigung - Einkommen

    Außerdem kann aus steuerrechtlicher Sicht umstritten sein, ob Modernisierungsaufwendungen als Herstellungskosten - dann nicht als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz EStG sofort abziehbar, sondern nur im Rahmen der Absetzungen für Abnutzung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 iVm § 7 EStG - oder Erhaltungsaufwendungen zu berücksichtigen sind (dazu Bundesfinanzhof 22.09.2009, IX R 21/08, BFH/NV 2010, 846 = juris).
  • FG Rheinland-Pfalz, 13.11.2019 - 2 K 2304/17

    Abzugsfähigkeit von Kosten für bauhandwerkliche Maßnahmen als

  • BFH, 20.08.2013 - IX R 5/13

    Schadensersatzleistungen des Verkäufers wegen nachträglich erkannter Mängel

  • BFH, 22.12.2011 - III R 37/09

    Kumulationsverbot bei dem Zusammentreffen von Investitionszulage und erhöhten

  • FG München, 25.02.2014 - 6 K 2930/11

    Herstellungskosten- Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen

  • FG Niedersachsen, 17.03.2023 - 15 K 17/21

    Absetzungen für Abnutzung; nachträgliche Herstellungskosten; Wesentliche über den

  • BFH, 02.07.2021 - XI R 21/19

    Rückstellung bei Werkzeugfertigung/-nutzung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2010 - L 29 AS 328/10

    Kosten der Unterkunft; selbst genutztes Eigenheim; Erhaltungsaufwand;

  • FG Niedersachsen, 26.09.2017 - 12 K 113/16

    Rechsstreit um die Berücksichtigung von Aufwendungen für Instandsetzungs- und

  • FG Düsseldorf, 28.11.2023 - 10 K 2184/20

    Gewinnermittlung: Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Renovierungskosten an

  • LSG Baden-Württemberg, 14.02.2012 - L 11 KR 4779/10

    Krankenversicherung - rückwirkende Beendigung einer Familienversicherung -

  • BFH, 07.09.2012 - IX B 125/11

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage - Darlegung einer Divergenz -

  • FG München, 10.07.2012 - 13 K 3810/09

    Kein sofortiger Werbungskostenabzug von Aufwendungen für die Umwandlung eines

  • FG Köln, 26.01.2012 - 10 K 235/10

    Herstellungskosten durch Standardsprung

  • FG Nürnberg, 12.11.2015 - 4 K 571/13

    Abgrenzung anschaffungsnaher Herstellungskosten im Sinne von § 9 Abs. 5 Satz 2

  • FG Nürnberg, 15.07.2020 - 3 K 1215/19

    Erkennung als anschaffungsnahe Herstellungskosten oder sofort abzugsfähige

  • FG Münster, 26.08.2020 - 13 K 2056/16

    Abzug von Aufwendungen für die Errichtung einer Lärmschutzwand als

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