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   BGH, 21.07.2011 - IX ZB 148/10   

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https://dejure.org/2011,5063
BGH, 21.07.2011 - IX ZB 148/10 (https://dejure.org/2011,5063)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2011 - IX ZB 148/10 (https://dejure.org/2011,5063)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - IX ZB 148/10 (https://dejure.org/2011,5063)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 Nr 4 S 2 Buchst b InsVV, § 8 Abs 3 InsVV
    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage bei Betriebsfortführung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darstellung des maßgeblichen Sachverhalts bei der Rechtsbeschwerde unterliegenden Beschlüssen

  • rewis.io

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage bei Betriebsfortführung

  • ra.de
  • rewis.io

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage bei Betriebsfortführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; InsVV § 3; InsVV § 8 Abs. 3
    Anforderungen an die Darstellung des maßgeblichen Sachverhalts bei der Rechtsbeschwerde unterliegenden Beschlüssen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1835 (Ls.)
  • NZI 2011, 714
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.10.2008 - IX ZB 179/07

    Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters bei

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - IX ZB 148/10
    Deshalb müssen auch die während der Unternehmensfortführung anfallenden laufenden Kosten, mit denen der Gewinn erwirtschaftet werden soll, im Rahmen der Einnahmen-/Ausgabenrechnung als Ausgaben berücksichtigt werden (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2008 - IX ZB 179/07, WM 2008, 2299 Rn. 15 ff; vom 9. Juni 2011 - IX ZB 47/10, Rn. 8 ff).

    Maßgebend ist allein, ob die Gegenleistung für die Unternehmensfortführung verwendet wurde (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2008, aaO, Rn. 12 ff, 23; vom 9. Juni 2011 - IX ZB 47/10, Rn. 9).

  • BGH, 09.06.2011 - IX ZB 47/10

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage für die

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - IX ZB 148/10
    Deshalb müssen auch die während der Unternehmensfortführung anfallenden laufenden Kosten, mit denen der Gewinn erwirtschaftet werden soll, im Rahmen der Einnahmen-/Ausgabenrechnung als Ausgaben berücksichtigt werden (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2008 - IX ZB 179/07, WM 2008, 2299 Rn. 15 ff; vom 9. Juni 2011 - IX ZB 47/10, Rn. 8 ff).

    Maßgebend ist allein, ob die Gegenleistung für die Unternehmensfortführung verwendet wurde (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2008, aaO, Rn. 12 ff, 23; vom 9. Juni 2011 - IX ZB 47/10, Rn. 9).

  • BGH, 02.02.2006 - IX ZB 167/04

    Anfechtung einer Sicherung für ein eigenkapitalersetzendes Darlehen; Vergütung

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - IX ZB 148/10
    Der Auslagenpauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV kann nur bis zu dem Zeitpunkt verlangt werden, zu dem bei ordnungsgemäßer Durchführung des Verfahrens die insolvenzrechtlich erforderliche Tätigkeit abgeschlossen worden wäre (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2004 - IX ZB 255/03, WM 2004, 1881, 1882; vom 2. Februar 2006 - IX ZB 167/04, WM 2006, 630, 632 f; vom 30. März 2006 - IX ZB 282/04, BGH-Report 2006, 998 Rn. 6).
  • BGH, 05.03.2009 - IX ZB 141/08

    Befriedigung einzelner Gläubiger durch den Schuldner als Ausnahme zum

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - IX ZB 148/10
    Die Entscheidung des Landgerichts unterliegt bereits von Amts wegen der Aufhebung (BGH, Beschluss vom 5. März 2009 - IX ZB 141/08, WM 2009, 856 Rn. 4 mwN), weil den Mindestanforderungen an die Begründung nicht genügt ist (§ 576 Abs. 3, § 547 Nr. 6 ZPO).
  • BGH, 23.07.2004 - IX ZB 255/03

    Ansprüche des Insolvenzverwalters auf Auslagenpauschsätze bei verspäteter Vorlage

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - IX ZB 148/10
    Der Auslagenpauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV kann nur bis zu dem Zeitpunkt verlangt werden, zu dem bei ordnungsgemäßer Durchführung des Verfahrens die insolvenzrechtlich erforderliche Tätigkeit abgeschlossen worden wäre (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2004 - IX ZB 255/03, WM 2004, 1881, 1882; vom 2. Februar 2006 - IX ZB 167/04, WM 2006, 630, 632 f; vom 30. März 2006 - IX ZB 282/04, BGH-Report 2006, 998 Rn. 6).
  • BGH, 30.03.2006 - IX ZB 282/04

    Bemessung der Vergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - IX ZB 148/10
    Der Auslagenpauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV kann nur bis zu dem Zeitpunkt verlangt werden, zu dem bei ordnungsgemäßer Durchführung des Verfahrens die insolvenzrechtlich erforderliche Tätigkeit abgeschlossen worden wäre (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2004 - IX ZB 255/03, WM 2004, 1881, 1882; vom 2. Februar 2006 - IX ZB 167/04, WM 2006, 630, 632 f; vom 30. März 2006 - IX ZB 282/04, BGH-Report 2006, 998 Rn. 6).
  • BGH, 01.03.2007 - IX ZB 280/05

    Vergütung des Insolvenzverwalters nach Anfall einer Erbschaft des Schuldners

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - IX ZB 148/10
    Er muss in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen der einzelnen Tatbestände und einer aufs Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung den Gesamtzuschlag oder den Gesamtabschlag festlegen (BGH, Beschluss vom 1. März 2007 - IX ZB 280/05, ZIP 2007, 639 Rn. 14).
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZB 31/10

    Nachholung der Entscheidung über die Zulassung der Berufung durch das

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - IX ZB 148/10
    Sind neue rechtliche Gesichtspunkte aufgetreten, muss sich das Beschwerdegericht im Rahmen seiner rechtlichen Würdigung damit auseinandersetzen (BGH, aaO Rn. 5; Beschluss vom 12.  April 2011 - VI ZB 31/10, Rn. 8 zVb).
  • BGH, 19.07.2018 - IX ZB 24/16

    Zumutbarkeit des Aufbringens der Kosten eines vom Insolvenzverwalter geführten

    Ausführungen des Beschwerdegerichts, die eine solche Überprüfung nicht ermöglichen, sind keine Gründe im zivilprozessualen Sinne (etwa BGH, Beschluss vom 21. Juli 2011 - IX ZB 148/10, NZI 2011, 714 Rn. 6; vom 13. Januar 2016 - XII ZB 605/14, FamRZ 2016, 625 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 12.07.2012 - IX ZB 264/11

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Glaubhaftmachung der Forderungen und der

    Dies hat das Rechtsbeschwerdegericht auch ohne Rüge von Amts wegen zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 26. April 2012 - IX ZB 34/11, Rn. 9; vom 21. Juli 2011 - IX ZB 148/10, NZI 2011, 714 Rn. 6; vom 15. Dezember 2011 - IX ZB 217/10, Rn. 3).
  • BGH, 19.12.2019 - IX ZB 72/18

    Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters im Fall einer

    Sie gelten auch in den Fällen, in denen die Betriebsfortführung mit einem Verlust endet, weil es dem Verwalter obliegt, eine Abgrenzung der für die Unternehmensfortführung erforderlichen Kosten gegenüber denjenigen vorzunehmen, die nicht im Zusammenhang mit der Betriebsfortführung entstanden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2011 - IX ZB 148/10, ZInsO 2011, 1615 Rn. 13).
  • BGH, 19.04.2012 - IX ZB 23/11

    Insolvenzverwalterentlassung und Vergütungsfestsetzung: Verletzung der

    a) Durch die Bezugnahme auf den Inhalt des angefochtenen Beschlusses des Insolvenzgerichts und die Feststellung, dass der weitere Beteiligte zu 1 gegen diesen Beschluss - unbeschränkt - sofortige Beschwerde eingelegt habe, lässt die Entscheidung des Beschwerdegerichts den maßgeblichen Sachverhalt, über den zu entscheiden ist, sowie den Streitgegenstand und die Anträge der Beteiligten in den beiden Instanzen noch ausreichend deutlich erkennen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2009 - IX ZB 141/08, WM 2009, 856 Rn. 4 f; vom 21. Juli 2011 - IX ZB 148/10, NZI 2011, 714 Rn. 5 f).
  • BGH, 23.02.2012 - IX ZB 92/10

    Zurückverweisung einer Sache an das Beschwerdegericht mangels für die

    Dies hat das Rechtsbeschwerdegericht auch ohne Rüge von Amts wegen zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 9. März 2006 - IX ZB 17/05, NZI 2006, 481 Rn. 6; vom 27. März 2008 - IX ZB 144/07, NZI 2008, 391 Rn. 3; vom 5. März 2009 - IX ZB 141/08, NZI 2009, 325 Rn. 5; vom 21. Juli 2011 - IX ZB 148/10, NZI 2011, 714 Rn. 6; vom 15. Dezember 2011 - IX ZB 217/10, juris Rn. 3).
  • BGH, 26.04.2012 - IX ZB 34/11

    Zulässigkeit der Entlassung eines Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren

    Dies hat das Rechtsbeschwerdegericht auch ohne Rüge von Amts wegen zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2011 - IX ZB 148/10, NZI 2011, 714 Rn. 6; vom 15. Dezember 2011 - IX ZB 217/10 Rn. 3; vom 23. Februar 2012 - IX ZB 92/10 Rn. 4).
  • BGH, 26.04.2012 - IX ZB 33/11

    Kündigung eines Treuhänders i.R.e. Privatinsolvenzverfahrens wegen Ankündigung

    Dies hat das Rechtsbeschwerdegericht auch ohne Rüge von Amts wegen zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2011 - IX ZB 148/10, NZI 2011, 714 Rn. 6; vom 15. Dezember 2011 - IX ZB 217/10 Rn. 3; vom 23. Februar 2012 - IX ZB 92/10 Rn. 4).
  • BGH, 19.04.2012 - IX ZB 18/11

    Entlassung eines Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren nach Ankündigung

    a) Durch die Bezugnahme auf den Inhalt des angefochtenen Beschlusses des Insolvenzgerichts und die Feststellung, dass der weitere Beteiligte zu 1 gegen diesen Beschluss - unbeschränkt - sofortige Beschwerde eingelegt habe, lässt die Entscheidung des Beschwerdegerichts den maßgeblichen Sachverhalt, über den zu entscheiden ist, sowie den Streitgegenstand und die Anträge der Beteiligten in den beiden Instanzen noch ausreichend deutlich erkennen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2009 - IX ZB 141/08, WM 2009, 856 Rn. 4 f; vom 21. Juli 2011 - IX ZB 148/10, NZI 2011, 714 Rn. 5 f).
  • BGH, 19.04.2012 - IX ZB 19/11

    Anforderungen an die Entlassung eines Treuhänders im vereinfachten

    a) Durch die Bezugnahme auf den Inhalt des angefochtenen Beschlusses des Insolvenzgerichts und die Feststellung, dass der weitere Beteiligte zu 1 gegen diesen Beschluss - unbeschränkt - sofortige Beschwerde eingelegt habe, lässt die Entscheidung des Beschwerdegerichts den maßgeblichen Sachverhalt, über den zu entscheiden ist, sowie den Streitgegenstand und die Anträge der Beteiligten in den beiden Instanzen noch ausreichend deutlich erkennen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2009 - IX ZB 141/08, WM 2009, 856 Rn. 4 f; vom 21. Juli 2011 - IX ZB 148/10, NZI 2011, 714 Rn. 5 f).
  • BGH, 19.04.2012 - IX ZB 129/10

    Notwendigkeit des Vorliegens einer Begründung bei einem der Rechtsbeschwerde

    Dies hat das Rechtsbeschwerdegericht auch ohne Rüge von Amts wegen zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 9. März 2006 - IX ZB 17/05, NZI 2006, 481 Rn. 6; vom 27. März 2008 - IX ZB 144/07, NZI 2008, 391 Rn. 3; vom 5. März 2009 - IX ZB 141/08, NZI 2009, 325 Rn. 5; vom 21. Juli 2011 - IX ZB 148/10, NZI 2011, 714 Rn. 6; vom 15. Dezember 2011 - IX ZB 217/10, Rn. 3).
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