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   BFH, 25.07.2000 - IX R 6/97   

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https://dejure.org/2000,2180
BFH, 25.07.2000 - IX R 6/97 (https://dejure.org/2000,2180)
BFH, Entscheidung vom 25.07.2000 - IX R 6/97 (https://dejure.org/2000,2180)
BFH, Entscheidung vom 25. Juli 2000 - IX R 6/97 (https://dejure.org/2000,2180)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Mietvertrag - Darlehen - Nahe Angehörige - Fremdvergleich - Nebenkosten - Kosten für Schönheitsreparaturen - Werbungskostenüberschuss

  • Judicialis

    AO 1977 § 15; ; BGB § 535; ; FGO § 105 Abs. 5; ; EStG § 21 Abs. 2 Satz 2; ; EStG § 21 Abs. 2

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
    Die Tatbestände des § 21 EStG
    Unbewegliches Vermögen
    Verbilligte Überlassung einer Wohnung
    Anwendung des § 21 Abs. 2 EStG
    Sachbezüge
    Ertragsteuerrechtliche Behandlung
    ABC der Sachbezüge
    Wohnungsüberlassung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 120 Abs 1, FGO § 73 Abs 1, FGO § 76 Abs 1, EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 21 Abs 2 S 2
    Fremdvergleich; Mietverhältnis; nichteheliche Lebensgemeinschaft; Ortsübliche Marktmiete

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus BFH, 25.07.2000 - IX R 6/97
    Gleichwohl durfte das FG hier ohne Rechtsverstoß den Fremdvergleich anstellen, weil Anlass bestand, das Vertragsverhältnis insgesamt daraufhin zu überprüfen, ob es dem steuerlich relevanten oder dem privaten Bereich (§ 12 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) zuzuordnen ist (vgl. zur Begründung des Fremdvergleichs BFH-Urteil vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, 378 f., BStBl II 1997, 196, m.w.N.).

    Das FG hat eine solche Gesamtwürdigung nicht vorgenommen; es hat sich vielmehr ausdrücklich auf die frühere Rechtsprechung des Senats berufen, wonach bereits geringe Abweichungen vom Üblichen zur Folge haben, dass der Vertrag der Einkommensteuerveranlagung nicht zugrunde gelegt werden kann (Urteile vom 22. Juni 1993 IX R 19/89, BFH/NV 1994, 96; vom 20. Dezember 1994 IX R 88/92, BFH/NV 1995, 674; eingeschränkt durch Urteile in BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196, und in BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349).

  • BFH, 17.02.1998 - IX R 30/96

    Nebenkosten bei Mietvertrag mit Angehörigen

    Auszug aus BFH, 25.07.2000 - IX R 6/97
    Dieser Umstand ist vielmehr im Zusammenhang mit sämtlichen weiteren Umständen zu würdigen, die für oder gegen die private Veranlassung des Vertragsverhältnisses sprechen (BFH-Urteil vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349, zu 2.).

    Das FG hat eine solche Gesamtwürdigung nicht vorgenommen; es hat sich vielmehr ausdrücklich auf die frühere Rechtsprechung des Senats berufen, wonach bereits geringe Abweichungen vom Üblichen zur Folge haben, dass der Vertrag der Einkommensteuerveranlagung nicht zugrunde gelegt werden kann (Urteile vom 22. Juni 1993 IX R 19/89, BFH/NV 1994, 96; vom 20. Dezember 1994 IX R 88/92, BFH/NV 1995, 674; eingeschränkt durch Urteile in BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196, und in BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349).

  • BFH, 22.04.1998 - X R 163/94

    Wohneigentumsförderung bei Erwerb von Verlobten

    Auszug aus BFH, 25.07.2000 - IX R 6/97
    Danach sind Verträge unter nahen Angehörigen der Besteuerung nur dann zugrunde zu legen, wenn sowohl die Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (z.B. BFH-Urteil vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24, zu II. 2. b, m.w.N.).

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen hat bereits diese Konsequenz (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 24, zu II. 2. b).

  • BFH, 22.06.1993 - IX R 19/89

    Zulässigkeit der Pauschalierung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Haus im

    Auszug aus BFH, 25.07.2000 - IX R 6/97
    Das FG hat eine solche Gesamtwürdigung nicht vorgenommen; es hat sich vielmehr ausdrücklich auf die frühere Rechtsprechung des Senats berufen, wonach bereits geringe Abweichungen vom Üblichen zur Folge haben, dass der Vertrag der Einkommensteuerveranlagung nicht zugrunde gelegt werden kann (Urteile vom 22. Juni 1993 IX R 19/89, BFH/NV 1994, 96; vom 20. Dezember 1994 IX R 88/92, BFH/NV 1995, 674; eingeschränkt durch Urteile in BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196, und in BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349).
  • BFH, 14.12.1999 - IX R 69/98

    Mietnebenkosten als Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung

    Auszug aus BFH, 25.07.2000 - IX R 6/97
    Das gilt grundsätzlich für das Zivilrecht (Oberlandesgericht Stuttgart, Rechtsentscheid vom 13. Juli 1983 - 8 RE Miet 2/83, Neue Juristische Wochenschrift 1983, 2329; Voelskow in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 2 MHG Tz. 5, m.w.N.) wie für § 21 Abs. 2 EStG (Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 19. Aufl., § 21 Rz. 62; Jansen in Hermann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 21 EStG, Anm. 248 i.V.m. Anm. 232 f.), denn zur Miete gehören auch die zu zahlenden Nebenkosten-Umlagen (BFH-Urteil vom 14. Dezember 1999 IX R 69/98, BFHE 190, 442, BStBl II 2000, 197).
  • BFH, 20.12.1994 - IX R 88/92

    Mietverträge zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 25.07.2000 - IX R 6/97
    Das FG hat eine solche Gesamtwürdigung nicht vorgenommen; es hat sich vielmehr ausdrücklich auf die frühere Rechtsprechung des Senats berufen, wonach bereits geringe Abweichungen vom Üblichen zur Folge haben, dass der Vertrag der Einkommensteuerveranlagung nicht zugrunde gelegt werden kann (Urteile vom 22. Juni 1993 IX R 19/89, BFH/NV 1994, 96; vom 20. Dezember 1994 IX R 88/92, BFH/NV 1995, 674; eingeschränkt durch Urteile in BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196, und in BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349).
  • BFH, 17.01.1995 - IX R 85/92

    Mieterdarlehen bei Mietverträgen zwischen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 25.07.2000 - IX R 6/97
    Das FA beruft sich zu Unrecht auf das Urteil des Senats vom 17. Januar 1995 IX R 85/92 (BFH/NV 1995, 769).
  • OLG Stuttgart, 13.07.1983 - 8 REMiet 2/83

    Vereinbarung einer Inklusivmiete; Abgeltung der umlagefähigen Betriebskosten;

    Auszug aus BFH, 25.07.2000 - IX R 6/97
    Das gilt grundsätzlich für das Zivilrecht (Oberlandesgericht Stuttgart, Rechtsentscheid vom 13. Juli 1983 - 8 RE Miet 2/83, Neue Juristische Wochenschrift 1983, 2329; Voelskow in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 2 MHG Tz. 5, m.w.N.) wie für § 21 Abs. 2 EStG (Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 19. Aufl., § 21 Rz. 62; Jansen in Hermann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 21 EStG, Anm. 248 i.V.m. Anm. 232 f.), denn zur Miete gehören auch die zu zahlenden Nebenkosten-Umlagen (BFH-Urteil vom 14. Dezember 1999 IX R 69/98, BFHE 190, 442, BStBl II 2000, 197).
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 25.07.2000 - IX R 6/97
    Die Ermäßigung der Miete ist in diesem Zusammenhang unerheblich (Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, 411, BStBl II 1998, 771, m.w.N.).
  • BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97

    Mietvertrag zwischen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 25.07.2000 - IX R 6/97
    Für die steuerrechtliche Anerkennung eines Mietvertrages ist entscheidend, dass die Hauptpflichten der Mietvertragsparteien wie die Überlassung einer konkret bestimmten Sache und die Höhe der Miete (§ 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches --BGB--) klar und eindeutig vereinbart und wie vereinbart durchgeführt werden (BFH-Urteil vom 20 Oktober 1997 IX R 38/97, BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106, zu 2.).
  • BFH, 27.07.1999 - IX R 64/96

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 10.05.2016 - IX R 44/15

    Ortsübliche Miete im Fall der verbilligten Überlassung von Wohnraum

    Dabei ist unter ortsüblicher Miete für Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung die ortsübliche Kaltmiete zuzüglich der nach der Betriebskostenverordnung --BetrKV-- (vom 25. November 2003, BGBl I 2003, 2346) umlagefähigen Kosten zu verstehen (vgl. u.a. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juli 2000 IX R 6/97, BFH/NV 2001, 305, m.w.N.; R 21.3 der Einkommensteuer-Richtlinien 2008; Oberfinanzdirektion --OFD-- Frankfurt/M. vom 22. Januar 2015, ofix HE EStG/21/23, unter 1.; OFD Karlsruhe vom 1. Februar 2013, ESt-Kartei BW § 21 EStG Fach 6 Nr. 3.1; Blümich/Schallmoser, EStG, § 21 Rz 543; Eggers in Korn, § 21 EStG Rz 135; Schmidt/Kulosa, 34. Aufl., § 21 Rz 159; Mellinghoff in Kirchhof, EStG, 15. Aufl., § 21 Rz 77; Kanzler/Kraft/Bäuml, § 21 EStG Rz 156; Pfirrmann in Herrmann/ Heuer/Raupach, EStG, § 21 EStG Rz 206).
  • BFH, 05.11.2002 - IX R 48/01

    Überschusserzielungsabsicht bei verbilligten Vermietungen

    aa) Wer eine Wohnung im Vergleich zur ortsüblichen Marktmiete (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 2000 IX R 6/97, BFH/NV 2001, 305, m.w.N.) verbilligt überlässt, verzichtet bewusst auf mögliche Einnahmen und kann die tatsächlich entstandenen Aufwendungen nur in dem Verhältnis als Werbungskosten abziehen, in dem die vereinbarte Miete zur ortsüblichen Miete steht (BFH-Urteil in BFHE 147, 315, BStBl II 1986, 839).

    In Übereinstimmung damit hat der BFH auch bisher in ständiger Rechtsprechung erkannt, dass es für den Fremdvergleich unerheblich ist, wenn die vereinbarte Miete die Marktmiete unterschreitet (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juli 2000 IX R 6/97, BFH/NV 2001, 305; in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, unter 2. f, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 18.11.2020 - VI R 28/18

    Zu den Anforderungen an die steuerliche Anerkennung eines geringfügigen

    Jedoch schließt nicht jede Abweichung einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen die steuerrechtliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus (BFH-Urteile vom 10.10.2018 - X R 44-45/17, BFHE 263, 11, BStBl II 2019, 203, Rz 18, und vom 25.07.2000 - IX R 6/97, BFH/NV 2001, 305, m.w.N.).
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