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   BFH, 20.08.2013 - IX R 43/12   

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https://dejure.org/2013,23728
BFH, 20.08.2013 - IX R 43/12 (https://dejure.org/2013,23728)
BFH, Entscheidung vom 20.08.2013 - IX R 43/12 (https://dejure.org/2013,23728)
BFH, Entscheidung vom 20. August 2013 - IX R 43/12 (https://dejure.org/2013,23728)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Ausgefallene Finanzierungshilfen eines nicht geschäftsführenden, mit 10 % beteiligten GmbH-Gesellschafters keine nachträglichen Anschaffungskosten

  • openjur.de

    Ausgefallene Finanzierungshilfen eines nicht geschäftsführenden, mit 10% beteiligten GmbH-Gesellschafters keine nachträglichen Anschaffungskosten

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 17 Abs 1, EStG § 17 Abs 2, EStG § 17 Abs 4, GmbHG § 32a, HGB § 255 Abs 1 S 2
    Ausgefallene Finanzierungshilfen eines nicht geschäftsführenden, mit 10% beteiligten GmbH-Gesellschafters keine nachträglichen Anschaffungskosten

  • Bundesfinanzhof

    Ausgefallene Finanzierungshilfen eines nicht geschäftsführenden, mit 10% beteiligten GmbH-Gesellschafters keine nachträglichen Anschaffungskosten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 1 EStG 2002, § 17 Abs 2 EStG 2002, § 17 Abs 4 EStG 2002, § 32a GmbHG, § 255 Abs 1 S 2 HGB
    Ausgefallene Finanzierungshilfen eines nicht geschäftsführenden, mit 10% beteiligten GmbH-Gesellschafters keine nachträglichen Anschaffungskosten

  • IWW
  • rewis.io

    Ausgefallene Finanzierungshilfen eines nicht geschäftsführenden, mit 10% beteiligten GmbH-Gesellschafters keine nachträglichen Anschaffungskosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17 Abs. 1; EStG § 17 Abs. 4 S. 1

  • rechtsportal.de

    EStG § 17 Abs. 1 ; EStG § 17 Abs. 4 S. 1
    Ausgefallene Finanzierungshilfen eines nicht geschäftsführenden, mit 10% beteiligten GmbH-Gesellschafters keine nachträglichen Anschaffungskosten

  • datenbank.nwb.de

    Insolvenzbedingt ausgefallene Finanzierungshilfen eines nicht geschäftsführenden, mit 10 v.H.-beteiligten GmbH-Gesellschafters führen nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten der qualifizierten Beteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausgefallene Finanzierungshilfen als nachträglichen Anschaffungskosten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ausgefallene Finanzierungshilfen als nachträglichen Anschaffungskosten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 02.04.2008 - IX R 76/06

    Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung: Nachträgliche Anschaffungskosten bei

    Auszug aus BFH, 20.08.2013 - IX R 43/12
    Das (objektive) Nettoprinzip wird durch den Grundsatz eingeschränkt, dass Verluste in der Privatsphäre des Steuerpflichtigen einkommensteuerrechtlich nicht berücksichtigt werden (grundlegend zum Vorstehenden BFH-Urteil vom 2. April 2008 IX R 76/06, BFHE 221, 7, BStBl II 2008, 706).

    Gewährt er ein Darlehen und fällt mit seinem Rückzahlungsanspruch gegen seine GmbH insolvenzbedingt aus, führt dies ebenso wenig zu nachträglichen Anschaffungskosten seiner qualifizierten Beteiligung wie die Gewährung eines Darlehens für eine Aktiengesellschaft durch einen Aktionär, der an der Gesellschaft nicht unternehmerisch beteiligt ist (BFH-Urteile in BFHE 221, 7, BStBl II 2008, 706; vom 8. Februar 2011 IX R 53/10, GmbH-Rundschau 2011, 721).

  • BFH, 09.06.2010 - IX R 52/09

    Nachträgliche Anschaffungskosten - Halbabzugsgebot - Zur geschäftlichen

    Auszug aus BFH, 20.08.2013 - IX R 43/12
    Nach § 17 Abs. 1 und 4 EStG gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb --unter weiteren hier nicht problematischen Voraussetzungen-- auch der Gewinn aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft; Entsprechendes gilt für einen Auflösungsverlust als dem Betrag, um den die im Zusammenhang mit der Auflösung der Gesellschaft vom Steuerpflichtigen persönlich getragenen Kosten (entsprechend den Veräußerungskosten nach § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG) sowie seine Anschaffungskosten den gemeinen Wert des dem Steuerpflichtigen zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens der Kapitalgesellschaft übersteigen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. das Urteil vom 9. Juni 2010 IX R 52/09, BFHE 230, 326, BStBl II 2010, 1102, m.w.N.).
  • BFH, 07.12.2010 - IX R 16/10

    Finanzierungshilfen eines Gesellschafters zu Gunsten seiner GmbH und seiner

    Auszug aus BFH, 20.08.2013 - IX R 43/12
    Zu in diesem Sinne funktionalem Eigenkapital werden Finanzierungshilfen oder Finanzierungsmaßnahmen, wenn der Gesellschafter der Gesellschaft in der Krise der Gesellschaft ein Darlehen gewährt (§ 32a Abs. 1 GmbHG a.F.) und diese Finanzierungsmaßnahme eigenkapitalersetzenden Charakter hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 2010 IX R 16/10, BFH/NV 2011, 778, m.w.N.).
  • BFH, 08.02.2011 - IX R 53/10

    Zur Frage der unternehmerischen Beteiligung eines Aktionärs

    Auszug aus BFH, 20.08.2013 - IX R 43/12
    Gewährt er ein Darlehen und fällt mit seinem Rückzahlungsanspruch gegen seine GmbH insolvenzbedingt aus, führt dies ebenso wenig zu nachträglichen Anschaffungskosten seiner qualifizierten Beteiligung wie die Gewährung eines Darlehens für eine Aktiengesellschaft durch einen Aktionär, der an der Gesellschaft nicht unternehmerisch beteiligt ist (BFH-Urteile in BFHE 221, 7, BStBl II 2008, 706; vom 8. Februar 2011 IX R 53/10, GmbH-Rundschau 2011, 721).
  • BFH, 11.07.2017 - IX R 36/15

    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Nachträgliche

    Jenseits der zivilrechtlichen Rechtsfolgen bestand hingegen kein Anlass, den Gesellschafter steuerlich anders zu behandeln als einen Drittgläubiger (BFH-Urteile in BFHE 221, 7, BStBl II 2008, 706, und vom 20. August 2013 IX R 43/12, BFH/NV 2013, 1783).

    Das Einkommensteuerrecht respektiert die Entscheidung des Gesellschafters, der Gesellschaft nicht Eigen-, sondern Fremdkapital zur Verfügung zu stellen (BFH-Urteile in BFHE 183, 397, BStBl II 1999, 342, und in BFH/NV 2013, 1783).

  • FG Hessen, 12.04.2018 - 9 K 1053/15

    § 17 EStG, § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG, § 20 Abs. 2 Nr.

    Der Entscheidung des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 20.08.2013 - IX R 43/12 sei daher nicht zu folgen.

    Dies entspreche weiterhin der alten Rechtslage (BFH Urteil vom 20.08.2013 - IX R 43/12).

    Das BFH Urteil vom 20.08.2013 (IX R 43/12) sei durch das Urteil vom 06.05.2014 (IX R 44/13) überholt.

  • BFH, 06.05.2014 - IX R 44/13

    Nachträgliche Anschaffungskosten bei Verzicht auf Kleinanlegerprivileg

    Hat der darlehensgebende Gesellschafter mit der Gesellschaft vereinbart, das Darlehen solle "wie Eigenkapital" behandelt werden und halten sich die Beteiligten in der Insolvenz der Gesellschaft an diese Abrede, führt der endgültige Ausfall des Darlehensrückforderungsanspruchs zu nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung, auch wenn der Gesellschafter mit nicht mehr als 10 % am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt war (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 20. August 2013 IX R 43/12, BFH/NV 2013, 1783).

    Entsprechendes gilt für einen Auflösungsverlust als dem Betrag, um den die im Zusammenhang mit der Auflösung der Gesellschaft vom Steuerpflichtigen persönlich getragenen Kosten (entsprechend den Veräußerungskosten nach § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG) sowie seine Anschaffungskosten den gemeinen Wert des dem Steuerpflichtigen zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens der Kapitalgesellschaft übersteigen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. zuletzt Urteil vom 20. August 2013 IX R 43/12, BFH/NV 2013, 1783, m.w.N.).

    Das (objektive) Nettoprinzip wird durch den Grundsatz eingeschränkt, dass Verluste in der Privatsphäre des Steuerpflichtigen einkommensteuerrechtlich nicht berücksichtigt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BFH-Urteil in BFH/NV 2013, 1783, m.w.N.).

    Gewährt er ein Darlehen und fällt mit seinem Rückzahlungsanspruch insolvenzbedingt aus, führt dies grundsätzlich nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten seiner Beteiligung (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2013, 1783; vom 2. April 2008 IX R 76/06, BFHE 221, 7, BStBl II 2008, 706; vom 25. Juni 2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220, und vom 8. Februar 2011 IX R 53/10, GmbH-Rundschau 2011, 721; ebenso Blümich/Vogt, § 17 EStG Rz 623; Heuermann, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2008, 2089, 2092 f.; Pung/Dötsch in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Kommentar zum KStG und EStG, § 17 EStG, Rz 318; anderer Ansicht Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 32. Aufl., § 17 Rz 172; Eilers/R. Schmidt in Herrmann/Heuer/Raupach, § 17 EStG Rz 201a; Schneider, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 17 Rz C 300).

  • BFH, 16.06.2015 - IX R 30/14

    Realisierung eines Veräußerungsverlusts - Änderung eines Steuerbescheids nach §

    Zu in diesem Sinne funktionalem Eigenkapital werden Finanzierungshilfen oder Finanzierungsmaßnahmen, wenn der Gesellschafter der Gesellschaft in der Krise der Gesellschaft ein Darlehen gewährt (§ 32a Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung a.F.) und diese Finanzierungsmaßnahme eigenkapitalersetzenden Charakter hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 22. Juli 2008 IX R 79/06, BFHE 222, 464, BStBl II 2009, 227, unter II.1.b aa, und vom 7. Dezember 2010 IX R 16/10, BFH/NV 2011, 778, m.w.N., und vom 20. August 2013 IX R 43/12, BFH/NV 2013, 1783, unter II.1. und II.2.).
  • BFH, 18.07.2023 - IX R 21/21

    Höhe nachträglicher Anschaffungskosten bei in der Krise stehen gelassener

    Das Einkommensteuerrecht respektiert ferner die Entscheidung der Gesellschafter, der Gesellschaft nicht Eigenkapital, sondern Fremdkapital zur Verfügung zu stellen (Senatsurteil vom 20.08.2013 - IX R 43/12, Rz 10).
  • FG Düsseldorf, 18.12.2014 - 11 K 3617/13

    Nachträgliche Anschaffungskosten für GmbH-Beteiligung - Zuführung in die

    Dies setzt aber nach bisheriger Rechtsprechung des BFH voraus, dass die Finanzierungshilfen eigenkapitalersetzenden Charakter haben (so zuletzt BFH Urteil vom 20. August 2013 Az. IX R 43/12, BFH/NV 2013, 173).

    Der BFH hat überdies bisher offen gelassen, ob die Grundsätze des Eigenkapitalersatzrechtes für Veranlagungszeiträume nach 2008 fortgelten (BFH Urteil vom 20. August 2013 Az. IX R 43/12, BFH/NV 2013, 1783).

  • FG Düsseldorf, 18.12.2014 - 11 K 3614/13

    Anerkennung eines Verlusts bei der gemeinsamen Veranlagung von Ehegatten

    Dies setzt aber nach bisheriger Rechtsprechung des BFH voraus, dass die Finanzierungshilfen eigenkapitalersetzenden Charakter haben (so zuletzt BFH Urteil vom 20. August 2013 Az. IX R 43/12, BFH/NV 2013, 173).

    Der BFH hat überdies bisher offen gelassen, ob die Grundsätze des Eigenkapitalersatzrechtes für Veranlagungszeiträume nach 2008 fortgelten (BFH Urteil vom 20. August 2013 Az. IX R 43/12, BFH/NV 2013, 1783).

  • FG Köln, 20.03.2014 - 3 K 2518/11

    Berücksichtigung eines Gesellschafterdarlehns als Auflösungsverlust nach § 17

    Der BFH hat bisher ausdrücklich unerörtert gelassen, ob es aufgrund dieser neuen Zivilrechtslage geboten ist, neue Maßstäbe für Aufwendungen des Gesellschafters aufgrund von krisenbedingten Finanzierungshilfen zu entwickeln (BFH, Urteil vom 20.08.2013 IX R 43/12, BFH/NV 2013, 1783).

    Der Ausfall mit einem solchen Darlehen führt nicht zu Anschaffungskosten (BFH, Urteil vom 20.08.2013 IX R 43/12, BFH/NV 2013, 1783 m.w.N.).

  • FG Köln, 30.09.2015 - 3 K 706/12

    "Mitverpflichtung" als nachträgliche Anschaffungskosten nach § 17 Abs. 2 EStG

    Das - objektive - Nettoprinzip wird dabei durch den Grundsatz eingeschränkt, dass Verluste in der Privatsphäre des Steuerpflichtigen einkommensteuerrechtlich nicht berücksichtigt werden (vgl. BFH-Urteile vom 20.08.2013 IX R 43/12, BFH/NV 2013, 1783 und vom 06.05.2014 IX R 44/13, BStBl. II 2014, 781).

    c) Der Bundesfinanzhof hat es bislang unerörtert gelassen, ob es aufgrund der neuen Zivilrechtslage, die durch das MoMiG entstanden ist, geboten ist, neue Maßstäbe für Aufwendungen des Gesellschafters aufgrund von krisenbedingten Finanzierungshilfen zu entwickeln (vgl. BFH-Urteil vom 20.8.2013 IX R 43/12, BFH NV 2013, 1783).

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.11.2015 - 2 K 2506/13

    Berücksichtigung von Gesellschafterdarlehen als nachträgliche Anschaffungskosten

    a) Ein Darlehen ist nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, wenn es der Gesellschafter in der Krise der Gesellschaft gewährte (§ 32a Abs. 1 GmbHG a. F.) und diese Finanzierungsmaßnahme aus diesem Grunde eigenkapitalersetzenden Charakter hatte (vgl. z.B.: BFH-Urteil vom 4. März 2008 IX R 78/06, BStBl II 2008, 446; BFH-Urteil vom 7. Dezember IX R 16/10, BFH/NV 2011, 778; BFH-Urteil vom 20. August 2013 IX R 43/12, BFH/NV 2013, 1783; BFH-Urteil vom 16. Juni 2015 IX R 30/14, Juris).
  • FG Köln, 18.03.2014 - 1 K 3127/11

    Rangrücktritt bei Darlehenshingabe

  • FG Thüringen, 21.10.2021 - 4 K 408/20

    Aufwendungen eines GmbH-Gesellschafters aus seiner Inanspruchnahme als Bürge für

  • FG Düsseldorf, 18.12.2014 - 11 K 3615/13

    Nachträgliche Anschaffungskosten für GmbH-Beteiligung - Zuführung in die

  • FG Köln, 26.04.2016 - 8 K 2944/12

    Einkommensteuerliche Bewertung eines Darlehens im Rahmen des Verlustes

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