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   BGH, 14.07.1987 - IX ZB 48/87   

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https://dejure.org/1987,6177
BGH, 14.07.1987 - IX ZB 48/87 (https://dejure.org/1987,6177)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1987 - IX ZB 48/87 (https://dejure.org/1987,6177)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1987 - IX ZB 48/87 (https://dejure.org/1987,6177)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verschulden bei Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Mahnbescheid - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einem im summarischen Verfahren ergangenen Strafbefehl oder Bußgeldbescheid

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 158
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67

    Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - IX ZB 48/87
    Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß in Fällen des "ersten Zugangs" zum Gericht bei Strafbefehl- und Bußgeldverfahren ein Betroffener bei vorübergehender Abwesenheit von seiner Wohnung keine besonderen Vorkehrungen für mögliche Zustellungen zu treffen braucht (BVerfGE 25, 158, 165 f; 34, 154, 156; 41, 332, 335 jeweils m.w.N.).

    Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist jedoch zu versagen, wenn dem Betroffenen anderweit ein Verschulden zur Last fällt, wenn er beispielsweise die Abholung der bei einer Ersatzzustellung bei der Post niedergelegten Sendung vernachlässigte (BVerfGE 25, 158, 166; 35, 296, 299).

  • BVerfG, 16.11.1972 - 2 BvR 21/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - IX ZB 48/87
    Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß in Fällen des "ersten Zugangs" zum Gericht bei Strafbefehl- und Bußgeldverfahren ein Betroffener bei vorübergehender Abwesenheit von seiner Wohnung keine besonderen Vorkehrungen für mögliche Zustellungen zu treffen braucht (BVerfGE 25, 158, 165 f; 34, 154, 156; 41, 332, 335 jeweils m.w.N.).

    Das gilt auch dann, wenn der Betroffene zuvor polizeilich vernommen worden war oder wußte, daß gegen ihn ein Ermittlungsverfahren anhängig war (BVerfGE 34, 154, 156).

  • BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 118/76

    Terminladung - Urlaubsantritt - Wiedereinsetzung - Einspruchsfrist

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - IX ZB 48/87
    Inwieweit die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in den summarischen Strafverfahren auch im Zivilprozeß gilt, kann dahinstehen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 19. September 1977 - VIII ZR 118/76, VersR 1977, 1098).
  • BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvR 675/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - IX ZB 48/87
    Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist jedoch zu versagen, wenn dem Betroffenen anderweit ein Verschulden zur Last fällt, wenn er beispielsweise die Abholung der bei einer Ersatzzustellung bei der Post niedergelegten Sendung vernachlässigte (BVerfGE 25, 158, 166; 35, 296, 299).
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 14.07.1987 - IX ZB 48/87
    Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß in Fällen des "ersten Zugangs" zum Gericht bei Strafbefehl- und Bußgeldverfahren ein Betroffener bei vorübergehender Abwesenheit von seiner Wohnung keine besonderen Vorkehrungen für mögliche Zustellungen zu treffen braucht (BVerfGE 25, 158, 165 f; 34, 154, 156; 41, 332, 335 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.11.2018 - IX ZA 14/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen

    Die vom Berufungsgericht herangezogene Entscheidung (BGH, Beschluss vom 14. Juli 1987 - IX ZB 48/87, VersR 1988, 158, 159) ist mit dem Streitfall in einem entscheidenden Punkt nicht vergleichbar, weil dort die Zustellung des Vollstreckungsbescheids bereits neun Tage nach Ablauf der Widerspruchsfrist erfolgte (ebenso BGH, Beschluss vom 19. Oktober 1983 - VIII ZB 30/83, VersR 1984, 81 für eine Zustellung des Vollstreckungsbescheids sechs Tage nach Ablauf der Widerspruchsfrist).

    Ist die Partei bereits an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt oder hat sie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein solches gegen sie beginnen und während ihrer Abwesenheit Fristen in Lauf gesetzt oder Termine bestimmt werden, so obliegt es ihr, ihren Posteingang zu kontrollieren und für eine rechtzeitige Erledigung fristwahrender Handlungen zu sorgen (BVerfG, NJW 2007, 3486, 3487 f; Beschluss vom 19. Oktober 1983 - VIII ZB 30/83, VersR 1984, 81, 82 unter 2 a; vom 8. Juni 1988 - IVb ZB 68/88, NJW 1988, 2672, 2673 mwN; vom 21. September 1988 - VIII ZB 26/88, juris Rn. 5; vom 27. November 1991 - IV ZR 237/91, VersR 1992, 1373; vom 19. Dezember 1994 - II ZR 174/94, VersR 1995, 810, 811 unter 2, mwN; vom 24. Juli 2000 - II ZB 22/99, NJW 2000, 3143 mwN; vom 18. Februar 2009 - IV ZR 193/07, NJW 2009, 1608 Rn. 3; ebenso zum Mahnverfahren BGH, Beschluss vom 14. Juli 1987 - IX ZB 48/87, VersR 1988, 158).

  • BGH, 11.07.2019 - IX ZR 345/18

    Wiedereinsetzung in die versäumten Fristen zur Einlegung und zur Begründung einer

    Eine solche Vorsorge war ihm ohne Schwierigkeiten möglich, gegebenenfalls auch, indem er Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 1987 - IX ZB 48/87, VersR 1988, 158).
  • OLG Frankfurt, 24.08.2018 - 24 U 158/17

    Wiedereinsetzung: notwendige Vorkehrungen vor Abwesenheit bei Beteiligung an

    Ohne dieses Versäumnis wäre es nicht zum Erlass und zur Zustellung des Vollstreckungsbescheids sowie der anschließenden Versäumung der Einspruchsfrist gekommen (BGH, Beschluss vom 14. Juli 1987 - IX ZB 48/87 - VersR 1988, 158; zu Nachforschungspflichten nach Zustellung eines Mahnbescheids: OLG München, Beschluss vom 12. Februar 1998 - 5 W 2010/97 - juris; zur Versäumung der Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft nach Klagezustellung: OLG Koblenz, Beschluss vom 08. Juli 2015 - 11 WF 640/15, beck-online).
  • BGH, 13.06.2006 - IX ZR 128/05

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Bleibt die Möglichkeit einer verschuldeten Fristversäumung bestehen, ist eine Wiedereinsetzung auch in Fällen des ersten Zugangs zum Gericht ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschl. v. 14. Juli 1987 - IX ZB 48/87, VersR 1988, 158 f; Hk-ZPO/Saenger, § 233 Rn. 63).
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