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   BGH, 17.04.2013 - IX ZR 12/11   

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https://dejure.org/2013,9084
BGH, 17.04.2013 - IX ZR 12/11 (https://dejure.org/2013,9084)
BGH, Entscheidung vom 17.04.2013 - IX ZR 12/11 (https://dejure.org/2013,9084)
BGH, Entscheidung vom 17. April 2013 - IX ZR 12/11 (https://dejure.org/2013,9084)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde im Hinblick auf die Beurteilung der gläubigerbenachteiligenden Wirkung von Zahlungen Dritter auf Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2 S. 1; InsO § 129 Abs. 1
    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde im Hinblick auf die Beurteilung der gläubigerbenachteiligenden Wirkung von Zahlungen Dritter auf Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.10.2009 - IX ZR 191/05

    Rechtsprechungsänderung - Anfechtung einer mittelbaren Zuwendung durch

    Auszug aus BGH, 17.04.2013 - IX ZR 12/11
    Der von der Beschwerde diesbezüglich im Anschluss an das Urteil des Senats vom 6. Oktober 2009 (IX ZR 191/05, BGHZ 182, 317) gesehene Bedarf nach einer klarstellenden Entscheidung besteht nicht mehr.
  • BGH, 21.06.2012 - IX ZR 59/11

    Insolvenzanfechtung freiwilliger Zahlungen des Geschäftsführers einer insolventen

    Auszug aus BGH, 17.04.2013 - IX ZR 12/11
    Wie der Senat mit Urteil vom 21. Juni 2012 (IX ZR 59/11, WM 2012, 1448 Rn. 12) entschieden hat, ist bei der Beurteilung der gläubigerbenachteiligenden Wirkung (§ 129 Abs. 1 InsO) von Zahlungen Dritter auf Verbindlichkeiten des Schuldners weiterhin grundsätzlich zwischen einer Anweisung auf Schuld und einer Anweisung auf Kredit zu unterscheiden.
  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 159/12

    Insolvenzanfechtung - mittelbare Zuwendung

    Dies hat der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich ausdrücklich klargestellt (BGH 21. Juni 2012 - IX ZR 59/11 - Rn. 12; vgl. auch den Beschluss des BGH vom 17. April 2013 im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - IX ZR 12/11 - Rn. 2) .
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