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   BFH, 19.10.1999 - IX R 30/98   

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https://dejure.org/1999,525
BFH, 19.10.1999 - IX R 30/98 (https://dejure.org/1999,525)
BFH, Entscheidung vom 19.10.1999 - IX R 30/98 (https://dejure.org/1999,525)
BFH, Entscheidung vom 19. Oktober 1999 - IX R 30/98 (https://dejure.org/1999,525)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Gestaltungsmissbrauch bei Wohnungsvermietung an unterhaltsberechtigten Verwandten

  • Wolters Kluwer

    Eltern - Kind - Wohnungsvermietung - Rechtsmißbrauch - Verrechnung mit dem Barunterhalt

  • Judicialis

    AO 1977 § 42; ; EStG § 21 Abs. 1; ; BGB § 1612 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Mietverhältnis mit einem unterhaltsberechtigten Kind ist nicht rechtsmissbräuchlich, weil das Kind die Miete durch Verrechnung mit dem Barunterhalt der Eltern zahlt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Wohnungsvermietung an Kinder: genaue Vorgaben

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 42, EStG § 21 Abs 1 Nr 1
    Gestaltungsmißbrauch; Vermietung an Tochter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 190, 169
  • NJW 2000, 760
  • BB 2000, 134
  • DB 2000, 124
  • BStBl II 2000, 223
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 23.02.1988 - IX R 157/84

    Vermietung einer Eigentumswohnung an unterhaltsberechtigtes volljähriges Kind als

    Auszug aus BFH, 19.10.1999 - IX R 30/98
    Vermieten Eltern ihrem unterhaltsberechtigten Kind eine ihnen gehörende Wohnung, dann ist der Mietvertrag nicht deshalb rechtsmißbräuchlich i.S. des § 42 AO 1977, weil das Kind die Miete durch Verrechnung mit dem Barunterhalt der Eltern zahlt (Änderung der Rechtsprechung gegenüber BFH-Urteil vom 23. Februar 1988 IX R 157/84, BFHE 152, 496, BStBl II 1988, 604).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 23. Februar 1988 IX R 157/84, BFHE 152, 496, BStBl II 1988, 604, und Beschluß vom 14. Juni 1988 IX B 157/87, BFH/NV 1990, 97) sei ein Mietvertrag zwischen Eltern und unterhaltsberechtigten Kindern steuerrechtlich nicht zu berücksichtigen, wenn das Kind den vereinbarten Mietzins nur aus dem überlassenen Barunterhalt zu entrichten in der Lage sei.

    Die gegen das BFH-Urteil in BFHE 152, 496, BStBl II 1988, 604 vorgebrachten Bedenken im Schrifttum überzeugten nicht.

    Der erkennende Senat hat dies allerdings im Urteil in BFHE 152, 496, BStBl II 1988, 604 und in dem Beschluß in BFH/NV 1990, 97 in vergleichbaren Fällen angenommen.

  • BFH, 14.06.1988 - IX B 157/87

    Einkommensteuerrechtliche Anerkennung eines Mietvertrag zwischen Eltern und

    Auszug aus BFH, 19.10.1999 - IX R 30/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 23. Februar 1988 IX R 157/84, BFHE 152, 496, BStBl II 1988, 604, und Beschluß vom 14. Juni 1988 IX B 157/87, BFH/NV 1990, 97) sei ein Mietvertrag zwischen Eltern und unterhaltsberechtigten Kindern steuerrechtlich nicht zu berücksichtigen, wenn das Kind den vereinbarten Mietzins nur aus dem überlassenen Barunterhalt zu entrichten in der Lage sei.

    Der erkennende Senat hat dies allerdings im Urteil in BFHE 152, 496, BStBl II 1988, 604 und in dem Beschluß in BFH/NV 1990, 97 in vergleichbaren Fällen angenommen.

  • BFH, 28.01.1997 - IX R 27/95

    Vermietung einer Wohnung an unterhaltsberechtigtes Kind kein Mißbrauch von

    Auszug aus BFH, 19.10.1999 - IX R 30/98
    Das Mietverhältnis sei nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 28. Januar 1997 IX R 27/95 (BFHE 182, 291, BStBl II 1997, 599) anzuerkennen.

    Zur weiteren Begründung verweist der Senat auf die BFH-Urteile in BFHE 179, 400, BStBl II 1996, 214, sowie vom 19. Dezember 1995 IX R 85/93, BFHE 180, 265, BStBl II 1997, 52 (vgl. auch BFH-Urteil vom 28. Januar 1997 IX R 27/95, BFHE 182, 291, BStBl II 1997, 599).

  • BFH, 28.03.1995 - IX R 47/93

    Zur Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen dem Sohn als Vermieter und der

    Auszug aus BFH, 19.10.1999 - IX R 30/98
    Auf das BFH-Urteil vom 28. März 1995 IX R 47/93 (BFHE 177, 416, BStBl II 1996, 59) könnten sich die Kläger nicht berufen, weil in diesem Fall das Kind im Unterschied zum Streitfall über eigene Mittel zur Zahlung der Miete verfügt habe.

    Entgegen dem BFH-Urteil in BFHE 177, 416, BStBl II 1996, 59 sei die Anerkennung zu versagen, wenn Geldschenkungen so bemessen seien, daß die Mietzahlungen allein aus der Substanz des zugewendeten Kapitals bestritten werden könnten.

  • BFH, 16.01.1996 - IX R 13/92
    Auszug aus BFH, 19.10.1999 - IX R 30/98
    Die Zahlung der Miete durch Verrechnung mit der Unterhaltsforderung ist ebenfalls kein Grund, die Überlassung der Wohnung dem familiären Bereich zuzuordnen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Januar 1996 IX R 13/92, BFHE 179, 400, BStBl II 1996, 214, zum Mietverhältnis mit der unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehefrau).

    Zur weiteren Begründung verweist der Senat auf die BFH-Urteile in BFHE 179, 400, BStBl II 1996, 214, sowie vom 19. Dezember 1995 IX R 85/93, BFHE 180, 265, BStBl II 1997, 52 (vgl. auch BFH-Urteil vom 28. Januar 1997 IX R 27/95, BFHE 182, 291, BStBl II 1997, 599).

  • BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99

    Kein Rechtsmißbrauch bei Vermietung einer Wohnung an die volljährige,

    Auszug aus BFH, 19.10.1999 - IX R 30/98
    Zur weiteren Begründung verweist der Senat auf die Entscheidung vom heutigen Tage in der Sache IX R 39/99.
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BFH, 19.10.1999 - IX R 30/98
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, daß es Eheleuten freisteht, eine Dienstleistung im Betrieb des Ehepartners auf familiärer oder vertraglicher Grundlage zu erbringen (Urteile vom 24. Januar 1962 1 BvL 32/57, BStBl I 1962, 492, und 1 BvR 232/60, BStBl I 1962, 506).
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BFH, 19.10.1999 - IX R 30/98
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, daß es Eheleuten freisteht, eine Dienstleistung im Betrieb des Ehepartners auf familiärer oder vertraglicher Grundlage zu erbringen (Urteile vom 24. Januar 1962 1 BvL 32/57, BStBl I 1962, 492, und 1 BvR 232/60, BStBl I 1962, 506).
  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus BFH, 19.10.1999 - IX R 30/98
    Er hält auch einem Fremdvergleich stand, denn es gibt keine Anzeichen dafür, daß das Mietverhältnis nicht wie unter Fremden eindeutig begründet oder nicht wie vereinbart durchgeführt worden ist (zu den Merkmalen des Fremdvergleichs BFH-Urteil vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196).
  • BFH, 19.12.1995 - IX R 85/93

    Zur Anerkennung eines Mietverhältnisses mit dem geschiedenen Ehemann

    Auszug aus BFH, 19.10.1999 - IX R 30/98
    Zur weiteren Begründung verweist der Senat auf die BFH-Urteile in BFHE 179, 400, BStBl II 1996, 214, sowie vom 19. Dezember 1995 IX R 85/93, BFHE 180, 265, BStBl II 1997, 52 (vgl. auch BFH-Urteil vom 28. Januar 1997 IX R 27/95, BFHE 182, 291, BStBl II 1997, 599).
  • BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    Der Einwand, bei einer solchen Fallgestaltung würden aufgrund eines Gesamtplanes nur Geldbeträge hin- und hergeschoben, was unter dem Gesichtspunkt des "vorprogrammierten Rückholverfahrens" rechtsmißbräuchlich sei (vgl. dazu Fischer, Steuer und Wirtschaft 1995, 87, 96; Drosdzol, Finanz-Rundschau 1999, 83, 85), gründet letztlich --wie der Vertreter des im Verfahren IX R 30/98 beigetretenen Bundesministeriums der Finanzen in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat vorgetragen hat-- auf der Überzeugung, bei dem gegebenen Sachverhalt sei ein anderer Weg, das unentgeltliche Überlassen der Wohnung (als Naturalunterhalt), naheliegender sowie allgemein üblich und dementsprechend auch steuerrechtlich maßgebend.
  • BFH, 11.03.2003 - IX R 55/01

    Vermietung einer Wohnung am Beschäftigungsort an den Ehegatten

    aa) Einem Ehegatten als Eigentümer einer Wohnung steht es frei, ob er dem Partner die Wohnung, die nicht die gemeinsame Familienwohnung ist (vgl. dazu Palandt/Brudermüller, Bürgerliches Gesetzbuch, 62. Aufl., § 1360a Rz. 2), unentgeltlich überlässt oder ob er seine Beziehungen zu ihm auf vertraglicher Grundlage regelt (ständige Rechtsprechung, vgl. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 24. Januar 1962 1 BvL 32/57, BVerfGE 13, 290, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1962, 437, zu Arbeitsleistungen auf vertraglicher Grundlage; BFH-Urteile vom 19. Oktober 1999 IX R 30/98, BFHE 190, 189, BStBl II 2000, 223, und von 14. Januar 2003 IX R 5/00, BFH/NV 2003, 534).
  • BFH, 12.07.2007 - X R 34/05

    Ermittlungszeitraum für die Einkünfte bei Umstellung von einem unzulässigerweise

    Wird erkannt, dass die Einkünfte zu Unrecht abweichend vom Kalenderjahr ermittelt worden sind, hat die Umstellung --ähnlich einer Fehlerkorrektur nach Maßgabe des formellen Bilanzzusammenhangs-- im Jahr der letzten noch änderbaren Veranlagung zu erfolgen (so wohl auch Kempermann, FR 2000, 203; MK, DStR 2000, 146; offen insoweit BFH-Urteil vom 23. September 1999 IV R 41/98, BFHE 190, 332, BStBl II 2000, 24).
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.01.2000 - 3 K 3255/98

    Mietverhältnis zwischen Vater und unterhaltsberechtigtem Kind

    Davon ist der IX. Senat des Bundesfinanzhofs mit Urteilen vom 19. Oktober 1999 IX R 30/98 und 39/99 nunmehr abgegangen.

    Denn die Entscheidung der Eltern für die Zahlung von Barunterhalt, von der der Bundesfinanzhof ausgeht, und die darauf aufgebaute Beurteilung des Mietverhältnisses "wie andere Mietverträge" (Urteil IX R 30/98 unter 2) setzen eine Trennung der Vorgänge bereits voraus.

    Die genannten Fälle sind mit denen vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fällen (IX R 30/98 und 39/99) sowie dem hier vorliegenden Fall vergleichbar, weil jeweils mehrere rechtliche Vorgänge dargestellt werden, die zeitlich, inhaltlich und wirtschaftlich zusammenhängen, jedoch bei getrennter Betrachtung bestimmte Tatbestände erfüllen und damit (dem Steuerpflichtigen günstige) Steuerrechtsfolgen nach sich ziehen, die sich bei einer Gesamtwürdigung nach dem wirtschaftlichen Gehalt der Vorgänge nicht ergeben.

  • FG Hamburg, 30.05.2002 - VI 145/00

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Angehörigen-Mietverhältnisses

    Allerdings sind an den Nachweis, dass es sich um ein ernsthaftes Vertragsverhältnis handelt, um so strengere Anforderungen zu stellen, je mehr die Umstände auf eine private Veranlassung hindeuten (vgl. BFH-Urteil vom 20.10.1997 IX R 38/97 a.a.O.; Urteil vom 19.10.1999 IX R 30/98, BStBl II 2000, 223; Beschluss vom 4.07.2001 IV B 108/00, n.v.).

    Nach der neueren Rechtsprechung des BFH ist ein Mietvertrag zwischen Eltern und ihrem unterhaltsberechtigten Kind nicht deshalb missbräuchlich, weil das Kind die Miete durch Verrechnung mit dem Barunterhalt der Eltern zahlt (vgl. BFH-Urteil vom 19.10.1999 IX R 30/98, BStBl 11, 223 und IX R 39/99, BStBl II 2000, 224).

  • FG München, 18.07.2002 - 2 K 161/02

    Steuerliche Anerkennung von Mietverhältnissen zwischen Eltern und Kindern nur bei

    1) Im Gegensatz zur Auffassung des Finanzamts liegt nicht immer eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung i. S. des § 42 AO vor, wenn einzelne Räume der Eltern an ihre Kinder vermietet werden, selbst wenn die Miete aus den Unterhaltsleistungen der Eltern entrichtet wird (vgl. BFH Urteil vom 19.10.1999 - IX R 30/98, BStBl II 2000, 223).

    Im Gegensatz zu dem Sachverhalt der dem BFH Urteil vom 19.10.1999 - IX R 30/98, BStBl II 2000, 223 zu Grunde liegt, befinden sich die vermieteten Räume innerhalb des im Übrigen selbst genutzten Hauses der Eltern.

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 13 LA 1/09

    Heranziehung der in der steuerrechtlichen Rechtsprechung entwickelten Kriterien

    Dabei hat es darauf abgestellt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. Urt. v. 31.07.2007 - IX R 8/07 - Urteile v. 19.10.1999 - IX R 80/97 und IX R 30/98 - jeweils zit. nach juris) ein solches Mietverhältnis, um steuerrechtlich anerkannt werden zu können, einem "Fremdvergleich" standhalten muss.

    Die Notwendigkeit eines solchen Fremdvergleichs beruht darauf, dass die unterhaltspflichtigen Eltern nach § 1612 Abs. 2 BGB die Möglichkeit haben, entweder Barunterhalt zu zahlen, von dem die Kosten einer Wohnung bestritten werden können, oder aber Wohnraum unmittelbar zu überlassen (vgl. BFH, Urt. v. 19.10.1999 - IX R 30/98 -, juris Rdnr. 17).

  • FG Münster, 28.05.2001 - 4 K 1392/99

    Wohnungserwerb vom Ehemann

    Sogar Mittelverwendungsauflagen können unschädlich sein (für Mietverträge zwischen Angehörigen, die mit geschenktem Geld erfüllt werden: BFH, Urteil vom 23.2.1994 X R 131/93, BFHE 173, 551 , BStBl. II 1994, 694 (695); Urteil vom 28.3.1995 IX R 47/93, BFHE 177, 416 , BStBl. II 1996, 59; Urteil vom 19.10.1999 IX R 30/98, BFHE 190, 169 , BStBl. II 2000, 223 (224); Urteil vom 19.10.1999 IX R 39/99, BFHE 190, 174, BStBl. II 2000, 224 (226)).
  • FG Nürnberg, 04.05.2006 - IV 311/03

    Steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Lebenspartnern

    Hingegen ergebe sich aus dem BFH-Urteil vom 19.10.1999 IX R 30/98 (BFH/NV 2000, 360 ), dass es möglich sei, einzelne Räume einer Eigentumswohnung - wenn sie klar abgrenzbar sind - unter Mitbenutzung der Gemeinschaftsräume an verschiedene Personen zu vermieten.
  • FG Schleswig-Holstein, 09.09.2002 - 3 K 102/01

    Eigenheimzulage: Anschaffungskosten bei fremdfinanziertem Grundstückserwerb, wenn

    Soweit die Eltern des Klägers in Erfüllung ihrer Unterhaltsverpflichtung gezahlt haben, folgt dieses Ergebnis bereits aus der neueren Rechtsprechung des BFH zur steuerlichen Anerkennung von Mietverträgen zwischen Eltern und ihren unterhaltsberechtigten Kindern (vgl. BFH-Urteil vom 19. Oktober 1999 IX R 30/98,bFHE 190, 169, BStBl II 2000, 223 m. w. N.).

    Denn damit würde mittelbar das Recht der Eltern gemäß § 1612 Abs. 2 BGB unzulässigerweise eingeschränkt werden (vgl. BFH-Urteil, BFHE 190, 169 , BStBl II 2000, 223).

  • BFH, 17.12.2002 - IX R 18/00

    Vermietung an unterhaltsberechtigtes Kind; verbilligte Vermietung

  • FG Düsseldorf, 20.05.2015 - 7 K 1077/14

    Berücksichtigung der Einkunftserzielungsabsicht für eine an die eigene Tochter

  • VG Hannover, 13.03.2003 - 6 A 3092/01

    Elterliche Wohnung; Lebensbedarf; Mietbeihilfe; Unterhaltssicherungsgesetz;

  • FG Baden-Württemberg, 21.01.2000 - 12 K 120/98

    Änderung der Einkommenssteuerfestsetzung; Steuerliche Anerkennung eines

  • FG Hessen, 15.09.2011 - 12 K 1960/06

    Vermietung zweier Wohnungen eines Mehrfamilienhauses an die volljährigen Söhne

  • FG Thüringen, 15.01.2009 - 2 K 233/07

    Wohnungsüberlassung als Naturalunterhalt keine Einnahmen aus Vermietung und

  • FG Münster, 26.10.2000 - 13 K 5186/94

    Übertragung eines Zweifamilienhauses und Rückanmietung

  • BFH, 19.10.1999 - IX R 80/97

    Mietverträge mit Kindern

  • FG Köln, 23.08.2001 - 7 K 8104/97

    Mietverhältnis zwischen Eheleuten als Gestaltungsmissbrauch

  • FG Schleswig-Holstein, 29.09.2005 - 5 K 172/03

    Einkünfteermittlung eines Scheingewerbetreibenden mit einem vom Kalenderjahr

  • FG Saarland, 07.10.2003 - 1 K 200/01

    Einkommensteuer; Grundstücksübertragung zwischen Ehegatten (§ 21 EStG; § 42 AO)

  • FG Düsseldorf, 10.02.2003 - 7 K 2264/00

    Hofüberlassungsvertrag; Barunterhaltsleistung; Altenteiler; Unentgeltlichkeit;

  • BFH, 04.12.2002 - IX B 125/02

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtsfrage i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 1

  • OVG Niedersachsen, 18.08.2005 - 2 LA 1286/04

    Zurückweisung des Antrags auf Zulassung der Berufung; Mietbeihilfe für die Dauer

  • FG Hessen, 11.09.2001 - 11 K 5604/97

    Nießbrauch; Miete; dauernde Last; entgeltliche Übertragung; Missbrauch von

  • FG Hamburg, 12.06.2003 - VI 220/01

    Anforderungen an ein Angehörigen-Mietverhältnis

  • FG Düsseldorf, 19.02.2003 - 7 K 2264/00

    Steuerrechtliche Qualifizierung diverser Klauseln eines Hofüberlassungsvertrags;

  • FG Münster, 13.12.2000 - 13 K 6776/97

    Anerkennungsfähigkeit von Verlusten aus Mietverträgen zwischen ahen Angehörigen;

  • FG Thüringen, 19.10.2000 - III 411/99

    Steuerliche Anerkennung von zwischen nahen Angehörigen abgeschlossenen Miet- und

  • BFH, 20.02.2001 - IX B 156/00

    Beschwerde - Divergenz - Bundesfinanzhof - Unterhaltsverpflichtung - Mietvertrag

  • FG München, 19.04.2011 - 13 K 1655/09

    Vermietung einer Wohnung an nahe Angehörige - Nachweis höherer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2010 - 1 E 1062/10

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Wehrpflichtigen auf Mietbeihilfe

  • FG Saarland, 10.07.2003 - 1 K 200/01

    Grundstücksübertragung zwischen Ehegatten; Einkommensteuer 1997

  • FG Hamburg, 26.08.2002 - VI 293/99

    Angehörigenmietverhältnis ohne Mietzahlungen

  • FG Hamburg, 26.07.2002 - VI 44/02

    Steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.05.2000 - 6 K 2131/96

    Steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen

  • FG München, 07.07.2003 - 9 V 589/03

    Objektbezogene Zuordnung von Schuldzinsen; wirtschaftlicher Zusammenhang von

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