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BFH, 10.05.1995 - IX R 54/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Absetzungen für Abnutzung bei den Einkommensteuerfestsetzungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 03.05.1994 - IX R 153/88
Gebäude-AfA nach einer Betriebsaufgabe
Auszug aus BFH, 10.05.1995 - IX R 54/91
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Senatsurteile vom 3. Mai 1994 IX R 59/92 (BFHE 174, 422, BStBl II 1994, 749, und IX R 153/88, BFH/NV 1995, 19) Bezug genommen. - BFH, 03.05.1994 - IX R 59/92
Die AfA ist bei einer vermieteten Wohnung nach den ursprünglichen Anschaffungs- …
Auszug aus BFH, 10.05.1995 - IX R 54/91
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Senatsurteile vom 3. Mai 1994 IX R 59/92 (BFHE 174, 422, BStBl II 1994, 749, und IX R 153/88, BFH/NV 1995, 19) Bezug genommen. - BFH, 27.01.1994 - IV R 101/92
Geringwertige Wirtschaftsgüter - Anschaffungskosten - Überschußeinkünfte - …
Auszug aus BFH, 10.05.1995 - IX R 54/91
Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 27. Januar 1994 IV R 101/92 (BFHE 174, 224, BStBl II 1994, 638), auf das die Kläger sich berufen, betrifft (im Streitfall nicht vorliegende) Einlagen nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG, bei denen der Ansatz mit dem Teilwert gesetzlich vorgeschrieben ist; es vermag schon deshalb die Rechtsansicht der Kläger nicht zu stützen. - BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81
Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung
Auszug aus BFH, 10.05.1995 - IX R 54/91
Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluß vom 12. März 1985 I BvR 571/81 u. a. (BStBl II 1985, 475) die grundsätzliche Zusammenrechnung von Ehegattenanteilen an Betriebs-Kapitalgesellschaften für verfassungswidrig erklärt hatte, gehen die Beteiligten nunmehr übereinstimmend davon aus, daß die Voraussetzung für eine Betriebsaufspaltung (Beherrschung der GmbH durch den Kläger) nicht mehr vorliegt, der Kläger seinen Gewerbebetrieb zum 31. Dezember 1980 aufgegeben hat und seit dem 1. Januar 1981 mit der Vermietung der früheren Betriebsgrundstücke Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt.
- BFH, 22.02.2021 - IX R 13/19
Zur Höhe der AfA-Bemessungsgrundlage von im Gesamthandsvermögen einer …
Allerdings wird die Überführung vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen in den geschilderten Fällen als "anschaffungsähnlicher Vorgang" angesehen mit der Folge, dass in entsprechender Anwendung der genannten Regelungen fiktive Anschaffungskosten in der Höhe anzusetzen sind, in der bei der Ermittlung des Entnahmegewinns (§ 4 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) oder des Aufgabegewinns (§ 16 Abs. 1 und 3 EStG) kraft Gesetzes die stillen Reserven für das betriebliche Gebäude aufgelöst werden; diese Werte treten an die Stelle der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die nach § 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 EStG sonst für die Berechnung der AfA maßgebend sind (ständige Rechtsprechung, s. die Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 09.08.1983 - VIII R 177/80, BFHE 139, 187, BStBl II 1983, 759; vom 08.11.1994 - IX R 9/93, BFHE 175, 574, BStBl II 1995, 170;… vom 17.09.2008 - IX R 1/08, BFH/NV 2009, 370, sowie BFH-Beschluss vom 02.07.1992 - IX B 169/91, BFHE 168, 298, BStBl II 1992, 909, jeweils zur Entnahme von Gebäuden; s. zudem BFH-Urteile vom 02.02.1990 - III R 173/86, BFHE 159, 505, BStBl II 1990, 497; vom 29.04.1992 - XI R 5/90, BFHE 168, 161, BStBl II 1992, 969;… vom 15.12.1993 - X R 158/90, BFH/NV 1994, 476; vom 10.05.1995 - IX R 54/91, BFH/NV 1995, 1055, und vom 14.12.1999 - IX R 62/96, BFHE 190, 438, BStBl II 2000, 656, jeweils zur Betriebsaufgabe; vgl. ferner BFH-Urteil vom 13.04.2010 - IX R 22/09, BFHE 229, 189, BStBl II 2010, 790, zur Entnahme einer qualifizierten Beteiligung).Vor diesem Hintergrund sind der Überführung eines Betriebsgrundstücks in das Privatvermögen als künftige AfA-Bemessungsgrundlage weiterhin die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde zu legen, wenn die stillen Reserven nicht steuerlich erfasst worden sind, etwa wenn eine Betriebsaufgabe zunächst nicht als solche erkannt worden ist und die Veranlagung aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht mehr geändert werden kann (BFH-Urteile in BFH/NV 1995, 1055;… vom 10.05.1995 - IX R 68/93, BFH/NV 1995, 1056) oder Verjährung eingetreten ist (…BFH-Urteile in BFH/NV 1994, 476;… vom 03.05.1994 - IX R 153/88, BFH/NV 1995, 19;… vom 27.06.1995 - IX R 11/93, IX R 12/93, BFH/NV 1996, 319; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 229, 189, BStBl II 2010, 790, zu § 17 EStG).
b) Nach einer Betriebsaufgabe bildet der gemeine Wert die neue AfA-Bemessungsgrundlage für ein nach der Betriebsaufgabe vermietetes ehemaliges Betriebsgebäude bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn das Gebäude mit diesem Wert steuerlich erfasst wurde (vgl. BFH-Urteile in BFHE 159, 505, BStBl II 1990, 497; in BFHE 168, 161, BStBl II 1992, 969;… in BFH/NV 1994, 476; in BFH/NV 1995, 1055;… in BFHE 190, 438, BStBl II 2000, 656, und in BFH/NV 2009, 370, m.w.N.).
- BFH, 06.12.2017 - VI R 68/15
Grundstückstausch: Ermittlung der Anschaffungskosten bei Grundstücksentnahme
Ist eine Betriebsaufgabe oder eine Entnahme steuerlich nicht erfasst worden oder auf Grund einer Sondervorschrift steuerlich nicht zu erfassen gewesen, bilden die historischen Anschaffungskosten weiterhin die Grundlage für die Bemessung der AfA (z.B. BFH-Urteile vom 3. Mai 1994 IX R 59/92, BFHE 174, 422, BStBl II 1994, 749; vom 10. Mai 1995 IX R 54/91, BFH/NV 1995, 1055; in BFHE 190, 438, BStBl II 2000, 656; in BFHE 229, 189, BStBl II 2010, 790, zu § 17 EStG). - BFH, 14.12.1999 - IX R 62/96
AfA-Bemessungsgrundlage nach Betriebsaufgabe
a) Bei der Überführung eines Betriebsgrundstücks in das Privatvermögen sind als künftige AfA-Bemessungsgrundlage weiterhin die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde zu legen, wenn die stillen Reserven nicht steuerlich erfasst worden sind, etwa wenn eine Betriebsaufgabe zunächst nicht als solche erkannt worden ist und die Veranlagung aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht mehr geändert werden kann (Senatsurteile vom 10. Mai 1995 IX R 54/91, BFH/NV 1995, 1055;… vom 10. Mai 1995 IX R 68/93, BFH/NV 1995, 1056) oder wenn für das Jahr der Betriebsaufgabe Verjährung eingetreten ist (…BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 476;… Senatsurteile vom 3. Mai 1994 IX R 153/88, BFH/NV 1995, 19;… vom 27. Juni 1995 IX R 11/93, IX R 12/93, BFH/NV 1996, 319).
- FG Hamburg, 29.03.2019 - 3 K 287/17
Einkommensteuer: AfA auf durchgehend vermietete Gebäude nach Ende einer …
Ist eine Betriebsaufgabe oder eine Entnahme jedoch steuerlich nicht erfasst worden (vgl. BFH-Urteil vom 10. Mai 1995 IX R 54/91, BFH/NV 1995, 1055) oder auf Grund einer Sondervorschrift steuerlich nicht zu erfassen gewesen, bilden die historischen Anschaffungskosten weiterhin die Grundlage für die Bemessung der AfA (BFH-Urteile vom 6. Dezember 2017 VI R 68/15, BStBl II 2019, 128; vom 13. April 2010 IX R 22/09, BStBl II 2010, 790;… vom 17. September 2008 IX R 1/08, BFH/NV 2009, 370; vom 3. Mai 1994 IX R 59/92, BStBl II 1994, 749). - BFH, 10.05.2007 - IX R 6/06
Afa-Bemessungsgrundlage bei Überführung eines Grundstücks des Betriebsvermögens …
Ausnahmsweise sind bei der Überführung eines Betriebsgrundstücks in das Privatvermögen die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (weiterhin) als künftige AfA-Bemessungsgrundlage zugrunde zu legen, wenn die stillen Reserven nicht steuerlich erfasst worden sind, etwa wenn eine Betriebsaufgabe zunächst nicht als solche erkannt worden ist und die Veranlagung aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht mehr geändert werden kann (BFH-Urteile vom 10. Mai 1995 IX R 54/91, BFH/NV 1995, 1055;… vom 10. Mai 1995 IX R 68/93, BFH/NV 1995, 1056) oder wenn für das Jahr der Betriebsaufgabe Verjährung eingetreten ist (…BFH-Urteil vom 27. Juni 1995 IX R 11/93, IX R 12/93, BFH/NV 1996, 319, m.w.N.). - FG Düsseldorf, 14.05.2009 - 15 K 2503/07
Voraussetzungen der Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an …
Teilwert oder gemeiner Wert bilden nur dann die maßgebliche Bemessungsgrundlage, wenn das Gebäude mit diesen Werten "steuerlich erfasst" wurde; die Bemessungsgrundlage für die weitere AfA kann nicht höher sein als der Aufwand des Steuerpflichtigen für das überführte Wirtschaftsgut (BFH-Urteile vom 03.05.1994 IX R 59/92, BStBl II 1994, 749; vom 10.05.1995 IX R 54/91, BFH/NV 1995, 1055). - FG Niedersachsen, 23.11.2005 - 12 K 429/02
Bemessungsgrundlage für die Gebäudeabschreibung nach Betriebsaufgabe bei …
Bei der Überführung eines Betriebsgrundstücks in das Privatvermögen sind als künftige AfA-Bemessungsgrundlage weiterhin die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde zu legen, wenn die stillen Reserven nicht steuerlich erfasst worden sind, etwa wenn eine Betriebsaufgabe zunächst nicht als solche erkannt worden ist und die Veranlagung aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht mehr geändert werden kann (BFH-Urteile vom 10. Mai 1995 IX R 54/91 , BFH/NV 1995, 1055;… vom 10. Mai 1995 IX R 68/93, BFH/NV 1995, 1056) oder wenn für das Jahr der Betriebsaufgabe Verjährung eingetreten ist (…BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 476;… vom 3. Mai 1994 IX R 153/88 , BFH/NV 1995, 19;… vom 27. Juni 1995 IX R 11/93, IX R 12/93, BFH/NV 1996, 319). - FG München, 16.07.1998 - 10 K 3083/94
Einlagewert bei vergünstigt überlassenem Wirtschaftsgut
Die für die Entnahme dargelegte Rechtsfolge soll allerdings nicht eintreten, wenn die stillen Reserven bei der Entnahme tatsächlich nicht erfasst wurden und auch nicht mehr erfasst werden können oder wenn die Entnahme steuerfrei ist (BFH-Urteile vom 3.5.1994 - IX R 59/92 -, BStBl II 1994, 749, vom 3.5.1994 - IX R 153/88 -, BFH/NV 95, 19, vom 10.5.1995 - IX R 54/91 -, BFH/NV 95, 1055 …und vom 10.5.1995 - IX R 68/93 -, BFH/NV 95, 1056).