Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.06.2012

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   BGH, 15.11.2012 - IX ZR 109/09   

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https://dejure.org/2012,38278
BGH, 15.11.2012 - IX ZR 109/09 (https://dejure.org/2012,38278)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2012 - IX ZR 109/09 (https://dejure.org/2012,38278)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2012 - IX ZR 109/09 (https://dejure.org/2012,38278)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 68 StBerG vom 04.11.1975, Art 229 § 6 Abs 1 S 2 BGBEG, Art 229 § 6 Abs 3 BGBEG, Art 229 § 12 Abs 1 S 1 Nr 13 BGBEG, Art 229 § 12 Abs 1 S 2 BGBEG
    Steuerberaterhaftung: Entstehenszeitpunkt für einen Sekundäranspruch bei mehrfach wiederholtem Fehler in Steuererklärungen

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 214 Abs. 1; StBerG a.F. § 68
    Entstehungszeitpunkt eines verjährungsrechtlichen Sekundäranspruchs gegen Steuerberater

  • Wolters Kluwer

    Entstehung des verjährungsrechtlichen Sekundäranspruchs eines Mandanten gegen seinen Steuerberater bei besonderer Augenfälligkeit eines mehrfach wiederholten Fehlers bei der Abfassung von Steuererklärungen; Verjährung der Steuerberaterhaftung bei Entstehen des ...

  • Betriebs-Berater

    Entstehen verjährungsrechtlicher Sekundäransprüche gegenüber Steuerberater

  • Anwaltsblatt

    § 68 StBerG
    Kein neuer Sekundäranspruch bei Fehlerwiederholung

  • rewis.io

    Steuerberaterhaftung: Entstehenszeitpunkt für einen Sekundäranspruch bei mehrfach wiederholtem Fehler in Steuererklärungen

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StBerG a. F. § 68
    Voraussetzung für die Entstehung eines verjährungsrechtlichen Sekundäranspruchs des Mandanten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG a.F. § 68; BGB § 214 Abs. 1
    Entstehung des verjährungsrechtlichen Sekundäranspruchs eines Mandanten gegen seinen Steuerberater bei besonderer Augenfälligkeit eines mehrfach wiederholten Fehlers bei der Abfassung von Steuererklärungen; Verjährung der Steuerberaterhaftung bei Entstehen des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuerberater - Verjährungsrechtlicher Sekundäranspruch eines Mandanten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Entstehung des verjährungsrechtlichen Sekundäranspruchs des Mandanten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der verjährungsrechtliche Sekundäranspruch in der Steuerberaterhaftung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum verjährungsrechtlichen Sekundäranspruch eines Mandanten bei mehrfach wiederholtem - besonders auffälligem - Fehler des Steuerberaters

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Entstehen verjährungsrechtlicher Sekundäransprche gegenüber Steuerberater

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 68 StBerG
    Kein neuer Sekundäranspruch bei Fehlerwiederholung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 114
  • MDR 2013, 88
  • VersR 2013, 1184
  • WM 2013, 93
  • BB 2012, 3170
  • DB 2012, 2861
  • AnwBl 2013, 147
  • AnwBl Online 2013, 59
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.07.2012 - IX ZR 96/10

    Sekundärhaftung des Rechtsanwalts: Unterlassene Anordnung einer routinemäßigen

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - IX ZR 109/09
    Ganz fehlen - wie im vorliegenden Fall - darf ein neuer Anhaltspunkt, nach dem der Steuerberater seinen früheren Fehler hätte erkennen müssen, nicht, weil der verjährungsrechtliche Sekundäranspruch eine neue, eigenständige Pflichtwidrigkeit des Rechtsberaters voraussetzt (BGH, Urteil vom 13. November 2008, aaO Rn. 11 f; vom 12. Juli 2012 - IX ZR 96/10, WM 2012, 2106 Rn. 12 - zur Anwaltshaftung).

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des verjährungsrechtlichen Sekundäranspruchs liegt bei dem geschädigten Mandanten, der damit die ansonsten begründete Verjährungseinrede des beklagten Steuerberaters entkräften will (BGH, Urteil vom 1. Februar 2007 - IX ZR 180/04, WM 2007, 801 Rn. 14; vom 12. Juli 2012, aaO Rn. 18).

    Zu dieser Last des Mandanten gehört nach dem Schutzzweck des Sekundäranspruchs auch der Vortrag und Nachweis, dass der Anlass, den Mandanten über die Möglichkeit der eigenen Haftung und ihre Verjährung aufzuklären, sich so rechtzeitig ergeben hat, dass bei Erfüllung dieser Pflicht des Beraters der Mandant die Primärverjährung noch hemmen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2012, aaO, Rn. 12).

  • BGH, 13.11.2008 - IX ZR 69/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt in

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - IX ZR 109/09
    Die Tatsacheninstanzen sind mit Recht davon ausgegangen, dass sich die Verjährung der Steuerberaterhaftung in Fällen, in denen der Schadensersatzanspruch vor dem 15. Dezember 2004 entstanden ist, gemäß Art. 229 § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13, Satz 2 und § 6 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3EGBGB weiter nach § 68 StBerG in der bis zu diesem Tage geltenden Fassung richtet, wobei der verjährungsrechtliche Sekundäranspruch eingeschlossen ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2008 - IX ZR 69/07, WM 2009, 283 Rn. 7 f).

    Ganz fehlen - wie im vorliegenden Fall - darf ein neuer Anhaltspunkt, nach dem der Steuerberater seinen früheren Fehler hätte erkennen müssen, nicht, weil der verjährungsrechtliche Sekundäranspruch eine neue, eigenständige Pflichtwidrigkeit des Rechtsberaters voraussetzt (BGH, Urteil vom 13. November 2008, aaO Rn. 11 f; vom 12. Juli 2012 - IX ZR 96/10, WM 2012, 2106 Rn. 12 - zur Anwaltshaftung).

  • BGH, 14.07.2005 - IX ZR 284/01

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - IX ZR 109/09
    Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Entstehung des verjährungsrechtlichen Sekundäranspruchs gegenüber einem Steuerberater betont, dass neben den unterlassenen Hinweis auf begangene Pflichtverletzungen und den Schaden in Gestalt der eingetretenen Primärverjährung der Anlass treten muss, welcher der steuerliche Berater unbeachtet gelassen hat (vgl. Urteil vom 14. Juli 2005 - IX ZR 284/01, WM 2005, 2106, 2107 f unter B. II. 2.; Beschluss vom 17. Juli 2008 - IX ZR 174/05, DStRE 2009, 251 Rn. 2; Urteil vom 16. Oktober 2008 - IX ZR 135/07, WM 2008, 2307 Rn. 21; vom heutigen Tage - IX ZR 184/09, zVb).
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 180/04

    Hemmung der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Steuerberater aufgrund

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - IX ZR 109/09
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des verjährungsrechtlichen Sekundäranspruchs liegt bei dem geschädigten Mandanten, der damit die ansonsten begründete Verjährungseinrede des beklagten Steuerberaters entkräften will (BGH, Urteil vom 1. Februar 2007 - IX ZR 180/04, WM 2007, 801 Rn. 14; vom 12. Juli 2012, aaO Rn. 18).
  • BGH, 17.07.2008 - IX ZR 174/05

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die fehlerhafte

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - IX ZR 109/09
    Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Entstehung des verjährungsrechtlichen Sekundäranspruchs gegenüber einem Steuerberater betont, dass neben den unterlassenen Hinweis auf begangene Pflichtverletzungen und den Schaden in Gestalt der eingetretenen Primärverjährung der Anlass treten muss, welcher der steuerliche Berater unbeachtet gelassen hat (vgl. Urteil vom 14. Juli 2005 - IX ZR 284/01, WM 2005, 2106, 2107 f unter B. II. 2.; Beschluss vom 17. Juli 2008 - IX ZR 174/05, DStRE 2009, 251 Rn. 2; Urteil vom 16. Oktober 2008 - IX ZR 135/07, WM 2008, 2307 Rn. 21; vom heutigen Tage - IX ZR 184/09, zVb).
  • BGH, 16.10.2008 - IX ZR 135/07

    Zulassung der erstmals in der Berufungsinstanz erhobenen Verjährungseinrede;

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - IX ZR 109/09
    Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Entstehung des verjährungsrechtlichen Sekundäranspruchs gegenüber einem Steuerberater betont, dass neben den unterlassenen Hinweis auf begangene Pflichtverletzungen und den Schaden in Gestalt der eingetretenen Primärverjährung der Anlass treten muss, welcher der steuerliche Berater unbeachtet gelassen hat (vgl. Urteil vom 14. Juli 2005 - IX ZR 284/01, WM 2005, 2106, 2107 f unter B. II. 2.; Beschluss vom 17. Juli 2008 - IX ZR 174/05, DStRE 2009, 251 Rn. 2; Urteil vom 16. Oktober 2008 - IX ZR 135/07, WM 2008, 2307 Rn. 21; vom heutigen Tage - IX ZR 184/09, zVb).
  • BGH, 15.11.2012 - IX ZR 184/09

    Steuerberaterhaftung: Verjährungsbeginn eines Schadensersatzanspruchs infolge

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - IX ZR 109/09
    Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Entstehung des verjährungsrechtlichen Sekundäranspruchs gegenüber einem Steuerberater betont, dass neben den unterlassenen Hinweis auf begangene Pflichtverletzungen und den Schaden in Gestalt der eingetretenen Primärverjährung der Anlass treten muss, welcher der steuerliche Berater unbeachtet gelassen hat (vgl. Urteil vom 14. Juli 2005 - IX ZR 284/01, WM 2005, 2106, 2107 f unter B. II. 2.; Beschluss vom 17. Juli 2008 - IX ZR 174/05, DStRE 2009, 251 Rn. 2; Urteil vom 16. Oktober 2008 - IX ZR 135/07, WM 2008, 2307 Rn. 21; vom heutigen Tage - IX ZR 184/09, zVb).
  • OLG Frankfurt, 08.05.2018 - 5 U 49/17

    Verjährung von Ansprüchen wegen mangelhafter Kostenschätzung/-ermittlung für

    In entsprechender Weise hat der BGH hinsichtlich einer dem alten Recht unterliegenden Haftung des Steuerberaters die "Fortgeltung" der Sekundärhaftung angenommen (BGH, Urteil vom 15. November 2012 - IX ZR 109/09 -, Rz. 2, juris).

    (c) Zugunsten der Klägerin kann auch unterstellt werden, dass vor Verjährung des Primäranspruchs Anlass (BGH, Urteil vom 15. November 2012, a. a. O., Rz. 6) bestand, zu prüfen, ob durch einen Fehler, hier: fehlerhafte Kostenberechnung, dem Auftraggeber ein Schaden zugefügt wurde, wobei unerheblich ist, ob der Fehler im Rahmen dieser Prüfung tatsächlich erkannt wurde, ob die gebotene Überprüfung der in der Vergangenheit erbrachten Tätigkeit unterlassen wurde oder trotz Erkenntnis des Fehlers die gebotene Aufklärung der Klägerin unterblieb (BGH, Urteil vom 24. März 2011, a. a. O., Rz. 14).

  • BGH, 02.02.2017 - IX ZR 91/15

    Rechtsanwaltshaftung: Verjährung von zwei unterschiedlichen Ansprüchen gegen

    Bestimmt sich die Verjährung des primären Schadensersatzanspruchs nach § 51b BRAO, gilt diese Vorschrift auch für den Sekundäranspruch, weil dieser lediglich ein Hilfsrecht und unselbständiges Nebenrecht des primären Regressanspruchs bildet (BGH, Urteil vom 13. November 2008, aaO; vom 3. Februar 2011 - IX ZR 105/10, WM 2011, 796 Rn. 9; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. November 2012 - IX ZR 109/09, WM 2013, 93 Rn. 5 zu § 68 StBerG a.F.).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.06.2012 - IX ZR 109/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18403
BGH, 21.06.2012 - IX ZR 109/09 (https://dejure.org/2012,18403)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2012 - IX ZR 109/09 (https://dejure.org/2012,18403)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - IX ZR 109/09 (https://dejure.org/2012,18403)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 68 StBerG vom 09.12.2004
    Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsatzbedeutung der Sekundärverjährung von Ansprüchen gegen den Steuerberater nach auslaufendem Recht; Schadenseinheit bei Fehlerwiederholung in Steuererklärungen

  • Wolters Kluwer

    Frage der Sekundärverjährung als Zulassungsgrund für eine Revision

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsatzbedeutung der Sekundärverjährung von Ansprüchen gegen den Steuerberater nach auslaufendem Recht; Schadenseinheit bei Fehlerwiederholung in Steuererklärungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StBerG § 68 a.F
    Frage der Sekundärverjährung als Zulassungsgrund für eine Revision

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 180/96

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - IX ZR 109/09
    Davon abzugrenzen sind Fälle, in denen ein abgeschlossener Beratungs- oder Gestaltungsfehler in mehrere nachfolgende Veranlagungszeiträume fortwirkt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Dezember 1997 - IX ZR 180/96, WM 1998, 779, 780 unter II. 1.).
  • BGH, 14.07.2005 - IX ZR 284/01

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - IX ZR 109/09
    Wird der Fehler eines Steuerberaters infolge der Periodizität von Steuererklärungen wiederholt, so setzt die Fehlerwiederholung jeweils eine eigene haftungsausfüllende Kausalität in Gang und erzeugt einen Schaden in Gestalt eines ungünstigen Steuerbescheides (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2005 - IX ZR 284/01, WM 2005, 2106, 2107 f unter A. und B. II. 2.).
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