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Rechtsprechung
   BGH, 21.07.2011 - IX ZB 166/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13978
BGH, 21.07.2011 - IX ZB 166/11 (https://dejure.org/2011,13978)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2011 - IX ZB 166/11 (https://dejure.org/2011,13978)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - IX ZB 166/11 (https://dejure.org/2011,13978)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des § 78 Abs. 1 S. 3 ZPO im Hinblick auf die Berufsfreiheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 78 Abs. 1 S. 3
    Verfassungsmäßigkeit des § 78 Abs. 1 S. 3 ZPO im Hinblick auf die Berufsfreiheit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unbegründete Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - IX ZB 166/11
    Aufgrund des weiten Spielraums des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung des Rechtsmittelsystems (vgl. BVerfGE 107, 395, 411 f) bestehen auch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG keine Bedenken gegen die gesetzliche Regelung, wonach im Rechtsmittelzug gegen vollstreckungsgerichtliche Entscheidungen die Rechtsbeschwerde nur bei deren Zulassung durch das Beschwerdegericht stattfindet (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO), während in den von der Rechtsbeschwerde in Bezug genommenen Verfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie nach dem EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz (VSchDG) bestimmte Verfahrensmängel mit der Rechtsbeschwerde auch ohne deren Zulassung durch das Beschwerdegericht geltend gemacht werden können (§ 74 Abs. 4 GWB, § 24 Abs. 4 VSchDG).
  • BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvR 819/02

    Singularzulassung zum BGH

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - IX ZB 166/11
    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerdeführerin verstößt die Vorschrift des § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO nicht gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit (BVerfGE 106, 216, 219 ff; BGH, Beschluss vom 4. März 2002 - AnwZ 1/01, BGHZ 150, 70, 72 ff).
  • BGH, 04.03.2002 - AnwZ 1/01

    Anwaltssenat: BGH zur Vereinbarkeit der Singularzulassung der Rechtsanwälte beim

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - IX ZB 166/11
    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerdeführerin verstößt die Vorschrift des § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO nicht gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit (BVerfGE 106, 216, 219 ff; BGH, Beschluss vom 4. März 2002 - AnwZ 1/01, BGHZ 150, 70, 72 ff).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.06.2011 - IX ZB 166/11   

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https://dejure.org/2011,11869
BGH, 16.06.2011 - IX ZB 166/11 (https://dejure.org/2011,11869)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2011 - IX ZB 166/11 (https://dejure.org/2011,11869)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - IX ZB 166/11 (https://dejure.org/2011,11869)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 36 Abs 1 S 2 InsO, § 36 Abs 4 S 1 InsO, § 78 ZPO, § 574 Abs 1 Nr 2 ZPO, § 793 ZPO
    Insolvenzrecht: Gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit der Singularzulassung der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof; Statthaftigkeit der nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren

  • Wolters Kluwer

    Gesetzliche Regelung zur Singularzulassung der Rechtsanwälte beim BGH verstößt nicht gegen den freien Dienstleistungsverkehr gem. Art. 56 ff. AEUV; Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelung zur Singularzulassung der Rechtsanwälte beim BGH mit der Dienstleistungsfreiheit gem. ...

  • rewis.io

    Insolvenzrecht: Gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit der Singularzulassung der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof; Statthaftigkeit der nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Insolvenzrecht: Gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit der Singularzulassung der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof; Statthaftigkeit der nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Singularzulassung beim BGH mit EU-Recht vereinbar!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.03.2002 - AnwZ 1/01

    Anwaltssenat: BGH zur Vereinbarkeit der Singularzulassung der Rechtsanwälte beim

    Auszug aus BGH, 16.06.2011 - IX ZB 166/11
    Entgegen der Auffassung der Schuldnerin verstößt die gesetzliche Regelung zur Singularzulassung der Rechtsanwälte beim Bundesgerichthof nicht gegen den freien Dienstleistungsverkehr nach Art. 56 f AEUV, weil diese Zulassungsbeschränkung nicht auf dem Grundsatz territorialer Ausschließlichkeit beruht, sondern auf der Bildung einer spezialisierten Anwaltschaft aus Rechtsanwälten mit besonderer Erfahrung oder Kompetenz (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Februar 1988 - Rs 427/85, NJW 1988, 887 Rn. 44 [zu Art. 59 f EWG-Vertrag]; BGH, Beschluss vom 4. März 2002 - AnwZ 1/01, BGHZ 150, 70, 81 [zu Art. 49 f EG]; vom 27. April 2004 - VI ZR 242/03, n.v.; vom 11. Oktober 2010 - II ZR 93/08, juris Rn. 2).
  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04

    Erstattung von Einkommensteuervorauszahlungen in der Insolvenz des

    Auszug aus BGH, 16.06.2011 - IX ZB 166/11
    In diesem Fall bestimmt sich auch der Rechtsmittelzug nach den vollstreckungsrechtlichen Vorschriften (BGH, Beschluss vom 5. Februar 2004 - IX ZB 97/03, WM 2004, 834, 835; vom 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04, WM 2006, 539).
  • BGH, 05.02.2004 - IX ZB 97/03

    Instanzenzug bei Entscheidung des Insolvenzgerichts als Vollstreckungsgericht

    Auszug aus BGH, 16.06.2011 - IX ZB 166/11
    In diesem Fall bestimmt sich auch der Rechtsmittelzug nach den vollstreckungsrechtlichen Vorschriften (BGH, Beschluss vom 5. Februar 2004 - IX ZB 97/03, WM 2004, 834, 835; vom 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04, WM 2006, 539).
  • BGH, 11.10.2010 - II ZR 93/08

    Wirkung der ordnungsgemäßen Rechtsmitteleinlegung durch einen notwendigen

    Auszug aus BGH, 16.06.2011 - IX ZB 166/11
    Entgegen der Auffassung der Schuldnerin verstößt die gesetzliche Regelung zur Singularzulassung der Rechtsanwälte beim Bundesgerichthof nicht gegen den freien Dienstleistungsverkehr nach Art. 56 f AEUV, weil diese Zulassungsbeschränkung nicht auf dem Grundsatz territorialer Ausschließlichkeit beruht, sondern auf der Bildung einer spezialisierten Anwaltschaft aus Rechtsanwälten mit besonderer Erfahrung oder Kompetenz (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Februar 1988 - Rs 427/85, NJW 1988, 887 Rn. 44 [zu Art. 59 f EWG-Vertrag]; BGH, Beschluss vom 4. März 2002 - AnwZ 1/01, BGHZ 150, 70, 81 [zu Art. 49 f EG]; vom 27. April 2004 - VI ZR 242/03, n.v.; vom 11. Oktober 2010 - II ZR 93/08, juris Rn. 2).
  • EuGH, 25.02.1988 - 427/85

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BGH, 16.06.2011 - IX ZB 166/11
    Entgegen der Auffassung der Schuldnerin verstößt die gesetzliche Regelung zur Singularzulassung der Rechtsanwälte beim Bundesgerichthof nicht gegen den freien Dienstleistungsverkehr nach Art. 56 f AEUV, weil diese Zulassungsbeschränkung nicht auf dem Grundsatz territorialer Ausschließlichkeit beruht, sondern auf der Bildung einer spezialisierten Anwaltschaft aus Rechtsanwälten mit besonderer Erfahrung oder Kompetenz (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Februar 1988 - Rs 427/85, NJW 1988, 887 Rn. 44 [zu Art. 59 f EWG-Vertrag]; BGH, Beschluss vom 4. März 2002 - AnwZ 1/01, BGHZ 150, 70, 81 [zu Art. 49 f EG]; vom 27. April 2004 - VI ZR 242/03, n.v.; vom 11. Oktober 2010 - II ZR 93/08, juris Rn. 2).
  • BGH, 27.04.2004 - VI ZR 242/03

    Zulässigkeit der eingeschränkten Postulationsfähigkeit beim BGH

    Auszug aus BGH, 16.06.2011 - IX ZB 166/11
    Entgegen der Auffassung der Schuldnerin verstößt die gesetzliche Regelung zur Singularzulassung der Rechtsanwälte beim Bundesgerichthof nicht gegen den freien Dienstleistungsverkehr nach Art. 56 f AEUV, weil diese Zulassungsbeschränkung nicht auf dem Grundsatz territorialer Ausschließlichkeit beruht, sondern auf der Bildung einer spezialisierten Anwaltschaft aus Rechtsanwälten mit besonderer Erfahrung oder Kompetenz (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Februar 1988 - Rs 427/85, NJW 1988, 887 Rn. 44 [zu Art. 59 f EWG-Vertrag]; BGH, Beschluss vom 4. März 2002 - AnwZ 1/01, BGHZ 150, 70, 81 [zu Art. 49 f EG]; vom 27. April 2004 - VI ZR 242/03, n.v.; vom 11. Oktober 2010 - II ZR 93/08, juris Rn. 2).
  • BGH, 05.06.2012 - IX ZB 31/10

    Insolvenzrecht: Gerichtszuständigkeit für die Entscheidung über die

    Das Insolvenzgericht hat bei der Prüfung der § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 850f Abs. 1 ZPO als besonderes Vollstreckungsgericht nach § 36 Abs. 4 Satz 1 InsO entschieden, so dass sich der Rechtsmittelzug nach den vollstreckungsrechtlichen Vorschriften bestimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - IX ZB 166/11, WuM 2011, 486 Rn. 4).
  • BGH, 13.12.2012 - IX ZB 7/12

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Sachliche Zuständigkeit für Änderung der

    In einem solchen Fall bestimmt sich auch der Rechtsmittelzug nach den vollstreckungsrechtlichen Vorschriften (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - IX ZB 166/11, WuM 2011, 486 Rn. 4; vom 5. Juni 2012 - IX ZB 31/10, NZI 2012, 672 Rn. 3).
  • BGH, 19.04.2018 - IX ZB 27/17

    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts für die Zusammenrechnung des in Geld

    Da das Insolvenzgericht als besonderes Vollstreckungsgericht (§ 36 Abs. 4 Satz 1 InsO) entschieden hat, bestimmt sich auch der Rechtsmittelzug nach den vollstreckungsrechtlichen Vorschriften (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - IX ZB 166/11, WuM 2011, 486 Rn. 4; vom 5. Juni 2012 - IX ZB 31/10, NZI 2012, 672 Rn. 3).
  • BGH, 07.02.2013 - IX ZB 85/12

    Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens eines insolventen Verbrauchers:

    In einem solchen Fall bestimmt sich auch der Rechtsmittelzug nach den vollstreckungsrechtlichen Vorschriften (BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - IX ZB 166/11, WuM 2011, 486, Rn. 4; vom 5. Juni 2012 - IX ZB 31/10, ZInsO 2012, 1260 Rn. 3; vom 13. Dezember 2012 - IX ZB 7/12, ZInsO 2013, 98 Rn. 3).
  • LG Wuppertal, 15.01.2019 - 16 T 235/17

    Belassen einer Abfindung des Schuldners als pfandfrei i.R.d. Verfahrens zur

    In diesen Fällen entscheidet das Insolvenzgericht kraft besonderer Zuweisung funktional als Vollstreckungsgericht, so dass sich nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - IX ZB 166/11 -, juris) der Rechtsmittelzug nach den allgemeinen vollstreckungsrechtlichen Vorschriften richtet, also die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO eröffnet ist.
  • BGH, 21.11.2013 - IX ZB 22/12

    Insolvenzrecht: Beschwer der Deutschen Rentenversicherung durch Zusammenrechnung

    Das Insolvenzgericht hat bei der Prüfung der § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 850e Nr. 2 ZPO als besonderes Vollstreckungsgericht nach § 36 Abs. 4 Satz 1 InsO entschieden, so dass sich der Rechtsmittelzug nach den vollstreckungsrechtlichen Vorschriften bestimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - IX ZB 166/11, WuM 2011, 486 Rn. 4).
  • LG Mosbach, 23.03.2012 - 5 T 31/12

    Beschränkung der gesetzlichen Unterhaltspflicht auf die leiblichen Kinder nach

    Die sofortige Beschwerde ist nach § 11 Abs. 1 RPflG , §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 569, 793 ZPO zulässig (vgl. BGH, Beschl. v. 16.6.2011 - IX ZB 166/11).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.09.2011 - IX ZB 166/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4012
BGH, 20.09.2011 - IX ZB 166/11 (https://dejure.org/2011,4012)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2011 - IX ZB 166/11 (https://dejure.org/2011,4012)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2011 - IX ZB 166/11 (https://dejure.org/2011,4012)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Antrags zur Absehung von der Erhebung von Gerichtskosten als Erinnerung gegen den Kostenansatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Auslegung des Antrags zur Absehung von der Erhebung von Gerichtskosten als Erinnerung gegen den Kostenansatz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Unbegründete Erinnerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.05.2005 - XII ZR 217/04

    Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung; Unklarheiten bei der

    Auszug aus BGH, 20.09.2011 - IX ZB 166/11
    Der Antrag, nach der Vorschrift des § 21 Abs. 1 GKG von der Erhebung von Gerichtskosten abzusehen, ist als Erinnerung gegen den Kostenansatz auszulegen, weil die Gerichtskosten gegenüber der Antragstellerin bereits erhoben worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005 - XII ZR 217/04, MDR 2005, 956; Petzold in Binz/Dorndörfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 2. Aufl., § 21 Rn. 12).
  • BGH, 13.01.2005 - V ZR 218/04

    Besetzung des Senats bei Entscheidung über eine Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Auszug aus BGH, 20.09.2011 - IX ZB 166/11
    Über die Erinnerung entscheidet gemäß § 139 Abs. 1 GVG trotz der Bestimmung des § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Senat, weil Entscheidungen des Einzelrichters beim Bundesgerichtshof institutionell nicht vorgesehen sind (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - V ZR 218/04, NJW-RR 2005, 584).
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