Rechtsprechung
   BGH, 24.07.2003 - IX ZB 607/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,481
BGH, 24.07.2003 - IX ZB 607/02 (https://dejure.org/2003,481)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2003 - IX ZB 607/02 (https://dejure.org/2003,481)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - IX ZB 607/02 (https://dejure.org/2003,481)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,481) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1556
  • ZIP 2003, 1757
  • MDR 2003, 1440 (Ls.)
  • NZI 2003, 603
  • WM 2003, 1874
  • BB 2003, 2258
  • Rpfleger 2003, 606
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - IX ZB 607/02
    Aus dem weitreichenden Aufgabenkreis, der bei der Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten zu bewältigen sein kann (vgl. dazu BGHZ 146, 165, 173 f), ist nach der eigenen Darstellung des Verwalters hier nur ein sehr begrenzter Ausschnitt angefallen.
  • BVerfG, 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 in einem Verfahren nach der HausratsV - zum

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - IX ZB 607/02
    aa) Zwar hat der Richter die Beteiligten auf die Notwendigkeit der Ergänzung ihres Sachvortrages hinzuweisen, wenn sie - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt der vertretenen Rechtsauffassungen - eine weitergehende Darstellung nicht als erforderlich anzusehen brauchten (BVerfG NJW 1991, 2823, 2824; 2002, 1334, 1335).
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZB 453/02

    Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - IX ZB 607/02
    Maßgebliches Bemessungskriterium ist der real gestiegene Arbeitsaufwand in diesem Bereich (vgl. amtl. Begründung zu § 3 InsVV, abgedruckt bei Haarmeyer/Wutzke/Förster, aaO S. 50 f; vgl. auch BGH, Beschl. v. 24. Juni 2003 - IX ZB 453/02, z.V.b., zur Frage, wann dem vorläufigen Insolvenzverwalter ein Vergütungszuschlag gebührt).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - IX ZB 607/02
    aa) Zwar hat der Richter die Beteiligten auf die Notwendigkeit der Ergänzung ihres Sachvortrages hinzuweisen, wenn sie - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt der vertretenen Rechtsauffassungen - eine weitergehende Darstellung nicht als erforderlich anzusehen brauchten (BVerfG NJW 1991, 2823, 2824; 2002, 1334, 1335).
  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

    Der von Teilen der Literatur vertretenen Auffassung, dass für alle Zu- und Abschlagstatbestände zunächst gesonderte Zu- und Abschläge festzusetzen seien (Rendels, EWiR 2003, 1043; Kübler/Prütting/Eickmann, aaO § 8 InsVV Rn. 13; Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV, 3. Aufl. § 8 Rn. 22), kann dagegen nicht gefolgt werden.

    Letzteres ist in jedem Fall erforderlich (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003 - IX ZB 607/02, ZIP 2003, 1757; v. 22. April 2004 - IX ZB 136/03, NZI 2004, 448; v. 16. Juni 2005 - IX ZB 285/03, ZIP 2005, 1371; v. 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, zitiert nach juris; v. 23. März 2006 - IX ZB 20/05, ZIP 2006, 858).

    Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Umstände, die für die Bemessung der Vergütung im Einzelfall Bedeutung gewinnen können (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003 - IX ZB 607/02, ZIP 2003, 1757, 1758; v. 23. März 2006, aaO; Amtl. Begründung zu § 3 InsVV, aaO).

    Maßgebend ist, ob die Bearbeitung den Insolvenzverwalter stärker oder schwächer als im entsprechenden Insolvenzverfahren allgemein üblich in Anspruch genommen hat, also der real gestiegene oder gefallene Arbeitsaufwand (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003, aaO; v. 16. Juli 2003 - IX ZB 453/02, ZIP 2003, 1759; v. 23. März 2006, aaO).

    Im Ergebnis muss nach einer Gesamtwürdigung in dem einen wie anderen Fall eine angemessene Gesamtvergütung festgesetzt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003, aaO).

    Die konkrete Bemessung der hiernach vorzunehmenden Zu- und Abschläge ist Aufgabe tatrichterlicher Würdigung (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003, aaO; v. 23. September 2004 - IX ZB 215/03, NZI 2004, 665; v. 16. Juli 2005 - IX ZB 285/03, ZIP 2005, 1371).

  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 104/05

    Berücksichtigung von Gegenständen mit Aus- und Absonderungsrechten bei der

    d) Eine erhebliche Beschäftigung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit Aus- und Absonderungsgegenständen liegt vor, wenn ihn die darauf entfallende Tätigkeit über das gewöhnliche Maß hinaus in Anspruch genommen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 256/04, aaO S. 532 f); entscheidend ist ebenso wie beim Insolvenzverwalter der real gestiegene Arbeitsaufwand in diesem Bereich (vgl. BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003 - IX ZB 607/02, NZI 2003, 603, 604).
  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 256/04

    Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen der Bearbeitung

    Da der endgültige Verwalter für die Bearbeitung von Aus- oder Absonderungsrechten einen Zuschlag erhalten kann, wenn ihn diese Aufgabe über das gewöhnliche Maß hinaus in Anspruch genommen hat (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003 - IX ZB 607/02, NZI 2003, 603, 604), ist unter der gleichen Voraussetzung auch dem vorläufigen Insolvenzverwalter ein Zuschlag zuzugestehen.
  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 127/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Ünternehmensübertragung im

    Das Insolvenzgericht braucht nicht für jeden in Frage kommenden Zuschlags- oder Abschlagstatbestand zunächst isoliert zu entscheiden, ob er eine Erhöhung oder eine Ermäßigung des Regelsatzes rechtfertigt; es darf den Zuschlag für einen an sich erfüllten Erhöhungstatbestand auch dann versagen, wenn die für ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz sprechenden Gründe bei einer Gesamtbetrachtung gleichwertig erscheinen (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003 - IX ZB 607/02, ZIP 2003, 1757, 1758 f).

    Hierbei steht es dem Amtsgericht frei, sanierungsbedingte Verwertungshandlungen im Zusammenhang mit dem zuvor unter a) erörterten Gesichtspunkt zu würdigen (vgl. BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003, aaO).

  • LG Bielefeld, 15.07.2004 - 23 T 280/04

    Festsetzung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters; Einbeziehung

    Maßgebliches Bemessenskriterium ist dabei der real gestiegene Arbeitsaufwand des Beteiligten zu 2) (vgl. amtliche Begründung zu § 3 InsVV, abgedruckt bei Haarmeyer/Wutzke/Förster, Vergütung des Insolvenzverwalters, S. 50 f.; vgl. auch BGH, NJW-RR 2003, 1417; BGH, NJW-RR 2003, 1556).

    Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Umstände, die für die Bemessung der Vergütung im Einzelfall Bedeutung gewinnen können (BGH, NJW-RR 2003, 1556 (1557) [BGH 24.07.2003 - IX ZB 607/02] ; vgl. amtliche Begründung zu § 3 InsVV, abgedruckt bei Haarmeyer/Wutzke/Förster, Vergütung des Insolvenzverwalters, Seite 50 f.; Münchener Kommentar (Nowak), InsO , § 3 InsVV, Rdnr. 12 f., 29 f.).

    Da es allein auf eine im Ergebnis angemessene Gesamtwürdigung ankommt, darf davon abgesehen werden, für einen an sich vorliegenden Erhöhungstatbestand einen bestimmten Zuschlag zu beziffern, wenn diesem mehrere Ermäßigungsfaktoren gegenüberstehen, die in ihrer Gesamtheit nicht geringer wiegen (BGH, NJW-RR 2003, 1556 (1558) [BGH 24.07.2003 - IX ZB 607/02] ).

    Im weiteren ist auch zu berücksichtigen, dass der Beteiligte zu 2) bereits als Sachverständiger beauftragt worden war, sodass viel dafür spricht, dass sich der Beteiligte .zu.; 2) auf Grund des Sachverständigengutachtens schon im Besitz der für die vorläufige Insolvenzverwaltung erforderlichen Kenntnis befunden hat, sodass ein Zuschlag wegen ungeordneter und unübersichtlicher wirtschaftlicher Verhältnisse der Beteiligten zu 1) und des sich daran anknüpfenden Ermittlungsaufwandes über die dargelegten Umstände nicht weiter erhöhend zu berücksichtigen ist (vgl. OLG Frankfurt/M., ZInsO 2001, 606 (608) [OLG Frankfurt am Main 07.05.2001 - 26 W 9/01] ; BGH, NJW-RR 2003, 1556 (1557) [BGH 24.07.2003 - IX ZB 607/02] ).

  • BGH, 01.03.2007 - IX ZB 280/05

    Vergütung des Insolvenzverwalters nach Anfall einer Erbschaft des Schuldners

    Welchen Begründungsaufwand der Tatrichter für erforderlich halten darf und muss, hängt vom Einzelfall ab (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003 - IX ZB 607/02, ZIP 2003, 1757; v. 22. April 2004 - IX ZB 136/03, NZI 2004, 448; v. 16. Juni 2005 - IX ZB 285/03, ZIP 2005, 1371; v. 23. März 2006 - IX ZB 20/05, ZIP 2006, 858; v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204, 1205).
  • BGH, 20.05.2010 - IX ZB 11/07

    Insolvenz- und Gesamtvollstreckungsverwaltervergütung: Reichweite der

    Es genügt die Prüfung dem Grunde nach, so dass anschließend in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung der Gesamtzuschlag oder Gesamtabschlag bestimmt werden kann (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003 - IX ZB 607/02, ZIP 2003, 1757, 1758 f unter II. 2. b; v. 23. März 2006 - IX ZB 20/05, ZIP 2006, 858, 859 Rn. 5; v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZInsO 2006, 642, 643 Rn. 12; v. 26. April 2007 - IX ZB 160/06, ZIP 2007, 1330, 1332 Rn. 16).
  • BGH, 16.06.2005 - IX ZB 285/03

    Rechtsfolgen des Verschlechterungverbots im Beschwerdeverfahren betreffend die

    Das Verschlechterungsverbot hindert das Beschwerdegericht nicht, bei Feststellung der angemessenen Vergütung im Einzelfall Zu- und Abschläge zum Nachteil des Beschwerdeführers anders zu bemessen als das Insolvenzgericht, soweit es den Vergütungssatz insgesamt nicht zu seinem Nachteil ändert (Ergänzung zu BGH WM 2003, 1874).

    Diese Rechtsfrage ist durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. Juli 2003 (IX ZB 607/02, WM 2003, 1874) zu Lasten des Beteiligten zu 1 geklärt.

  • BGH, 28.09.2006 - IX ZB 230/05

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Der Senat hat darauf abgestellt, ob der Verwalter durch die Bearbeitung tatsächlich über das gewöhnliche Maß in Anspruch genommen worden ist; maßgebliches Bemessungskriterium ist hierbei der real gestiegene Arbeitsaufwand in diesem Bereich (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003 - IX ZB 607/02, NZI 2003, 603, 604).
  • BGH, 02.02.2006 - IX ZB 167/04

    Anfechtung einer Sicherung für ein eigenkapitalersetzendes Darlehen; Vergütung

    Maßgebliches Bemessungskriterium ist der real gestiegene Arbeitsaufwand in diesem Bereich (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003 - IX ZB 607/02, ZIP 2003, 1757).
  • LG Aurich, 25.04.2017 - 15 KLs 3/14

    Betrugstauglichkeit von unzutreffenden Ausführungen zur

  • LG Bochum, 14.06.2007 - 10 T 35/07

    Anforderungen an das sich Befassen des Insolvenzverwalters mit

  • BGH, 23.03.2006 - IX ZB 20/05

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei geringen Anforderungen an die Tätigkeit

  • BGH, 17.04.2013 - IX ZB 141/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Bemessung von Zu- und Abschlägen sowie des

  • BGH, 16.10.2008 - IX ZB 247/06

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Einstellung des Insolvenzverfahrens

  • LG Münster, 27.09.2010 - 5 T 318/10

    Vergütung des Insolvenzverwalters erhöht sich bei Vorliegen der nichtnormierten

  • LG Bielefeld, 28.11.2005 - 23 T 644/05

    Vergütung des Insolvenzverwalters; Abweichung von der Regelvergütung;

  • BGH, 13.11.2008 - IX ZB 141/07

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung ohne Massemehrung

  • BGH, 23.03.2006 - IX ZB 28/05

    Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters

  • BGH, 09.10.2008 - IX ZB 182/04

    Höhe der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Vorfinanzierung von

  • BGH, 01.03.2007 - IX ZB 277/05

    Bemessung der Verwaltervergütungen nach sog. Faustregeltabellen

  • BGH, 12.06.2008 - IX ZB 184/07

    Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung

  • BGH, 21.02.2008 - IX ZB 232/06

    Erhöhung der Regelvergütung des Insolvenzverwalters wegen der Bearbeitung von

  • BGH, 22.04.2004 - IX ZB 136/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • BGH, 23.10.2008 - IX ZB 71/05

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde betreffend die Gewährung von Zuschlägen zur

  • BGH, 19.01.2006 - IX ZB 88/04

    Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • BGH, 09.02.2006 - IX ZB 200/04

    Anforderungen an die Begründung einer mit der Rechtsbeschwerde anfechtbaren

  • LG Cottbus, 02.09.2009 - 7 T 422/05

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Vergütungsanspruch des vorläufigen

  • AG Neubrandenburg, 09.06.2010 - 5 IN 392/04

    Insolvenzverwaltervergütung: Erhöhung der Regelvergütung um einen

  • LG Frankfurt/Oder, 22.01.2010 - 19 T 214/09

    Kontakte zu ausländischen Investorengruppen reichen für Zuschlag der

  • AG Wuppertal, 13.11.2013 - 145 IN 1080/11

    Festsetzung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters nach dem Wert der

  • LG Cottbus, 02.09.2009 - T 422/05
  • LG Bonn, 15.09.2006 - 6 T 89/06

    Zulässigkeit des Abschlusses von Dienstverträgen und Werkverträgen im Rahmen der

  • LG Memmingen, 20.11.2019 - 44 T 1475/19

    Keine Zuschlagserhöhung eines Insolvenzverwalters in besonders komplexem

  • LG Köln, 25.06.2004 - 19 T 258/03

    Vergütung des Insolvenzverwalters; Voraussichtliche Teilungsmasse bei

  • LG Münster, 22.07.2022 - 5 T 1570/21

    Vergütung eines Insolvenzverwalters im Bauinsolvenzverfahren

  • LG Aschaffenburg, 26.04.2006 - 4 T 15/06

    Erstattungsfähigkeit von Zustellungskosten des Insolvenzverwalters; Möglichkeit

  • LG Chemnitz, 07.07.2004 - 3 T 1771/04

    Grundlagen zur Festsetzung einer angemessenen Vergütung für die Tätigkeit eines

  • AG Memmingen, 09.10.2019 - 1 IN 175/12

    Gesamtbetrachtung

  • AG Göttingen, 27.05.2005 - 74 IN 41/01

    Festsetzung der Vergütung eines Insolvenzverwalters; Vornahme eines Abschlags auf

  • LG Chemnitz, 04.12.2006 - 3 T 402/06

    Beschwerde gegen einen Beschluss wegen der Vergütung des Insolvenzverwalters und

  • LG Detmold, 29.12.2021 - 1 T 16/21
  • LG Detmold, 27.03.2013 - 3 T 22/13

    Insolvenzverwalter - Vergütung - Regelsatz - Zu- oder Abschlag

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht