Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.09.2008

Rechtsprechung
   BGH, 10.07.2008 - IX ZB 172/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2563
BGH, 10.07.2008 - IX ZB 172/07 (https://dejure.org/2008,2563)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2008 - IX ZB 172/07 (https://dejure.org/2008,2563)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2008 - IX ZB 172/07 (https://dejure.org/2008,2563)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,2563) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch des Schuldners gegen den Treuhänder wegen der Ausschüttung unpfändbaren Vermögens als Einzelschaden; Schadensersatzanspruch des Schuldners gegen den Treuhänder wegen der Ausschüttung unpfändbaren Vermögens als Gegenstand der Insolvenzmasse bzw. der ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Schadensersatzanspruch des Schuldners gegen den Treuhänder

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Insolvenzverfahren - Schadensersatzanspruch des Schuldners gegen den Treuhänder wegen der Ausschüttung unpfändbaren Vermögens - keine Nachtragsverteilung

  • Judicialis

    InsO § 60; ; InsO § 203 Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 203 Abs. 1 Nr. 3 § 60
    Nachtragsverteilung hinsichtlich eines Schadensersatzanspruchs gegen den Treuhänder

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadenserstzanspruch wegen Ausschüttung unpfändbaren Vermögens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1181
  • NZI 2008, 560
  • WM 2008, 1691
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 117/04

    Änderung von Beschlüssen durch das Insolvenzgericht; Auslegung der

    Auszug aus BGH, 10.07.2008 - IX ZB 172/07
    Mit der Treuhänderbestellung durch das Insolvenzgericht und der Amtsübernahme sind diese Forderungen auf den Treuhänder übergegangen (BGH, Beschl. v. 13. Juli 2006 - IX ZB 117/04, ZIP 2006, 1651 f Rn. 14 ff).
  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 349/02

    Verbot der Schlechterstellung im Beschwerdeverfahren nach Aufhebung und

    Auszug aus BGH, 10.07.2008 - IX ZB 172/07
    a) Die angefochtene Entscheidung verstößt bereits gegen das auch im Beschwerdeverfahren zu beachtende (BGHZ 159, 122, 124) Verschlechterungsverbot.
  • BGH, 22.11.2012 - IX ZB 62/12

    Prozesskostenhilfe für einen Aktivprozess des Insolvenzverwalters bei

    In dieser Weise verhält es sich im Streitfall, weil die beabsichtigte Klage einen Einzelschaden des Schuldners zum Gegenstand hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - IX ZB 172/07, WM 2008, 1691 Rn. 13), den dieser nach Verfahrenseinstellung selbständig verfolgen kann.
  • BGH, 25.02.2016 - IX ZB 74/15

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners

    Auf die Frage, ob die Nachtragsverteilung nach Erteilung der Restschuldbefreiung angeordnet werden kann (so BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - IX ZB 172/07, NZI 2008, 560 Rn. 9; LG Dessau-Roßlau, NZI 2012, 281; Ines Meyer, aaO, S. 281 ff), kommt es nicht an (vgl. im Übrigen auch BGH, Beschluss vom 23. Januar 2014 - IX ZB 33/13, NZI 2014, 229).
  • BGH, 14.07.2011 - IX ZR 210/10

    Insolvenz eines Versicherungsunternehmens: Prozessführungsbefugnis des

    Ein Einzelschaden ist auch gegeben, sofern unpfändbare Vermögensbestandteile des Schuldners beeinträchtigt werden (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - IX ZB 172/07, WM 2008, 1691 Rn. 13).

    Partizipiert die Gläubigergesamtheit in keiner Weise - also nicht einmal über Kostenpauschalen - an dem Sicherungsvermögen, kann seine unterbliebene Bildung keinen Gesamtschaden ausgelöst haben (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008, aaO).

  • BGH, 16.10.2008 - IX ZB 179/07

    Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters bei

    Deren Berücksichtigung nach einer Zurückverweisung könnte allerdings wegen des Verbots der reformatio in peius (BGHZ 159, 122, 124 f; BGH, Beschl. v. 10 Juli 2008 - IX ZB 172/97, NZI 2008, 560 Rn. 7) auch nicht mehr zu einer Herabsetzung der Vergütung des Verwalters führen.
  • KG, 29.09.2020 - 14 U 1036/20

    Zahlungsanspruch des Insolvenzverwalters: Schuldbefreiende Wirkung von Zahlungen

    Ausreichend ist jedenfalls die von der Klägerin dargelegte Möglichkeit einer künftigen Vollstreckung in das freie Vermögen des Beklagten auf der Grundlage einer Nachtragsverteilung (§ 203 InsO) nach Erteilung der Restschuldbefreiung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - IX ZB 172/07, juris Rn. 9).
  • BGH, 21.01.2010 - IX ZB 59/09

    Befugnis des Insolvenzgerichts zur Anordnung einer Nachtragsverteilung auf Antrag

    Die Aufhebung des Verfahrens steht der Anordnung einer Nachtragsverteilung nicht entgegen (§ 203 Abs. 2 InsO, vgl. BGH, Beschl. v. 10. Juli 2008 - IX ZB 172/07, ZInsO 2008, 921, 922 Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 22.09.2008 - IX ZB 172/07 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15555
BGH, 22.09.2008 - IX ZB 172/07 (1) (https://dejure.org/2008,15555)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2008 - IX ZB 172/07 (1) (https://dejure.org/2008,15555)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2008 - IX ZB 172/07 (1) (https://dejure.org/2008,15555)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,15555) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht