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   BFH, 06.11.2001 - IX R 44/99   

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https://dejure.org/2001,5460
BFH, 06.11.2001 - IX R 44/99 (https://dejure.org/2001,5460)
BFH, Entscheidung vom 06.11.2001 - IX R 44/99 (https://dejure.org/2001,5460)
BFH, Entscheidung vom 06. November 2001 - IX R 44/99 (https://dejure.org/2001,5460)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Veranlagung - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Werbungskostenüberschuß - Aufwendungen - Selbstnutzung einer Ferienwohnung

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 4; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 5; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 9
    Ferienwohnung; Leerstandszeiten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 44/99
    Dies gilt --wie der Senat in seinem Urteil IX R 97/00 vom 6.11.2001 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden hat-- unabhängig davon, ob die Steuerpflichtigen die Ferienwohnung in Eigenregie oder durch Einschalten eines Dritten vermieten.

    c) Dagegen ist nach dem Urteil IX R 97/00 bei teilweise selbstgenutzten und teilweise vermieteten Ferienwohnungen die Frage, ob die Steuerpflichtigen mit oder ohne Überschusserzielungsabsicht vermietet haben, anhand einer unter Heranziehung aller objektiv erkennbaren Umstände zu treffenden Prognose zu entscheiden.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf die Gründe des Urteils IX R 97/00.

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 44/99
    Kennzeichnend für diese Einkunftsarten ist, wie der Große Senat des BFH im Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f. unter C. IV. 3. c aa (1)) ausgeführt hat, dass die ihnen zugrunde liegenden Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen der Erzielung positiver Einkünfte dienen.

    a) Bezogen auf die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung folgt hieraus, dass eine Vermietungstätigkeit nur dann dieser Einkunftsart zuzurechnen ist, wenn der Vermieter die Absicht hat, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften (z.B. BFH-Urteil vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676 unter II. 2.); nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt (Beschluss in BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f. unter C. IV. 3. c aa (2)).

  • BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97

    A)

    Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 44/99
    a) Bezogen auf die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung folgt hieraus, dass eine Vermietungstätigkeit nur dann dieser Einkunftsart zuzurechnen ist, wenn der Vermieter die Absicht hat, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften (z.B. BFH-Urteil vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676 unter II. 2.); nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt (Beschluss in BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f. unter C. IV. 3. c aa (2)).
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 44/99
    b) Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass die Steuerpflichtigen beabsichtigen, letztlich einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften, selbst wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben (BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771).
  • BFH, 31.03.1987 - IX R 112/83

    Mietkaufmodel - Optionsvertrag - Totalüberschuß

    Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 44/99
    Die Überschusserzielungsabsicht kann erst nachträglich einsetzen und auch wieder wegfallen (BFH-Urteil vom 31. März 1987 IX R 112/83, BFHE 150, 325, BStBl II 1987, 774, m.w.N.).
  • BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98

    Ferienwohnung im selbstgenutzten Zweifamilienhaus

    Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 44/99
    Die Grundsätze des vorgenannten Urteils sind auch bei Ferienwohnungen anzuwenden, wenn diese von den Steuerpflichtigen ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (z.B. BFH-Urteil vom 21. November 2000 IX R 37/98, BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, m.w.N.).
  • FG München, 26.10.2005 - 11 K 3595/05

    Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb von Wohnungen im Rahmen von

    Nach den gegebenen Umständen war die Veräußerung der Wohnungen bereits beim Erwerb ernsthaft in Betracht gezogen worden (vgl. BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 44/99, BFH/NV 2002, 773 ).

    Besteht wie im Streitfall von Anfang an eine Veräußerungsabsicht, so ist für die Feststellung der Einkunftserzielungsabsicht auf eine den Zeitraum der tatsächlichen Vermögensnutzung umfassende Überschussprognose abzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 44/99, BFH/NV 2002, 773 ).

  • FG München, 10.10.2006 - 11 K 3595/05

    Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel

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  • BFH, 27.05.2009 - X R 39/06

    Grundstücksverkäufe mit erheblichen Verlusten und Gewinnerzielungsabsicht -

    Bei dieser Konstellation kann für den Prognosezeitraum allein auf die tatsächliche Dauer der Vermietungstätigkeit abgestellt werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. November 2001 IX R 44/99, BFH/NV 2002, 773); für diesen Zeitraum war ein positiver Gesamtüberschuss nicht erzielbar.
  • FG Köln, 21.09.2011 - 9 K 4205/09

    Einkünfteerzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Ist die Vermietung somit aus den vorgenannten Gründen nicht auf Dauer angelegt, so ist die Einkünfteerzielungsabsicht mittels einer Prognose zu ermitteln, der der kürzere Zeitraum der tatsächlichen Vermietung zugrunde liegt (BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 84/97, BFH/NV 2002, 769, und IX R 44/99, BFH/NV 2002, 773, sowie Schmidt / Drenseck, a.a.O., § 21 Rz. 12, m.w.N.).
  • BFH, 17.09.2002 - IX R 63/01

    Ferienwohnungen, Einkünfte aus VuV

    Ein Abkürzen des Prognosezeitraums auf die Zeit der Vermietung als Ferienwohnung (s. dazu z.B. BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 44/99, BFH/NV 2002, 773) scheidet schon deshalb aus, weil der Kläger die Wohnung nicht veräußert, sondern ab Mitte 1999 dauervermietet hat und damit weiterhin zum Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung einsetzt.
  • BFH, 14.01.2003 - IX R 74/00

    Ferienwohnung; VuV

    Der grundsätzlich zugrunde zu legende Prognosezeitraum von 30 Jahren wäre mit Rücksicht auf den Verkauf im Streitjahr nur dann entsprechend abzukürzen, wenn der Kläger schon beim Erwerb den späteren Verkauf ernsthaft in Betracht gezogen hätte (BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 44/99, BFH/NV 2002, 773).
  • BFH, 20.12.2013 - IX B 100/13

    Berücksichtigung einer bereits zum Erwerbszeitpunkt bestehenden bzw. einer später

    Hätten sie hingegen erst in späteren Jahren wegen fehlender Ertragsaussichten versucht, das Haus zu verkaufen, ließe dies den Prognosezeitraum unberührt, denn dann wäre damit lediglich auf die zwischenzeitlich erkannte Unwirtschaftlichkeit der Vermietungstätigkeit reagiert worden (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 14. Januar 2003 IX R 74/00, BFH/NV 2003, 752; vom 6. November 2001 IX R 44/99, BFH/NV 2002, 773).
  • FG Köln, 27.09.2001 - 15 K 5140/00

    Zur Höhe der Werbungskosten bei einer Ferienwohnung

    Dabei war zu berücksichtigen, dass zur Frage der Zurechnung von Leerstandszeiten zur Selbstnutzung bei fehlender tatsächlicher Selbstnutzung Revisionsverfahren anhängig sind (u.a.: BFH Az.: IX R 44/99; BFH Az.: IX R 6/01).
  • FG Köln, 15.05.2001 - 1 K 8999/99

    Schuldzinsenabzug bei gemischter Finanzierung

    Für den wirtschaftlichen Zusammenhang reicht weder ein bloß rechtlicher Zusammenhang, noch ein lediglich durch Willensakt des Steuerpflichtigen begründeter Zusammenhang (BFH-Urteil vom 27.10.1998 IX R 44/99, BStBl II 1999, 676).
  • FG Münster, 08.03.2012 - 9 K 1189/09

    Einkünfteerzielungsabsicht, Ferienwohnungen

    Mit Rücksicht auf den Verkauf des vermieteten Objekts ist dieser Prognosezeitraum nur dann abzukürzen, wenn der Vermieter schon beim Erwerb den späteren Verkauf ernsthaft in Betracht gezogen hat (BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 44/99, BFH/NV 2002, 773).
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