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BGH, 08.12.1988 - IX ZR 12/88 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umfang einer bestellten Grundschuld - Hinterlegung eines Geldbetrages bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts - Freiwerden von der schuldrechtlichen Verpflichtung durch die Hinterlegung der Mietverbindlichkeiten - Verwirklichung der potentiellen Haftung bei ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff der Einziehung; Verzicht auf die Rücknahme einer hinterlegten Geldsumme
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 200
- MDR 1989, 349
- WM 1989, 375
- DB 1989, 1516
Wird zitiert von ... (38) Neu Zitiert selbst (4)
- RG, 06.07.1910 - V 569/09
Hinterlegung einer den Hypothekengläubigern verhafteten Versicherungsforderung. …
Auszug aus BGH, 08.12.1988 - IX ZR 12/88
Als Einziehung der Mietzinsen i. S. des § 1124 I 1 BGB müssen die Rechtshandlungen angesehen werden, die eine Erfüllung der Mietzinsforderung bewirken, also auch der Verzicht auf die Rücknahme einer unter den Voraussetzungen des § 372 BGB hinterlegten Geldsumme (Abgrenzung zu RGZ 74, 106).Das Reichsgericht hat in RGZ 74, 106 die Auffassung vertreten, daß der Anspruch auf Entschädigung für die in einer Gebäudebrandversicherung mitversicherten Einrichtungsgegenstände auch dann der Hypothek haftet, wenn die Entschädigungssumme unter Verzicht auf die Rücknahme nach § 372 ff BGB hinterlegt worden war, bevor die Zwangsversteigerung angeordnet wurde.
- BGH, 14.02.1985 - IX ZR 76/84
Rechtsgeschäftliche Vereinbarung einer Hinterlegung; Rechtsfolgen einer …
Auszug aus BGH, 08.12.1988 - IX ZR 12/88
Auch wenn die Hinterlegungsstelle durch formal wirksame Verfügung nach § 6 Nr. 1 HinterlO die Annahme zur Hinterlegung angeordnet hat, setzt der Eintritt der schuldrechtlichen Wirkungen der Hinterlegung voraus, daß einer der Tatbestände des § 372 BGB erfüllt ist (Senatsurt. v. 14. Februar 1985 - IX ZR 76/84, ZIP 1985, 525, 526; v. 30. Oktober 1984 - IX ZR 92/83, ZIP 1985, 18, 22). - BGH, 02.02.1960 - VIII ZR 43/59
Auszug aus BGH, 08.12.1988 - IX ZR 12/88
Die Hinterlegung und der Verzicht auf die Rücknahme wirken wie die Erfüllung zugunsten des wahren Gläubigers, selbst wenn dieser erst nach dem Verzicht auf die Rücknahme gegenüber der Hinterlegungsstelle benannt wird (BGH, Urt. v. 2. Februar 1960 - VIII ZR 43/59, NJW 1960, 1003). - BGH, 30.10.1984 - IX ZR 92/83
Zahlungen des Bürgen als Sicherheitsleistung
Auszug aus BGH, 08.12.1988 - IX ZR 12/88
Auch wenn die Hinterlegungsstelle durch formal wirksame Verfügung nach § 6 Nr. 1 HinterlO die Annahme zur Hinterlegung angeordnet hat, setzt der Eintritt der schuldrechtlichen Wirkungen der Hinterlegung voraus, daß einer der Tatbestände des § 372 BGB erfüllt ist (Senatsurt. v. 14. Februar 1985 - IX ZR 76/84, ZIP 1985, 525, 526; v. 30. Oktober 1984 - IX ZR 92/83, ZIP 1985, 18, 22).
- BGH, 17.09.2009 - IX ZR 106/08
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung eines Pfändungspfandrechts i.R.d. …
Dieser Zustand, der vom Senat als "potentielle Haftung" bezeichnet worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 8. Dezember 1988 - IX ZR 12/88, NJW-RR 1989, 200), hält so lange an, bis der Grundpfandgläubiger die Beschlagnahme des Grundstücks im Wege der Zwangsverwaltung herbeiführt. - BGH, 10.12.2004 - V ZR 340/03
Voraussetzungen und Wirksamkeit der Hinterlegung bei Angabe eines weiteren …
a) Da die Hinterlegung nur für den wahren Gläubiger zu einer Erfüllung seiner Verbindlichkeit führt (…BGH, Urt. v. 2. Februar 1960, VIII ZR 43/59, NJW 1960, 1003; Urt. v. 8. Dezember 1988, IX ZR 12/88, NJW-RR 1989, 200), ist der Eintritt der schuldbefreienden Wirkung davon abhängig, daß sich der Gläubiger zumindest auch unter den vom Schuldner im Hinterlegungsantrag benannten Empfangsberechtigten befindet (…vgl. Gernhuber, Die Erfüllung und ihre Surrogate, 2. Aufl., 1994, S. 345, 357; auch OLG Hamburg, SeuffA 60 [1905], Nr. 205).Selbst der Verzicht auf sein Rücknahmerecht (§ 376 Abs. 2 Nr. 1 BGB) hindert den Hinterleger nicht, die sachlich nicht gerechtfertigte Benennung dieser Person im ursprünglichen Hinterlegungsantrag zu widerrufen und ihr dadurch die Eigenschaft eines Beteiligten am Hinterlegungsverfahren zu nehmen (vgl. BGH, Urt. v. 2. Februar 1960, VIII ZR 43/59, u. v. 8. Dezember 1988, IX ZR 12/88, beide aaO, für den umgekehrten Fall der Nachbenennung eines möglichen Forderungsprätendenten).
- BGH, 09.11.2006 - IX ZR 133/05
Rechte des Grundschuldgläubigers in der Insolvenz des Grundstückseigentümers; …
Gegenteiliges ergibt sich nicht aus dem Senatsurteil vom 8. Dezember 1988 (IX ZR 12/88, NJW-RR 1989, 200).
- BGH, 17.11.2005 - IX ZR 174/04
Verwertung eines vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinterlegten …
- OLG Karlsruhe, 15.04.2003 - 8 U 276/01
Steuerberater als Abschlussprüfer einer GmbH: Voraussetzungen der Haftung …
In der Entscheidung BGH WM 89, 375 hatte der beklagte Steuerberater für ein Unternehmen mehrere Jahresabschlüsse gefertigt und jeweils den Vermerk angefügt: .Knüpft aber, wie der BGH in der schon dargestellten Entscheidung WM 89, 375 ff. ausführlich begründet hat, die persönliche und gegenständliche Haftung aus einem Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte regelmäßig gerade an den Inhalt und Wortlaut des erteilten Testats des Steuerberaters an, konnten und durften die Kläger aus der "Bescheinigung" des Beklagten Ziff. 2 gerade keine Schlüsse über den Zustand der Buchhaltung, deren Vollständigkeit und Aussagekraft und deren Überprüfung durch den Beklagten Ziff. 2 ziehen, die darüber hinaus gingen, dass der Beklagten Ziff. 2 einzelne Unterlagen, deren Umfang die Kläger nicht wissen konnten, ausgewertet hatte.
- OLG Hamm, 14.06.2005 - 27 U 85/04
Prüfung der Anfechtbarkeit vorausabgetretener Mieten
Das alles spricht dafür, dass bis zur Beschlagnahme das bis dahin nur potenzielle Absonderungsrecht (vgl. auch BGH NJW-RR 1989, 200) nicht dazu führt, dass eine Gläubigerbenachteiligung entfällt, wenn der Grundpfandgläubiger im Ergebnis (etwa wie hier durch Zahlung auf ein bei ihm geführtes Konto des Vermieters und anschließende Aufrechnung) die Mieten erhält. - OLG Saarbrücken, 04.12.2013 - 2 U 13/13
Abtretung von Mietforderungen: Anforderung an die Bestimmtheit oder …
Die Hinterlegung und der Verzicht auf die Rücknahme wirken wie die Erfüllung zugunsten des wahren Gläubigers, selbst wenn dieser erst nach dem Verzicht auf die Rücknahme gegenüber der Hinterlegungsstelle benannt wird (BGH, Urt. v. 8.12.1988, IX ZR 12/88, MDR 1989, 349, m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 12.06.2003 - 6 U 244/02 Dies gilt insbesondere bei Verträgen, mit denen der Auftraggeber von einer Person, die über eine besondere, vom Staat anerkannte Sachkunde verfügt (z. B. Sachverständiger, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer), ein Gutachten oder eine gut-achterliche Äußerung bestellt, um davon gegenüber einem Dritten Gebrauch zu machen (vgl. BGH, NJW 1984, 355; NJW-RR 1986, 484, 486; NJW 1987, 1758, 1759 f.; WM 1989, 375, 376 f.; WM 1998, 440, 441).
Die Haftung der Beklagten reicht grundsätzlich so weit, wie sie nach dem Wortlaut des Testats die Verantwortung für die Richtigkeit der Jahresabschlüsse übernommen hat (vgl. in diesem Zusammenhang auch BGH, WM 1989, 375, 377).
- BGH, 20.03.1995 - II ZR 143/94
Verletzung einer gesellschaftsrechtlichen Treupflicht - Haftung eines …
Auch bei bestehender Gegenläufigkeit der Interessen von Auftraggeber und Drittem kann im Einzelfall die Einbeziehung des Dritten in den Schutzbereich des Vertrages geboten sein (…BGH, Urt. v. 26. November 1986 - IVa ZR 86/85, NJW 1987, 1758, 1759; Urt. v. 18. Oktober 1988 - IX ZR 12/88, WM 1989, 375, 377 m.w.N.; vgl. auch Nehls, Die gesellschaftsrechtliche Treupflicht im Aktienrecht, 1993, 167). - OLG Hamm, 05.03.2010 - 25 U 55/09
Steuerberater haftet kreditgebender Bank für unvollständige und fehlerhafte …
Der Umfang seiner Haftung richtet sich danach, inwieweit der Steuerberater nach dem Wortlaut seines Testats die Verantwortung für die Richtigkeit der testierten Aufstellung übernommen hat (BGH WM 89, 375; OLG Karlsruhe OLGR 2003, 389-394, Tz. 83). - BGH, 20.03.1995 - II ZR 179/94
Verletzung einer gesellschaftsrechtlichen Treupflicht - Haftung eines …
- BGH, 20.03.1995 - II ZR 145/94
Schadensersatzanspruch eines Aktionärs wegen Entwertung seines Aktienbesitzes - …
- BGH, 20.03.1995 - II ZR 144/94
Verletzung einer gesellschaftsrechtlichen Treupflicht - Haftung eines …
- BGH, 25.06.2014 - XII ZR 104/13
Anhörungsrüge bei Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs
- BGH, 20.03.1995 - II ZR 210/94
Schadenersatzklage wegen Verhinderung eines Kapitalherabsetzungsbeschlusses in …
- BGH, 20.03.1995 - II ZR 183/94
Verletzung einer gesellschaftsrechtlichen Treupflicht - Haftung eines …
- BGH, 20.03.1995 - II ZR 194/94
- BGH, 20.03.1995 - II ZR 121/94
- BGH, 20.03.1995 - II ZR 197/94
Schadenersatzklage wegen Verhinderung eines Kapitalherabsetzungsbeschlusses in …
- BGH, 20.03.1995 - II ZR 186/94
Verletzung einer gesellschaftsrechtlichen Treupflicht - Haftung eines …
- BGH, 20.03.1995 - II ZR 195/94
Verletzung einer gesellschaftsrechtlichen Treupflicht - Haftung eines …
- BGH, 20.03.1995 - II ZR 118/94
- BGH, 20.03.1995 - II ZR 137/94
- BGH, 20.03.1995 - II ZR 139/94
- BGH, 20.03.1995 - II ZR 141/94
- BGH, 20.03.1995 - II ZR 162/94
- BGH, 20.03.1995 - II ZR 163/94
- BGH, 20.03.1995 - II ZR 178/94
- BGH, 20.03.1995 - II ZR 196/94
- KG, 21.03.2006 - 13 U 46/05
Prätendentenstreit im Hinterlegungsverfahren: Schuldbefreiende Hinterlegung bei …
- BGH, 20.03.1995 - II ZR 140/94
- BGH, 20.03.1995 - II ZR 142/94
- BGH, 20.03.1995 - II ZR 152/94
- BGH, 20.03.1995 - II ZR 157/94
- LG Essen, 04.10.2013 - 6 O 127/13
Rückgewähr von Zahlungen und Herausgabe von Gutschriften aus Insolvenzanfechtung …
- OLG Koblenz, 07.01.2013 - 5 U 992/12
Haftung des Steuerberaters für Dritten entstandene Schäden
- LG München I, 04.05.2017 - 11 O 22804/16
Herausgabe eines Grundschuldbriefes bei Erfüllung durch Hinterlegung
- OLG Köln, 20.04.1999 - 24 U 141/98