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   BGH, 07.02.2008 - IX ZB 177/07   

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https://dejure.org/2008,10165
BGH, 07.02.2008 - IX ZB 177/07 (https://dejure.org/2008,10165)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2008 - IX ZB 177/07 (https://dejure.org/2008,10165)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - IX ZB 177/07 (https://dejure.org/2008,10165)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde bei Ablehnung des Antrags auf Stundung der Kosten eines Insolvenzverfahrens oder Aufhebung der nachträglichen Bewilligung; Möglichkeit der Fortsetzung eines Insolvenzverfahrens oder Beendigung dessen durch Antragsrücknahme nach ...

  • Judicialis

    ZPO § 269 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 4; ; InsO § 4d Abs. 1; ; InsO § 13 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 4d Abs. 1
    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Bewilligung der Kostenstunden im Insolvenzantragsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 22.09.2016 - IX ZB 50/15

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Rücknahme des Antrags auf

    Der Schuldner erhielte sonst die Möglichkeit, einer sachlich berechtigten Versagung der Restschuldbefreiung nachträglich den Boden zu entziehen (vgl. zur nachträglichen Wirkungslosigkeit aller bis zur Rücknahme ergangenen Entscheidungen BGH, Beschluss vom 7. Februar 2008 - IX ZB 177/07 nv).
  • LG Landshut, 09.08.2017 - 33 T 334/16

    Rücknahme des Antrags auf Erteilung der Restschuldbefreiung

    Der Schuldner erhielte sonst die Möglichkeit, einer sachlich berechtigten Versagung der Restschuldbefreiung nachträglich den Boden zu entziehen (vgl. zur nachträglichen Wirkungslosigkeit aller bis zur Rücknahme ergangenen Entscheidungen BGH, Beschluss vom 7.2.2008 - IX ZB 177/07, BeckRS 2008, 05040).
  • LG Heidelberg, 01.12.2008 - 4 T 12/08

    Anhörungspflicht vor Eröffnung eines Eröffnungsbeschlusses

    Anderes ist auch nicht der vom Schuldner zitierten Entscheidung des BGH - Az. IX ZB 177/07, zitiert nach [...] - zu entnehmen.
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