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   BFH, 21.11.2000 - IX R 69/96   

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BFH, 21.11.2000 - IX R 69/96 (https://dejure.org/2000,6048)
BFH, Entscheidung vom 21.11.2000 - IX R 69/96 (https://dejure.org/2000,6048)
BFH, Entscheidung vom 21. November 2000 - IX R 69/96 (https://dejure.org/2000,6048)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 21 Abs 2
    Ferienwohnung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 13.08.1996 - IX R 48/94

    Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 21.11.2000 - IX R 69/96
    Ob und für welchen Zeitraum die Ferienwohnung dem Steuerpflichtigen zur Selbstnutzung zur Verfügung steht, ist weitgehend eine Frage der tatsächlichen Würdigung des Sachverhalts, die dem FG vorbehalten ist (z.B. BFH-Urteil vom 13. August 1996 IX R 48/94, BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42).

    b) Der Senat hat diese Rechtsgrundsätze zur Ermittlung der Einkünfte von teils selbstgenutzten und teils vermieteten Ferienwohnungen entwickelt (vgl. Urteil in BFHE 182, 348, BStBl II 1997, 496, unter 2.), die jeweils an einem anderen Ort als dem Wohnort der Steuerpflichtigen lagen (z.B. BFH-Urteile vom 25. Juni 1991 IX R 7/85, BFHE 165, 67, BStBl II 1992, 24; vom 30. Juli 1991 IX R 49/90, BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27, und in BFHE 180, 18, BStBl II 1996, 355, jeweils Nordseebäder betreffend; Urteil in BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42 - Feriendorf X; Urteil in BFHE 182, 348, BStBl II 1997, 496 - Haus mit fünf Ferienwohnungen, vier von den Steuerpflichtigen laufend vermietet, die fünfte --allein streitige-- Ferienwohnung vermietet und selbstgenutzt).

    Die im Bereich des Tatsächlichen liegende Beurteilung der Vorinstanz ist verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen und nicht durch Denkfehler oder die Verletzung von Erfahrungssätzen beeinflusst; sie bindet damit den Senat (§ 118 Abs. 2 FGO; vgl. z.B. Urteil in BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42, und BFH-Urteil vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655).

    Diese Beurteilung trifft jedoch nur auf Ferienwohnungen zu, die --anders als im Streitfall-- vom Steuerpflichtigen auch zur Selbstnutzung, sei diese auch nur gelegentlich, bereitgehalten werden oder bei denen er aus anderen privaten Gründen die Ferienwohnung trotz einer erkennbaren Unwirtschaftlichkeit weiter behält (vgl. z.B. Senatsurteil in BFHE 181, 43, BStBl II 1997, 42, m.w.N.).

  • BFH, 12.09.1995 - IX R 117/92

    Selbstnutzung einer Ferienwohnung während Leerstandszeiten, wenn

    Auszug aus BFH, 21.11.2000 - IX R 69/96
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats gehört allerdings zur Selbstnutzung einer Ferienwohnung grundsätzlich auch der Zeitraum, in dem diese weder vermietet noch selbst bewohnt wird, sie dem Steuerpflichtigen aber zur jederzeitigen Nutzung zur Verfügung steht, z.B. weil er die Ferienwohnung selbst vermietet und deshalb jederzeit die Möglichkeit zur Eigennutzung hat (z.B. BFH-Urteile vom 12. September 1995 IX R 117/92, BFHE 180, 18, BStBl II 1996, 355, und vom 15. Oktober 1996 IX R 81-82/94, BFHE 182, 348, BStBl II 1997, 496, unter 2.).

    b) Der Senat hat diese Rechtsgrundsätze zur Ermittlung der Einkünfte von teils selbstgenutzten und teils vermieteten Ferienwohnungen entwickelt (vgl. Urteil in BFHE 182, 348, BStBl II 1997, 496, unter 2.), die jeweils an einem anderen Ort als dem Wohnort der Steuerpflichtigen lagen (z.B. BFH-Urteile vom 25. Juni 1991 IX R 7/85, BFHE 165, 67, BStBl II 1992, 24; vom 30. Juli 1991 IX R 49/90, BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27, und in BFHE 180, 18, BStBl II 1996, 355, jeweils Nordseebäder betreffend; Urteil in BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42 - Feriendorf X; Urteil in BFHE 182, 348, BStBl II 1997, 496 - Haus mit fünf Ferienwohnungen, vier von den Steuerpflichtigen laufend vermietet, die fünfte --allein streitige-- Ferienwohnung vermietet und selbstgenutzt).

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 21.11.2000 - IX R 69/96
    Die Grundsätze des Senatsurteils vom 30. September 1997 IX R 80/94 (BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771) sind auch im Streitfall anzuwenden, in dem der Kläger und seine Ehefrau nach den bindenden Feststellungen des FG die Ferienwohnung zur dauernden Vermietung bereitgehalten haben.
  • BFH, 25.06.1991 - IX R 7/85

    Nutzungswert eines zeitweise selbstgenutzten und zeitweise vermieteten

    Auszug aus BFH, 21.11.2000 - IX R 69/96
    b) Der Senat hat diese Rechtsgrundsätze zur Ermittlung der Einkünfte von teils selbstgenutzten und teils vermieteten Ferienwohnungen entwickelt (vgl. Urteil in BFHE 182, 348, BStBl II 1997, 496, unter 2.), die jeweils an einem anderen Ort als dem Wohnort der Steuerpflichtigen lagen (z.B. BFH-Urteile vom 25. Juni 1991 IX R 7/85, BFHE 165, 67, BStBl II 1992, 24; vom 30. Juli 1991 IX R 49/90, BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27, und in BFHE 180, 18, BStBl II 1996, 355, jeweils Nordseebäder betreffend; Urteil in BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42 - Feriendorf X; Urteil in BFHE 182, 348, BStBl II 1997, 496 - Haus mit fünf Ferienwohnungen, vier von den Steuerpflichtigen laufend vermietet, die fünfte --allein streitige-- Ferienwohnung vermietet und selbstgenutzt).
  • BFH, 06.06.1984 - II R 184/81

    Grunderwerbsteuer - Zwangsversteigerung - Erbbaurecht

    Auszug aus BFH, 21.11.2000 - IX R 69/96
    Die Zurücknahme der Anschlussrevision ist kostenrechtlich als eigenständiges Rechtsmittel zu behandeln (vgl. dazu BFH-Urteil vom 6. Juni 1984 II R 184/81, BFHE 141, 333, BStBl II 1985, 261, unter 3.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 136 Anm. 9).
  • BFH, 28.01.1997 - IX R 23/94

    Zur steuerlichen Anerkennung eines Mietvertrages zwischen Angehörigen, wenn die

    Auszug aus BFH, 21.11.2000 - IX R 69/96
    Die im Bereich des Tatsächlichen liegende Beurteilung der Vorinstanz ist verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen und nicht durch Denkfehler oder die Verletzung von Erfahrungssätzen beeinflusst; sie bindet damit den Senat (§ 118 Abs. 2 FGO; vgl. z.B. Urteil in BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42, und BFH-Urteil vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655).
  • BFH, 30.07.1991 - IX R 49/90

    Werbungskosten eines zeitweise selbstgenutzten und zeitweise vermieteten

    Auszug aus BFH, 21.11.2000 - IX R 69/96
    b) Der Senat hat diese Rechtsgrundsätze zur Ermittlung der Einkünfte von teils selbstgenutzten und teils vermieteten Ferienwohnungen entwickelt (vgl. Urteil in BFHE 182, 348, BStBl II 1997, 496, unter 2.), die jeweils an einem anderen Ort als dem Wohnort der Steuerpflichtigen lagen (z.B. BFH-Urteile vom 25. Juni 1991 IX R 7/85, BFHE 165, 67, BStBl II 1992, 24; vom 30. Juli 1991 IX R 49/90, BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27, und in BFHE 180, 18, BStBl II 1996, 355, jeweils Nordseebäder betreffend; Urteil in BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42 - Feriendorf X; Urteil in BFHE 182, 348, BStBl II 1997, 496 - Haus mit fünf Ferienwohnungen, vier von den Steuerpflichtigen laufend vermietet, die fünfte --allein streitige-- Ferienwohnung vermietet und selbstgenutzt).
  • BFH, 08.03.1993 - IX R 113/90
    Auszug aus BFH, 21.11.2000 - IX R 69/96
    Hatte das FG im Rahmen der ihm obliegenden tatrichterlichen Würdigung diese Überzeugung gewonnen und ging es dementsprechend von der Möglichkeit der Selbstnutzung durch die Steuerpflichtigen aus, kam es nicht darauf an, wann und in welchem Umfang diese die Ferienwohnung (im jeweiligen Veranlagungszeitraum) tatsächlich genutzt hatten (BFH-Beschluss vom 8. März 1993 IX R 113/90, (NV) juris STRE935039260).
  • FG Hessen, 22.08.1996 - 5 K 1886/93

    Hinzuziehen der Zeiten des Leerstehens in die Zeiten der Selbstnutzung bei der

    Auszug aus BFH, 21.11.2000 - IX R 69/96
    Das Urteil der Vorinstanz ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1997, 286 veröffentlicht.
  • BFH, 25.07.2019 - III R 22/16

    Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung bei der Überlassung von Hotelzimmern

    Diese beinhaltet auch Kosten der Anschlussrevision, bei der es sich kostenrechtlich zwar um ein eigenständiges Rechtsmittel handelt (BFH-Urteil vom 21.11.2000 - IX R 69/96, BFH/NV 2001, 754, m.w.N.; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 120 Rz 89), die Kostenentscheidung aber dennoch einheitlich zu treffen ist (BFH-Urteil vom 19.11.2015 - VI R 42/14, BFH/NV 2016, 739, m.w.N.).
  • BFH, 19.11.2015 - VI R 42/14

    Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen - Krankheitskosten -

    Diese beinhaltet auch Kosten der Anschlussrevision, bei der es sich kostenrechtlich zwar um ein eigenständiges Rechtsmittel handelt (BFH-Urteil vom 21. November 2000 IX R 69/96, BFH/NV 2001, 754, m.w.N.; Gräber/Ratschow, FGO, 8. Aufl., § 120 Rz 89).
  • BFH, 06.11.2001 - IX R 38/98

    Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung

    Die Grundsätze des vorgenannten Urteils sind auch bei Ferienwohnungen anzuwenden, wenn diese von den Steuerpflichtigen ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (BFH-Urteile vom 21. November 2000 IX R 37/98 und IX R 69/96, BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, und BFH/NV 2001, 754).

    Da nach den Feststellungen des FG keine Selbstnutzung, sondern ein dauerndes Bereithalten zur Vermietung gegeben ist, ist die Vorinstanz auch zutreffend (stillschweigend) davon ausgegangen, dass die Kläger das Ferienhaus mit Überschusserzielungsabsicht vermietet haben (z.B. Urteil in BFH/NV 2001, 754).

  • FG Köln, 27.09.2001 - 15 K 5140/00

    Zur Höhe der Werbungskosten bei einer Ferienwohnung

    Dass kann etwa der Fall sein, wenn eine Ferienwohnung in dem vom Steuerpflichtigen bewohnten Zweifamilienhaus liegt, weil in einem solchen Fall das Interesse des Steuerpflichtigen an der Selbstnutzung regelmäßig entfällt (vergl. dazu BFH-Urteil vom 21. November 2000 IX R 69/96, BFH/NV 2001, 754).

    Hat das Finanzgericht im Rahmen der ihm obliegenden tatrichterlichen Würdigung die Überzeugung gewonnen, dass - wie hier - die Möglichkeit der Selbstnutzung durch den Steuerpflichtigen bestand, kommt es nicht darauf an, wann und in welchem Umfang er diese Ferienwohnung im jeweiligen Veranlagungszeitraum tatsächlich genutzt hat (BFH-Urteil BFH/NV 2001, 754; ebenso: FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Januar 1999 4 K 1168/98, EFG 2000, 126; FG Düsseldorf, Urteil vom 19. November 1998 10 K 2221/96 E, EFG 1999, 231; FG Rheinland Pfalz, Urteil vom 27. April 1999 2 K 2656/97, JURIS; FG Niedersachsen, Urteil vom 6. November 1997 X R 446/92, JURIS; a.A.: FG Münster, Urteil vom 28. April 1998 12 K 3440/96 E, EFG 1998, 1460 m.w.N. ).

  • FG Köln, 04.12.2001 - 9 K 7433/98

    Einkünfte aus einer Ferienwohnung

    Leerstandszeiten sind dabei nach ständiger BFH-Rechtsprechung der Eigennutzung zuzurechnen, wenn die Wohnung in diesen Zeiten dem Steuerpflichtigen jederzeit zur Eigennutzung zur Verfügung stand (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12.09.1995 IX R 117/92, BFH/NV 1996, 205; vom 13.08.1996 IX R 48/94, a.a.O. vom 21.11.2000 IX R 69/96, BFH/NV 2001, 754; vom 21.11.2000 IX R 37/98, BFH/NV 2001, 380; vgl. auch FG-Düsseldorf, EFG 1999, 231 rk.).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den BFH-Urteilen IX R 69/96 und IX R 37/98, a.a.O. Die vom BFH entschiedenen Fälle zeichnen sich dadurch aus, dass die Steu­erpflichtigen am Ferienort in einer anderen Wohnung wohnten und die strittige Feri­enwohnung zu keiner Zeit in irgendeiner Form selbst genutzt hatten.

  • FG Köln, 31.01.2002 - 15 K 3072/99

    Vermietung einer Ferienwohnung als Liebhaberei

    Wird sie hingegen zur dauernden Vermietung bereitgehalten, gelten die oben genannten Grundsätze auch für die Vermietung einer Ferienwohnung (BFH-Urteile vom 21. November 2000 IX R 37/98, BFH/NV 2001, 380 und IX R 69/96, BFH/NV 2001, 754).
  • FG Schleswig-Holstein, 17.10.2001 - II 3/00

    Zurechnung der Leerstandszeiten bei der Vermietung von Ferienwohnungen

    Einen solchen Fall hat der BFH bei einer an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit ausschließlich zur Vermietung an Feriengäste bereit gehaltenen Ferienwohnung im ansonsten selbst genutzten Zweifamilienhaus angenommen und dabei ausgeführt, dass das FG zutreffend darauf abgestellt hat, dass sich der im Streitfall zu beurteilende Sachverhalt maßgebend von den bisher vom Senat entschiedenen Fällen unterscheidet, weil die an wechselnde Feriengäste vermietete Ferienwohnung sich in den von den Klägern bewohnten Zweifamilienhaus befand und in dem Haus eine für den Kläger und seine Ehefrau für ihre Wohnbedürfnisse ausreichende Wohnung zur Verfügung stand mit der Folge, dass die Wohnung zu keiner Zeit in irgendeiner Form selbst genutzt wurde (s. im Einzelnen BFH/NV 2001, 754 ).
  • FG Baden-Württemberg, 16.12.2003 - 2 K 367/01

    Zurverfügungstehen einer Ferienwohnung zur Selbstnutzung im Zeitraum, in dem sie

    Ob und für welchen Zeitraum die Ferienwohnung dem Steuerpflichtigen zur Selbstnutzung zur Verfügung steht, ist weitgehend eine Frage der tatsächlichen Würdigung des Sachverhaltes, die dem Finanzgericht vorbehalten ist (BFH-Urteil vom 21. November 2000 IX R 69/96, BFH/NV 2001, 754, mit weiteren Nachweisen).
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