Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.09.2016

Rechtsprechung
   BGH, 23.06.2016 - IX ZB 18/15   

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https://dejure.org/2016,20840
BGH, 23.06.2016 - IX ZB 18/15 (https://dejure.org/2016,20840)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2016 - IX ZB 18/15 (https://dejure.org/2016,20840)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - IX ZB 18/15 (https://dejure.org/2016,20840)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 S 1 InsO, § 794 Abs 1 Nr 5 ZPO
    Insolvenzeröffnungsverfahren: Nachweis der Forderung als Eröffnungsgrund bei auf die Übernahme der persönlichen Haftung des Schuldners für einen Grundschuldbetrag gestütztem Eröffnungsantrag des Gläubigers

  • IWW

    § 13 Abs. 1 Satz 2, § 14 InsO, § 14 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 16 InsO, § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO, § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO, §§ 179 ff InsO, § 179 Abs. 2, § 184 Abs. 2 InsO, § 58 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 GKG

  • Wolters Kluwer

    Stützung des Eröffnungsantrags auf die Übernahme der persönlichen Haftung des Schuldners für einen Grundschuldbetrag durch einen Gläubiger; Übernahme der persönlichen Haftung (Forderung) als gleichzeitiger Insolvenzgrund; Beweis der Forderung durch die Vorlage einer ...

  • rewis.io

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Nachweis der Forderung als Eröffnungsgrund bei auf die Übernahme der persönlichen Haftung des Schuldners für einen Grundschuldbetrag gestütztem Eröffnungsantrag des Gläubigers

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 14 Abs. 1 S. 1
    Stützung des Eröffnungsantrags auf die Übernahme der persönlichen Haftung des Schuldners für einen Grundschuldbetrag durch einen Gläubiger; Übernahme der persönlichen Haftung (Forderung) als gleichzeitiger Insolvenzgrund; Beweis der Forderung durch die Vorlage einer ...

  • rechtsportal.de

    Stützung des Eröffnungsantrags auf die Übernahme der persönlichen Haftung des Schuldners für einen Grundschuldbetrag durch einen Gläubiger; Übernahme der persönlichen Haftung (Forderung) als gleichzeitiger Insolvenzgrund; Beweis der Forderung durch die Vorlage einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übernahme der persönlichen Haftung für einen Grundschuldbetrag ist Eröffnungsgrund

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Beweis einer bestrittenen Forderung, die alleinigen Insolvenzgrund bildet, durch Vorlage der vollstreckbaren Urkunde

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Berechtigung eines Gläubigers zur Beantragung der Insolvenzeröffnung bei Ableitung des Eröffnungsgrundes aus einer einzigen Forderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Persönliche Haftungsübernahme für einen Grundschuldbetrag - und der Insolvenzantrag des Gläubigers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beweis einer Forderung durch Vorlage einer vollstreckbaren Urkunde

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 1447
  • MDR 2017, 56
  • NZI 2016, 732
  • WM 2016, 1461
  • DB 2016, 1929
  • NZG 2016, 1193
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.11.2007 - IX ZB 12/07

    Zulässigkeit des Insolvenzantrags eines vollständig dinglich gesicherten

    Auszug aus BGH, 23.06.2016 - IX ZB 18/15
    Soll der Eröffnungsgrund aus einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese Forderung bestritten, genügt ihre Glaubhaftmachung nicht; sie muss dann für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewiesen sein (BGH, Beschluss vom 8. November 2007 - IX ZB 201/03, ZInsO 2007, 1275 Rn. 3 mwN; vom 29. November 2007 - IX ZB 12/07, WM 2008, 227 Rn. 6; vom 6. Mai 2010 - IX ZB 176/09, ZInsO 2010, 1091 Rn. 5).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gilt dies auch in dem hier vorliegenden Fall einer Titulierung durch Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2006 - IX ZB 245/05, WM 2006, 1632 Rn. 11; vom 29. November 2007 - IX ZB 12/07, WM 2008, 227 Rn. 9; vom 14. Januar 2010 - IX ZB 177/09, WM 2010, 660 Rn. 6; für vollstreckbare öffentlich-rechtliche Forderungen BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010 - IX ZB 176/09, ZInsO 2010, 1091 Rn. 6 f).

    Kein rechtlich schützenswertes Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat ausnahmsweise ein Gläubiger, dessen Forderung unzweifelhaft ausreichend dinglich gesichert ist (BGH, Beschluss vom 29. November 2007 - IX ZB 12/07, WM 2008, 227 Rn. 12; vom 8. Juli 2010 - IX ZB 45/10, ZInsO 2010, 1662 Rn. 5; vom 5. Mai 2011 - IX ZB 250/10, NZI 2011, 632 Rn. 6; vom 5. Mai 2011 - IX ZB 251/10, ZInsO 2011, 1216 Rn. 6).

  • BGH, 06.05.2010 - IX ZB 176/09

    Insolvenzrecht: Steuerforderungen aus einem vollziehbaren Steuerbescheid als

    Auszug aus BGH, 23.06.2016 - IX ZB 18/15
    Soll der Eröffnungsgrund aus einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese Forderung bestritten, genügt ihre Glaubhaftmachung nicht; sie muss dann für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewiesen sein (BGH, Beschluss vom 8. November 2007 - IX ZB 201/03, ZInsO 2007, 1275 Rn. 3 mwN; vom 29. November 2007 - IX ZB 12/07, WM 2008, 227 Rn. 6; vom 6. Mai 2010 - IX ZB 176/09, ZInsO 2010, 1091 Rn. 5).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gilt dies auch in dem hier vorliegenden Fall einer Titulierung durch Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2006 - IX ZB 245/05, WM 2006, 1632 Rn. 11; vom 29. November 2007 - IX ZB 12/07, WM 2008, 227 Rn. 9; vom 14. Januar 2010 - IX ZB 177/09, WM 2010, 660 Rn. 6; für vollstreckbare öffentlich-rechtliche Forderungen BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010 - IX ZB 176/09, ZInsO 2010, 1091 Rn. 6 f).

  • BGH, 08.11.2007 - IX ZB 201/03

    Anforderungen an den Nachweis des Insolvenzgrundes

    Auszug aus BGH, 23.06.2016 - IX ZB 18/15
    Soll der Eröffnungsgrund aus einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese Forderung bestritten, genügt ihre Glaubhaftmachung nicht; sie muss dann für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewiesen sein (BGH, Beschluss vom 8. November 2007 - IX ZB 201/03, ZInsO 2007, 1275 Rn. 3 mwN; vom 29. November 2007 - IX ZB 12/07, WM 2008, 227 Rn. 6; vom 6. Mai 2010 - IX ZB 176/09, ZInsO 2010, 1091 Rn. 5).
  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 207/04

    Voraussetzungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen einer bestrittenen

    Auszug aus BGH, 23.06.2016 - IX ZB 18/15
    Dies gilt sowohl im Eröffnungsverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, WM 2006, 492, 493 mwN) wie auch im eröffneten Verfahren bei einem Widerspruch gegen eine angemeldete Forderung (vgl. §§ 179 ff InsO).
  • BGH, 11.01.2011 - VIII ZB 92/09

    Rechtsbeschwerde: Zulassungsbeschränkung durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus BGH, 23.06.2016 - IX ZB 18/15
    Eine Beschränkung der Zulassung auf die Beurteilung einer einzelnen Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wäre im Übrigen unwirksam, weil sie nicht einen selbständigen Teil des Streitstoffs beträfe (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 92/09, WuM 2011, 137 Rn. 4 f; vom 12. April 2011 - II ZB 14/10, NJW 2011, 2371 Rn. 5 ff).
  • BGH, 05.05.2011 - IX ZB 250/10

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für Gläubigerantrag bei

    Auszug aus BGH, 23.06.2016 - IX ZB 18/15
    Kein rechtlich schützenswertes Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat ausnahmsweise ein Gläubiger, dessen Forderung unzweifelhaft ausreichend dinglich gesichert ist (BGH, Beschluss vom 29. November 2007 - IX ZB 12/07, WM 2008, 227 Rn. 12; vom 8. Juli 2010 - IX ZB 45/10, ZInsO 2010, 1662 Rn. 5; vom 5. Mai 2011 - IX ZB 250/10, NZI 2011, 632 Rn. 6; vom 5. Mai 2011 - IX ZB 251/10, ZInsO 2011, 1216 Rn. 6).
  • BGH, 02.12.2010 - IX ZB 121/10

    Abweisung der Insolvenzverfahrenseröffnung mangels Masse: Berücksichtigung der

    Auszug aus BGH, 23.06.2016 - IX ZB 18/15
    Die Frage, ob Einwendungen des Schuldners gegen den vollstreckbaren Titel ausnahmsweise doch vom Insolvenzgericht geprüft werden müssen, wenn die Tatsachen, die dem Titel entgegenstehen, unstreitig oder offensichtlich sind (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - IX ZB 121/10, WM 2011, 135 Rn. 2 mwN), stellt sich nicht.
  • BGH, 08.07.2010 - IX ZB 45/10

    Insolvenzverfahrensrecht: Rechtsschutzbedürfnis für einen Gläubigerantrag bei

    Auszug aus BGH, 23.06.2016 - IX ZB 18/15
    Kein rechtlich schützenswertes Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat ausnahmsweise ein Gläubiger, dessen Forderung unzweifelhaft ausreichend dinglich gesichert ist (BGH, Beschluss vom 29. November 2007 - IX ZB 12/07, WM 2008, 227 Rn. 12; vom 8. Juli 2010 - IX ZB 45/10, ZInsO 2010, 1662 Rn. 5; vom 5. Mai 2011 - IX ZB 250/10, NZI 2011, 632 Rn. 6; vom 5. Mai 2011 - IX ZB 251/10, ZInsO 2011, 1216 Rn. 6).
  • BGH, 14.01.2010 - IX ZB 177/09

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Vollstreckbare Urkunde als Grundlage des

    Auszug aus BGH, 23.06.2016 - IX ZB 18/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gilt dies auch in dem hier vorliegenden Fall einer Titulierung durch Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2006 - IX ZB 245/05, WM 2006, 1632 Rn. 11; vom 29. November 2007 - IX ZB 12/07, WM 2008, 227 Rn. 9; vom 14. Januar 2010 - IX ZB 177/09, WM 2010, 660 Rn. 6; für vollstreckbare öffentlich-rechtliche Forderungen BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010 - IX ZB 176/09, ZInsO 2010, 1091 Rn. 6 f).
  • BGH, 29.06.2006 - IX ZB 245/05

    Antragsberechtigung bei Forderungen aus einem gegenseitigen Vertrag

    Auszug aus BGH, 23.06.2016 - IX ZB 18/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gilt dies auch in dem hier vorliegenden Fall einer Titulierung durch Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2006 - IX ZB 245/05, WM 2006, 1632 Rn. 11; vom 29. November 2007 - IX ZB 12/07, WM 2008, 227 Rn. 9; vom 14. Januar 2010 - IX ZB 177/09, WM 2010, 660 Rn. 6; für vollstreckbare öffentlich-rechtliche Forderungen BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010 - IX ZB 176/09, ZInsO 2010, 1091 Rn. 6 f).
  • BGH, 12.04.2011 - II ZB 14/10

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde: Zulassungsbeschränkung durch das

  • BGH, 05.05.2011 - IX ZB 251/10

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für Insolvenzantrag eines

  • BGH, 10.07.2018 - 1 StR 605/16

    Bankrott (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Überzeugungsbildung des Tatgerichts,

    Die materielle Berechtigung entsprechend titulierter Forderungen ist zwar grundsätzlich nicht im Insolvenzverfahren zu prüfen (siehe nur BGH, Beschluss vom 23. Juni 2016 - IX ZB 18/15, DB 2016, 1929, 1930 f. mwN), sondern außerhalb dessen geltend zu machen.
  • BGH, 15.09.2016 - IX ZB 32/16

    Insolvenzeröffnungsantrag des Gläubigers: Rechtsschutzinteresse des in einem

    Sie muss dann für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewiesen sein (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - IX ZB 177/09, WM 2010, 660 Rn. 6; vom 23. Juni 2016 - IX ZB 18/15, WM 2016, 1461 Rn. 12).

    (3) Die Frage, ob Einwendungen gegen den vollstreckbaren Titel, der Grundlage des Insolvenzantrags des Gläubigers ist, ausnahmsweise nicht im dafür vorgesehenen Verfahren verfolgt werden müssen, wenn die Tatsachen, die dem Titel entgegenstehen, unstreitig oder offensichtlich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - IX ZB 121/10, WM 2011, 135 Rn. 2; vom 23. Juni 2016, aaO Rn. 14), stellt sich nicht.

  • BGH, 10.12.2020 - IX ZB 24/20

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähig eines Schuldners;

    Im Beschluss vom 29. November 2007 (IX ZB 12/07, WM 2008, 227; ebenso zuletzt BGH, Beschluss vom 23. Juni 2016 - IX ZB 18/15, WM 2016, 1461 Rn. 17 mwN) hat der Senat einen Insolvenzantrag in einem Fall für unzulässig gehalten, in welchem die Forderung des antragstellenden Gläubigers durch ein Grundpfandrecht vollständig abgesichert war.

    In einem späteren Beschluss (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2016 - IX ZB 18/15, WM 2016, 1461 Rn. 20) hat der Senat ein rechtliches Interesse eines dinglich gesicherten Gläubigers an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auch deshalb bejaht, weil die Befriedigung des dinglich gesicherten Gläubigers durch eine Veräußerung des belasteten Grundstücks an eine Gesellschaft, deren Gesellschafter im außereuropäischen Ausland wohnten und an die keine wirksamen Zustellungen erfolgen konnten, erschwert worden sei.

  • LG Bonn, 12.07.2021 - 6 T 84/21
    Soll der Eröffnungsgrund aus einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese Forderung bestritten, genügt ihre Glaubhaftmachung nicht; die Forderung muss dann für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewiesen sein (BGH v. 23.06.2016 - IX ZB 18/15 - juris Rn. 12).

    - IX ZB 18/15, zitiert nach juris Rn. 14).

    Nur ausnahmsweise hat ein Gläubiger dann kein rechtlich geschütztes Interesse an der Durchführung eines Insolvenzverfahrens, wenn er dinglich unzweifelhaft ausreichend besichert ist (BGH v. 23.06.2016 - IX ZB 18/15, zitiert nach juris Rn. 17).

  • OLG Frankfurt, 30.05.2017 - 17 U 240/16

    Voraussetzungen für Prozesssicherheit nach § 110 ZPO

    Unter diesem Gesichtspunkt bedurfte es des weitergehenden Hinweises der Klägerin nicht mehr, wonach der in Ablichtung vorgelegte Grundschuldbrief sich im Original bei den Zwangsversteigerungsakten des Landgerichts Frankfurt am Main mit dem Aktenzeichen ... und ... befindet und Grundlage der auf der Gläubigerstellung der Klägerin beruhende Entscheidungen des IX. Zivilsenats und V. Zivilsenats des BGH in ihren Beschlüssen vom 23. Juni 2016 (Aktenzeichen: IX ZB 18/15) und vom 27. Oktober 2016 (Aktenzeichen: V ZB 47/15 und V ZB 48/15) war.
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Rechtsprechung
   BGH, 10.09.2016 - IX ZB 18/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,30354
BGH, 10.09.2016 - IX ZB 18/15 (https://dejure.org/2016,30354)
BGH, Entscheidung vom 10.09.2016 - IX ZB 18/15 (https://dejure.org/2016,30354)
BGH, Entscheidung vom 10. September 2016 - IX ZB 18/15 (https://dejure.org/2016,30354)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Gehörsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde zur Herbeiführung der Begründungsergänzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Statthaftigkeit der Gehörsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde zur Herbeiführung der Begründungsergänzung

  • rechtsportal.de

    Statthaftigkeit der Gehörsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde zur Herbeiführung der Begründungsergänzung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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