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Rechtsprechung
   BFH, 28.03.2007 - IX R 53/04 (1)   

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https://dejure.org/2007,15042
BFH, 28.03.2007 - IX R 53/04 (1) (https://dejure.org/2007,15042)
BFH, Entscheidung vom 28.03.2007 - IX R 53/04 (1) (https://dejure.org/2007,15042)
BFH, Entscheidung vom 28. März 2007 - IX R 53/04 (1) (https://dejure.org/2007,15042)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 5; ; AO § 164 Abs. 1; ; AO § 164 Abs. 2 Satz 1; ; HGB § 255 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anschaffungskosten bei Übernahme eines negativen Kapitalkontos

  • datenbank.nwb.de

    Anschaffungskosten des Erwerbers eines Kommanditanteils bei Übernahme negativer Kapitalkonten von ausgeschiedenen Kommanditisten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Anschaffungskosten eines Kommanditanteils bei Verpflichtung zum Ausgleich des negativen Kapitalkontos

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7 Abs 4 Nr 2 Buchst a, HGB § 255 Abs 1
    AfA-Bemessungsgrundlage; Gesellschafterwechsel

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Berlin, 21.04.2004 - 6 K 6003/02

    Übernahme negativer Kapitalkonten bei vermögensverwaltenden

    Auszug aus BFH, 28.03.2007 - IX R 53/04
    Die dagegen nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1512, veröffentlichten Urteil als unbegründet ab.
  • BFH, 14.06.1994 - VIII R 37/93

    Die Übernahme eines negativen Kapitalkontos, das nicht durch stille Reserven im

    Auszug aus BFH, 28.03.2007 - IX R 53/04
    Dies ergibt sich aus dem insoweit bilanzrechtlich bestehenden Passivierungsverbot solcher Verbindlichkeiten, die erst aus künftigen Gewinnen zu tilgen sind (BFH-Urteil vom 14. Juni 1994 VIII R 37/93, BFHE 176, 10, BStBl II 1995, 246).
  • BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00

    Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 28.03.2007 - IX R 53/04
    a) Welche Aufwendungen zu den Anschaffungskosten zählen, bestimmt sich für die Gewinneinkünfte wie auch für die Überschusseinkünfte, mithin auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nach § 255 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches --HGB-- (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574).
  • BFH, 10.11.1980 - GrS 1/79

    Negatives Kapitalkonto des Kommanditisten

    Auszug aus BFH, 28.03.2007 - IX R 53/04
    Handelt es sich --wie im Streitfall-- um die Anschaffung des Anteils an einer Kommanditgesellschaft, so liegen nach den insoweit maßgebenden bilanzsteuerrechtlichen Grundsätzen (dazu Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. November 1980 GrS 1/79, BFHE 132, 244, BStBl II 1981, 164) Anschaffungskosten vor, soweit die Zahlungen des Erwerbers dem Buchwert des Kapitalkontos des ausscheidenden Gesellschafters in der Steuerbilanz der Gesellschaft übersteigen.
  • BFH, 08.03.2017 - IX R 16/16

    Verrechenbare Werbungskostenüberschüsse eines Kommanditisten bei Übernahme eines

    b) Welche Aufwendungen zu den Anschaffungskosten für den Erwerb der Kommanditanteile zählen, bestimmt sich für die Gewinneinkünfte wie auch für die Überschusseinkünfte, mithin auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nach § 255 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs --HGB-- (BFH-Urteile vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574; vom 28. März 2007 IX R 53/04, BFH/NV 2007, 1845).

    Übernimmt der Erwerber des Gesellschaftsanteils zusätzlich die Verpflichtung, ein negatives Kapitalkonto des ausscheidenden Gesellschafters mit künftigen Überschussanteilen aufzufüllen, so kann er weitere Anschaffungskosten erst dann geltend machen, wenn solche zur Verrechnung führenden Überschussanteile entstehen (BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1845, Rz 16).

  • FG Köln, 06.04.2016 - 3 K 2802/13

    Feststellung verrechenbarer Verluste im Sinne der § 21 Abs. 1 S. 2 EStG i.V.m. §

    Der Aufwand wird unmittelbar mit dem - steuerbaren - Gewinnanteil verrechnet (vgl. BFH-Urteile vom 14.06.1994 VIII R 37/93, BStBl. II 1995, 246 und vom 28.03.2007 IX R 53/04, BFH/NV 2007, 1845).

    Statt eines solchen Ausgleichspostens kann auch ein Merkposten außerhalb der Bilanz ausreichend sein, der dem selben Zweck dient (vgl. BFH-Urteile vom 21.04.1994 IV R 70/92, BStBl. II 1994, 745; vom 14.06.1994 VIII R 37/93, BStBl. II 1995, 246; vom 19.02.1998 IV R 59/96, BStBl. II 1999, 266 und vom 28.03.2007 IX R 53/04, BFH/NV 2007, 1845).

  • BFH, 12.05.2009 - IX R 40/08

    Erstattetes Disagio als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und

    Danach sind Anschaffungskosten die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, ferner die Nebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten (BFH-Urteil vom 28. März 2007 IX R 53/04, BFH/NV 2007, 1845, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 22.11.2006 - IX R 53/04   

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https://dejure.org/2006,17107
BFH, 22.11.2006 - IX R 53/04 (https://dejure.org/2006,17107)
BFH, Entscheidung vom 22.11.2006 - IX R 53/04 (https://dejure.org/2006,17107)
BFH, Entscheidung vom 22. November 2006 - IX R 53/04 (https://dejure.org/2006,17107)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.01.1978 - VII R 118/74

    Revision - Unzulässigkeit - Mündliche Verhandlung

    Auszug aus BFH, 22.11.2006 - IX R 53/04
    Die Beiladung erfolgt auf der Grundlage der Verhandlung der Sache in der Sitzung vom heutigen Tage und ist daher in der Vollbesetzung des Senats zu treffen (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss des Großen Senats vom 10. März 1969 GrS 4/68, BFHE 95, 366, BStBl II 1969, 435; BFH-Beschluss vom 24. Januar 1978 VII R 118/74, BFHE 124, 153, BStBl II 1978, 228).
  • BFH, 10.03.1969 - GrS 4/68

    Formelle Voraussetzungen bei der Absicht des Senats, in einer Rechtsfrage von der

    Auszug aus BFH, 22.11.2006 - IX R 53/04
    Die Beiladung erfolgt auf der Grundlage der Verhandlung der Sache in der Sitzung vom heutigen Tage und ist daher in der Vollbesetzung des Senats zu treffen (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss des Großen Senats vom 10. März 1969 GrS 4/68, BFHE 95, 366, BStBl II 1969, 435; BFH-Beschluss vom 24. Januar 1978 VII R 118/74, BFHE 124, 153, BStBl II 1978, 228).
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