Rechtsprechung
   BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2805
BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01 (https://dejure.org/2004,2805)
BFH, Entscheidung vom 14.07.2004 - IX R 56/01 (https://dejure.org/2004,2805)
BFH, Entscheidung vom 14. Juli 2004 - IX R 56/01 (https://dejure.org/2004,2805)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2805) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    AO 1977 § 164 Abs. 2; ; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 135 Abs. 2; ; FGO § 139 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    VuV: Einkünfteerzielungsabsicht

  • datenbank.nwb.de

    Aufgabe und Wiederaufnahme der Absicht, Einkünfte aus VuV zu erzielen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann sind Aufwendungen vorab entstandene Werbungskosten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorab enstandene Werbungskosten; Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Aufwendungen und Einkunftsart; Endgültige Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht; Angebot einer vermieteten Immoblilie zum Verkauf

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 2 Abs 1 Nr 6, EStG § 9 Abs 1 S 1
    Einkünfteerzielungsabsicht; Verkaufsabsicht

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 02.03.1993 - IX R 69/89

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01
    b) Hat der Steuerpflichtige jedoch seinen zunächst gefassten Entschluss, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, endgültig aufgegeben, etwa indem er den Verkauf des Objekts betrieben hat, können spätere Aufwendungen solange nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden, bis die Einkünfteerzielungsabsicht aufgrund eines neuen endgültigen Entschlusses, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, wieder eingesetzt hat (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 1993 IX R 69/89, BFH/NV 1993, 532).

    (Erst) diese zusätzliche Feststellung trägt die tatsächliche Würdigung des FG, die Klägerin habe den Entschluss, Einkünfte aus der Vermietung des Geschäftshauses zu erzielen, endgültig aufgegeben (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 532).

  • BFH, 09.07.2003 - IX R 30/00

    Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV: leerstehende Wohnung

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01
    a) Hatte der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkünfteerzielung zunächst endgültig gefasst und noch nicht wieder aufgegeben, kann allerdings regelmäßig nicht allein deshalb, weil er seine Immobilie auch zum Verkauf anbietet, von einer endgültigen Aufgabe einer zuvor bestehenden Einkünfteerzielungsabsicht ausgegangen werden, solange er sich ernsthaft und nachhaltig um ihre Vermietung bemüht (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juli 2003 IX R 102/00, BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940; vom gleichen Tag IX R 30/00, juris-Dokument Nr. STRE200351488; vom 14. Oktober 2003 IX R 11/03, juris-Dokument Nr. STRE200351555).

    Zwar ist das FG von einer "möglicherweise noch fortdauernden Absicht" der Klägerin "zur Nutzung der geplanten Immobilie durch Vermietung" ausgegangen; dies allein trägt die Verneinung der Einkünfteerzielungsabsicht nicht (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juli 2003 IX R 30/00, juris-Dokument Nr. STRE200351488 unter II. 2. b).

  • BFH, 27.01.1993 - IX R 64/88

    Anerkennung von Werbungskosten, Absetzungen für Abnutzung und Schuldzinsen bei

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01
    Ein solcher Zusammenhang ist gegeben, wenn sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Steuerpflichtige den Entschluss, Einkünfte aus einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst hat (BFH-Urteile vom 4. März 1997 IX R 29/93, BFHE 183, 75, BStBl II 1997, 610 unter 2.; vom 4. November 2003 IX R 55/02, BFH/NV 2004, 484 unter II. 1.) und dieser Entschluss später nicht wieder weggefallen ist (BFH-Urteil vom 27. Januar 1993 IX R 64/88, BFH/NV 1993, 528; BFH-Beschluss vom 21. September 2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585, m.w.N.).
  • BFH, 09.07.2002 - IX R 99/00

    Einkünfteerzielungsabsicht; Grundstücksverkauf im zeitlichen Zusammenhang mit dem

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01
    Die Gesamtwürdigung durch das FG hat schon dann revisionsrechtlich Bestand, wenn sie zwar nicht zwingend, aber möglich ist (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 99/00, BFH/NV 2002, 1563; vom 9. Mai 2000 VIII R 77/97, BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660 unter A. I. 3. a).
  • BFH, 21.09.2000 - IX B 75/00

    Vermietung/Verpachtung: Vorab entstandene Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01
    Ein solcher Zusammenhang ist gegeben, wenn sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Steuerpflichtige den Entschluss, Einkünfte aus einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst hat (BFH-Urteile vom 4. März 1997 IX R 29/93, BFHE 183, 75, BStBl II 1997, 610 unter 2.; vom 4. November 2003 IX R 55/02, BFH/NV 2004, 484 unter II. 1.) und dieser Entschluss später nicht wieder weggefallen ist (BFH-Urteil vom 27. Januar 1993 IX R 64/88, BFH/NV 1993, 528; BFH-Beschluss vom 21. September 2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585, m.w.N.).
  • BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99

    VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum; Aufwendungen vor Veräußerung nach

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (z.B. BFH-Urteile vom 25. März 2003 IX R 56/00, BFH/NV 2003, 1170; vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 04.12.2002 - VI R 120/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01
    Voraussetzung für die steuerrechtliche Berücksichtigung solcher Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten ist, dass ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830 unter C. III. 2. a; BFH-Urteile vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761; vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01, BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403 unter II. 3. b).
  • BFH, 04.11.2003 - IX R 55/02

    Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01
    Ein solcher Zusammenhang ist gegeben, wenn sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Steuerpflichtige den Entschluss, Einkünfte aus einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst hat (BFH-Urteile vom 4. März 1997 IX R 29/93, BFHE 183, 75, BStBl II 1997, 610 unter 2.; vom 4. November 2003 IX R 55/02, BFH/NV 2004, 484 unter II. 1.) und dieser Entschluss später nicht wieder weggefallen ist (BFH-Urteil vom 27. Januar 1993 IX R 64/88, BFH/NV 1993, 528; BFH-Beschluss vom 21. September 2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585, m.w.N.).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01
    Voraussetzung für die steuerrechtliche Berücksichtigung solcher Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten ist, dass ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830 unter C. III. 2. a; BFH-Urteile vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761; vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01, BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403 unter II. 3. b).
  • BFH, 09.07.2003 - IX R 102/00

    Einkünfteerzielungsabsicht bei leer stehender Wohnung

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01
    a) Hatte der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkünfteerzielung zunächst endgültig gefasst und noch nicht wieder aufgegeben, kann allerdings regelmäßig nicht allein deshalb, weil er seine Immobilie auch zum Verkauf anbietet, von einer endgültigen Aufgabe einer zuvor bestehenden Einkünfteerzielungsabsicht ausgegangen werden, solange er sich ernsthaft und nachhaltig um ihre Vermietung bemüht (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juli 2003 IX R 102/00, BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940; vom gleichen Tag IX R 30/00, juris-Dokument Nr. STRE200351488; vom 14. Oktober 2003 IX R 11/03, juris-Dokument Nr. STRE200351555).
  • BFH, 14.10.2003 - IX R 11/03

    Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV: leerstehende Wohnung

  • BFH, 25.03.2003 - IX R 56/00

    Einkünfteerzielungsabsicht - Bauherrenmodell mit Wiederkaufsgarantie

  • BFH, 09.05.2000 - VIII R 77/97

    Aufwendungen in der Festzinsphase von 1991 bis 2001

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89

    Werbungskosten beim Grundstückskauf

  • BFH, 18.05.2004 - IX R 83/00

    Mietvertrag zwischen einer GbR und ihrem Gesellschafter

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 34/97

    Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung

  • BFH, 04.03.1997 - IX R 29/93

    Schuldzinsen, die auf die Zeit zwischen Kündigung und Auseinandersetzung im

  • BFH, 18.07.1967 - GrS 5/66

    Kostenentscheidung nach der notwendigen Zuziehung eines Bevollmächtigten oder

  • BFH, 11.12.2012 - IX R 14/12

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen

    Das FG entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung, ob im Einzelfall eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt; es ist bei seiner tatrichterlichen Würdigung nicht an starre Regeln für das Gewichten einzelner Umstände gebunden (BFH-Urteile vom 14. Juli 2004 IX R 56/01, BFH/NV 2005, 37, unter II. 2. c, und in BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940).
  • BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07

    Zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer

    Es entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung, ob im Einzelfall Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt und ist bei seiner tatrichterlichen Würdigung nicht an starre Regeln für das Gewichten einzelner Umstände gebunden (BFH-Urteile vom 14. Juli 2004 IX R 56/01, BFH/NV 2005, 37, unter II. 2. c; in BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940, und BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 585).
  • FG Münster, 31.10.2019 - 1 K 3448/17

    Entfallen der Wegzugsbesteuerung nur bei Rückkehrabsicht

    Bei der Absicht, ein Haus oder eine Wohnung zu veräußern, fehlt es an der Einkünfteerzielungsabsicht auch dann, wenn der Verkauf später nicht vollzogen wird (BFH-Urteil vom 14. Juli 2004 - IX R 56/01 -, BFH/NV 2005, 37; Schmidt/Kulosa, § 21 EStG, Rn. 129).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht