Rechtsprechung
   BFH, 29.02.2012 - IX R 28/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12133
BFH, 29.02.2012 - IX R 28/11 (https://dejure.org/2012,12133)
BFH, Entscheidung vom 29.02.2012 - IX R 28/11 (https://dejure.org/2012,12133)
BFH, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - IX R 28/11 (https://dejure.org/2012,12133)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,12133) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Abfindung einer Erfindervergütung als steuerbegünstigte Entschädigung - Zwangssituation bei gütlicher Einigung

  • openjur.de

    Abfindung einer Erfindervergütung als steuerbegünstigte Entschädigung; Zwangssituation bei gütlicher Einigung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 24 Nr 1 Buchst a, EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 2
    Abfindung einer Erfindervergütung als steuerbegünstigte Entschädigung - Zwangssituation bei gütlicher Einigung

  • Bundesfinanzhof

    Abfindung einer Erfindervergütung als steuerbegünstigte Entschädigung - Zwangssituation bei gütlicher Einigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Nr 1 Buchst a EStG 2002, § 34 Abs 1 EStG 2002, § 34 Abs 2 Nr 2 EStG 2002
    Abfindung einer Erfindervergütung als steuerbegünstigte Entschädigung - Zwangssituation bei gütlicher Einigung

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Abfindung einer Erfindervergütung als steuerbegünstigte Entschädigung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Abfindung einer Erfindervergütung als steuerbegünstigte Entschädigung - Zwangssituation bei gütlicher Einigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a; EStG § 34
    Grunsätze zur Berücksichtigung von Arbeitnehmererfindervergütungen als außerordentliche Einkünfte i.R.d. Einkommensteuer nach Abschluss einer Abfindungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de

    Abfindung einer Erfindervergütung als steuerbegünstigte Entschädigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abfindung einer Erfindervergütung als steuerbegünstigte Entschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abfindung einer Erfindervergütung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grunsätze zur Berücksichtigung von Arbeitnehmererfindervergütungen als außerordentliche Einkünfte i.R.d. Einkommensteuer nach Abschluss einer Abfindungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Einordnung der Abfindung einer Erfindervergütung als steuerbegünstigte Entschädigung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Abfindung einer Erfindervergütung als Entschädigung

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Abfindung einer Erfindervergütung als steuerbegünstigte Entschädigung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Abfindung einer Erfindervergütung als steuerbegünstigte Entschädigung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 237, 56
  • NJW 2012, 2832
  • BB 2012, 1505
  • DB 2012, 1362
  • BStBl II 2012, 569
  • NZA-RR 2012, 487
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.01.2005 - VI R 43/00

    Erfindervergütung - keine Tarifbegünstigung

    Auszug aus BFH, 29.02.2012 - IX R 28/11
    Das Finanzgericht (FG) sah in der Abfindung keine Vergütung für mehrjährige Tätigkeit (§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG) und folgte insoweit dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. Januar 2005 VI R 43/00 (BFH/NV 2005, 888).

    Die Vereinbarung sei abweichend vom Sachverhalt, über den der BFH in BFH/NV 2005, 888 entschieden habe, nicht auf eine Vergütung nach § 9 des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen zu reduzieren.

  • BFH, 11.01.2005 - IX R 67/02

    Abfindung für vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages

    Auszug aus BFH, 29.02.2012 - IX R 28/11
    Der Steuerpflichtige muss einen Schaden durch Wegfall von Einnahmen erlitten haben und die Zahlung muss unmittelbar dazu bestimmt sein, diesen Schaden auszugleichen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 11. Januar 2005 IX R 67/02, BFH/NV 2005, 1044, und vom 9. Juli 2002 IX R 29/98, BFH/NV 2003, 21).

    Eine Steuerermäßigung soll danach nur gerechtfertigt sein, wenn der Steuerpflichtige sich dem zusammengeballten Zufluss der Einnahmen nicht hat entziehen können (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 1044, und vom 27. Juli 2004 IX R 64/01, BFH/NV 2005, 191, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 26.01.2011 - IX R 20/10

    Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen

    Auszug aus BFH, 29.02.2012 - IX R 28/11
    Außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 EStG werden in ständiger Rechtsprechung grundsätzlich nur bejaht, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen (eingehend dazu BFH-Urteil vom 26. Januar 2011 IX R 20/10, BFHE 232, 471).
  • BFH, 27.07.2004 - IX R 64/01

    Verzicht eines GmbH-Geschäftsführers auf Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 29.02.2012 - IX R 28/11
    Eine Steuerermäßigung soll danach nur gerechtfertigt sein, wenn der Steuerpflichtige sich dem zusammengeballten Zufluss der Einnahmen nicht hat entziehen können (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 1044, und vom 27. Juli 2004 IX R 64/01, BFH/NV 2005, 191, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 09.07.2002 - IX R 29/98

    Nutzungsmöglichkeit eines Grundstücks als besonderes WG neben Grund und Boden?

    Auszug aus BFH, 29.02.2012 - IX R 28/11
    Der Steuerpflichtige muss einen Schaden durch Wegfall von Einnahmen erlitten haben und die Zahlung muss unmittelbar dazu bestimmt sein, diesen Schaden auszugleichen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 11. Januar 2005 IX R 67/02, BFH/NV 2005, 1044, und vom 9. Juli 2002 IX R 29/98, BFH/NV 2003, 21).
  • BFH, 18.10.2011 - IX R 58/10

    Ersatz für zurückzuzahlende Einnahmen oder Ausgleich von Ausgaben keine

    Auszug aus BFH, 29.02.2012 - IX R 28/11
    b) Dass die Entschädigung im konkreten Fall als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gezahlt wurde, ist zwar grundsätzlich aus der Sicht der Vertragsparteien vom FG als Tatsacheninstanz zu beurteilen (BFH-Urteil vom 18. Oktober 2011 IX R 58/10, BFH/NV 2012, 501).
  • FG Münster, 17.03.2017 - 1 K 3037/14

    Besteuerung der Abfindung - Fünftelregelung möglich auch wenn Arbeitnehmer die

    Der Steuerpflichtige muss einen Schaden durch Wegfall von Einnahmen erlitten haben und die Zahlung muss unmittelbar dazu bestimmt sein, diesen Schaden auszugleichen (BFH-Urteile vom 11.01.2005 - IX R 67/02, BFH/NV 2005, 1044; vom 29.02.2012 - IX R 28/11, BStBl. II 2012, 569; vom 27.10.2015 - X R 12/13, BFH/NV 2016, 898).

    Bei Arbeitnehmern - wie im Streitfall dem Kläger - wendet die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der sich der erkennende Senat anschließt, § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG bereits dann an, wenn die Zahlung unmittelbar durch den Verlust von steuerbaren Einnahmen veranlasst und dazu bestimmt ist, diesen Verlust auszugleichen (BFH-Urteil vom 29. Februar 2012 - IX R 28/11 -, BStBl. II 2012, 569).

    Vielmehr ist ein "besonderes Ereignis" schon dann anzunehmen, wenn die Beendigung oder Änderung des Vertrags vom Arbeitgeber ausgeht oder wenn der Arbeitnehmer beim Abschluss einer Aufhebungs- oder Änderungsvereinbarung unter einem nicht unerheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Druck oder zumindest in einer Konfliktlage zur Vermeidung von Streitigkeiten gehandelt hat (BFH-Urteil vom 29. Februar 2012 IX R 28/11, BStBl. II 2012, 569; BFH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - X R 12/13 -, BFH/NV 2016, 898).

    Eine Steuerermäßigung ist nur gerechtfertigt, wenn der Steuerpflichtige sich dem zusammengeballten Zufluss der Einnahmen nicht hat entziehen können (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 1044, und vom 27. Juli 2004 IX R 64/01, BFH/NV 2005, 191, jeweils m.w.N.; BFH, Urteil vom 29. Februar 2012 - IX R 28/11 -, BStBl. II 2012, 569).

    Auch der BFH vertritt die Auffassung, dass es nicht dem Sinn und Zweck des Merkmals der Zwangssituation entspricht, wenn man bei einer gütlichen Einigung einer konfligierenden Interessenlage einen tatsächlichen Druck negieren würde, da dies geradezu dazu anhalten würde, es auf einen an sich vermeidbaren Rechtsstreit ankommen zu lassen (BFH, Urteil vom 29. Februar 2012 - IX R 28/11 -, BStBl. II 2012, 569).

  • BFH, 23.11.2016 - X R 48/14

    Ausgleichszahlung zur Abfindung des Versorgungsausgleichs

    Es reicht aus, wenn der Empfänger in einer Konfliktsituation zur Vermeidung von Streitigkeiten, obwohl ihm eine andere Lösung lieber gewesen wäre, letztlich nachgegeben hat (vgl. BFH-Urteil vom 29. Februar 2012 IX R 28/11, BFHE 237, 56, BStBl II 2012, 569, unter II.1.b).
  • BFH, 12.07.2016 - IX R 33/15

    Entschädigungen als Ersatz für entgangene Gehalts- und Rentenansprüche bei

    Erforderlich ist vielmehr, dass der Steuerpflichtige durch den Wegfall von Einnahmen einen Schaden erleidet, der durch die Zahlung unmittelbar ausgeglichen werden soll (z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2003, 21; in BFH/NV 2005, 1044, betreffend Entschädigung des Vermieters für die vorzeitige Aufhebung eines Mietvertrags; vom 29. Februar 2012 IX R 28/11, BFHE 237, 56, BStBl II 2012, 569, Rz 11; in BFH/NV 2016, 26).
  • FG Düsseldorf, 17.03.2017 - 1 K 3037/14
    Der Steuerpflichtige muss einen Schaden durch Wegfall von Einnahmen erlitten haben und die Zahlung muss unmittelbar dazu bestimmt sein, diesen Schaden auszugleichen (BFH-Urteile vom 11.01.2005 - IX R 67/02, BFH/NV 2005, 1044; vom 29.02.2012 - IX R 28/11, BStBl. II 2012, 569; vom 27.10.2015 - X R 12/13, BFH/NV 2016, 898).

    Bei Arbeitnehmern - wie im Streitfall dem Kläger - wendet die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der sich der erkennende Senat anschließt, § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG bereits dann an, wenn die Zahlung unmittelbar durch den Verlust von steuerbaren Einnahmen veranlasst und dazu bestimmt ist, diesen Verlust auszugleichen (BFH-Urteil vom 29. Februar 2012 - IX R 28/11 -, BStBl. II 2012, 569).

    Vielmehr ist ein "besonderes Ereignis" schon dann anzunehmen, wenn die Beendigung oder Änderung des Vertrags vom Arbeitgeber ausgeht oder wenn der Arbeitnehmer beim Abschluss einer Aufhebungs- oder Änderungsvereinbarung unter einem nicht unerheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Druck oder zumindest in einer Konfliktlage zur Vermeidung von Streitigkeiten gehandelt hat (BFH-Urteil vom 29. Februar 2012 IX R 28/11, BStBl. II 2012, 569; BFH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - X R 12/13 -, BFH/NV 2016, 898).

    Eine Steuerermäßigung ist nur gerechtfertigt, wenn der Steuerpflichtige sich dem zusammengeballten Zufluss der Einnahmen nicht hat entziehen können (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 1044, und vom 27. Juli 2004 IX R 64/01, BFH/NV 2005, 191, jeweils m.w.N.; BFH, Urteil vom 29. Februar 2012 - IX R 28/11 -, BStBl. II 2012, 569).

    Auch der BFH vertritt die Auffassung, dass es nicht dem Sinn und Zweck des Merkmals der Zwangssituation entspricht, wenn man bei einer gütlichen Einigung einer konfligierenden Interessenlage einen tatsächlichen Druck negieren würde, da dies geradezu dazu anhalten würde, es auf einen an sich vermeidbaren Rechtsstreit ankommen zu lassen (BFH, Urteil vom 29. Februar 2012 - IX R 28/11 -, BStBl. II 2012, 569).

  • FG Niedersachsen, 12.11.2013 - 13 K 199/13

    Einkommensteuerrechtliche Zusammenballung von Einkünften durch eine Abfindung

    Der Steuerpflichtige muss einen Schaden durch den Wegfall von Einnahmen erlitten haben und die Zahlung muss dazu bestimmt sein, diesen Schaden auszugleichen (BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 29/98, BFH/NV 2003, 21; BFH-Urteil vom 11. Januar 2005 IX R 67/02, BFH/NV 2005, 1044; BFH-Urteil vom 29. Februar 2012 IX R 28/11, BStBl II 2012, 569).

    Eine Steuerermäßigung soll nur gerechtfertigt sein, wenn sich der Steuerpflichtige dem zusammengeballten Zufluss der Einnahmen nicht entziehen konnte (BFH-Urteil vom 27. Juli 2004 IX R 64/01, BFH/NV 2005, 191; BFH-Urteil vom 11. Januar 2005 IX R 67/02, BFH/NV 2005, 1044; BFH-Urteil vom 29. Februar 2012 IX R 28/11, BStBl II 2012, 569).

    Nach dem Urteil des BFH vom 29. Februar 2012 (IX R 28/11, BStBl II 2012, 569) wird der tatsächlicher Druck bereits bejaht, wenn der Arbeitnehmer unter Aufgabe seiner ursprünglichen Zielsetzung zur Vermeidung weiterer Streitigkeiten auf ein Angebot des Arbeitgebers eingeht.

  • FG Köln, 01.06.2017 - 10 K 3444/15

    Einkommensteuer: Steuerpflicht einer Verdienstausfallentschädigung bei

    Der Steuerpflichtige müsse den Schaden danach durch den Wegfall von steuerpflichtigen Einnahmen erhalten haben; eine bloße Beziehung zu einer der Einkunftsarten reiche nicht aus (Hinweis auf BFH-Urteile vom 9.7.1992 - XI R 5/91, BStBI II 1993, 27, BFHE 168, 338, vom 29.2.2012 - IX R 28/11, BFHE 237, 56, BStBI II 2012, 569).

    Der Steuerpflichtige muss einen Schaden durch Wegfall von Einnahmen erlitten haben und die Zahlung muss unmittelbar dazu bestimmt sein, diesen Schaden auszugleichen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 29.2.2012 - IX R 28/11, BStBI II 2012, 569, vom 11.1.2005 - IX R 67/02, BFH/NV 2005, 1044, vom 9.7.2002 - IX R 29/98, BFH/NV 2003, 21).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den vom Kläger in Bezug genommenen BFH-Urteilen vom 9.7.1992 - XI R 5/91, BStBI II 1993, 27, BFHE 168, 338, vom 29.2.2012 - IX R 28/11, BFHE 237, 56, BStBI II 2012, 569, vom 9.7.2002 - IX R 29/98, BFH/NV 2003, 21, vom 10.9.1998 - IV R 19/96, BFH/NV 1999, 308 und vom 6.11.2002 - Xl R 2/02, BFH/NV 2003, 745.

  • BFH, 13.03.2018 - IX R 12/17

    Entschädigung für den Verlust von Versorgungsanwartschaften - Zwangslage bei

    Der Steuerpflichtige muss einen Schaden durch Wegfall von Einnahmen erlitten haben und die Zahlung muss unmittelbar dazu bestimmt sein, diesen Schaden auszugleichen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 29. Februar 2012 IX R 28/11, BFHE 237, 56, BStBl II 2012, 569).

    Eine "Zwangssituation", auf die es nach der Rechtsprechung für die Annahme einer Entschädigung i.S. von § 24 Nr. 1 EStG ankommt, ist, wenn man an dem Erfordernis festhält (zweifelnd BFH-Urteil vom 23. November 2016 X R 48/14, BFHE 256, 290, BStBl II 2017, 383, Rz 26), beim Arbeitnehmer jedenfalls nicht deshalb zu verneinen, weil er einer gütlichen Einigung zugestimmt hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 237, 56, BStBl II 2012, 569).

  • FG Münster, 27.04.2013 - 12 K 1625/12

    Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit, Entschädigung, Fünftelregelung

    Mit Urteil vom 29. Februar 2012 (IX R 28/11, BFHE 237, 56, BStBl II 2012, 569) hatte der BFH eine Vergütung für Arbeitnehmererfindungen, die aufgrund einer nach Eintritt in den Ruhestand getroffenen Abfindungsvereinbarung gezahlt wurde, zu beurteilen und wertete diese als Entschädigung im Sinne von § 24 Nr. 1 Buchst a EStG.

    Insoweit haben der Kl und die U durch die Vergütungsvereinbarung keine neue Rechtsgrundlage für die Vergütung der in Anspruch genommenen Diensterfindungen geschaffen, sondern - im Gegensatz zu dem Sachverhalt der BFH-Entscheidung vom 29. Februar 2012 (IX R 28/11, BFHE 237, 56, BStBl II 2012, 569) - erstmals eine vertragliche Vereinbarung (Feststellung des Vergütungsanspruchs) hierüber getroffen.

  • BFH, 11.02.2015 - VIII R 4/12

    Besteuerung einer Entschädigungszahlung für entgehende Einnahmen aus

    Zwar setzt eine Entschädigung voraus, dass die Zustimmung unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck erfolgte (BFH-Urteil vom 29. Februar 2012 IX R 28/11, BFHE 237, 56, BStBl II 2012, 569).
  • BFH, 16.09.2015 - III R 22/14

    Entschädigung für die vorzeitige Beendigung eines Grundstückspachtvertrages

    Erforderlich ist vielmehr, dass der Steuerpflichtige durch den Wegfall von Einnahmen einen Schaden erleidet, der durch die Zahlung unmittelbar ausgeglichen werden soll (z.B. BFH-Urteile vom 29. Februar 2012 IX R 28/11, BFHE 237, 56, BStBl II 2012, 569, Rz 11; in BFH/NV 2005, 1044, betreffend Entschädigung des Vermieters für die vorzeitige Aufhebung eines Mietvertrags; in BFH/NV 2003, 21).
  • BFH, 25.08.2015 - VIII R 2/13

    Besteuerung einer Entschädigungszahlung für entgehende Einnahmen aufgrund einer

  • BFH, 10.07.2012 - VIII R 48/09

    Rechtsberatungsvertrag - Entschädigung bei arbeitnehmerähnlicher Ausgestaltung

  • BFH, 27.10.2015 - X R 12/13

    Tarifbegünstigte Besteuerung von Abschlagszahlungen an einen Handelsvertreter

  • BFH, 29.08.2012 - IX B 63/12

    Abfindung von Erfinderansprüchen - Keine ermäßigte Besteuerung nach § 24 Nr. 1 i.

  • FG Münster, 28.11.2016 - 8 K 2945/14

    Ermäßigter Steuersatz für Entschädigung - Vergleich, einheitliche Entschädigung,

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 8 K 8153/15

    Für die Frage der Mehrjährigkeit i.S.v. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG sind Tätigkeiten

  • FG Nürnberg, 29.09.2023 - 7 K 1029/21

    Kaufpreis, Abtretung, Leistungen, Einspruchsverfahren, Beteiligung,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht