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   BFH, 14.07.2009 - IX R 6/09   

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https://dejure.org/2009,7585
BFH, 14.07.2009 - IX R 6/09 (https://dejure.org/2009,7585)
BFH, Entscheidung vom 14.07.2009 - IX R 6/09 (https://dejure.org/2009,7585)
BFH, Entscheidung vom 14. Juli 2009 - IX R 6/09 (https://dejure.org/2009,7585)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gewinn aus einer verdeckten Einlage; Ableitung des gemeinen Werts von GmbH-Anteilen aus Verkäufen; Ausklammerung bestimmter preisbildender Faktoren; Definition der verdeckten Einlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17 Abs. 1 S. 1; BewG § 11 Abs. 2 S. 1
    Berücksichtigung der Absagen von zwei weiteren potentiellen Käufern des als alleinige Option verbliebenen Management Buy-Outs als Ausgangspunkt für die Beurteilung der Marktüblichkeit

  • datenbank.nwb.de

    Ableitung des gemeinen Werts von Anteilen an einer GmbH aus Verkäufen; verdeckte Einlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 17 Abs 1 S 2, BewG § 11 Abs 2
    Anteilsübertragung; Management Buy-Out; Verdeckte Einlage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.01.2009 - II R 43/07

    Ableitung des gemeinen Werts nicht notierter Anteile an einer Kapitalgesellschaft

    Auszug aus BFH, 14.07.2009 - IX R 6/09
    Die Ermittlung des gemeinen Werts aufgrund von Vorverkäufen hat Vorrang vor der Schätzung (BFH-Urteil vom 22. Januar 2009 II R 43/07, BFHE 224, 272, BStBl II 2009, 444, unter II.1., m.w.N.).

    Der gemeine Wert kann auch aus einem einzigen Verkauf abgeleitet werden, wenn Gegenstand des Verkaufs nicht nur ein Zwerganteil ist (BFH-Urteil in BFHE 224, 272, BStBl II 2009, 444, m.w.N.).

  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

    Auszug aus BFH, 14.07.2009 - IX R 6/09
    Das Gesellschaftsverhältnis ist ursächlich für die Vermögensmehrung bei der Kapitalgesellschaft, wenn ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns den Vermögensvorteil der Gesellschaft nicht eingeräumt hätte (BFH-Urteil vom 24. März 1987 I R 202/83, BFHE 149, 542, BStBl II 1987, 705; BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348).
  • BFH, 24.03.1987 - I R 202/83

    Verdeckte Einlage eines Firmen- oder Geschäftswerts, der bei Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 14.07.2009 - IX R 6/09
    Das Gesellschaftsverhältnis ist ursächlich für die Vermögensmehrung bei der Kapitalgesellschaft, wenn ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns den Vermögensvorteil der Gesellschaft nicht eingeräumt hätte (BFH-Urteil vom 24. März 1987 I R 202/83, BFHE 149, 542, BStBl II 1987, 705; BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348).
  • BFH, 28.11.1980 - III R 86/78

    Anteilsbewertung; keine Wertableitung aus Verkäufen, wenn diese in erster Linie

    Auszug aus BFH, 14.07.2009 - IX R 6/09
    Auszuklammern sind dabei solche preisbildende Faktoren, die mit der Beschaffenheit der Anteile selbst nichts zu tun haben (BFH-Urteil vom 28. November 1980 III R 86/78, BFHE 132, 482, BStBl II 1981, 353).
  • BFH, 04.03.2009 - I R 32/08

    Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft unter dem Teilwert -

    Auszug aus BFH, 14.07.2009 - IX R 6/09
    Verdeckte Einlagen sind --im Gegensatz zu offenen Einlagen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten-- Zuwendungen eines einlagefähigen Vermögensvorteils seitens eines Anteilseigners oder einer ihm nahe stehenden Person an seine Kapitalgesellschaft ohne wertadäquate Gegenleistung, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. März 2009 I R 32/08, BFHE 224, 410, BFH/NV 2009, 1207; R 40 Abs. 1 der Körperschaftsteuer-Richtlinien 2004).
  • FG Münster, 08.12.2008 - 3 K 1595/05

    Verpflichtung zur Versteuerung eines durch Übertragung des wirtschaftlichen

    Auszug aus BFH, 14.07.2009 - IX R 6/09
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage --ausgehend vom Tatbestand des § 17 EStG-- statt (Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 471).
  • BFH, 20.01.2016 - II R 40/14

    Verhältnis der verdeckten Einlage eines Gesellschaftsanteils zur Schenkungsteuer

    Die Einlage hat ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis, wenn ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns den Vermögensvorteil der Gesellschaft nicht eingeräumt hätte (BFH-Urteil vom 14. Juli 2009 IX R 6/09, BFH/NV 2010, 397, Rz 15, m.w.N.).
  • BFH, 15.03.2018 - VI R 8/16

    Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn

    e) Ob die Parteien einen Preis vereinbart haben, der dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr entspricht, ist nach ständiger Rechtsprechung nach den Gesamtumständen des Einzelfalls unter Heranziehung objektivierter Maßstäbe zu entscheiden (BFH-Urteil vom 14. Juli 2009 IX R 6/09, BFH/NV 2010, 397).
  • FG Hamburg, 12.02.2014 - 6 K 203/11

    Ermittlung des Teilwertes einer verdeckten Einlage in Form eines

    Das Gesellschaftsverhältnis ist ursächlich für die Vermögensmehrung bei der Kapitalgesellschaft, wenn ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns den Vermögensvorteil der Gesellschaft nicht eingeräumt hätte (BFH-Urteil vom 14.07.2009 IX R 6/09, BFH/NV 2010, 397).
  • BFH, 09.11.2010 - IX R 24/09

    Steuerliche Konsequenzen einer nicht verhältniswahrenden Verschmelzung auf

    Eine verdeckte Einlage ist --im Gegensatz zur offenen Einlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten-- die Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensvorteils seitens eines Anteilseigners oder einer ihm nahe stehenden Person an seine Kapitalgesellschaft ohne wertadäquate Gegenleistung, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat (BFH-Urteil vom 14. Juli 2009 IX R 6/09, BFH/NV 2010, 397; vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348, und vom 9. Juni 1997 GrS 1/94, BFHE 183, 187, BStBl II 1998, 307).
  • BFH, 06.12.2016 - IX R 7/16

    Berücksichtigung der Werthaltigkeit einer Forderung bei der Ermittlung des

    Eine verdeckte Einlage liegt auch vor, wenn Anteile auf die nämliche Kapitalgesellschaft übertragen werden, an der der Steuerpflichtige oder eine nahestehende Person beteiligt ist und dort zu eigenen Anteilen werden und keine nach dem Wert der übertragenen Anteile bemessene Bar- oder Sachvergütung erfolgt (vgl. BFH-Urteile vom 14. Juli 2009 IX R 6/09, BFH/NV 2010, 397, m.w.N. und vom 20. Januar 2016 II R 40/14, BFHE 252, 453, BFH/NV 2016, 848, unter 2.b; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 35. Aufl., § 17 Rz 110; Eilers/R. Schmidt in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 17 EStG Rz 173; Gosch in Kirchhof, EStG, 15. Aufl., § 17 Rz 47).
  • BFH, 13.12.2022 - IX R 5/22

    Verdeckte Einlage von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine andere

    Das Gesellschaftsverhältnis ist ursächlich für die Vermögensmehrung bei der Kapitalgesellschaft, wenn ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns den Vermögensvorteil der Gesellschaft nicht eingeräumt hätte (Senatsurteile vom 14.07.2009 - IX R 6/09, BFH/NV 2010, 397, Rz 15; in BFH/NV 2017, 724, Rz 16, m.w.N.; BFH-Urteil vom 20.01.2016 - II R 40/14, BFHE 252, 453, BStBl II 2018, 284, Rz 17).

    Der gemeine Wert der Anteile wird nach § 11 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes bestimmt (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2010, 397, Rz 16).

  • FG Münster, 14.08.2019 - 13 K 3170/17

    Körperschaftsteuer - Zum Typenvergleich bei einer ausländischen Körperschaft

    Unter einer verdeckten Einlage ist - im Gegensatz zur offenen Einlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten - die Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensvorteils seitens eines Anteilseigners oder einer ihm nahe stehenden Person an seine Kapitalgesellschaft ohne wertadäquate Gegenleistung zu verstehen, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 09.11.2010 IX R 24/09, BStBl II 2011, 799; vom 14.7.2009 IX R 6/09, BFH/NV 2010, 397, jeweils m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 02.09.2021 - 3 K 1327/20

    Abgewiesene Klage im Streit um Veräußerung von Gesellschaftsanteilen

    Eine verdeckte Einlage ist - im Gegensatz zur offenen Einlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten - die Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensvorteils seitens eines Anteilseigners oder einer ihm nahestehenden Person an seine Kapitalgesellschaft ohne wertadäquate Gegenleistung (vgl. BFH-Urteil vom 14.07.2009 IX R 6/09, BFH/NV 2010, 397 m.w.N.; Gosch in Kirchhof/Seer, EStG 20. Auflage, § 17 Tz. 47).

    Das Gesellschaftsverhältnis ist ursächlich für die Vermögensmehrung bei der Kapitalgesellschaft, wenn ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns den Vermögensvorteil der Gesellschaft nicht eingeräumt hätte (vgl. BFH-Urteil vom 14.07.2009 IX R 6/09, BFH/NV 2010, 397 m.w.N.).

    Auszuklammern sind dabei solche preisbildenden Faktoren, die mit der Beschaffenheit der Anteile selbst nichts zu tun haben (BFH-Urteile vom 15.03.2018 VI R 8/16, BStBl. II 2018, 550, Rn. 35; vom 14.07.2009 IX R 6/09, BFH/NV 2010, 397 m.w.N.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 1 K 1303/16

    Keine analoge Anwendung des § 32a Abs. 2 KStG

    Das Gesellschaftsverhältnis ist ursächlich für die Vermögensmehrung bei der Kapitalgesellschaft, wenn ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns den Vermögensvorteil der Gesellschaft nicht eingeräumt hätte (BFH-Urteil vom 14. Juli 2009, IX R 6/09, BFH/NV 2010, 397).
  • FG Münster, 03.06.2014 - 9 K 5/08

    Erzielung eines Veräußerungsgewinns aus der verdeckten Einlage eines

    (a) Unter einer verdeckten Einlage ist - im Gegensatz zur offenen Einlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten - die Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensvorteils seitens eines Anteilseigners oder einer ihm nahe stehenden Person an seine Kapitalgesellschaft ohne wertadäquate Gegenleistung zu verstehen, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 09.11.2010 IX R 24/09, BStBl II 2011, 799; vom 14.07.2009 IX R 6/09, BFH/NV 2010, 397, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.08.2018 - 1 StR 263/18

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anschluss an ein Sachverständigengutachten:

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2014 - 1 K 2416/12

    Keine analoge Anwendung des § 32a Abs. 2 KStG

  • FG Köln, 16.02.2017 - 15 K 2664/11

    Einkommensteuer/Abgabenordnung: Mittelbare verdeckte Einlage durch die

  • BFH, 01.03.2013 - IX B 48/12

    NZB: Anteilsübertragung, Wertermittlung; Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme;

  • FG Köln, 14.01.2010 - 13 K 3157/05

    Steuerliches Einlagekonto bei Körperschaften im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG

  • FG Bremen, 28.03.2017 - 3 V 22/17

    Bilanzierung von Gesellschafterforderungen bei einer GmbH: Anwendung von § 5 Abs.

  • FG Baden-Württemberg, 26.02.2015 - 3 K 1479/13

    Die Rückzahlung von Beträgen aus dem steuerlichen Einlagekonto i.S. des § 27 KStG

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