Rechtsprechung
   BGH, 20.07.2017 - IX ZB 75/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,28603
BGH, 20.07.2017 - IX ZB 75/16 (https://dejure.org/2017,28603)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2017 - IX ZB 75/16 (https://dejure.org/2017,28603)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2017 - IX ZB 75/16 (https://dejure.org/2017,28603)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,28603) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 Abs 1 S 2 InsO, § 196 Abs 1 InsO, § 200 InsO, § 8 InsVV
    Insolvenzverwaltervergütung: Nachträgliche Ergänzung der Vergütungsfestsetzung bei Massezufluss nach Antragseinreichung; Schlussverteilung und Aufhebung des Insolvenzverfahrens vor abschließender Entscheidung über die Vergütung

  • IWW

    § 188 InsO, § ... 19 Abs. 4 InsVV, § 64 Abs. 1 InsO, § 8 Abs. 1, 2 InsVV, § 63 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 1 Abs. 1 Satz 1 InsVV, § 63 Abs. 1 Satz 2, § 66 InsO, § 1 Abs. 1, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsVV, § 196 Abs. 1 InsO, § 200 Abs. 1 InsO, § 577 Abs. 5 ZPO, § 577 Abs. 4 ZPO, § 577 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 3 Abs. 2 lit. e InsVV, § 196 InsO, § 200 InsO, § 203 InsO, § 6 Abs. 1 Satz 1 InsVV, § 6 Abs. 1 Satz 2 InsVV, § 6 Abs. 1 InsVV

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Festsetzung der Vergütung bei Massezufluss nach der Einreichung des Vergütungsantrags bei Gericht; Ergänzende Vergütung des Insolvenzverwalters; Schlussverteilung trotz ausstehender abschließender Entscheidung über die Vergütung des Insolvenzverwalters; ...

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Präklusion des Insolvenzverwalters für ergänzende Vergütungsfestsetzung nach Entscheidung des Gerichts über ursprünglichen Vergütungsantrag

  • rewis.io

    Insolvenzverwaltervergütung: Nachträgliche Ergänzung der Vergütungsfestsetzung bei Massezufluss nach Antragseinreichung; Schlussverteilung und Aufhebung des Insolvenzverfahrens vor abschließender Entscheidung über die Vergütung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Schlussverteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträgliche Festsetzung der Vergütung bei Massezufluss nach der Einreichung des Vergütungsantrags bei Gericht; Ergänzende Vergütung des Insolvenzverwalters; Schlussverteilung trotz ausstehender abschließender Entscheidung über die Vergütung des Insolvenzverwalters; ...

  • rechtsportal.de

    Nachträgliche Festsetzung der Vergütung bei Massezufluss nach der Einreichung des Vergütungsantrags bei Gericht; Ergänzende Vergütung des Insolvenzverwalters; Schlussverteilung trotz ausstehender abschließender Entscheidung über die Vergütung des Insolvenzverwalters; ...

  • datenbank.nwb.de

    Insolvenzverwaltervergütung: Nachträgliche Ergänzung der Vergütungsfestsetzung bei Massezufluss nach Antragseinreichung; Schlussverteilung und Aufhebung des Insolvenzverfahrens vor abschließender Entscheidung über die Vergütung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Präklusion des Insolvenzverwalters für ergänzende Vergütungsfestsetzung nach Entscheidung des Gerichts über ursprünglichen Vergütungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachträgliche Festsetzung der Vergütung eines Insolvenzverwalters

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 1629
  • NZI 2017, 822
  • WM 2017, 1620
  • Rpfleger 2018, 45
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 06.04.2017 - IX ZB 3/16

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Erhöhung der Berechnungsgrundlage bei

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - IX ZB 75/16
    a) Eine nachträgliche Ergänzung der Vergütungsfestsetzung ist rechtlich möglich (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - IX ZB 9/12, ZIP 2014, 334 Rn. 9; vom 6. April 2017 - IX ZB 3/16, ZIP 2017, 932 Rn. 12).

    Dies gilt gleichermaßen für Massezuflüsse bis zur Aufhebung des Verfahrens (BGH, Beschluss vom 6. April 2017, aaO).

    Erst bei Massezuflüssen nach der Aufhebung des Verfahrens scheidet eine Ergänzung der Festsetzung aus (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - IX ZB 12/11, ZIP 2011, 2115 Rn. 11 mwN; vom 6. April 2017, aaO).

    Massezuflüsse nach Einreichung der Schlussrechnung des Verwalters, die nicht sicher zu erwarten waren, stellen neue Tatsachen dar, die zu einer ergänzenden Vergütungsfestsetzung führen können (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2011, aaO Rn. 10 mwN; vom 19. Dezember 2013, aaO Rn. 6; vom 6. April 2017, aaO Rn. 17).

    Soweit gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 InsVV die Vergütung nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet wird, auf die sich die Schlussrechnung bezieht, enthält dies trotz der unterschiedlichen Formulierung keinen anderen zeitlichen Anknüpfungspunkt für den Wert der Insolvenzmasse als § 63 Abs. 1 Satz 2 InsO (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2013, aaO Rn. 10; vom 6. April 2017, aaO Rn. 9).

    Maßgeblich für die Berechnungsgrundlage ist daher die gesamte Teilungsmasse, die für eine Verteilung unter den Gläubigern zur Verfügung steht (BGH, Beschluss vom 6. April 2017, aaO).

    Deshalb hat der Senat in Fällen, in denen der Insolvenzverwalter eine ergänzende Festsetzung seiner Vergütung aufgrund eines nachträglichen Massezuflusses nach dem ersten Vergütungsantrag begehrte, keine Präklusion erwogen (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - IX ZB 9/12, WM 2014, 323 Rn. 6 - Massezuflüsse zwischen Einreichung Schlussrechnung und Schlussverteilung; vom 6. April 2017 - IX ZB 3/16, ZIP 2017, 932 Rn. 12 - Massezuflüsse zwischen Schlussverteilung und Beendigung des Insolvenzverfahrens; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - IX ZB 11/07, BGHZ 185, 353 Rn. 6, 9; vom 6. Oktober 2011 - IX ZB 12/11, ZIP 2011, 2115 Rn. 11).

    Soweit der Senat davon gesprochen hat, dass ein späterer Massezufluss, der bei Einreichung der Schlussrechnung schon mit Sicherheit feststeht, bereits bei der Schlussrechnung und der hierauf gestützten Vergütungsfestsetzung zu berücksichtigen ist (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - IX ZB 9/13, WM 2015, 617 Rn. 8; vom 6. April 2017 - IX ZB 3/16, ZIP 2017, 932 Rn. 11), bezieht sich dies auf die Verpflichtung des Gerichts, bei entsprechendem Antrag des Verwalters so zu entscheiden.

    Deshalb kommt eine gesonderte Vergütung gemäß § 6 Abs. 1 InsVV bei Massezuflüssen bis zur Aufhebung des Verfahrens regelmäßig nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - IX ZB 3/16, ZIP 2017, 932 Rn. 16).

  • BGH, 19.12.2013 - IX ZB 9/12

    Insolvenzverwaltervergütung: Erhöhung wegen Massezuflüssen zwischen dem

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - IX ZB 75/16
    a) Eine nachträgliche Ergänzung der Vergütungsfestsetzung ist rechtlich möglich (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - IX ZB 9/12, ZIP 2014, 334 Rn. 9; vom 6. April 2017 - IX ZB 3/16, ZIP 2017, 932 Rn. 12).

    Massezuflüsse nach Einreichung der Schlussrechnung des Verwalters, die nicht sicher zu erwarten waren, stellen neue Tatsachen dar, die zu einer ergänzenden Vergütungsfestsetzung führen können (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2011, aaO Rn. 10 mwN; vom 19. Dezember 2013, aaO Rn. 6; vom 6. April 2017, aaO Rn. 17).

    Soweit gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 InsVV die Vergütung nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet wird, auf die sich die Schlussrechnung bezieht, enthält dies trotz der unterschiedlichen Formulierung keinen anderen zeitlichen Anknüpfungspunkt für den Wert der Insolvenzmasse als § 63 Abs. 1 Satz 2 InsO (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2013, aaO Rn. 10; vom 6. April 2017, aaO Rn. 9).

    Die Schlussrechnung hat vielmehr auf den Zeitpunkt der Beendigung des Verfahrens abzustellen (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006 - IX ZB 183/04, ZIP 2006, 486 Rn. 15; vom 19. Dezember 2013, aaO Rn. 8).

    Deshalb hat der Senat in Fällen, in denen der Insolvenzverwalter eine ergänzende Festsetzung seiner Vergütung aufgrund eines nachträglichen Massezuflusses nach dem ersten Vergütungsantrag begehrte, keine Präklusion erwogen (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - IX ZB 9/12, WM 2014, 323 Rn. 6 - Massezuflüsse zwischen Einreichung Schlussrechnung und Schlussverteilung; vom 6. April 2017 - IX ZB 3/16, ZIP 2017, 932 Rn. 12 - Massezuflüsse zwischen Schlussverteilung und Beendigung des Insolvenzverfahrens; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - IX ZB 11/07, BGHZ 185, 353 Rn. 6, 9; vom 6. Oktober 2011 - IX ZB 12/11, ZIP 2011, 2115 Rn. 11).

  • BGH, 26.01.2006 - IX ZB 183/04

    Ergänzende Festsetzung der Verwaltervergütung nach Massezufluss

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - IX ZB 75/16
    Sie kommt insbesondere für Massezuflüsse im Zeitraum zwischen der Einreichung der Schlussrechnung und dem Schlusstermin in Betracht (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006 - IX ZB 183/04, ZIP 2006, 486 Rn. 15).

    Die Schlussrechnung hat vielmehr auf den Zeitpunkt der Beendigung des Verfahrens abzustellen (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006 - IX ZB 183/04, ZIP 2006, 486 Rn. 15; vom 19. Dezember 2013, aaO Rn. 8).

    Dagegen spricht schon, dass sich der Verwalter die Ergänzung seines Vergütungsfestsetzungsantrags bei der ersten Antragstellung hinsichtlich zukünftiger Massezuflüsse vorbehalten kann (BGH, Beschluss vom 10. November 2005 - IX ZB 168/04, ZIP 2006, 93, 95; vom 26. Januar 2006 - IX ZB 183/04, ZIP 2006, 486 Rn. 18).

    Steht ein späterer Massezufluss bereits bei Einreichung der Schlussrechnung sicher fest, ist es nämlich zweckmäßig, dass der Insolvenzverwalter diesen Massezufluss bereits im Rahmen der Schlussrechnung und des Vergütungsantrags berücksichtigt (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006 - IX ZB 183/04, ZIP 2006, 486 Rn. 18 f).

    Die formelle und materielle Rechtskraft einer bereits erfolgten Festsetzung steht nicht entgegen, weil die nunmehr eingetretene Masseanreicherung eine neue Tatsache darstellt (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006 - IX ZB 183/04, ZIP 2006, 486 Rn. 18).

  • BGH, 26.02.2015 - IX ZB 9/13

    Berechnung der Insolvenzverwaltervergütung: Berücksichtigung einer zu erwartenden

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - IX ZB 75/16
    Allerdings kann der Verwalter schon bei der Erstellung der (vorläufigen) Schlussrechnung Positionen als Massezuflüsse aufnehmen, deren Eingang sicher feststeht (BGH, Beschluss vom 5. Juli 2007 - IX ZB 305/04, ZIP 2007, 1958 Rn. 9 - Zinseinnahmen; vom 25. Oktober 2007 - IX ZB 147/06, ZIP 2008, 81 Rn. 6 - Umsatzsteuererstattung; vom 26. Februar 2015 - IX ZB 9/13, WM 2015, 617 Rn. 8 - Umsatzsteuererstattung).

    Dies liegt daran, dass nicht die (sichere) Erwartung Grundlage der Vergütungsfestsetzung ist, sondern als Berechnungsgrundlage nur solche Massezuflüsse zählen, die auch tatsächlich an die Masse ausbezahlt werden und daher die Masse erhöhen (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, aaO Rn. 8 mwN).

    Soweit der Senat davon gesprochen hat, dass ein späterer Massezufluss, der bei Einreichung der Schlussrechnung schon mit Sicherheit feststeht, bereits bei der Schlussrechnung und der hierauf gestützten Vergütungsfestsetzung zu berücksichtigen ist (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - IX ZB 9/13, WM 2015, 617 Rn. 8; vom 6. April 2017 - IX ZB 3/16, ZIP 2017, 932 Rn. 11), bezieht sich dies auf die Verpflichtung des Gerichts, bei entsprechendem Antrag des Verwalters so zu entscheiden.

  • BGH, 06.10.2011 - IX ZB 12/11

    Zusatzvergütung des Insolvenzverwalters: Massezufluss nach Aufhebung des

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - IX ZB 75/16
    Erst bei Massezuflüssen nach der Aufhebung des Verfahrens scheidet eine Ergänzung der Festsetzung aus (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - IX ZB 12/11, ZIP 2011, 2115 Rn. 11 mwN; vom 6. April 2017, aaO).

    Massezuflüsse nach Einreichung der Schlussrechnung des Verwalters, die nicht sicher zu erwarten waren, stellen neue Tatsachen dar, die zu einer ergänzenden Vergütungsfestsetzung führen können (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2011, aaO Rn. 10 mwN; vom 19. Dezember 2013, aaO Rn. 6; vom 6. April 2017, aaO Rn. 17).

    Deshalb hat der Senat in Fällen, in denen der Insolvenzverwalter eine ergänzende Festsetzung seiner Vergütung aufgrund eines nachträglichen Massezuflusses nach dem ersten Vergütungsantrag begehrte, keine Präklusion erwogen (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - IX ZB 9/12, WM 2014, 323 Rn. 6 - Massezuflüsse zwischen Einreichung Schlussrechnung und Schlussverteilung; vom 6. April 2017 - IX ZB 3/16, ZIP 2017, 932 Rn. 12 - Massezuflüsse zwischen Schlussverteilung und Beendigung des Insolvenzverfahrens; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - IX ZB 11/07, BGHZ 185, 353 Rn. 6, 9; vom 6. Oktober 2011 - IX ZB 12/11, ZIP 2011, 2115 Rn. 11).

  • BGH, 20.05.2010 - IX ZB 11/07

    Insolvenz- und Gesamtvollstreckungsverwaltervergütung: Reichweite der

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - IX ZB 75/16
    Die materielle Rechtskraft einer Festsetzung gemäß § 64 Abs. 1 InsO, § 8 Abs. 1, 2 InsVV bezieht sich dabei auf den einheitlichen Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - IX ZB 11/07, BGHZ 185, 353 Rn. 10).

    Deshalb hat der Senat in Fällen, in denen der Insolvenzverwalter eine ergänzende Festsetzung seiner Vergütung aufgrund eines nachträglichen Massezuflusses nach dem ersten Vergütungsantrag begehrte, keine Präklusion erwogen (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - IX ZB 9/12, WM 2014, 323 Rn. 6 - Massezuflüsse zwischen Einreichung Schlussrechnung und Schlussverteilung; vom 6. April 2017 - IX ZB 3/16, ZIP 2017, 932 Rn. 12 - Massezuflüsse zwischen Schlussverteilung und Beendigung des Insolvenzverfahrens; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - IX ZB 11/07, BGHZ 185, 353 Rn. 6, 9; vom 6. Oktober 2011 - IX ZB 12/11, ZIP 2011, 2115 Rn. 11).

  • BGH, 16.02.2017 - IX ZB 103/15

    Insolvenzverfahren: Versagung der Bestätigung eines Insolvenzplans; Vereinbarung

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - IX ZB 75/16
    Mehr als beantragt kann auch im Insolvenzvergütungsverfahren nicht zugesprochen werden (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, ZIP 2006, 672, 674; vom 16. Februar 2017 - IX ZB 103/15, WM 2017, 489 Rn. 41).
  • BGH, 06.04.2017 - IX ZB 48/16

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Vergütungsabschlag in

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - IX ZB 75/16
    Dies gilt - wie der Senat nach Erlass der angefochtenen Entscheidungen mit Beschluss vom 6. April 2017 (IX ZB 48/16, ZInsO 2017, 901) entschieden und näher begründet hat - auch für ein Verbraucherinsolvenzverfahren.
  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 349/02

    Verbot der Schlechterstellung im Beschwerdeverfahren nach Aufhebung und

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - IX ZB 75/16
    Außerdem gilt zugunsten des weiteren Beteiligten das Verschlechterungsverbot (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2004 - IX ZB 349/02, BGHZ 159, 122, 124; für die Rechtsbeschwerde vgl. § 577 Abs. 2 Satz 1 ZPO).
  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 127/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Ünternehmensübertragung im

    Auszug aus BGH, 20.07.2017 - IX ZB 75/16
    Mehr als beantragt kann auch im Insolvenzvergütungsverfahren nicht zugesprochen werden (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, ZIP 2006, 672, 674; vom 16. Februar 2017 - IX ZB 103/15, WM 2017, 489 Rn. 41).
  • BGH, 26.06.2014 - IX ZB 87/13

    Insolvenzverfahren: Pfandfreistellung für Zusatzeinkünfte eines Altersrente

  • BGH, 05.07.2007 - IX ZB 305/04

    Abzug der an den Insolvenzverwalter wegen für den Einsatz besonderer Sachkunde

  • BGH, 25.10.2007 - IX ZB 147/06

    Berücksichtigung einer Umsatzsteuererstattung bei der Bemessung der

  • BGH, 10.11.2005 - IX ZB 168/04

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei vorzeitiger Beendigung des Amtes;

  • BGH, 11.11.2021 - IX ZB 19/20

    Fälligkeit des Anspruchs des Insolvenzverwalters nach Erledigung der zu

    Dies hat der Bundesgerichtshof wiederholt für spätere Massezuflüsse entschieden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - IX ZB 9/12, ZIP 2014, 334 Rn. 9; vom 6. April 2017 - IX ZB 3/16, ZIP 2017, 932 Rn. 12; vom 20. Juli 2017 - IX ZB 75/16, ZIP 2017, 1629 Rn. 8).

    Hingegen ist eine nachträgliche Festsetzung ausgeschlossen, sofern die Vergütung des Insolvenzverwalters bereits rechtskräftig festgesetzt ist (BGH, Beschluss vom 20. Juli 2017, aaO Rn. 9).

    Weitere Einnahmen, die der Masse tatsächlich nach Einreichung der Schlussrechnung des Verwalters zufließen, stellen neue Tatsachen dar, die zu einer ergänzenden Vergütungsfestsetzung führen können (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2011, aaO Rn. 10 mwN; vom 19. Dezember 2013, aaO Rn. 6; vom 6. April 2017, aaO Rn. 17; vom 20. Juli 2017, aaO Rn. 15 mwN).

  • BGH, 10.01.2019 - IX ZB 40/18

    Vergütung des Insolvenzverwalters im Nachlassinsolvenzverfahren: Erhöhung der

    Maßgeblich für die Berechnungsgrundlage ist daher die gesamte Teilungsmasse, die für eine Verteilung unter den Gläubigern zur Verfügung steht (BGH, Beschluss vom 20. Juli 2017 - IX ZB 75/16, WM 2017, 1620 Rn. 11).
  • BGH, 12.09.2019 - IX ZB 2/19

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Gerichtliche Zuständigkeit der Kammer im

    Auch wenn nach der Schlussverteilung zu erwartende Massezuflüsse bei der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters berücksichtigt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - IX ZB 3/16, NZI 2017, 505 Rn. 10 ff; vom 20. Juli 2017 - IX ZB 75/16, NZI 2017, 822 Rn. 14 ff), ist es aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, dass das Beschwerdegericht eine Festsetzung der Vergütung für eine Nachtragsverteilung davon abhängig gemacht hat, dass tatsächlich eine Nachtragsverteilung angeordnet wird.
  • BGH, 19.11.2020 - IX ZB 21/20

    Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters durch die am Ende

    Maßgeblich für die Berechnungsgrundlage ist daher die gesamte Teilungsmasse, die für eine Verteilung unter den Gläubigern zur Verfügung steht (BGH, Beschluss vom 20. Juli 2017 - IX ZB 75/16, WM 2017, 1620 Rn. 11).
  • BGH, 16.12.2021 - IX ZB 24/21

    Berechnung des Regelsatzes der Vergütung eines Insolvenzverwalters nach dem Wert

    Maßgeblich für die Berechnungsgrundlage ist daher die gesamte Teilungsmasse, die für eine Verteilung unter den Gläubigern zur Verfügung steht (BGH, Beschluss vom 20. Juli 2017 - IX ZB 75/16, WM 2017, 1620 Rn. 11).
  • OLG Hamm, 30.10.2020 - 25 W 233/20

    Wert der Insolvenzmasse i. S. d. § 58 I 1 GKG im Falle der Nachtragsverteilung

    Auch wenn es daher zweckmäßig erscheint, den sicher erwarteten Massezufluss bereits im Rahmen der Schlussrechnung und des Vergütungsantrags zu berücksichtigen, ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, so zu verfahren ( BGH ZInsO 2017, 1810 juris-Rn 14-16 ); er kann sich auch die Ergänzung seines Vergütungsfestsetzungsantrags bei der ersten Antragstellung hinsichtlich zukünftiger Massezuflüsse vorbehalten (vgl. BGH juris-Rn 13; ZInsO 2017, 1810; BGH ZInsO 2006, 29 juris-Rn 16 ).
  • OLG Düsseldorf, 06.01.2022 - 12 W 16/21

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags Insolvenzverwalter als Partei kraft

    Mehr als beantragt kann auch im Insolvenzvergütungsverfahren nicht zugesprochen werden (BGH, Beschl. v. 20.07.2017 - IX ZB 75/16, ZIP 2017, 1629, 1631 Rn. 18).
  • AG Fulda, 11.04.2023 - 91 IK 11/21
    Der erste Fall ist durch den BGH insoweit geklärt, als es auf ein "Hätte-kennen-Müssen" des Insolvenzverwalters nicht ankommt und der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet ist, künftige Einnahmen bei seinem Erstantrag zu berücksichtigen (BGH, Beschl. v. 20.07.2017 - IX ZB 75/16, ZIP 2017, 1629).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht