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   BGH, 13.06.2006 - IX ZB 214/05   

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BGH, 13.06.2006 - IX ZB 214/05 (https://dejure.org/2006,926)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2006 - IX ZB 214/05 (https://dejure.org/2006,926)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05 (https://dejure.org/2006,926)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Gerichts zur Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Gläubigerantrags im weiteren Verlauf der Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Beschränkung der Prüfung der Zulässigkeit des Insolvenzantrags des Finanzamts auf den Gesichtspunkt des rechtlichen ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Gläubigerantrags auf Insolvenzeröffnung

  • zvi-online.de

    InsO § 13 Abs. 1, § 14
    Glaubhaftmachung von Steuerforderungen im Rahmen eines Insolvenzantrags des Finanzamts nur durch Vorlage von Steueranmeldungen und Steuerbescheiden

  • Judicialis

    InsO § 13 Abs. 1; ; InsO § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 13 Abs. 1 § 14
    Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen durch das Insolvenzgericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gläubigerantrag: Schuldner bestreitet und verweigert Auskünfte

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Insolvenzantrag eines Gläubigers: Pflicht des Insolvenzgerichts zur Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Antrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1641
  • ZIP 2006, 1456
  • MDR 2007, 52
  • NZI 2006, 590
  • WM 2006, 1629
  • BB 2006, 1699
  • DB 2007, 281 (Ls.)
  • AnwBl 2006, 194
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.02.2004 - IX ZB 29/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Forderung eines

    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - IX ZB 214/05
    Die Rechtsbeschwerde ist nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zulässig, weil das Landgericht von den in der Senatsentscheidung vom 5. Februar 2004 (IX ZB 29/03 - ZIP 2004, 1466) entwickelten Rechtsgrundsätzen abgewichen ist, wie die Rechtsbeschwerde zutreffend rügt.

    a) Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 5. Februar 2004 (IX ZB 29/03, ZIP 2004, 1466) zum Eröffnungsantrag eines Sozialversicherungsträgers ausgeführt, eine schlüssige Darlegung auch der Forderungen der Einzugsstelle verlange regelmäßig eine Aufschlüsselung nach Monat und Arbeitnehmer.

  • BGH, 19.12.1991 - III ZR 9/91

    Endvermögen des Ehegatten - Versicherung an Eides Statt - Auskunft über das

    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - IX ZB 214/05
    Soll der Eröffnungsgrund - wie hier - maßgeblich aus Forderungen des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und sind dessen Forderungen bestritten, müssen diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewiesen sein (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Dezember 1991 - III ZR 9/91, ZIP 1992, 947; v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, ZIP 2006, 247 m.w.N.).

    Sollten sich ernsthafte Zweifel an dem Bestand der Forderungen ergeben, was erst nach Vorlage der entsprechenden Bescheide und dem noch aufzuklärenden jeweiligen finanzgerichtlichen Verfahrensstand beurteilt werden kann, wird weiter zu beachten sein, dass das Insolvenzeröffnungsverfahren nicht dazu geeignet und bestimmt ist, den Bestand rechtlicher zweifelhafter Forderungen zu klären (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Dezember 1991 - III ZR 9/91, aaO; v. 11. November 2004 - IX ZB 258/03, NZI 1005, 108; OLG Köln ZIP 1989, 789, 790 f).

  • BGH, 11.11.2004 - IX ZB 258/03

    Zulässigkeit einer einseitigen Erledigungserklärung des Insolvenzverfahrens in

    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - IX ZB 214/05
    Sollten sich ernsthafte Zweifel an dem Bestand der Forderungen ergeben, was erst nach Vorlage der entsprechenden Bescheide und dem noch aufzuklärenden jeweiligen finanzgerichtlichen Verfahrensstand beurteilt werden kann, wird weiter zu beachten sein, dass das Insolvenzeröffnungsverfahren nicht dazu geeignet und bestimmt ist, den Bestand rechtlicher zweifelhafter Forderungen zu klären (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Dezember 1991 - III ZR 9/91, aaO; v. 11. November 2004 - IX ZB 258/03, NZI 1005, 108; OLG Köln ZIP 1989, 789, 790 f).
  • OLG Köln, 18.05.1989 - 2 W 41/89
    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - IX ZB 214/05
    Sollten sich ernsthafte Zweifel an dem Bestand der Forderungen ergeben, was erst nach Vorlage der entsprechenden Bescheide und dem noch aufzuklärenden jeweiligen finanzgerichtlichen Verfahrensstand beurteilt werden kann, wird weiter zu beachten sein, dass das Insolvenzeröffnungsverfahren nicht dazu geeignet und bestimmt ist, den Bestand rechtlicher zweifelhafter Forderungen zu klären (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Dezember 1991 - III ZR 9/91, aaO; v. 11. November 2004 - IX ZB 258/03, NZI 1005, 108; OLG Köln ZIP 1989, 789, 790 f).
  • BGH, 08.12.2005 - IX ZB 38/05

    Anforderungen an die Darlegung und Glaubhaftmachung von Steuerforderungen im

    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - IX ZB 214/05
    In einer weiteren, erst nach Erlass des angefochtenen Beschlusses ergangenen Entscheidung zur Glaubhaftmachung von Forderungen öffentlich-rechtlicher Hoheitsträger (Beschl. v. 8. Dezember 2005 - IX ZB 38/05, ZIP 2006, 141, 142) hat der Senat klargestellt, die genannte Rechtsprechung erfasse auch den Fall, dass die Finanzverwaltung wegen rückständiger Steuerforderungen Insolvenzantrag stelle.
  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 207/04

    Voraussetzungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen einer bestrittenen

    Auszug aus BGH, 13.06.2006 - IX ZB 214/05
    Soll der Eröffnungsgrund - wie hier - maßgeblich aus Forderungen des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und sind dessen Forderungen bestritten, müssen diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewiesen sein (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Dezember 1991 - III ZR 9/91, ZIP 1992, 947; v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, ZIP 2006, 247 m.w.N.).
  • BGH, 27.07.2006 - IX ZB 204/04

    Rechtsfolgen des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Eröffnung des

    Verfahrensrechtlich folgt die Abweisung des im Zeitpunkt des rechtswidrigen Eröffnungsbeschlusses nicht begründeten Eröffnungsantrags daraus, dass das kontradiktorische Antragsverfahren (vgl. zuletzt BGH, Beschl. v. 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05, WM 2006, 1629, 1630) mit dem Eröffnungsbeschluss beendet ist.
  • BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2143/21

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Eröffnung eines

    Dieser muss zulässig und begründet sein (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05 -, juris, Rn. 6 und Rn. 13).

    Ist dies der Fall, ist der Eröffnungsantrag als unzulässig abzuweisen, ohne dass es auf die weiteren Voraussetzungen der Insolvenzeröffnung, insbesondere auf die Überzeugung vom Vorliegen eines Eröffnungsgrunds ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05 -, juris, Rn. 6).

    Auch das Beschwerdegericht hat die Zulässigkeit des Insolvenzantrags zu prüfen, im Falle eines Gläubigerantrags also die Voraussetzungen gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 InsO (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05 -, juris, Rn. 6, 11 f.; Keller, in: Schmidt, InsO, 20. Aufl. 2023, § 34 Rn. 37 m.w.N.; Laroche, in: Kayser/Thole, InsO, 11. Aufl. 2023, § 34 Rn. 18, 26; Busch, in: Münchener Kommentar zur InsO, 4. Aufl. 2019, § 34 Rn. 74) und im Falle ihres Fehlens den Eröffnungsantrag als unzulässig abzuweisen (vgl. BGH, a.a.O.).

  • BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2204/21

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Eröffnung eines

    Dieser muss zulässig und begründet sein (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05 -, juris, Rn. 6, 13).

    Ist dies der Fall, ist der Eröffnungsantrag als unzulässig abzuweisen, ohne dass es auf die weiteren Voraussetzungen der Insolvenzeröffnung, insbesondere auf die Überzeugung vom Vorliegen eines Eröffnungsgrunds ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05 -, juris, Rn 6).

    Auch das Beschwerdegericht hat die Zulässigkeit des Insolvenzantrags zu prüfen, im Falle eines Gläubigerantrags also die Voraussetzungen gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 InsO (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05 -, juris, Rn. 6, 11 f.; Keller, in: Schmidt, InsO, 20. Aufl. 2023, § 34 Rn. 37 m.w.N.; Laroche, in: Kayser/Thole, InsO, 11. Aufl. 2023, § 34 Rn. 18, 26; Busch, in: Münchener Kommentar zur InsO, 4. Aufl. 2019, § 34 Rn. 74) und im Falle ihres Fehlens den Eröffnungsantrag als unzulässig abzuweisen (vgl. BGH, a.a.O.).

  • BGH, 22.03.2007 - IX ZB 164/06

    Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach Stellung eines Insolvenzantrags; Verfahren

    Zudem entbindet der Übergang des Insolvenzgerichts zur Hauptprüfung nicht von der Verpflichtung, Bedenken gegen die Zulässigkeit - nicht zuletzt aufgrund neuen Vortrags des Schuldners - im weiteren Verfahren zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschl. v. 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05, ZIP 2006, 1456).

    Sie stützt sich hierbei auf die Rechtsprechung des Senats, wonach im Falle eines Eröffnungsantrages der Finanzverwaltung als Mindestanforderung an die Glaubhaftmachung der Forderung die Vorlage der Steuerbescheide und gegebenenfalls etwaiger Steueranmeldungen des Schuldners zu verlangen sei (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Dezember 2005 - IX ZB 38/05, ZIP 2006, 141, 142; v. 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05, ZIP 2006, 1456, 1457).

  • BGH, 11.06.2015 - IX ZB 76/13

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast bei

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats ist regelmäßig beim Eröffnungsantrag eines Sozialversicherungsträgers für die schlüssige Darlegung der Forderungen der Einzugsstelle eine Aufschlüsselung nicht nur nach Monat, sondern auch nach Arbeitnehmern erforderlich (BGH, Beschluss vom 5. Februar 2004 - IX ZB 29/03, WM 2004, 1686, 1687; vom 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05, WM 2006, 1629 Rn. 8; ferner LG Hamburg, ZInsO 2010, 1842, 1843; Vallender/Undritz/Laroche, Praxis des Insolvenzrechts, S. 57; Mitter in Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsO, 2012, § 14 Rn. 31).
  • BGH, 18.01.2007 - IX ZB 170/06

    Beschwerdebefugnis des Insolvenzschuldners gegen die Eröffnung des

    Für die Anwendung der allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundsätze spricht entscheidend die Ausgestaltung des Eröffnungsverfahrens als Parteienstreit (§ 13 Abs. 1 InsO; vgl. BGH, Beschl. v. 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05, ZIP 2006, 1456; v. 27. Juli 2006 - IX ZB 204/04, ZIP 2006, 1957, 1960 f, z.V.b. in BGHZ).
  • LG Stuttgart, 24.09.2007 - 19 T 6/06

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Anordnung von insolvenzrechtlichen

    Die zunächst durch den Gläubiger erfolgte Vorlage einer Rückständezusammenstellung war insofern nicht ausreichend, nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist als Mindestanforderung an die Glaubhaftmachung einer Steuerforderung die Vorlage der Steuerbescheide und gegebenenfalls etwaiger Steueranmeldungen der Schuldnerin erforderlich (BGH NJW-RR 2006, 1641, 1642 [BGH 13.06.2006 - IX ZB 214/05] ).

    Der BGH hat in einem Fall, in dem ein Schuldner ebenfalls die inhaltliche Richtigkeit der einem Insolvenzantrag des Finanzamts zugrunde liegenden Steuerbescheide bestritten hatte, darauf hingewiesen, dass nach Vorlage der Steuerbescheide zu prüfen sei, ob sich ernsthafte Zweifel an dem Bestand der Forderungen ergeben (NJW-RR 2006, 1641, 1643 [BGH 13.06.2006 - IX ZB 214/05] ).

    In diesem Fall sei jedoch zu beachten, dass das Insolvenzeröffnungsverfahren nicht dazu geeignet und bestimmt ist, den Bestand rechtlich zweifelhafter Forderungen zu klären (BGH NJW-RR 2006, 1641, 1643 [BGH 13.06.2006 - IX ZB 214/05] ).

    Nach der genannten Rechtsprechung des BGH (BGH NJW-RR 2006, 1641, 1643 [BGH 13.06.2006 - IX ZB 214/05] ) ist ein solcher Ausschluss ernstlicher Zweifel ausreichend.

  • OLG Frankfurt, 01.10.2013 - 5 U 145/13

    Fehlendes Rechtschutzbedürfnis für einstweilige Verfügung auf Unterlassung

    Das Prozessgericht hat den rechtskräftigen Beschluss über die Insolvenzeröffnung vorbehaltlich hier nicht ersichtlicher und nicht dargelegter Nichtigkeitsgründe als gültig hinzunehmen (BGH, aaO. Rz. 13), wobei sich die Prüfung des Insolvenzgerichts und des an seine Stelle tretenden Gerichts der sofortigen Beschwerde auch im weiteren Verlauf des Verfahrens im Bedarfsfall auf die Frage zu erstrecken, ob Zulässigkeits-voraussetzungen fehlen (vgl. BGH, Beschluss vom 13.06.2006 - IX ZB 214/05, NJW-RR 2006, 1641, Juris-Rz. 6).
  • BGH, 12.10.2006 - IX ZB 107/05

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    a) Der weitere Beteiligte (fortan: Finanzamt) hat seinem Insolvenzantrag zwar nur eine Aufstellung der rückständigen Steuerforderungen beigefügt, nicht, wie die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs es verlangt, seine Angaben durch Vorlage der Steuerbescheide glaubhaft gemacht (vgl. zuletzt BGH, Beschl. v. 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05, WM 2006, 1629, 1630).
  • AG Köln, 30.01.2019 - 74 IN 238/18

    Erledigungserklärung, Kostenentscheidung, Sozialversicherungsträger,

    Vielmehr ist das Insolvenzgericht, welches den Insolvenzantrag eines Gläubigers als zulässig bewertet und dies aktenkundig gemacht hat, dadurch im weiteren Verlauf des Eröffnungsverfahrens nicht von der Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen entbunden; die Prüfung des Insolvenzgerichts hat sich deshalb auch im weiteren Verfahren auf die Frage zu erstrecken, ob Zulässigkeitsvoraussetzungen fehlen (BGH v. 13.06.2006, IX ZB 214/05).
  • BGH, 21.07.2011 - IX ZB 256/10

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Anforderungen an die Tatsachenfeststellungen des

  • BGH, 12.07.2012 - IX ZB 264/11

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Glaubhaftmachung der Forderungen und der

  • BGH, 09.07.2009 - IX ZB 86/09

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung von Steuerforderungen

  • BGH, 15.12.2011 - IX ZB 180/11

    Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Anforderungen an den

  • AG Wuppertal, 05.04.2012 - 145 IN 163/11

    Sonstiges

  • BGH, 11.02.2011 - IX ZB 48/11

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gem. § 577 Abs. 1 S.

  • BGH, 16.12.2010 - IX ZB 87/10

    Glaubhaftmachung einer Forderung als Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Antrag

  • VG Ansbach, 22.10.2015 - AN 11 E 15.01794

    Unbegründeter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel,

  • AG Wuppertal, 16.04.2012 - 145 IN 1070/11

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners wegen

  • AG Leipzig, 04.05.2007 - 404 IN 4327/06
  • AG Wuppertal, 03.05.2012 - 145 IN 84/12

    Zulässigkeit eines Insolvenzeröffnungsantrags im Falle der Zahlung der Forderung

  • LG Essen, 21.06.2007 - 7 T 11/06
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