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   BGH, 18.05.2017 - IX ZB 79/16   

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https://dejure.org/2017,20221
BGH, 18.05.2017 - IX ZB 79/16 (https://dejure.org/2017,20221)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2017 - IX ZB 79/16 (https://dejure.org/2017,20221)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - IX ZB 79/16 (https://dejure.org/2017,20221)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 2 S 3 InsO, § 103 Abs 1 ZPO
    Kostenfestsetzung nach Abweisung eines durch den Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft gestellten Antrags auf Insolvenzeröffnung: Kostengläubigereigenschaft eines Mitgesellschafters

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO, § ... 568 Satz 1 ZPO, § 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO, § 21 Nr. 1, § 11 Abs. 1 RPflG, § 568 Satz 1 Fall 2 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 103 Abs. 1 ZPO, § 15 Abs. 2 InsO

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der im Insolvenzeröffnungsverfahren entstandenen Anwaltskosten gegen den Kostengläubiger; Verbindung von Kostengläubiger und Kostenschuldner durch ein Prozessrechtsverhältnis

  • rewis.io

    Kostenfestsetzung nach Abweisung eines durch den Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft gestellten Antrags auf Insolvenzeröffnung: Kostengläubigereigenschaft eines Mitgesellschafters

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Kostenpflicht bei unzulässigem Insolvenzantrag einer GbR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 15
    Festsetzung der im Insolvenzeröffnungsverfahren entstandenen Anwaltskosten gegen den Kostengläubiger; Verbindung von Kostengläubiger und Kostenschuldner durch ein Prozessrechtsverhältnis

  • rechtsportal.de

    InsO § 15 ; ZPO § 103 Abs. 1
    Festsetzung der im Insolvenzeröffnungsverfahren entstandenen Anwaltskosten gegen den Kostengläubiger; Verbindung von Kostengläubiger und Kostenschuldner durch ein Prozessrechtsverhältnis

  • datenbank.nwb.de

    Kostenfestsetzung nach Abweisung eines durch den Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft gestellten Antrags auf Insolvenzeröffnung: Kostengläubigereigenschaft eines Mitgesellschafters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Kostentragungspflicht bei unzulässigem Insolvenzantrag eines GbR-Gesellschafters gegen den Willen des Mitgesellschafters

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Kostentragung im Falle eines unzulässigen Insolvenzantrags eines GbR-Gesellschafters über das Vermögen der GbR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die vom originären Einzelrichter zugelassene Rechtsbeschwerde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenfestsetzung - und die Maßgeblichkeit der Kostengrundentscheidung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der unzulässige Insolvenzantrag eines GbR-Gesellschafters - und die Kosten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wer ist Kostengläubiger? Zurückweisung des durch einen Gesellschafter gestellten Antrags einer GbR auf Insolvenzeröffnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Kostenentscheidung zum Nachteil des anderen antragsberechtigten Mitgesellschafters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 1335
  • ZIP 2017, 49
  • MDR 2017, 1027
  • NZI 2017, 731
  • WM 2017, 1265
  • DB 2017, 1508
  • Rpfleger 2017, 586
  • NZG 2017, 909
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.06.2007 - IX ZB 51/06

    Beschwerdebefugnis einer BGB -Gesellschaft gegen die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 18.05.2017 - IX ZB 79/16
    Entsprechendes gilt für mehrere Antragsberechtigte eines Schuldners, weil sie auf Seiten des Schuldners stehen (vgl. LG Berlin, ZInsO 2002, 884, 885; Graf-Schlicker/Kexel, InsO, 4. Aufl., § 15 InsO Rn. 15; HK-InsO/Sternal 8. Aufl., § 15 Rn. 17; vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. Juni 2007 - IX ZB 51/06, NZI 2008, 121 Rn. 2).
  • BGH, 22.09.2016 - IX ZB 82/15

    Insolvenzverwaltervergütung im Verbraucherinsolvenzverfahren: Entscheidung eines

    Auszug aus BGH, 18.05.2017 - IX ZB 79/16
    Bejaht er mit der Zulassungsentscheidung zugleich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BGH, Beschluss vom 22. September 2016 - IX ZB 82/15, InsbürO 2017, 29, ständig).
  • LG Berlin, 24.07.2002 - 86 T 409/02

    Eröffnungsantrag namens einer Gesellschaft; Anordnung einer vorläufigen

    Auszug aus BGH, 18.05.2017 - IX ZB 79/16
    Entsprechendes gilt für mehrere Antragsberechtigte eines Schuldners, weil sie auf Seiten des Schuldners stehen (vgl. LG Berlin, ZInsO 2002, 884, 885; Graf-Schlicker/Kexel, InsO, 4. Aufl., § 15 InsO Rn. 15; HK-InsO/Sternal 8. Aufl., § 15 Rn. 17; vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. Juni 2007 - IX ZB 51/06, NZI 2008, 121 Rn. 2).
  • BGH, 09.10.2008 - VII ZB 43/08

    Berücksichtigung nicht rechtshängiger Gegenstände bei der Kostenfestsetzung

    Auszug aus BGH, 18.05.2017 - IX ZB 79/16
    Er muss betragsmäßig umsetzen, was in der Kostengrundentscheidung festgelegt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2008 - VII ZB 43/08, NJW 2009, 233 Rn. 9; BeckOK-ZPO/Jaspersen, 2017, § 103 Rn. 3; § 104 Rn. 23).
  • BGH, 27.06.2019 - V ZB 27/18

    Das die Kostenpflicht des Zwangsverwalters aussprechende Urteil wurde dem

    Eine Korrektur der bindenden Kostengrundentscheidung kommt im Verfahren der Kostenfestsetzung nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2017 - IX ZB 79/16, Rpfleger 2017, 586 Rn. 7; Beschluss vom 24. Juni 2004 - VII ZB 34/03, NZBau 2005, 44, 45; Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., §§ 103, 104 Rn. 21, Stichwort "Bindung").
  • BGH, 05.07.2018 - IX ZB 63/17

    Versagung der Entscheidung von Rechtssachen grundsätzlicher Bedeutung gegenüber

    Bejaht er mit der Zulassungsentscheidung zugleich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2016 - IX ZB 82/15, InsbürO 2017, 29 Rn. 3 mwN; vom 18. Mai 2017 - IX ZB 79/16, ZInsO 2017, 1426).
  • BGH, 21.03.2023 - XIII ZB 76/20

    Über die Fortdauer der Sicherungshaft war entschieden worden. Danach wurde

    Ob das Amtsgericht C. oder das Amtsgericht H. für die Entscheidung über den Haftaufhebungsantrag zuständig war, kann auf sich beruhen, weil Einwände gegen die gerichtliche Zuständigkeit nicht im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2017 - IX ZB 79/16, MDR 2017, 1027 Rn. 7).
  • LG Schweinfurt, 18.03.2021 - 11 T 42/21

    Prüfungsgegenstand im Kostenfestsetzungsverfahren

    Das Kostenfestsetzungsverfahren baut als Höheverfahren auf der bindenden Kostengrundentscheidung auf; diese ist für den Rechtspfleger bindend, selbst wenn sie falsch wäre, er muss betragsmäßig umsetzen, was in der Kostengrundentscheidung festgelegt ist (BGH, Beschluss vom 18.5.2017 - IX ZB 79/16 Rn. 7).
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