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   BFH, 28.01.1986 - IX R 70/82   

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https://dejure.org/1986,4972
BFH, 28.01.1986 - IX R 70/82 (https://dejure.org/1986,4972)
BFH, Entscheidung vom 28.01.1986 - IX R 70/82 (https://dejure.org/1986,4972)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 1986 - IX R 70/82 (https://dejure.org/1986,4972)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung von Beiträge zur Risiko-Lebensversicherung als Werbungskosten hinsichtlich Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.10.1985 - IX R 61/82

    Versicherungsprämien einer Risikolebensversicherung, die der Erwerber eines

    Auszug aus BFH, 28.01.1986 - IX R 70/82
    Im einzelnen nimmt der Senat Bezug auf sein einen ähnlichen Fall betreffendes Urteil vom 29. Oktober 1985 IX R 61/82, BFHE 145, 348, BStBl II 1986, 260.
  • BFH, 12.02.1985 - IX R 114/83

    Umfassender Renovierungsaufwand im Zusammenhang mit Grundstückserwerb

    Auszug aus BFH, 28.01.1986 - IX R 70/82
    Denn Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die dazu bestimmt sind, die wirtschaftliche Verfügungsmacht über ein Wirtschaftsgut zu erlangen und es für die Erzielung von Einkünften nutzen zu können (Urteil des Senats vom 12. Februar 1985 IX R 114/83, BFHE 143, 431, BStBl II 1985, 690).
  • BFH, 08.02.1983 - VIII R 130/79

    Wirtschaftlicher Zusammenhang von vorab entstandenen Werbungskosten mit

    Auszug aus BFH, 28.01.1986 - IX R 70/82
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH, welcher der erkennende Senat beitritt, setzt der Abzug von Werbungskosten für eine Zeit, bevor der Steuerpflichtige Mieteinnahmen erzielt, voraus, daß sich anhand objektiver Umstände der endgültige Entschluß des Steuerpflichtigen belegen läßt, er werde durch die Errichtung oder den Erwerb eines Gebäudes die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung begründen (vgl. das Urteil vom 8. Februar 1983 VIII R 130/79, BFHE 138, 195, BStBl II 1983, 554, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 07.12.1982 - VIII R 166/80

    Wohnung - Begriffsdefinition

    Auszug aus BFH, 28.01.1986 - IX R 70/82
    Das Fehlen einer Absicht zur Einnahmeerzielung läßt sich aber nicht allein daraus ableiten, daß der Kläger, wäre der im Vertrag vom 11. September 1973 vorgesehene Vorbehaltsnießbrauch zugunsten der Veräußerer bestellt worden, für die Dauer des Nießbrauchs keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung hätte erzielen können (dazu BFH-Urteil vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80, BFHE 139, 23, BStBl II 1983, 660, 661).
  • BFH, 18.11.1980 - VIII R 194/78

    Überlassung eines Grundstücks - Einkünfte aus Vermietung - Austauschleistung -

    Auszug aus BFH, 28.01.1986 - IX R 70/82
    Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Schuldzinsen als Werbungskosten abziehbar, soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, wobei gleichgültig ist, ob die Schuldaufnahme der Finanzierung von Anschaffungs- und Herstellungskosten oder sonstigen mit der Einnahmeerzielung in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Aufwendungen, wie z. B. von Erhaltungsaufwand, dient (BFH-Urteil vom 18. November 1980 VIII R 194/78, BFHE 132, 522, BStBl II 1981, 510).
  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

    Das gilt nach ständiger Rechtsprechung insbesondere für Schuldzinsen, die für die Überlassung von Kapital zur Finanzierung der Anschaffungskosten eines Gebäudes zu leisten sind (Senatsurteile vom 29. Oktober 1985 IX R 56/82, BFHE 145, 52, BStBl II 1986, 143, vorletzter Absatz der Gründe, und vom 28. Januar 1986 IX R 70/82, BFH/NV 1986, 334, m. w. N.).
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03

    Erstattung von Instandsetzungsaufwendungen und Modernisierungsaufwendungen im

    Dieser erforderliche Zusammenhang ist z.B. gegeben, wenn sich anhand objektiver Umstände der endgültige Entschluss des Steuerpflichtigen belegen lässt, durch die Errichtung oder den Erwerb eines Gebäudes und dessen anschließende Vermietung und Verpachtung auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Gebäudes einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (BFH-Urteil vom 28. Januar 1986 IX R 70/82, BFH/NV 1986, 334) und dieser Entschluss nicht wieder aufgegeben worden ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 74/92, BFH/NV 1995, 1051; BFH-Beschluss vom 21. September 2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585, m.w.N.).
  • BFH, 07.11.1989 - IX R 190/85

    Bauzeitzinsen: Herstellungskosten oder Werbungskosten?

    Zu den sofort abziehbaren Werbungskosten gehören nach ständiger Rechtsprechung insbesondere Zinsen für Darlehen, die der Hersteller eines Gebäudes aufnimmt, um den Bau zu finanzieren (vgl. die Urteile des BFH vom 22. April 1980 VIII R 149/75, BFHE 130, 391, BStBl II 1980, 441 in Abschn. B III 1d; vom 18. November 1980 VIII R 194/78, BFHE 132, 522, 528, BStBl II 1981, 510, 514; Urteil des erkennenden Senats vom 28. Januar 1986 IX R 70/82, BFH/NV 1986, 334).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - L 5 B 273/08

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung einer Eigenheimzulage als

    Keine Finanzierungsaufwendungen bilden Beträge, die zur Tilgung einer Schuld gezahlt werden (BFH-Urteile vom 10. Dezember 1971 VI R 209/69, BFHE 104, 235, juris; vom 21. Dezember 1982 VIII R 215/78, BFHE 138, 44, juris; BFH, Urteil vom 28.01.1986, IX R 70/82, juris zu notwendigen Ausgaben im Rahmen der Vermietung).
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 5/04

    Grundstücksverkauf - Räumungsfrist kein unentgeltliches Nutzungsrecht

    Unabhängig davon, ob und wann die Klägerin wirtschaftliches Eigentum an dem Grundstück erlangt hat (hierauf kommt es für den Schuldzinsenabzug nicht entscheidend an, vgl. BFH-Urteil vom 28. Januar 1986 IX R 70/82, BFH/NV 1986, 334) und ob deshalb von einem "Überlassen" von Nutzungen gesprochen werden kann, haben die Parteien des Kaufvertrags mit der Besitzübergabe lediglich die Hauptleistungspflicht der Veräußerer aus dem Kaufvertrag gegenüber der Klägerin geregelt.
  • FG Köln, 24.11.2010 - 4 K 3951/07

    Schadensersatzzahlungen keine Werbungskosten bei VuV

    Dieser erforderliche Zusammenhang sei nach der Rechtsprechung gegeben, wenn sich anhand objektiver Umstände der endgültige Entschluss des Steuerpflichtigen belegen lasse, durch die Vermietung und Verpachtung auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Gebäudes einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (vgl. BFH-Urteil vom 28.01.1986, IX R 70/82, BFH/NV 1986, 336).
  • BFH, 29.10.1985 - IX R 14/84

    Höhe des Nutzungswerts einer eigengenutzten Wohnung

    Anmerkung: Ein weiteres Urteil vom 28.1.1986 - IX R 70/82, das sich ebenfalls mit Prämien zur Risikolebensversicherung befaßt, ist in BFH/NV 1986 S. 334 veröffentlicht.
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.03.1993 - 7 K 2039/90
    Jedenfalls müßte anhand objektiver Umstände der nunmehr endgültige Entschluß der Kläger belegt werden, die Einkunftsart V+V zu begründen (vgl. BFH-Urteil vom 28.1.1986 IX R 70/82 , Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH, BFH/NV 1986, 334, 335 re.Sp.).
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