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   BFH, 09.09.1997 - IX R 21/97   

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https://dejure.org/1997,14111
BFH, 09.09.1997 - IX R 21/97 (https://dejure.org/1997,14111)
BFH, Entscheidung vom 09.09.1997 - IX R 21/97 (https://dejure.org/1997,14111)
BFH, Entscheidung vom 09. September 1997 - IX R 21/97 (https://dejure.org/1997,14111)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.11.1990 - VI R 80/90

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer Revision

    Auszug aus BFH, 09.09.1997 - IX R 21/97
    Weder die Rüge eines Verstoßes gegen § 96 Abs. 1 FGO (vgl. dazu z. B. BFH-Beschluß vom 30. Juli 1990 V R 49/87, BFH/NV 1991, 325, 327) noch das Geltendmachen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß § 96 Abs. 2 FGO (vgl. dazu z. B. BFH- Beschluß vom 29. November 1990 VI R 80/90, BFH/NV 1991, 403, m. w. N.) begründen die zulassungsfreie Revision nach § 116 FGO.
  • BFH, 10.03.1994 - IX R 43/90

    Verfahrensfragen; Zum Nebeneinander von Nichtzulassungsbeschwerde und Revision (§

    Auszug aus BFH, 09.09.1997 - IX R 21/97
    Eine neben der Nichtzulassungsbeschwerde eingelegte unzulässige Revision wird dadurch aber nicht statthaft (vgl. z. B. BFH-Beschlüsse vom 10. März 1994 IX R 43/90, BFH/NV 1994, 813, und vom 23. Januar 1995 X R 126/94, BFH/NV 1995, 808, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 23.01.1995 - X R 126/94

    Zulässigkeit einer gleichzeitig mit einer erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 09.09.1997 - IX R 21/97
    Eine neben der Nichtzulassungsbeschwerde eingelegte unzulässige Revision wird dadurch aber nicht statthaft (vgl. z. B. BFH-Beschlüsse vom 10. März 1994 IX R 43/90, BFH/NV 1994, 813, und vom 23. Januar 1995 X R 126/94, BFH/NV 1995, 808, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 30.07.1990 - V R 49/87

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BFH, 09.09.1997 - IX R 21/97
    Weder die Rüge eines Verstoßes gegen § 96 Abs. 1 FGO (vgl. dazu z. B. BFH-Beschluß vom 30. Juli 1990 V R 49/87, BFH/NV 1991, 325, 327) noch das Geltendmachen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß § 96 Abs. 2 FGO (vgl. dazu z. B. BFH- Beschluß vom 29. November 1990 VI R 80/90, BFH/NV 1991, 403, m. w. N.) begründen die zulassungsfreie Revision nach § 116 FGO.
  • FG Köln, 16.11.2006 - 5 K 2192/04

    Kein Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen wegen im Verständigungsverfahren

    Steht aber zweifelsfrei fest, dass ein Steuerpflichtiger durch die verspätete Steuerfestsetzung keinen Vorteil erlangt hat, ist für einen Ausgleich in Form einer Verzinsung der Steuernachforderung kein Raum (vgl. BFH-Urteile vom 12.04.2000 IX R 21/97, BFH/NV 2000, 1178 und vom 11.07.1996 V R 18/95, BStBl II 1997, 259).
  • BFH, 17.07.2000 - IX R 66/99

    Anforderungen an die Begründung eines Urteils (§ 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO )

    Er betrifft, nur einen Teil der Ausgaben, die insgesamt dem Grunde und der Höhe nach streitig sind (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 1990 V R 49/87, BFH/NV 1991, 325, zu 2. b, und vom 9. September 1997 IX R 21/97, BFH/NV 1998, 338).
  • BFH, 03.04.2002 - IX R 49/01

    Revision; Einlegung unter einer Bedingung

    Eine Revision, die unter der Bedingung eingelegt wird, dass die gleichzeitig eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde keinen Erfolg hat, ist jedoch unzulässig (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. April 1999 IX R 72/98, BFH/NV 1999, 1246); sie wird auch nicht dadurch statthaft, dass die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg hat (BFH-Beschlüsse vom 9. September 1997 IX R 21/97, BFH/NV 1998, 338; vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638).
  • BFH, 17.05.2001 - IX R 67/98

    Zulassungsfreie Revision; Verfahrensmängel i.S.d. § 116 FGO

    Dieser gerügte Verfahrensmangel (§ 119 Nr. 3 FGO i.V.m. § 96 Abs. 2 FGO; Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) eröffnet jedoch nicht die zulassungsfreie Revision (z.B. BFH-Beschluss vom 9. September 1997 IX R 21/97, BFH/NV 1998, 338).
  • BFH, 04.11.1998 - X R 29/95

    Zulassungsfreie Revision; neben der NZB eingelegte Revision

    Eine neben der Nichtzulassungsbeschwerde eingelegte unzulässige Revision wird dadurch aber nicht statthaft (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. Januar 1995 X R 126/94, BFH/NV 1995, 808; vom 13. Juli 1995 III R 187/94, BFH/NV 1996, 151; vom 8. Februar 1996 V R 37/95, BFH/NV 1996, 684; vom 9. September 1997 IX R 21/97, BFH/NV 1998, 338; Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 116 FGO Rz. 13).
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