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   BFH, 06.03.2007 - IX R 38/05   

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https://dejure.org/2007,8510
BFH, 06.03.2007 - IX R 38/05 (https://dejure.org/2007,8510)
BFH, Entscheidung vom 06.03.2007 - IX R 38/05 (https://dejure.org/2007,8510)
BFH, Entscheidung vom 06. März 2007 - IX R 38/05 (https://dejure.org/2007,8510)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EigZulG § 4 Satz 2; ; EigZulG § ... 2 Abs. 1 Satz 1; ; EigZulG § 3; ; EigZulG § 4 Satz 1; ; AO § 15; ; AO § 41 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; EStG § 21 Abs. 2; ; EStG § 10h; ; BGB § 313; ; BGB § 311b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 4 S. 2; FGO § 118 Abs. 2
    Eigenheimzulage; Überlassung zu eigenen Wohnzwecken an Angehörige

  • datenbank.nwb.de

    Unentgeltliche Überlassung i.S. von § 4 Satz 2 EigZulG; Vertragsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen; Bindung an tatrichterliche Würdigung des FG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begünstigung der Herstellung oder Anschaffung einer im Inland belegenen eigenen Eigentumswohnung; Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei unentgeltlicher Überlassung an nahe Angehörige; Vorbehalt der tatrichterlichen Würdigung bei Prüfung von Nutzungsrechten an Immobilien

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 4 S 2
    Angehörige; Eigentumswohnung; Faktisches Wohnungsrecht; Unentgeltliche Überlassung; Wohnungseigentum

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 19.07.1999 - IX B 43/99

    Eigenheimzulage: unentgeltliche Überlassung als Eigennutzung

    Auszug aus BFH, 06.03.2007 - IX R 38/05
    Dies setzt jedoch voraus, dass der Nutzungsberechtigte seine Berechtigung unmittelbar vom Eigentümer ableitet (vgl. BFH- Beschluss vom 19. Juli 1999 IX B 43/99, BFH/NV 2000, 35).

    bb) Die Grundsätze des zur Zurechnung eines Nutzungswertes gemäß § 21 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ergangenen Urteils des BFH vom 28. Februar 1974 VIII R 122/73 (BFHE 112, 139, BStBl II 1974, 457) sind auf § 4 Satz 2 EigZulG nicht übertragbar (BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 35).

  • BFH, 09.02.2005 - IX B 200/03

    Eigenheimzulage: vorbehaltenes Nutzungsrecht

    Auszug aus BFH, 06.03.2007 - IX R 38/05
    Hieran fehlt es, wenn der bisherige Eigentümer sich bei der Übertragung des Objekts ein schuldrechtliches oder dingliches Nutzungsrecht vorbehält (z.B. BFH-Beschluss vom 9. Februar 2005 IX B 200/03, BFH/NV 2005, 842).

    ee) Entgegen der Auffassung des Klägers lässt sich auch aus dem Sinn des Eigenheimzulagengesetzes nicht die Notwendigkeit einer von der Vorinstanz abweichenden Beurteilung herleiten: Indem das Gesetz in § 4 Satz 2 EigZulG das Überlassen von Wohnraum an Angehörige begünstigt, will es als Nachfolgeregelung zu § 10h EStG --wie diese Vorschrift-- die Mobilisierung von Raumreserven im Eigenheimbereich fördern, nicht aber durch Umverteilung des Eigentums innerhalb der Familie einen Anspruch auf Förderleistungen eröffnen, ohne dass tatsächlich für die Familie neuer Wohnraum hergestellt oder angeschafft worden ist (z.B. BFH-Beschluss vom 9. Februar 2005 IX B 200/03, BFH/NV 2005, 842, m.w.N.; BFH-Urteil vom 10. Mai 2006 IX R 57/04, BFH/NV 2006, 1635, unter II. 2. b).

  • BFH, 03.03.2004 - X R 14/01

    Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragung

    Auszug aus BFH, 06.03.2007 - IX R 38/05
    Die von der Rechtsprechung an den Beweis des Abschlusses von Verträgen zwischen nahen Angehörigen gestellten Anforderungen (vgl. BFH-Urteile vom 3. März 2004 X R 14/01, BFHE 205, 261, BStBl II 2004, 826, und vom 19. Februar 2002 IX R 32/98, BFHE 198, 288, BStBl II 2002, 674, m.w.N.) stehen dem nicht entgegen.

    Denn die Beachtung der zivilrechtlichen Formerfordernisse und die Kriterien des Fremdvergleichs bilden lediglich Beweisanzeichen (Indizien) im Rahmen einer Gesamtbetrachtung des Streitfalls (BFH-Urteil in BFHE 205, 261, BStBl II 2004, 826), die dem FG als Tatsacheninstanz obliegt (z.B. BFH-Urteil vom 27. Juli 2004 IX R 73/01, BFH/NV 2005, 192, m.w.N.).

  • BFH, 27.07.2004 - IX R 73/01

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 06.03.2007 - IX R 38/05
    Denn die Beachtung der zivilrechtlichen Formerfordernisse und die Kriterien des Fremdvergleichs bilden lediglich Beweisanzeichen (Indizien) im Rahmen einer Gesamtbetrachtung des Streitfalls (BFH-Urteil in BFHE 205, 261, BStBl II 2004, 826), die dem FG als Tatsacheninstanz obliegt (z.B. BFH-Urteil vom 27. Juli 2004 IX R 73/01, BFH/NV 2005, 192, m.w.N.).
  • BFH, 10.05.2006 - IX R 57/04

    EigZulG : unentgeltliche Überlassung an Angehörige

    Auszug aus BFH, 06.03.2007 - IX R 38/05
    ee) Entgegen der Auffassung des Klägers lässt sich auch aus dem Sinn des Eigenheimzulagengesetzes nicht die Notwendigkeit einer von der Vorinstanz abweichenden Beurteilung herleiten: Indem das Gesetz in § 4 Satz 2 EigZulG das Überlassen von Wohnraum an Angehörige begünstigt, will es als Nachfolgeregelung zu § 10h EStG --wie diese Vorschrift-- die Mobilisierung von Raumreserven im Eigenheimbereich fördern, nicht aber durch Umverteilung des Eigentums innerhalb der Familie einen Anspruch auf Förderleistungen eröffnen, ohne dass tatsächlich für die Familie neuer Wohnraum hergestellt oder angeschafft worden ist (z.B. BFH-Beschluss vom 9. Februar 2005 IX B 200/03, BFH/NV 2005, 842, m.w.N.; BFH-Urteil vom 10. Mai 2006 IX R 57/04, BFH/NV 2006, 1635, unter II. 2. b).
  • BFH, 01.10.2002 - IX R 9/02

    EigZulG; ZFH; unentgeltlich überlassene Wohnung

    Auszug aus BFH, 06.03.2007 - IX R 38/05
    Soweit sich aus dem Urteil vom 1. Oktober 2002 IX R 9/02 (BFH/NV 2003, 145) etwas anderes ergibt, hält der Senat nicht daran fest.
  • BFH, 15.12.2005 - IX B 98/05

    Divergenz; Rechtsfortbildung; fehlende Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 06.03.2007 - IX R 38/05
    Bei der vom FG vertretenen materiell-rechtlichen Auffassung, nach der Nutzungsrechte auch formlos begründet werden können (s. dazu unter 2.) und auf die bei der Prüfung eines Verfahrensverstoßes abzustellen ist (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Dezember 2005 IX B 98/05, BFH/NV 2006, 768), bestand für das FG keine Veranlassung, ohne ausdrücklichen Beweisantrag des fachkundig vertretenen Klägers dessen Mutter als Zeugin zu vernehmen.
  • BFH, 19.02.2002 - IX R 32/98

    Darlehensgewährung nach vorangegangener Schenkung

    Auszug aus BFH, 06.03.2007 - IX R 38/05
    Die von der Rechtsprechung an den Beweis des Abschlusses von Verträgen zwischen nahen Angehörigen gestellten Anforderungen (vgl. BFH-Urteile vom 3. März 2004 X R 14/01, BFHE 205, 261, BStBl II 2004, 826, und vom 19. Februar 2002 IX R 32/98, BFHE 198, 288, BStBl II 2002, 674, m.w.N.) stehen dem nicht entgegen.
  • BFH, 30.11.1993 - IX R 99/91

    Mietverhältnisse unter nahen Angehörigen (§ 12 EStG )

    Auszug aus BFH, 06.03.2007 - IX R 38/05
    Es ist davon ausgegangen, dass die Mutter des Klägers die Wohnung vor und nach der Übertragung genutzt, sich zwar im Kaufvertrag kein Nutzungsrecht vorbehalten hat und andere schriftliche Vereinbarungen oder Nebenabreden über ein Nutzungsrecht nach den Bekundungen des Steuerpflichtigen nicht geschlossen worden sind, aber Nutzungsrechte auch formlos begründet werden können (z.B. BFH-Urteil vom 30. November 1993 IX R 99/91, BFH/NV 1994, 776, m.w.N.).
  • BFH, 09.07.2002 - IX R 99/00

    Einkünfteerzielungsabsicht; Grundstücksverkauf im zeitlichen Zusammenhang mit dem

    Auszug aus BFH, 06.03.2007 - IX R 38/05
    Diese im Bereich des Tatsächlichen liegende Schlussfolgerung bindet den BFH als Revisionsgericht schon dann, wenn sie --wie im Streitfall-- zwar nicht zwingend, aber möglich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 99/00, BFH/NV 2002, 1563).
  • BFH, 28.02.1974 - VIII R 122/73

    Unterhaltsberechtigter - Übereignung eines Mietwohngrundstückes -

  • BFH, 03.07.2014 - III R 30/11

    Überschreitung der KMU-Schwelle durch verbundene Unternehmen

    dd) Diese vom FG aufgrund der Gesamtwürdigung vorgenommene Schlussfolgerung, die verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen ist und nicht durch Denkfehler oder die Verletzung von Erfahrungssätzen beeinflusst ist, ist für das Revisionsgericht bindend, auch wenn sie nicht zwingend, sondern nur möglich ist (§ 118 Abs. 2 FGO; vgl. BFH-Urteile vom 1. April 1971 IV R 195/69, BFHE 102, 85, BStBl II 1971, 522; vom 6. März 2007 IX R 38/05, BFH/NV 2007, 1281).
  • BFH, 30.06.2022 - IV R 42/19

    Abfärbung von Verlusten aus gewerblicher Tätigkeit auf die im Übrigen

    Dem BFH ist es verwehrt, an die Stelle einer vertretbaren Würdigung des FG eine andere zu setzen (z.B. BFH-Urteil vom 06.03.2007 - IX R 38/05, BFH/NV 2007, 1281, unter II.2.c, m.w.N.).
  • BFH, 17.04.2008 - V R 39/05

    Aushändigung von Broschüren als Nebenleistung einer Seminarleistung - Behandlung

    Soweit sie verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ist sie daher für den BFH als Revisionsgericht bindend (vgl. § 118 Abs. 2 FGO), selbst wenn die vorgenommene Wertung nicht zwingend, sondern lediglich möglich ist (BFH-Urteile vom 6. März 2007 IX R 38/05, BFH/NV 2007, 1281, unter II.2.c; vom 4. Dezember 2001 IX R 70/98, BFH/NV 2002, 635, unter II.2., m.w.N.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 118 Rz 41; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 118 FGO Rz 64, 87; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 118 FGO Rz 142, m.w.N.).
  • BFH, 13.01.2011 - V R 63/09

    Ort der sonstigen Leistung bei Übernahme von radioaktiven Strahlenquellen -

    bb) Diese Würdigung des FG lässt Rechtsfehler nicht erkennen, sie verstößt insbesondere nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze (vgl. § 118 Abs. 2 FGO; BFH-Urteile vom 6. März 2007 IX R 38/05, BFH/NV 2007, 1281, unter II.2.c; vom 4. Dezember 2001 IX R 70/98, BFH/NV 2002, 635, unter II.2., m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 06.10.2010 - 9 K 199/08

    Vereinbarkeit der Eigenheimzulagenbegünstigung eines Sohnes mit der Gestattung

    Dabei kann der Vorbehalt eines Nutzungsrechts auch mündlich oder konkludent vereinbart werden (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. August 2006 - 2 K 2486/04, EFG 2006, 1650; BFH-Urteil vom 6. März 2007 - IX R 38/05, BFH/NV 2007, 128).

    Das FG Nürnberg (Urteil vom 19. Mai 2005 - IV 391/2003, DStRE 2006, 232) unterstellt in einem solchen Fall trotz fehlender schriftlicher Vereinbarung ein mündliches oder konkludent vereinbartes faktisches Vorbehaltswohnrecht des Veräußerers (bestätigt durch BFH-Urteil vom 6. März 2007 - IX R 38/05, BFH/NV 2007, 128).

    In diesem Zusammenhang weist der Senat darauf hin, dass der BFH zwar mit Urteil vom 6. März 2007 (IX R 38/05, BFH/NV 2007, 1281) das vorinstanzliche Urteil des FG Nürnberg vom 19. Mai 2005 (a.a.O.) bestätigt hat.

  • BFH, 05.09.2016 - III B 87/16

    Erhöhte Investitionszulage für KMU bei Übergang des Wirtschaftsguts in ein

    Aus revisionsrechtlicher Sicht genügt es, dass die Annahme eines verbundenen Unternehmens i.S. des Art. 3 Abs. 3 des Anhangs zur KMU-Empfehlung und die Verneinung eines KMU-Unternehmens aufgrund der Überschreitung der Schwellenwerte vertretbar oder möglich ist; die Zuordnung muss nicht zwingend sein (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 2007 IX R 38/05, BFH/NV 2007, 1281).
  • FG München, 19.04.2011 - 13 K 912/08

    Anspruch auf Eigenheimzulage - Keine unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an

    16 a) Die hier in Betracht kommende letztere Alternative setzt nach der Rechtsprechung jedoch voraus, dass der Nutzungsberechtigte seine Berechtigung unmittelbar vom Eigentümer ableitet (BFH-Urteile vom 6. März 2007 IX R 38/05, BFH/NV 2007, 1281; vom 26. Februar 2002 X R 4/00, BFH/NV 2002, 1140; BFH-Beschluss vom 19. Juli 1999 IX B 43/99, BFH/NV 2000, 35; Erhard in Blümich, EStG/KStG/GewStG/Nebengesetze, § 4 EigZulG, Rz. 23 [Mai 2009]).

    Ob im Einzelfall bei der Übertragung einer Immobilie ein Nutzungsrecht vorbehalten wurde, ist in erster Linie eine Frage der tatrichterlichen Würdigung, die dem Finanzgericht (FG) obliegt (BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1281).

  • FG Sachsen, 13.10.2009 - 5 K 660/05

    Keine "unentgeltliche Überlassung" an Angehörige als Voraussetzung für

    Die hier in Betracht kommende letztere Alternative setzt nach der Rechtsprechung jedoch voraus, dass der Nutzungsberechtigte seine Berechtigung unmittelbar vom Eigentümer ableitet (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 2007 IX R 38/05, BFH/NV 2007, 1281 ; BFH- Beschluss vom 19. Juli 1999 IX B 43/99, BFH/NV 2000, 35 ; ebenso auch Blümich-Erhard, EStG/KStG/GewStG/Nebengesetze, § 4 EigZulG , Rz. 23, unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 26. Februar 2002 X R 4/00, BFH/NV 2002, 1140 ).

    Dieses Ergebnis entspricht auch dem Sinn und Zweck des Eigenheimzulagegesetzes, wonach die Mobilisierung von Raumreserven gefördert werden soll, nicht jedoch durch Umverteilung des Eigentums innerhalb der Familie ein Anspruch auf Förderleistungen eröffnet werden soll, ohne dass tatsächlich neuer Wohnraum hergestellt oder angeschafft worden ist, so BFH IX R 38/05 a.a.O. mit weiteren Nachweisen.

  • BFH, 11.07.2007 - IX B 94/07

    "Unentgeltliche" Wohnungsüberlassung i.S. des § 4 Satz 2 EigZulG; Vorliegen einer

    Ob eine Gegenleistung vorliegt, ist nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse zu bestimmen; dies ist in erster Linie eine Frage der tatrichterlichen Würdigung der Umstände des Einzelfalls, die dem Finanzgericht (FG) als Tatsacheninstanz obliegt (vgl. vorstehende Rechtsprechung und BFH-Urteil vom 6. März 2007 IX R 38/05, BFH/NV 2007, 1281, unter II. 2. b).
  • BFH, 12.07.2007 - IX B 138/06

    Unentgeltliche Überlassung i.S. von § 4 Satz 2 EigZulG

    Der Senat hat mit Urteil vom 6. März 2007 IX R 38/05 (BFH/NV 2007, 1281) entschieden, dass es in erster Linie eine Frage der dem Finanzgericht (FG) obliegenden tatrichterlichen Würdigung ist, ob im Einzelfall bei der Übertragung einer Immobilie ein Nutzungsrecht vorbehalten wurde.
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