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   BFH, 15.01.1991 - IX R 238/87   

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https://dejure.org/1991,547
BFH, 15.01.1991 - IX R 238/87 (https://dejure.org/1991,547)
BFH, Entscheidung vom 15.01.1991 - IX R 238/87 (https://dejure.org/1991,547)
BFH, Entscheidung vom 15. Januar 1991 - IX R 238/87 (https://dejure.org/1991,547)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 164, 492
  • NVwZ-RR 1992, 651
  • BB 1991, 1778
  • BB 1991, 1995
  • DB 1991, 2068
  • BStBl II 1991, 741
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.11.1987 - GrS 1/86

    Änderung wegen neuer Tatsachen zugunsten des Steuerpflichtigen nur bei

    Auszug aus BFH, 15.01.1991 - IX R 238/87
    Ist bei der Entscheidung, ob ein Steuerbescheid wegen nachträglich bekanntgewordener Tatsachen oder Beweismittel aufgehoben werden darf, darüber zu befinden, ob das FA bei ursprünglicher Kenntnis der Tatsachen oder Beweismittel nicht anders entschieden hätte, so darf bei dieser Beurteilung auch dann nicht auf neuere BFH-Entscheidungen oder Verwaltungsanweisungen zu Lasten des Steuerpflichtigen zurückgegriffen werden, wenn frühere Rechtsprechung oder Verwaltungsübung nicht festzustellen sind (Anschluß an BFH-Beschluß vom 23. November 1987 GrS 1/86, BFHE 151, 495, BStBl II 1988, 180).

    Das ist nach der zu § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 ergangenen Entscheidung des Großen Senats vom 23. November 1987 GrS 1/86 (BFHE 151, 495, BStBl II 1988, 180) der Fall, wenn das FA bei rechtzeitiger Kenntnis des wahren Sachverhalts in der ursprünglichen Veranlagung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre.

  • BFH, 29.06.1984 - VI R 34/82

    Nachträgliche bekanntgewordene Tatsachen - Nachträgliche bekanntgewordene

    Auszug aus BFH, 15.01.1991 - IX R 238/87
    Es kommt nach ständiger Rechtsprechung seit dem BFH-Urteil vom 29. Juni 1984 VI R 34/82 (BFHE 141, 234, BStBl II 1984, 694) auf die Kenntnis des FA an.
  • BFH, 07.06.1989 - II R 73/87

    Zulässigkeit der Änderung eines Artfortschreibungsbescheids und

    Auszug aus BFH, 15.01.1991 - IX R 238/87
    Von diesem Grundsatz ist auch bei der hier strittigen Änderungsbefugnis gemäß § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO 1977 auszugehen (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juni 1989 II R 73/87, BFH/NV 1990, 415).
  • BFH, 14.12.1994 - XI R 80/92

    Steuerhinterziehung - Leichtfertige Steuerverkürzung

    Dies ist aber - auch hinsichtlich der im Streitfall strittigen Änderungsbefugnis nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO 1977 (BFH-Urteil vom 15. Januar 1991 IX R 238/87, BFHE 164, 492, BStBl II 1991, 741) - nur dann der Fall, wenn das FA auch bei Kenntnis der Tatsache schon im Zeitpunkt der ursprünglichen Veranlagung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu keiner anderen Entscheidung gekommen wäre (BFH-Urteil vom 7. Juni 1989 II R 73/87, BFH/NV 1990, 415; BFH-Beschluß in BFHE 151, 495, BStBl II 1988, 180).

    Die Frage, wie das FA den Sachverhalt bei Kenntnis der neuen Tatsachen gewürdigt hätte, ist aufgrund der Rechtsprechung und der bindenden Verwaltungsanweisungen zum Zeitpunkt der ursprünglichen Veranlagungen zu beurteilen (BFH-Urteile in BFH/NV 1990, 415; in BFHE 164, 492, BStBl II 1991, 741).

  • BFH, 29.04.1997 - VII R 1/97

    Steuerbescheide, in denen in Lkw umgebaute Pkw als Lkw besteuert werden, können

    Deren Unkenntnis muß rechtserheblich, d. h. für die Veranlagung - 1989 - ursächlich gewesen sein, was der Fall ist, wenn das FA bei rechtzeitiger Kenntnis des wahren Sachverhalts bei der früheren Festsetzung zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre (hierzu Bundesfinanzhof - BFH -, Urteile vom 14. Dezember 1994 XI R 80/92, BFHE 176, 308, 311, BStBl II 1995, 293, und vom 15. Januar 1991 IX R 238/87, BFHE 164, 492, 494, BStBl II 1991, 741).
  • FG Köln, 18.06.1997 - 5 K 3460/91

    Rechtswidrigkeit von Grunderwerbsteueränderungsbescheiden; Umfang der

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