Rechtsprechung
BFH, 09.06.2005 - IX R 4/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
EStG § 19 Abs. 1; ; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 21 Abs. 3; ; EStG § 38 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 38a; ; LStDV § 2; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vermietung eines häuslichen Büros an den Arbeitgeber
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitszimmerüberlassung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber
- Abgrenzung zwischen Vermietung und Verpachtung und Arbeitslohn
- Mietverträge zwischen Kapitalgesellschaften und Gesellschaftern
- Vermietung an eine KapGes
- Pkw-Vermietung an Arbeitgeber
- Abgrenzung zwischen sonstigen Einkünften und Arbeitslohn
- Unternehmer
- Nachhaltigkeit
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 10.02.2003 - 12 K 210/01
- BFH, 09.06.2005 - IX R 4/05
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 19.10.2001 - VI R 131/00
Büroanmietung vom Arbeitnehmer
Auszug aus BFH, 09.06.2005 - IX R 4/05
Es hob den Haftungsbescheid auf, weil die in den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Oktober 2001 VI R 131/00 (BFHE 197, 98, BStBl II 2002, 300) und vom 7. Juni 2002 VI R 145/99 (BFHE 199, 322, BStBl II 2002, 829) entwickelten Grundsätze für die Anerkennung von Mietverträgen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer "uneingeschränkt erfüllt seien".Hieran fehlt es, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Vorteile aufgrund einer anderen, neben dem Dienstverhältnis gesondert bestehenden Rechtsbeziehung --etwa aufgrund eines Mietverhältnisses-- zuwendet (BFH-Urteile in BFHE 197, 98, BStBl II 2002, 300; in BFHE 199, 322, BStBl II 2002, 829, …und vom 16. September 2004 VI R 25/02, BFH/NV 2005, 279).
Es hat die offenkundigen Unterschiede des Streitfalls zu dem von ihm zugrunde gelegten BFH-Urteil in BFHE 197, 98, BStBl II 2002, 300 nicht berücksichtigt und schon die in diesem Urteil entwickelten Voraussetzungen für die Anerkennung eines Mietverhältnisses, z.B. das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers (hier der Klägerin) ignoriert.
Der bloße Hinweis auf das BFH-Urteil in BFHE 197, 98, BStBl II 2002, 300 verbunden mit der Feststellung, dass die dort entwickelten Grundsätze im Streitfall "uneingeschränkt erfüllt" seien, ist keine juristisch nachvollziehbare Subsumtion.
- BFH, 16.09.2004 - VI R 25/02
Vermietung eines Büroraums des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber - …
Auszug aus BFH, 09.06.2005 - IX R 4/05
Hieran fehlt es, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Vorteile aufgrund einer anderen, neben dem Dienstverhältnis gesondert bestehenden Rechtsbeziehung --etwa aufgrund eines Mietverhältnisses-- zuwendet (BFH-Urteile in BFHE 197, 98, BStBl II 2002, 300; in BFHE 199, 322, BStBl II 2002, 829, und vom 16. September 2004 VI R 25/02, BFH/NV 2005, 279).Wird der betreffende Raum jedoch vor allem im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers genutzt und geht dieses Interesse --objektiv nachvollziehbar-- über die Entlohnung des Arbeitnehmers und über die Erbringung der jeweiligen Arbeitsleistung hinaus, so ist anzunehmen, dass die betreffenden Zahlungen auf einer neben dem Dienstverhältnis gesondert bestehenden Rechtsbeziehung beruhen (BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 279, …und vom 11. Januar 2005 IX R 72/01, BFH/NV 2005, 882).
- BFH, 07.06.2002 - VI R 145/99
Arbeitgeberzahlungen für Firmenwagengarage
Auszug aus BFH, 09.06.2005 - IX R 4/05
Es hob den Haftungsbescheid auf, weil die in den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Oktober 2001 VI R 131/00 (BFHE 197, 98, BStBl II 2002, 300) und vom 7. Juni 2002 VI R 145/99 (BFHE 199, 322, BStBl II 2002, 829) entwickelten Grundsätze für die Anerkennung von Mietverträgen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer "uneingeschränkt erfüllt seien".Hieran fehlt es, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Vorteile aufgrund einer anderen, neben dem Dienstverhältnis gesondert bestehenden Rechtsbeziehung --etwa aufgrund eines Mietverhältnisses-- zuwendet (BFH-Urteile in BFHE 197, 98, BStBl II 2002, 300; in BFHE 199, 322, BStBl II 2002, 829, …und vom 16. September 2004 VI R 25/02, BFH/NV 2005, 279).
- BFH, 11.01.2005 - IX R 72/01
Vermietung eines häuslichen Büroraums an den Arbeitgeber - Abgrenzung Arbeitslohn …
Auszug aus BFH, 09.06.2005 - IX R 4/05
Wird der betreffende Raum jedoch vor allem im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers genutzt und geht dieses Interesse --objektiv nachvollziehbar-- über die Entlohnung des Arbeitnehmers und über die Erbringung der jeweiligen Arbeitsleistung hinaus, so ist anzunehmen, dass die betreffenden Zahlungen auf einer neben dem Dienstverhältnis gesondert bestehenden Rechtsbeziehung beruhen (…BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 279, und vom 11. Januar 2005 IX R 72/01, BFH/NV 2005, 882).
- BFH, 17.04.2018 - IX R 9/17
Werbungskosten für Homeoffice bei Vermietung an Arbeitgeber
Dies folgt aus den Grundsätzen, die der BFH in ständiger Rechtsprechung für die Vermietung von selbstgenutzten Büroräumen in der Wohnung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber aufgestellt hat (vgl. BFH-Urteile vom 19. Oktober 2001 VI R 131/00, BFHE 197, 98, BStBl II 2002, 300, unter II.2.g, h; vom 20. März 2003 VI R 147/00, BFHE 201, 311, BStBl II 2003, 519, zu einem 35 qm großen Kellerraum im eigenen Haus; vom 16. September 2004 VI R 25/02, BFHE 207, 457, BStBl II 2006, 10, unter II.1.c, zu einem Kellerraum im eigenen Haus;… vom 11. Januar 2005 IX R 72/01, BFH/NV 2005, 882, unter II.2.a, zu einem 35 qm großen Kellerraum im eigenen Haus; vom 9. Juni 2005 IX R 4/05, BFH/NV 2005, 2180, unter II.1., zu zwei Räumen im eigenen Haus;… vom 8. März 2006 IX R 76/01, BFH/NV 2006, 1810, unter II.1.a;… BFH-Beschluss vom 5. Dezember 2011 IX B 131/11, BFH/NV 2012, 415, zur Frage, ob Gemeinschaftsflächen mitvermietet worden sind; BFH-Urteil vom 13. Dezember 2016 X R 18/12, BFHE 256, 323, BStBl II 2017, 450, unter II.2.b aa, zu einem Raum im Obergeschoss des eigenen Hauses). - BFH, 26.02.2009 - II R 69/06
Schenkungsteuerbefreiung bei Übertragung des Eigentums an einem nur teilweise als …
Es ist dabei unerheblich, ob das vereinbarte Mietverhältnis ertragsteuerrechtlich anzuerkennen ist oder ob es sich bei der Miete um Arbeitslohn handelt (…vgl. dazu BFH-Urteile vom 11. Januar 2005 IX R 72/01, BFH/NV 2005, 882; vom 9. Juni 2005 IX R 4/05, BFH/NV 2005, 2180, …und vom 19. Dezember 2005 VI R 82/04, BFH/NV 2006, 1076; vgl. ferner BFH-Urteile vom 16. September 2004 VI R 25/02, BFHE 207, 457, BStBl II 2006, 10, …und vom 8. März 2006 IX R 76/01, BFH/NV 2006, 1810). - BFH, 08.03.2006 - IX R 76/01
Zuschuss des Arbeitgebers zu den Aufwendungen für ein Arbeitszimmer
Wird der betreffende Raum jedoch vor allem im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers genutzt und geht dieses Interesse --objektiv nachvollziehbar-- über die Entlohnung des Arbeitnehmers und über die Erbringung der jeweiligen Arbeitsleistung hinaus, so ist anzunehmen, dass die betreffenden Zahlungen auf einer neben dem Dienstverhältnis gesondert bestehenden Rechtsbeziehung beruhen (…BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 279;… vom 11. Januar 2005 IX R 72/01, BFH/NV 2005, 882; vom 9. Juni 2005 IX R 4/05, BFH/NV 2005, 2180).Dadurch unterscheiden sich die Vereinbarungen im Streitfall von (Miet-)Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die von der Rechtsprechung als gesonderte Rechtsverhältnisse nicht den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, sondern dem Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zugerechnet wurden (…vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 279;… in BFH/NV 2005, 882; in BFH/NV 2005, 2180, sowie zu den Voraussetzungen für die Erfassung von Zuschüssen als Mieteinnnahmen BFH-Urteile vom 28. Oktober 1980 VIII R 34/76, BFHE 132, 41, BStBl II 1981, 161; vom 26. März 1991 IX R 104/86, BFHE 164, 263, BStBl II 1992, 999).
- BFH, 05.09.2006 - VI R 49/05
Gemischt veranlasste Reise, Aufteilung
Arbeitslohn liegt jedoch nicht vor, wenn die Zuwendung wegen anderer Rechtsbeziehungen oder wegen sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Veranlassung gewährt wird (BFH-Urteile in BFHE 153, 324, BStBl II 1988, 726; vom 24. Januar 2001 I R 100/98, BFHE 195, 102, BStBl II 2001, 509; vom 19. Oktober 2001 VI R 131/00, BFHE 197, 98, BStBl II 2002, 300; in BFHE 207, 230, BStBl II 2004, 1076;… vom 7. Juni 2002 VI R 24/00, BFH/NV 2003, 17; vom 9. Juni 2005 IX R 4/05, BFH/NV 2005, 2180, und in BFH/NV 2006, 1569). - BFH, 19.12.2005 - VI R 82/04
Häusliches Arbeitszimmer - Vermietung an Arbeitgeber
Wird der betreffende Raum jedoch vor allem im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers genutzt und geht dieses Interesse --objektiv nachvollziehbar-- über die Entlohnung des Arbeitgebers und über die Erbringung der jeweiligen Arbeitsleistung hinaus, so ist anzunehmen, dass die betreffenden Zahlungen auf einer neben dem Dienstverhältnis gesondert bestehenden Rechtsbeziehung beruhen (BFH-Urteile in BFHE 207, 457, BStBl II 2006, 10;… vom 11. Januar 2005 IX R 72/01, BFH/NV 2005, 882; vom 9. Juni 2005 IX R 4/05, BFH/NV 2005, 2180). - FG Köln, 27.08.2014 - 7 K 3561/10
Dienstzimmer eines Försters unbeschränkt steuerlich absetzbar
Nach der neueren Rechtsprechung des BFH (insbesondere Urteil v. 16.9.2004 VI R 25/02, BStBl II 2006, 10, zu dem Fall eines Försters, der mit seinem Dienstherrn einen Mietvertrag über ein Arbeitszimmer in seiner Wohnung geschlossen hatte;… vgl. ferner Urteile vom 11.1.2005 IX R 72/01, BFH/NV 2005, 882; v. 9.6.2005 IX R 4/05, BFH/NV 2005, 2180;… v. 19.12.2005 VI R 82/04, BFH/NV 2006, 1076), auf die sich auch die Kläger berufen, ist in Fällen, in denen der Arbeitgeber Zahlungen für ein im Haus bzw. in der Wohnung des Arbeitnehmers gelegenes Büro, das der Arbeitnehmer für die Erbringung seiner Arbeitsleistung nutzt, zwischen Arbeitslohn und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu unterscheiden. - FG Nürnberg, 16.06.2010 - 3 K 1992/07
Berücksichtigung von Aufwendungen für beruflich genutzte Räume als …
Dient sie in erster Linie den Interessen des Arbeitnehmers, weil er im Betrieb des Arbeitgebers über einen weiteren Arbeitsplatz verfügt, und die Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers vom Arbeitgeber lediglich gestattet oder geduldet wird, so sind die Zahlungen als Arbeitslohn zu erfassen (…BFH-Urt. v. 19.10.2001 VI R 131/00, BStBl II 2002, 300; v. 16.9.2004 VI R 25/02, BStBl II 2006, 10;… v. 11.1.2005 IX R 72/01, BFH/NV 2005, 882; v. 9.6.2005 IX R 4/05, BFH/NV 2005, 2180;… v. 8.3.2006 IX R 76/01, BFH/NV 2006, 1810). - FG München, 07.10.2008 - 13 K 1037/06
Abgrenzung zwischen Arbeitslohn und Einkünften aus Vermietung bei entgeltlicher …
Wird der betreffende Raum jedoch vor allem im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers genutzt und geht dieses Interesse - objektiv nachvollziehbar - über die Entlohnung des Arbeitnehmers und über die Erbringung der jeweiligen Arbeitsleistung hinaus, so ist anzunehmen, dass die betreffenden Zahlungen auf einer neben dem Dienstverhältnis gesondert bestehenden Rechtsbeziehung beruhen (…BFH-Urteile in BFH/NV 2006, 1076; vom 16. September 2004 VI R 25/02, BStBl II 2006, 10;… vom 11. Januar 2005 IX R 72/01, BFH/NV 2005, 882; vom 9. Juni 2005 IX R 4/05, BFH/NV 2005, 2180). - FG Baden-Württemberg, 27.12.2005 - 11 K 205/04
Zahlungen des Arbeitgebers für die Zurverfügungstellung eines Arbeitszimmers …
Wird der betreffende Raum jedoch vor allem im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers genutzt und geht dieses Interesse objektiv nachvollziehbar - über die Entlohnung des Arbeitnehmers und über die Erbringung der jeweiligen Arbeitsleistung hinaus, so ist anzunehmen, dass die betreffenden Zahlungen auf einer neben dem Dienstverhältnis gesondert bestehenden Rechtsbeziehung beruhen (BFH-Urteil vom 9. Juni 2005 IX R 4/05, BFH/NV 2005, 2180 m.w.N.). - FG Düsseldorf, 19.01.2006 - 8 K 636/05 Hieran fehlt es, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Vorteile aufgrund einer anderen, neben dem Dienstverhältnis gesondert bestehenden Rechtsbeziehung - beispielsweise einem Mietverhältnis - zuwendet (BFH-Urteil vom 19.10.2001 VI R 131/00, BStBl II 2002, 300, m.w.N.;… vom 16.09.2004 VI R 25/02, a.a.O.; vom 09.06.2005, IX R 4/05, BFH/NV 2005, 2180).