Rechtsprechung
   BGH, 29.03.2007 - IX ZB 204/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1074
BGH, 29.03.2007 - IX ZB 204/05 (https://dejure.org/2007,1074)
BGH, Entscheidung vom 29.03.2007 - IX ZB 204/05 (https://dejure.org/2007,1074)
BGH, Entscheidung vom 29. März 2007 - IX ZB 204/05 (https://dejure.org/2007,1074)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,1074) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der wirtschaftlichen Benachteiligung eines Gläubigers durch einen Insolvenzplan auf Grundlage dessen glaubhaft gemachten Vorbringens; Benachteiligung durch den Entzug einer Aufrechnungsbefugnis; Erstreckung einer Abtretung auf nach der Eröffnung des ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Versagung der Bestätigung eines Insolvenzplans

  • zvi-online.de

    InsO § 251
    Zur Glaubhaftmachung einer Schlechterstellung beim Widerspruch eines Gläubigers gegen den Insolvenzplan

  • Judicialis

    InsO § 251

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 251
    Wirtschaftliche Benachteiligung des Gläubigers durch den Insolvenzplan; Anforderungen an die Glaubhaftmachung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Benachteiligung eines Gläubigers durch Insolvenzplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Gläubiger will Insolvenzplan kippen: Abstrakte Möglichkeit seiner Benachteiligung durch den Plan reicht hierfür nicht aus

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 923
  • MDR 2007, 1040
  • NZI 2007, 409
  • NZI 2008, 31
  • WM 2005, 902
  • WM 2007, 902
  • Rpfleger 2007, 423
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 115/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Steuererstattungsansprüche des Schuldners in

    Auszug aus BGH, 29.03.2007 - IX ZB 204/05
    Wie der Senat nach Erlass des angefochtenen Beschlusses entschieden hat, erfasst die Abtretung gemäß § 287 Abs. 2 InsO nicht den Anspruch auf Erstattung von Lohn- und Einkommensteuerzahlungen (BGHZ 163, 391, 393; BGH, Beschl. v. 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04, WM 2006, 539 f).

    Insbesondere gilt die Vorschrift des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht (BGHZ 163, 391, 398).

  • OLG Dresden, 21.06.2000 - 7 W 951/00

    Sofortige weitere Beschwerde im Insolvenzverfahren - Abweichung von tragender

    Auszug aus BGH, 29.03.2007 - IX ZB 204/05
    Die Prüfung des Insolvenzgerichts ist auf die vom Gläubiger vorgebrachten (und glaubhaft gemachten) Tatsachen und Schlussfolgerungen beschränkt (vgl. OLG Dresden, NZI 2000, 436, 437; BayObLG NZI 2001, 145, 147; OLG Köln NZI 2001, 594, 595; Uhlenbruck/Lüer, InsO 12. Aufl. § 251 Rn. 17; Nerlich/Römermann/Braun, InsO § 251 Rn. 8; Jungmann, KTS 2006, 135, 147).
  • BayObLG, 11.12.2000 - 4Z BR 21/00

    Zustimmung eines Gläubigers zum Schuldenbereinigungsplan und dessen Ersetzung

    Auszug aus BGH, 29.03.2007 - IX ZB 204/05
    Die Prüfung des Insolvenzgerichts ist auf die vom Gläubiger vorgebrachten (und glaubhaft gemachten) Tatsachen und Schlussfolgerungen beschränkt (vgl. OLG Dresden, NZI 2000, 436, 437; BayObLG NZI 2001, 145, 147; OLG Köln NZI 2001, 594, 595; Uhlenbruck/Lüer, InsO 12. Aufl. § 251 Rn. 17; Nerlich/Römermann/Braun, InsO § 251 Rn. 8; Jungmann, KTS 2006, 135, 147).
  • OLG Köln, 29.08.2001 - 2 W 105/01

    Insolvenzrecht: Antrag auf Ersetzung der Zustimmung eines widersprechenden

    Auszug aus BGH, 29.03.2007 - IX ZB 204/05
    Die Prüfung des Insolvenzgerichts ist auf die vom Gläubiger vorgebrachten (und glaubhaft gemachten) Tatsachen und Schlussfolgerungen beschränkt (vgl. OLG Dresden, NZI 2000, 436, 437; BayObLG NZI 2001, 145, 147; OLG Köln NZI 2001, 594, 595; Uhlenbruck/Lüer, InsO 12. Aufl. § 251 Rn. 17; Nerlich/Römermann/Braun, InsO § 251 Rn. 8; Jungmann, KTS 2006, 135, 147).
  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04

    Erstattung von Einkommensteuervorauszahlungen in der Insolvenz des

    Auszug aus BGH, 29.03.2007 - IX ZB 204/05
    Wie der Senat nach Erlass des angefochtenen Beschlusses entschieden hat, erfasst die Abtretung gemäß § 287 Abs. 2 InsO nicht den Anspruch auf Erstattung von Lohn- und Einkommensteuerzahlungen (BGHZ 163, 391, 393; BGH, Beschl. v. 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04, WM 2006, 539 f).
  • BGH, 19.05.2011 - IX ZR 222/08

    Insolvenzverfahren: Aufrechnungsbefugnis trotz Erlasses der aufgerechneten

    Mit einer solchen nicht durchsetzbaren Forderung kann grundsätzlich nicht aufgerechnet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - IX ZB 204/05, ZIP 2007, 923 Rn. 8).
  • BGH, 17.07.2014 - IX ZB 13/14

    Erfolgreiche Rechtsbeschwerde der Medienholding AG Winterthur im

    Die Zulässigkeit des Antrags hängt gemäß § 251 Abs. 2 InsO davon ab, dass der Antragsteller die voraussichtliche Benachteiligung im Sinne überwiegender Wahrscheinlichkeit glaubhaft (§ 4 InsO, § 294 ZPO) macht (BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - IX ZB 204/05, WM 2007, 902 Rn. 10).
  • FG Schleswig-Holstein, 23.10.2013 - 4 K 186/11

    Wirkung einer Restschuldbefreiung auf die Aufrechnung eines Insolvenzgläubigers

    Unvollkommene, rechtlich nicht durchsetzbare Forderungen können nicht aufgerechnet werden (vgl. BGH 29.3.2007, Az. IX ZB 204/05, ZIP 2007, 923).
  • BFH, 13.12.2016 - X R 4/15

    Restschuldbefreiung und Betriebsaufgabe

    Denn mit einer nicht durchsetzbaren Forderung kann grundsätzlich nicht aufgerechnet werden (vgl. BGH-Beschluss vom 29. März 2007 IX ZB 204/05, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis 2007, 923 Rz 8).
  • BGH, 24.03.2011 - IX ZB 80/11

    Regelinsolvenzverfahren: Anwendbarkeit bei Ausübung einer selbstständigen

    Die Prüfung des Insolvenzgerichts ist auf die vom Gläubiger vorgebrachten und glaubhaft gemachten Tatsachen und Schlussfolgerungen beschränkt (BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - IX ZB 204/05, ZInsO 2007, 491 Rn. 10; vom 19. Mai 2009 - IX ZB 236/07, ZInsO 2009, 1252, Rn. 12 f).
  • BGH, 19.05.2009 - IX ZB 236/07

    Verpflichtung des einen Insolvenzplan vorlegenden Schuldners bzw.

    Die Mehrheitsentscheidung ist keine ausreichende Legitimation dafür, dass einem einzelnen Beteiligten gegen seinen Willen Vermögenswerte entzogen werden (BT-Drucks. 12/2443, S. 211, zu § 298 RegE; BGH, Beschl. v. 29. März 2007 - IX ZB 204/05, ZIP 2007, 923 Rn. 7).

    Die Prüfung des Insolvenzgerichts ist auf die vom Gläubiger vorgebrachten und glaubhaft gemachten Tatsachen und Schlussfolgerungen beschränkt (BGH, Beschl. v. 29. März 2007 aaO S. 924 Rn. 10).

    Würde das Insolvenzverfahren fortgeführt und dem Schuldner Restschuldbefreiung angekündigt, könnte der Rechtsbeschwerdeführer in der Wohlverhaltensperiode gegen Steuererstattungsansprüche des Schuldners aufrechnen (BGHZ 163, 391, 393 ; BGH, Beschl. v. 29. März 2007 aaO S. 924 Rn. 8 m.w.N.).

  • BGH, 05.02.2009 - IX ZB 230/07

    Beschwerderecht eines Insolvenzverwalters gegen die Versagung der Bestätigung

    Eine materielle Beschwer der weiteren Beteiligten zu 18 ist glaubhaft gemacht (vgl. BGH, Beschl. v. 29. März 2007 - IX ZB 204/05, ZInsO 2007, 491, 492 Rn. 10).

    Zwar trifft es zu, dass ein Gläubiger, der im Abstimmungstermin beantragt, dem Insolvenzplan die Bestätigung zu versagen, die Beeinträchtigung seines wirtschaftlichen Interesses durch den Plan glaubhaft machen muss (BGH, Beschl. v. 29. März 2007 aaO).

  • BGH, 10.10.2013 - IX ZB 97/12

    Schuldenbereinigungsplanverfahren: Zulässigkeit der Vorlage eines Nullplans;

    Die abstrakte Möglichkeit, durch eine künftige Entwicklung - so etwa das Entstehen von Steuererstattungsansprüchen in unbekannter Höhe während der Wohlverhaltensphase - Vorteile zu erlangen, die durch einen Schuldenbereinigungsplan ausgeschlossen werden, reicht für die Glaubhaftmachung einer Schlechterstellung durch den Schuldenbereinigungsplan nicht aus (vgl. zum Insolvenzplan BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - IX ZB 204/05, ZInsO 2007, 491 Rn. 11).
  • LG Berlin, 07.02.2008 - 86 T 919/07

    Klage gegen einen durch den Insolvenzverwalter erstellten Insolvenzplan aufgrund

    Es besteht zudem kein Bedürfnis, eine Vorschrift wie § 302 InsO als Grenze der autonomen Gestaltung für den Insolvenzplan Anwendung finden zu lassen, da der Gesetzgeber Einzelnen zum Schutz vor unbilligen Ergebnissen durch Mehrheitsentscheidungen die Möglichkeit eingeräumt hat, das Zustandekommen des Insolvenzplans unter den Voraussetzungen des § 251 InsO zu verhindern (vgl. dazu auch BGH MDR 2007, 1040 = ZInsO 2007, 491 ).

    Die Glaubhaftmachung erfordert die Darlegung der überwiegenden Wahrscheinlichkeit der Schlechterstellung im konkreten Fall (BGH MDR 2007, 1040 [BGH 29.03.2007 - IX ZB 204/05] ; ders. ZInsO 2007, 442 ).

    Die Prüfung des Insolvenzgerichts ist auf die vom Gläubiger vorgebrachten und glaubhaft gemachten Tatsachen und Schlussfolgerungen beschränkt (BGH MDR 2007, 1040 [BGH 29.03.2007 - IX ZB 204/05] ).

    Unter Berücksichtigung des Beschleunigungsgrundsatzes und der deutlichen Formulierung des Gesetzestextes ist der Antrag bei fehlender Glaubhaftmachung zurückzuweisen (BGH MDR 2007, 1040 [BGH 29.03.2007 - IX ZB 204/05] ; ders. ZInsO 2007, 442 ).

  • BGH, 19.07.2012 - IX ZB 250/11

    Insolvenzrecht: Glaubhaftmachung der Schlechterstellung bei Beantragung der

    Die Mehrheitsentscheidung ist keine ausreichende Legitimation dafür, dass einem einzelnen Beteiligten gegen seinen Willen Vermögenswerte entzogen werden (BT-Drucks. 12/2443, S. 211 zu § 298 RegE; BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - IX ZB 204/05, NZI 2007, 409 Rn. 7; vom 19. Mai 2009 - IX ZB 236/07, NZI 2009, 515 Rn. 12; vom 24. März 2011 - IX ZB 80/11, NZI 2011, 410 Rn. 9).

    Ob der Gläubiger durch den Plan wirtschaftlich benachteiligt wird, ist ausschließlich auf der Grundlage seines glaubhaft gemachten (§ 4 InsO, § 294 ZPO) Vorbringens zu beurteilen (BGH, Beschluss vom 29. März 2007, aaO Rn. 10).

  • FG Köln, 26.05.2020 - 8 K 1909/17

    Aufrechnung aus Steueransprüchen bei nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • OLG Celle, 23.12.2008 - 14 U 108/08

    Zulässigkeit der Aufrechnung durch einen Insolvenzgläubiger bei Forderungserlass

  • OLG Köln, 26.07.2007 - 2 W 58/07

    Ablehnung des medizinischen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • AG Köln, 06.12.2023 - 75 IN 486/17
  • LG Potsdam, 23.10.2007 - 5 T 567/07

    Glaubhaftmachung einer Schlechterstellung durch einen Insolvenzplan als

  • OLG Köln, 15.02.2017 - 18 U 107/16
  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2015 - L 3 U 561/13

    Zulässigkeit der Verrechnung einer dem Arbeitgeber gewährten Verletztenrente mit

  • AG Potsdam, 30.12.2009 - 35 IN 703/09

    Antrag auf Versagung der gerichtlichen Bestätigung eines Insolvenzplans durch

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht