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   BGH, 03.07.2014 - IX ZB 4/14   

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https://dejure.org/2014,17868
BGH, 03.07.2014 - IX ZB 4/14 (https://dejure.org/2014,17868)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2014 - IX ZB 4/14 (https://dejure.org/2014,17868)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2014 - IX ZB 4/14 (https://dejure.org/2014,17868)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kürzung der festgesetzten Vergütung eines Beteiligten im Insovenzverfahren i.R.d. Wirksamkeit der Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kürzung der festgesetzten Vergütung eines Beteiligten im Insovenzverfahren i.R.d. Wirksamkeit der Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

    Auszug aus BGH, 03.07.2014 - IX ZB 4/14
    Bejaht er mit der Zulassungsentscheidung zugleich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BGH, Beschluss vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02, BGHZ 154, 200, 201 ff; vom 28. Juni 2012 - IX ZB 298/11, ZInsO 2012, 1439 Rn. 3 mwN).

    Diese Frage kann jedoch auf sich beruhen, weil der Begriff der grundsätzlichen Bedeutung in § 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO neben der grundsätzlichen Bedeutung im engeren Sinn die in § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO genannten Fälle der Rechtsfortbildung und Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung umfasst (BGH, Beschluss vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02, BGHZ 154, 200, 202).

  • BGH, 28.06.2012 - IX ZB 298/11

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Grundsatzbedeutung durch den originären

    Auszug aus BGH, 03.07.2014 - IX ZB 4/14
    Bejaht er mit der Zulassungsentscheidung zugleich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BGH, Beschluss vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02, BGHZ 154, 200, 201 ff; vom 28. Juni 2012 - IX ZB 298/11, ZInsO 2012, 1439 Rn. 3 mwN).
  • OLG Frankfurt, 30.09.2014 - 14 U 201/13

    Verstoß gegen Artikel 27, 28 EG-Öko-Verordnung durch Verwendung der Bezeichnung

    Entscheidet der Einzelrichter in einer Sache, der er rechtsgrundsätzliche Bedeutung beimisst, und lässt die Berufung zu, so ist die Zulassung wirksam (für den entsprechenden Fall der Zulassung der Rechtsbeschwerde: BGH, Beschluss vom 13. März 2003, Az. IX ZB 134/02, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 03. Juli 2014, Az. IX ZB 4/14, zitiert nach juris).

    Bejaht er - ohne die Rechtssache der Zivilkammer vorzulegen - mit der Zulassungsentscheidung zugleich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BGH, Beschluss vom 13. März 2003, Az. IX ZB 134/02, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 03. Juli 2014, Az. IX ZB 4/14, zitiert nach juris; Greger in Zöller, ZPO, 30.A., § 348, Rn.24).

  • BGH, 14.12.2017 - IX ZB 12/17

    Objektiv willkürliche Entscheidung des Einzelrichters; Aufhebung der

    Bejaht er mit der Zulassungsentscheidung zugleich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BGH, Beschluss vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02, BGHZ 154, 200, 201 ff; vom 28. Juni 2012 - IX ZB 298/11, ZInsO 2012, 1439 Rn. 3; vom 20. Juni 2013 - IX ZB 10/13, ZInsO 2013, 1409 Rn. 3; vom 3. Juli 2014 - IX ZB 4/14, nv Rn. 3).
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