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   BFH, 27.07.1999 - IX R 64/96   

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https://dejure.org/1999,418
BFH, 27.07.1999 - IX R 64/96 (https://dejure.org/1999,418)
BFH, Entscheidung vom 27.07.1999 - IX R 64/96 (https://dejure.org/1999,418)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 1999 - IX R 64/96 (https://dejure.org/1999,418)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG §§ 2 Abs. 2 Nr. 2, 21 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Langfristige Vermietung - Erzielung postitiver Abschlüsse - Ausschluß - Abgesenkter Mietpreis - Marktpreis

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fremdvergleich; Vermietung an Familienangehörige

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 21 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 21 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bei langfristiger Vermietung Einkünfteerzielungsabsicht nicht schon allein wegen einer unter dem Marktüblichen liegenden Miete ausgeschlossen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG §§ 2 Abs. 2 Nr. 2, 21 Abs. 1 Nr. 1 Abs. 2
    Keine Liebhaberei bei langfristiger (um ein Drittel) verbilligter Vermietung einer Eigentumswohnung unter nahen Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Vermietung einer Eigentumswohnung unter der marktüblichen Miete

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 2 Abs 1 Nr 6, EStG § 21 Abs 1 Nr 1, FGO § 76 Abs 1
    Angehörige; Fremdvergleich; Liebhaberei; Prognosezeitraum; Überschußerzielungsabsicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 190, 125
  • NJW 2000, 383
  • NZM 2000, 155
  • BB 1999, 2490
  • BB 2000, 808
  • DB 1999, 2447
  • BStBl II 1999, 826
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 27.07.1999 - IX R 64/96
    zwei Drittel der Marktmiete beträgt (Anschluß an BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771).

    a) Davon ist grundsätzlich auszugehen, wenn ein Grundstück (vgl. § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG) auf Dauer vermietet wird (BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, zu 2. c; vgl. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. November 1998 IV C 3 -S 2253- 8/98, BStBl I 1998, 1444).

    So hat der Senat entschieden, daß in Fällen langfristiger Vermietung von der Einkünfteerzielungsabsicht so lange auszugehen ist, als nicht besondere Umstände gegen sie sprechen (BFH in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, zu 2. d).

    Zu ihrer Verneinung müssen aber weitere Umstände hinzukommen, die den Sachverhalt insgesamt als ungewöhnlich entsprechend den vom Senat angeführten Beispielen (BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, zu 2. d) kennzeichnen.

    Eine der im Urteil in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, zu 2. d angeführten Ausnahmen ist hier nicht gegeben.

  • BFH, 25.01.1994 - IX R 139/92

    Einkommensteuer; Liebhaberei bei teilentgeltlicher Vermietung an Angehörige

    Auszug aus BFH, 27.07.1999 - IX R 64/96
    e) Das FG war allerdings an der Prüfung der Überschußerzielungsabsicht nicht deshalb gehindert, weil die vereinbarte Miete sich im Rahmen der Miete des § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG hielt (BFH-Urteil vom 25. Januar 1994 IX R 139/92, BFH/NV 1995, 11, zu 1. b; FG des Saarlandes, Urteil vom 14. Juni 1995 1 K 213/94, rechtskräftig, EFG 1995, 837; FG Münster, Urteil vom 17. Januar 1996 1 K 5456/95 E, rechtskräftig, EFG 1996, 978; FG Bremen, Urteil vom 23. Februar 1995 194247 K 1, rechtskräftig, EFG 1995, 840).

    Der Senat setzt sich damit nicht in Widerspruch zu seiner Entscheidung in BFH/NV 1995, 11; denn die Sachverhalte sind nicht vergleichbar.

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 27.07.1999 - IX R 64/96
    Mit dem FG ist der Senat der Auffassung, daß ein Steuerpflichtiger nur dann Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 EStG erzielt, wenn er die Absicht hat, durch die Vermietung langfristig einen Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116; BFH-Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, zu C. IV. 3. c).

    b) Indem er bei einem üblichen Mietverhältnis von der Überschußerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen ausgeht, rückt der Senat nicht von dem Grundsatz ab, daß die Absicht bestehen muß, auf Dauer einen positiven Überschuß zu erzielen (BFH-Beschluß in BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751).

  • BFH, 15.12.1992 - IX R 13/90

    Kriterien für teilweise unentgeltliche Nutzungsüberlassung einer Wohnung

    Auszug aus BFH, 27.07.1999 - IX R 64/96
    Auch in den Entscheidungen vom 30. August 1994 IX R 63/92 (BFH/NV 1995, 388, zu 2.), vom 15. Dezember 1992 IX R 13/90 (BFHE 170, 162, BStBl II 1993, 490) und vom 4. Juni 1986 IX R 80/85 (BFHE 147, 315, BStBl II 1986, 839) hat der Senat die Absicht, Überschüsse zu erzielen, nicht allein aufgrund des Verzichts auf die Marktmiete in Frage gestellt.
  • BFH, 30.08.1994 - IX R 63/92

    Vertrauensschutz bei geänderter Rechtsprechung

    Auszug aus BFH, 27.07.1999 - IX R 64/96
    Auch in den Entscheidungen vom 30. August 1994 IX R 63/92 (BFH/NV 1995, 388, zu 2.), vom 15. Dezember 1992 IX R 13/90 (BFHE 170, 162, BStBl II 1993, 490) und vom 4. Juni 1986 IX R 80/85 (BFHE 147, 315, BStBl II 1986, 839) hat der Senat die Absicht, Überschüsse zu erzielen, nicht allein aufgrund des Verzichts auf die Marktmiete in Frage gestellt.
  • BFH, 04.06.1986 - IX R 80/85

    Eingeschränkter Werbungskostenabzug bei erheblich verbilligter

    Auszug aus BFH, 27.07.1999 - IX R 64/96
    Auch in den Entscheidungen vom 30. August 1994 IX R 63/92 (BFH/NV 1995, 388, zu 2.), vom 15. Dezember 1992 IX R 13/90 (BFHE 170, 162, BStBl II 1993, 490) und vom 4. Juni 1986 IX R 80/85 (BFHE 147, 315, BStBl II 1986, 839) hat der Senat die Absicht, Überschüsse zu erzielen, nicht allein aufgrund des Verzichts auf die Marktmiete in Frage gestellt.
  • BFH, 14.09.1994 - IX R 71/93

    Werbungskosten bei Rückkaufsangebot im Bauherrenmodell?

    Auszug aus BFH, 27.07.1999 - IX R 64/96
    Mit dem FG ist der Senat der Auffassung, daß ein Steuerpflichtiger nur dann Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 EStG erzielt, wenn er die Absicht hat, durch die Vermietung langfristig einen Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116; BFH-Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, zu C. IV. 3. c).
  • FG Hessen, 30.09.1996 - 2 K 2970/95

    Anforderungen an die Überschusserzielungsabsicht; Voraussetzungen der Einordnung

    Auszug aus BFH, 27.07.1999 - IX R 64/96
    Die Kläger beantragen, das Urteil des FG vom 30. September 1996 2 K 2970/95 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid 1994 dahingehend zu ändern, daß bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ein Werbungskostenüberschuß in Höhe von 48 599 DM berücksichtigt wird.
  • BGH, 25.01.1974 - V ZR 68/72
    Auszug aus BFH, 27.07.1999 - IX R 64/96
    Jedenfalls führt ein Nebeneinander von Mietvertrag und Wohnungsrecht nicht ohne weiteres dazu, daß Vereinbarungen über ein Entgelt unwirksam sind (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs vom 10. Mai 1968 V ZR 221/64, Betriebs-Berater 1968, 767; vom 25. Januar 1974 V ZR 68/72, Rechtspfleger 1974, 187; ferner Senatsurteil vom 3. Februar 1998 IX R 38/96, BFHE 185, 379, BStBl II 1998, 539).
  • FG Niedersachsen, 16.04.1996 - XV 42/93

    Umfang der Besteuerung bar ausgezahlter Überschuss-Anteile aus einer

    Auszug aus BFH, 27.07.1999 - IX R 64/96
    e) Das FG war allerdings an der Prüfung der Überschußerzielungsabsicht nicht deshalb gehindert, weil die vereinbarte Miete sich im Rahmen der Miete des § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG hielt (BFH-Urteil vom 25. Januar 1994 IX R 139/92, BFH/NV 1995, 11, zu 1. b; FG des Saarlandes, Urteil vom 14. Juni 1995 1 K 213/94, rechtskräftig, EFG 1995, 837; FG Münster, Urteil vom 17. Januar 1996 1 K 5456/95 E, rechtskräftig, EFG 1996, 978; FG Bremen, Urteil vom 23. Februar 1995 194247 K 1, rechtskräftig, EFG 1995, 840).
  • BGH, 10.05.1968 - V ZR 221/64

    Anspruch auf Nutzungsentgelt gegenüber Bewohnern eines erworbenen Hauses -

  • FG Münster, 17.01.1996 - 1 K 5456/95
  • BFH, 03.02.1998 - IX R 38/96

    Mietvertrag mit Sicherungsnießbrauch

  • FG Saarland, 14.06.1995 - 1 K 213/94

    Einkommensteuer; Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Hinzu kommt, dass eine Prognose über diese Zeiträume zu viele spekulative Komponenten enthält (BFH-Urteil vom 27. Juli 1999 IX R 64/96, BFHE 190, 125, BStBl II 1999, 826).
  • BFH, 05.11.2002 - IX R 48/01

    Überschusserzielungsabsicht bei verbilligten Vermietungen

    Bei einer langfristigen Vermietung ist grundsätzlich von dem Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen, solange der Mietzins nicht weniger als 75 v.H. der ortsüblichen Marktmiete beträgt (Abweichung von den BFH-Urteilen vom 15. Dezember 1992 IX R 13/90, BFHE 170, 162, BStBl II 1993, 490, und vom 27. Juli 1999 IX R 64/96, BFHE 190, 125, BStBl II 1999, 826).

    Dann kann es ein Indiz für das Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht sein, wenn eine Wohnung zu einem erheblich unter der Marktmiete liegenden Preis vermietet wird (BFH-Urteil vom 27. Juli 1999 IX R 64/96, BFHE 190, 125, BStBl II 1999, 826).

    Der Senat hat für die Rechtslage vor 1987 eine teilweise unentgeltliche Nutzungsüberlassung einer Wohnung mit einer dem Einnahmeverzicht entsprechenden Kürzung der Werbungskosten nur angenommen, wenn die vereinbarte und gezahlte Miete die ortsübliche Marktmiete um mehr als ein Drittel unterschreitet (BFH-Urteile vom 15. Dezember 1992 IX R 13/90, BFHE 170, 162, BStBl II 1993, 490; IX R 131/90, BFHE 170, 165, BStBl II 1993, 492; IX R 72/89, BFH/NV 1993, 521; so auch für 1994: BFH-Urteil in BFHE 190, 125, BStBl II 1999, 826).

  • FG Hessen, 20.12.2001 - 1 K 1419/96

    Vermietung; Totalgewinnprognose; Einkünfteerzielungsabsicht; besonderer Umstand;

    Denn danach sei bei einer langfristigen Vermietung grundsätzlich von einer Überschusserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen auszugehen, selbst wenn der vereinbarte Mietzins lediglich rund 2/3 der Marktmiete betrage, sofern nicht ausnahmsweise besondere Umstände - z.B. bei Ferienwohnungen, Mietkauf- und Bauherrenmodellen - gegen das Vorliegen einer Überschusserzielungsabsicht sprächen (Urteile vom 30.9.1997 IX R 80/94, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1998, 771, und vom 27.7.1999 IX R 64/96, BStBl II 1999, 826).

    Die Urteile des BFH in BStBl II 1998, 771, und in BStBl II 1999, 826, stünden dieser Beurteilung nicht entgegen.

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur dann, wenn aufgrund besonderer Umstände der Beweis des ersten Anscheins oder Beweisanzeichen (Indizien) gegen das Vorliegen einer Überschusserzielungsabsicht sprechen (Urteile des BFH in BStBl II 1998, 771, und BStBl II 1999, 826, sowie vom 21.8.2001 IX R 45/98, BFH/NV 2002, 22 ).

    Dagegen kann nach dem BFH-Urteil in BStBl II 1999, 826, bei einer verbilligten Vermietung an Angehörige der Verzicht auf die marktübliche Miete allein jedenfalls dann die Verneinung der Überschusserzielungsabsicht noch nicht rechtfertigen, wenn die Miete sich auf rund zwei Drittel der Marktmiete beläuft und eine Mieterhöhung nicht ausgeschlossen ist.

    Die Grundsätze dieser Entscheidung sind nicht aufgegeben; die Entscheidung wird vielmehr in den nachfolgenden Urteilen des BFH in BStBl II 1998, 771, BStBl II 1999, 826, und BFH/NV 2002, 22 , zitiert.

    Auch Rößler (Betriebs-Berater 2000, 808 ) sieht in der äußeren Tatsache einer Vermietung an nahe Angehörige weit unter Preis ein zwingendes Indiz für eine Subventionierung der Verwandten und für eine kraft dieses im Vordergrund stehenden Beweggrundes fehlende Überschusserzielungsabsicht (vgl. weiter Paus, Deutsche Steuer-Zeitung 2000, 259, Bilsdorfer, Steuer und Studium 2000, 274, Stein, Neue Wirtschafts-Briefe, Fach 3 Seite 11519, 11523).

    Sie beliefe sich aber selbst dann, wenn man die die ortsübliche Miete betreffenden Darlegungen der Kläger im Klageverfahren zu ihren Gunsten zugrunde legen würde, nicht einmal auf zwei Drittel der ortsüblichen Miete und läge auch dann unterhalb der in dem BFH-Urteil in BStBl II 1999, 826, noch als unschädlich angesehenen Grenze.

    Damit wäre der aus der Sicht des Streitjahres hinsichtlich der Überschusserzielungsabsicht noch überschaubare Prognosezeitraum von 20-25 Jahren (vgl. Urteil des Hessischen FG vom 30.9.1996 2 K 2970/95, EFG 1997, 71, insoweit bestätigt durch das Urteil des BFH in BStBl II 1999, 826) praktisch bereits abgelaufen.

  • BFH, 17.12.2003 - IX R 60/98

    Mietvertrag nach Gundstücksübertragung unter Angehörigen

    Es stellt keinen Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO 1977 dar, wenn auf die Ausübung eines im Zusammenhang mit einer Grundstücksübertragung eingeräumten unentgeltlichen Wohnungsrechts verzichtet und stattdessen zwischen dem Übertragenden und dem neuen Eigentümer des Grundstücks ein Mietvertrag geschlossen wird; der Fortbestand des dinglichen Wohnungsrechts allein hindert die Wirksamkeit des Mietvertrages nicht (Fortentwicklung des BFH-Urteils vom 27. Juli 1999 IX R 64/96, BFHE 190, 125, BStBl II 1999, 826).

    Dementsprechend steht ein Nebeneinander von Mietvertrag und Wohnungsrecht grundsätzlich auch der steuerrechtlichen Berücksichtigung des Mietvertrags nicht entgegen (BFH-Urteil vom 27. Juli 1999 IX R 64/96, BFHE 190, 125, BStBl II 1999, 826).

    Auf den Fortbestand des dinglichen Rechts kommt es dabei entgegen der Auffassung des FA nicht an, weil das Wohnungsrecht einem Mietvertrag über die wohnrechtsbelastete Wohnung nicht entgegensteht (vgl. BFH-Entscheidung in BFHE 190, 125, BStBl II 1999, 826).

  • FG Sachsen-Anhalt, 25.04.2002 - 3 K 69/00

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung an Angehörige; Einkommensteuer 1995,

    Dem Kläger fehlte es in den Streitjahren an der Absicht, gesehen auf die gesamte Dauer der Vermietung des Objekts im ... weg 68, ..., durch ihn und seine Gesamtrechtsnachfolger einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen, wie sie Voraussetzung der Erzielung von - gegebenenfalls negativen - Überschusseinkünften - hier aus Vermietung und Verpachtung - ist (vgl. BFH-Urteil vom. 27. Juli 1999, IX R 64/96, BStBl II 1999, 826).

    Vielmehr setzt § 21 Abs. 2 S. 2 EStG (in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. September 1990) voraus, dass bei Berücksichtigung der ungekürzten Werbungskosten diese Absicht bejaht werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 27. Juli 1999, IX R 64/96, BStBl II 1999, 826, und vom 25. Januar 1994, IX R 139/92, BFH/NV 1995, 11).

    Auch der Umstand, dass der Steuerpflichtige den niedrigen Mietzins mit Rücksicht auf die verwandtschaftliche Beziehung zu seinen Eltern, mithin aus persönlichen Gründen vereinbart hat, führt allein noch nicht zur Verneinung der Absicht, denn diese Rücksicht ist für Fälle des § 21 Abs. 2 S. 2 EStG typisch (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juli 1999, IX R 64/96, BStBl II 1999, 826).

    Es müssen jedoch weitere Umstände hinzutreten, die den Sachverhalt insgesamt als ungewöhnlich kennzeichnen, damit die Überschusserzielungsabsicht verneint werden kann (BFH-Urteile vom 30. September 1997, IX R 80/94, BStBl II 1998, 771, und vom 27. Juli 1999, IX R 64/96, BStBl II 1999, 826).

    Zudem schließt auch eine Miete i.H.v. rund zwei Dritteln des marktüblichen Mietzinses die Verneinung der Überschusserzielungsabsicht dann nicht aus, wenn das Verhältnis von Herstellungskosten und Mietzins so ungewöhnlich ist, dass die Verluste aus der Vermietung nur mit Rücksicht auf persönliche Motive in Kauf genommen worden sein können (BFH-Urteil vom 27. Juli 1999 IX R 64/96, BStBl II 1999, 826).

    Jedoch kann auf die Absicht, einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen, in der Regel nicht allein aufgrund einer Kalkulation über 50 oder sogar 100 Jahre geschlossen werden, denn eine solche Prognoserechnung enthält zu viele spekulative Komponenten (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juli 1999, IX R 64/96, BStBl II 1999, 826).

  • BFH, 10.12.2003 - IX R 12/01

    Zum Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO 1977 bei Abschluss eines Mietvertrages

    Dementsprechend steht ein Nebeneinander von Mietvertrag und Wohnungsrecht grundsätzlich auch der steuerrechtlichen Berücksichtigung des Mietvertrags nicht entgegen (BFH-Urteil vom 27. Juli 1999 IX R 64/96, BFHE 190, 125, BStBl II 1999, 826).
  • BFH, 06.09.2006 - IX R 13/05

    VuV - Verwirklichung des Tatbestandes; vorab entstandene WK

    Im Übrigen steht ein noch fortbestehendes (dingliches) Wohnungsrecht, das der Sicherung dient (vgl. BFH-Urteil vom 3. Februar 1998 IX R 38/96, BFHE 185, 379, BStBl II 1998, 539; BFH-Beschluss vom 31. August 2000 IX B 72/00, BFH/NV 2001, 309) und tatsächlich nicht ausgeübt wird, einer schuldrechtlichen Nutzungsvereinbarung nicht entgegen (vgl. BFH-Urteile vom 27. Juli 1999 IX R 64/96, BFHE 190, 125, BStBl II 1999, 826; vom 17. Dezember 2003 IX R 60/98, BFHE 204, 485, BStBl II 2004, 646, und IX R 105/00, BFH/NV 2004, 1273).
  • BFH, 25.07.2000 - IX R 6/97

    Mietvertrag mit Angehörigen

    c) Sollte das Mietverhältnis danach dem Fremdvergleich standhalten, muss --evtl. unter Berücksichtigung einer Kürzung der Werbungskosten gemäß § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG-- die an sich vorrangige Frage geprüft werden, ob die Kläger im Streitjahr 1993 die Absicht hatten, langfristig einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juli 1999 IX R 64/94, BFHE 190, 125, BStBl II 1999, 826, zu 1. d und e, zu einem Fall, in dem die vereinbarte Miete rd. 2/3 der Marktmiete betrug).
  • BFH, 27.07.2004 - IX R 73/01

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Ein Steuerpflichtiger erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 EStG, wenn er die Absicht hat, durch die Vermietung langfristig einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juli 1999 IX R 64/96, BFHE 190, 125, BStBl II 1999, 826, unter 1., m.w.N.).
  • FG Münster, 08.05.2001 - 1 K 5312/98

    Wohnungsvermietung an eigenes Kind

    Sie tragen vor, nach der Rechtsprechung des BFH, insbesondere den Urteilen vom 30.09.1997 IX R 80/94, BStBl. II 1998, 771 und vom 27.07.1999 IX R 64/96, BStBl. II 1999, 826 sei bei der Einkunftsart VuV bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit, von hier nicht vorliegenden Ausnahmen abgesehen, stets von einer positiven Ergebnisprognose auszugehen, und zwar auch dann, wenn gem. § 21 Abs. 2 S. 2 EStG eine unter dem Marktüblichen liegende Miete vereinbart worden sei.

    Einer Kalkulation über 50 oder gar 100 Jahre bedarf es dazu angesichts deren spekulativen Charakters in der Regel nicht (BFH, IX R 64/96 a. a. O.).

    Bei langfristiger Vermietung wird die Absicht, positive Überschüsse zu erzielen, nicht allein dadurch ausgeschlossen, daß der vereinbarte Mietpreis lediglich zwei Drittel der Marktmiete beträgt (BFH, IX R 64/96 a. a. O.).

  • FG Niedersachsen, 26.04.2001 - 14 K 498/97

    Liebhaberei bei Vermietung von neun Ferienwohnungen, die sich in einem Gebäude

  • FG Düsseldorf, 23.11.2001 - 18 K 9791/97

    Angehörigenmietverhältnis; Fremdvergleich; Nebenkostenpauschale;

  • BFH, 24.10.2000 - IX R 62/97

    Verböserung bei einem Änderungsbescheid

  • BFH, 03.02.2012 - IX B 126/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Nebeneinander von dinglichem Nutzungsrecht und

  • FG Thüringen, 19.02.2003 - III 459/00

    Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung

  • BFH, 10.12.2003 - IX R 44/98

    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen - Gestaltungsmissbrauch

  • FG Düsseldorf, 14.06.2000 - 11 K 7387/97

    Angehörigenmietverhältnis; Überschusserzielungsabsicht; Renovierung; ortsübliche

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.05.2002 - 4 K 1375/01

    Entwicklung komplexer Anwendungssoftware als freiberufliche Einkünfte beim

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.07.2017 - 3 K 3144/15

    Verbilligte Wohnungsvermietung

  • BFH, 25.07.2000 - IX R 9/97

    Mietvertrag - Darlehen - Nahe Angehörige - Fremdvergleich - Nebenkosten - Kosten

  • BFH, 17.12.2003 - IX R 60/01

    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch

  • FG Köln, 19.12.2001 - 12 K 6068/97

    Für die Einkünfteerzielungsabsicht bei Leibrentenverträgen und bei

  • FG Niedersachsen, 25.02.2010 - 11 K 100/08

    Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung durch Vermietung einer

  • BFH, 27.05.2005 - IV B 97/03

    LuF - Anlaufverluste

  • FG Düsseldorf, 17.03.2005 - 11 K 2075/02

    Verluste aus Vermietung und Verpachtung; Überschusserzielungsabsicht; unbebautes

  • FG Niedersachsen, 14.05.2003 - 7 K 280/96

    Gewerbesteuerpflicht für eine selbstständige Tätigkeit auf dem Gebiet der EDV ;

  • BFH, 21.08.2001 - IX R 45/98

    Einkommensteuer - Werbungskostenüberschüsse - Totalüberschuss -

  • BFH, 05.11.2002 - IX R 40/99

    VuV: Verbilligte Vermietung - Mietzins unterhalb von 75 v. H. der ortüblichen

  • FG Niedersachsen, 23.05.2001 - 14 K 415/97

    Ferienwohnung mangels Überschusserzielungsabsicht als Liebhaberei: Zurechnung von

  • FG Hamburg, 09.07.2007 - 2 K 310/04

    Einkommensteuerrecht, Abgabeordnung: Vertrauensschutz gem. § 176 Abs. 2 AO

  • FG Thüringen, 10.10.2002 - III 891/01

    Fluggeräte als Betriebsvermögen - Fahrtenbuch für Flugzeug - Steuerlich nicht

  • FG Niedersachsen, 11.09.2003 - 16 K 14353/00

    Überschusserzielungsabsicht bei Wohnungsvermietung an Hotelbetriebsgesellschaften

  • FG Köln, 19.12.2001 - 12 K 1214/96

    Für die Einkünfteerzielungsabsicht bei Leibrentenverträgen und bei

  • FG Baden-Württemberg, 17.09.2002 - 11 K 126/98

    Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen; Einkommensteuer 1996

  • FG Köln, 31.01.2002 - 15 K 3072/99

    Vermietung einer Ferienwohnung als Liebhaberei

  • FG Thüringen, 19.10.2000 - III 411/99

    Steuerliche Anerkennung von zwischen nahen Angehörigen abgeschlossenen Miet- und

  • FG Düsseldorf, 21.12.1999 - 11 K 4260/96

    Wohnungsvermietung; unterhaltsberechtigtes Kind; Gestaltungsmissbrauch;

  • FG Hessen, 30.07.2009 - 13 K 1121/07

    Zurechnung von Vermietungseinkünften bei Überlassung der Dispositionsbefugnis des

  • FG Münster, 21.02.2001 - 10 K 5625/99

    Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung einer Ferienwohnung notwendig?

  • FG Thüringen, 03.02.2000 - II 326/98

    Steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Eltern und Tochter mit

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.07.2001 - 1 K 1370/99

    Fehlende Vermietungsabsicht bei Vermietung des Objekts nur während einer

  • FG München, 29.07.2002 - 13 K 3773/01

    Auf Dauer angelegtes Mietverhältnis bei den Einkünften aus Vermietung und

  • FG Sachsen, 10.04.2002 - 5 K 1053/01

    Materielle Beweislast des Steuerpflichtigen bezüglich des Nichtvorliegens eines

  • FG Sachsen-Anhalt, 10.04.2002 - 5 K 1053/01

    Verlustfeststellung bei V+V: Zum Umfang der Feststellungslast bei mutmaßlichen

  • FG München, 07.05.2001 - 13 K 909/98

    Sog. Liebhaberei bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus

  • FG Saarland, 13.09.2001 - 2 K 86/01

    Gesonderte Feststellung von Einkünften bei freiwilligem Verzicht auf Einnahmen -

  • FG Düsseldorf, 20.01.2000 - 15 K 4766/96

    Einkunftserzielungsabsicht bei ungewöhnlicher Finanzierung

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