Rechtsprechung
   BGH, 19.09.2019 - IX ZB 23/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,35404
BGH, 19.09.2019 - IX ZB 23/19 (https://dejure.org/2019,35404)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2019 - IX ZB 23/19 (https://dejure.org/2019,35404)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2019 - IX ZB 23/19 (https://dejure.org/2019,35404)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,35404) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § ... 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO, Art. 103h Satz 1 EGInsO, § 4 InsO, § 222 Abs. 1 ZPO, § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 BGB, § 300 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 300 Abs. 2 Satz 3 InsO, § 222 ZPO, § 300 Abs. 1 Satz 5 InsO, § 178 Abs. 1 InsO, § 189 Abs. 1 InsO, § 300 Abs. 1 Satz 2, § 53 InsO, § 196 InsO, § 300 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 InsO, §§ 217 ff InsO, § 1 Abs. 2 Nr. 5 Fall 2 InsVV, § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Fall 2 InsO, §§ 299, 300a InsO, § 300a InsO, Art. 107 Abs. 1 Satz 1 EGInsO, § 233 ZPO, § 300 InsO, § 20 Abs. 2 InsO, § 4a Abs. 2 Satz 1 InsO, § 139 ZPO, § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO, § 300 Abs. 2 Satz 2 InsO, § 139 Abs. 2 ZPO, § 4a Abs. 2 InsO, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsVV, § 3 Abs. 2 lit. e InsVV, § 5 Abs. 2 InsO, § 242 BGB, § 300 Abs. 1 Nr. 2 InsO

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Stellung eines Antrags auf vorzeitige Restschuldbefreiung außerhalb der Dreijahresfrist; Ausreichen der Bezugnahme auf Berichte des Insolvenzverwalters zur Glaubhaftmachung der Verkürzungstatbestände

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Hinweispflicht weder des Insolvenzgerichts noch des Insolvenzverwalters auf Möglichkeit vorzeitiger Restschuldbefreiung

  • rewis.io

    Vorzeitige Restschuldbefreiung bei rechtzeitiger Zahlung der Mindestbefriedigungsquote

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit der Stellung eines Antrags auf vorzeitige Restschuldbefreiung außerhalb der Dreijahresfrist; Ausreichen der Bezugnahme auf Berichte des Insolvenzverwalters zur Glaubhaftmachung der Verkürzungstatbestände

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 60
  • MDR 2019, 1534
  • NZI 2019, 934
  • WM 2019, 2070
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.03.2011 - IX ZB 67/10

    Insolvenzverwaltervergütung: Anfechtbarkeit einer Vorschussanordnung und

    Auszug aus BGH, 19.09.2019 - IX ZB 23/19
    Regelmäßig wird es weder den genauen Massebestand zum Stichtag noch die zum Stichtag anfallenden Verfahrenskosten kennen, insbesondere nicht die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters, welche erst mit ihrer (rechtskräftigen) Festsetzung endgültig feststeht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2011 - IX ZB 67/10, ZInsO 2011, 777 Rn. 7).
  • BGH, 06.04.2017 - IX ZB 48/16

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Vergütungsabschlag in

    Auszug aus BGH, 19.09.2019 - IX ZB 23/19
    Die bei Kleinverfahren nach Maßgabe von § 5 Abs. 2 InsO bestehenden Verfahrenserleichterungen und die daraus folgenden geringeren Anforderungen für den Verwalter sollen nach der Vorstellung des Gesetzgebers durch einen Abschlag bei der Vergütung berücksichtigt werden können (BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - IX ZB 48/16, NZI 2017, 459 Rn. 10; vgl. FK-InsO/Ahrens, 9. Aufl., § 300 Rn. 28).
  • BGH, 10.10.2013 - IX ZB 229/11

    Restschuldbefreiungsverfahren: Wiedereinsetzung des Gläubigers in die Frist zur

    Auszug aus BGH, 19.09.2019 - IX ZB 23/19
    (1) Dabei kann die Frage offengelassen werden, ob § 233 ZPO analog auf die Versäumung der in § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO geregelten Aufbringungsfrist anzuwenden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 229/11, NZI 2014, 77 Rn. 15; vgl. zur Möglichkeit der Wiedereinsetzung im Rahmen des § 300 Abs. 1 Nr. 2 InsO: Schmidt, Privatinsolvenz, 4. Aufl., § 5 Rn. 70) und ob ein Auskunftsanspruch des Schuldners überhaupt besteht und gegen wen sich ein solcher Auskunftsanspruch richtet und welchen Inhalt er genau hat.
  • BGH, 17.02.2005 - IX ZB 176/03

    Zulässigkeit eines Eigenantrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach

    Auszug aus BGH, 19.09.2019 - IX ZB 23/19
    (aa) § 20 Abs. 2 InsO begründet eine Hinweispflicht des Insolvenzgerichts allgemein auf die Möglichkeit der Restschuldbefreiung und deren Voraussetzungen (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2005 - IX ZB 176/03, BGHZ 162, 181), nicht aber auf die Verkürzungstatbestände nach § 300 Abs. 2 Satz 2 InsO.
  • BGH, 22.09.2016 - IX ZB 29/16

    Restschuldbefreiungsverfahren: Voraussetzungen der vorzeitigen

    Auszug aus BGH, 19.09.2019 - IX ZB 23/19
    Eine Verfahrenskostenstundung ersetzt die Begleichung der Verfahrenskosten nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2016 - IX ZB 29/16, NZI 2016, 1006 Rn. 11; Wenzel in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2017, § 300 Rn. 25).
  • BGH, 29.09.2011 - IX ZB 219/10

    Vorzeitige Beendigung der Wohlverhaltensphase: Abschluss eines Vergleichs mit den

    Auszug aus BGH, 19.09.2019 - IX ZB 23/19
    In einem solchen Fall ist auf Antrag des Schuldners auch nach Ablauf der drei Jahre die Wohlverhaltensphase vorzeitig zu beenden und die Restschuldbefreiung auszusprechen, sofern er belegt, dass die Verfahrenskosten und die sonstigen Masseverbindlichkeiten getilgt sind (vgl. § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Fall 2 InsO; BGH, Beschluss vom 29. September 2011 - IX ZB 219/10, NZI 2011, 947 Rn. 7 f; BeckOK-InsO/Riedel, 2019, § 300 Rn. 5.1.).
  • BGH, 28.05.2020 - IX ZB 50/18

    Erreichen der vorgesehenen Mindestbefriedigungsquote innerhalb von drei Jahren

    a) Mit Beschluss vom 19. September 2019 (IX ZB 23/19, WM 2019, 2070 Rn. 14 ff) hat der Bundesgerichtshof entschieden, die Entscheidung über die vorzeitige Restschuldbefreiung nach § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO setze voraus, dass die vorgesehene Mindestbefriedigungsquote innerhalb von drei Jahren nach Insolvenzeröffnung erreicht werde.

    Dieses sowohl aufgrund des Wortlauts (BGH, Beschluss vom 19. September 2019, aaO Rn. 16 f) als auch nach Sinn und Zweck der Regelung (BGH, Beschluss vom 19. September 2019, aaO Rn. 18 ff) gebotene Verständnis führt dazu, dass die vorzeitige Restschuldbefreiung nicht mehr erteilt werden kann, wenn die vorgesehene Mindestbefriedigungsquote erst nach Ablauf von drei Jahren erreicht wird.

    b) Der Bundesgerichtshof hat bisher offengelassen, ob die Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entsprechend auf die Ausschlussfrist des § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO anzuwenden sind (BGH, Beschluss vom 19. September 2019, aaO Rn. 39).

  • LG Darmstadt, 17.06.2021 - 5 T 146/21

    Für § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO gilt keine Frist zur Berichtigung der

    a) Den vorstehenden Rechtsausführungen stehen insbesondere nicht die Erwägungen in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 19.09.2019 (Az. IX ZB 23/19, juris) sowie vom 28.05.2020 (Az. IX ZB 50/18, juris) entgegen.

    Der BGH hat dies im vorgenannten Beschluss vom 19.09.2019 (BGH, Beschl. v. 19.09.2019, Az. IX ZB 23/19, juris Rn. 7) schon für Nr. 2 - trotz der dort für die Zahlung geltenden Frist - bejaht, so dass für die Nr. 3 nichts Gegenteiliges anzunehmen ist.

  • AG Dortmund, 20.10.2021 - 260 IK 90/16

    Vorzeitige Erteilung der RSB nur bei Berichtigung der Verfahrenskosten innerhalb

    Nach der Entscheidung des BGH vom 19.09.2019 (AZ: IX ZB 23/19) ist die vorliegend erst nach Ablauf der Dauer von 5 Jahren seit der Insolvenzeröffnung (= 04.08.2021) erfolgte Antragstellung zur vorzeitigen Erteilung der Restschuldbefreiung unschädlich, so dass der Schuldnerantrag vom 01.09.2021 grundsätzlich zulässig ist.
  • AG Aschaffenburg, 11.12.2023 - 654 IK 193/23

    Versagung der Restschuldbefreiung, Vorzeitige Restschuldbefreiung, Entscheidung

    Zu der vom 01.07.2014 bis zum 30.09.2020 geltenden Fassung von § 300 InsO hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine vorzeitige Entscheidung über die Restschuldbefreiung nach drei Jahren möglich ist, wenn das Insolvenzverfahren noch nicht beendet ist (BGH, Beschluss vom 19. September 2019 - IX ZB 23/19 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht