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   BGH, 10.10.1996 - IX ZR 135/95   

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https://dejure.org/1996,7824
BGH, 10.10.1996 - IX ZR 135/95 (https://dejure.org/1996,7824)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1996 - IX ZR 135/95 (https://dejure.org/1996,7824)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1996 - IX ZR 135/95 (https://dejure.org/1996,7824)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erlaß der einstweiligen Verfügung namens aller Gesellschafter - Fehlen der Aktivlegitimation oder der Prozeßführungsbefugnis durch unvollständige Aufzählung aller Gesellschafter - Fruchtziehung bei unberechtigtem Besitz - Anspruch auf Herausgabe gegen einen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1236
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.03.1990 - II ZR 312/88

    Gesellschafter - Beschränkung der Vertretungsmacht

    Auszug aus BGH, 10.10.1996 - IX ZR 135/95
    Hat er dabei irrtümlich den einen oder anderen Gesellschafter nicht aufgeführt, weil er ihm diese Stellung nicht oder nicht mehr beimaß, war deswegen nur das Rubrum unvollständig (vgl. BGH, Urt. v. 12. März 1990 - II ZR 312/88, ZIP 1990, 715, 716).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auch hier hat sich die Rechtsprechung damit zu behelfen versucht, daß bei irrtümlich unterbliebener Aufführung eines Gesellschafters lediglich das Rubrum unrichtig sei (BGH, Beschl. v. 10. Oktober 1996 - IX ZR 135/95, NJW 1997, 1236; vgl. auch OLG Hamburg LZ 1917, 78).
  • BGH, 15.10.1999 - V ZR 141/98

    BGB -Gesellschaft und notwendige Streitgenossenschaft

    Zwar ist in den Fällen, in denen ersichtlich alle Gesellschaftsmitglieder klagen oder verklagt werden, eine Nichtberücksichtigung einzelner Gesellschafter im Urteilsrubrum unschädlich, weil dies nur zu einer durch Berichtigung zu beseitigenden Unvollständigkeit des Rubrums führt (BGH, Urt. v. 10. Oktober 1996, IX ZR 135/95, NJW 1997, 1236; BGH, Urt. v. 12. März 1990, II ZR 312/88, NJW-RR 1990, 867).
  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01

    Zustellungsvertretung der Wohnungseigentümer bei Streit über Wirksamkeit des

    Jedoch ist auch anerkannt, dass Sammelbezeichnungen und Unvollständigkeiten grundsätzlich unschädlich sind (BGH NJW 1997, 1236 und 2755 f.; siehe auch BayObLG WE 1991, 200; ferner Zöller/Vollkommer ZPO 22. Aufl. § 313 Rn. 4), insbesondere dann, wenn Wohnungseigentümer nicht verurteilt werden und somit kein Titel gegen sie geschaffen wird.
  • OLG Hamm, 06.07.2000 - 28 U 107/99

    Verpflichtung eines Treuhänders zur Rechnungslegung im Rahmen der Abwicklung

    Der geschäftsführende Gesellschafter hat üblicherweise Prozessvollmacht für Prozesse namens der Gesamthänder (vgl. BGH, NJW 1997, 1236; Palandt/Sprau, aaO., § 714 BGB , Rdn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 29/99

    Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer durch den Verwalter;

    Indes bleibt diese aus prozessualen Gründen notwendige Maßnahme ohne Einfluß auf die Identität der gemeinten Rechtsmittelgegner, wenn einzelne Wohnungseigentümer nicht oder falsch benannt werden (vgl. zu dem rechtsähnlichen Fall der Falschbezeichnung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts BGH NJW-RR 1990, 867 und NJW 1997, 1236).
  • OLG Koblenz, 11.10.2000 - 1 U 1114/98

    Gesellschaft Bürgerlichen Rechts - Musikkapelle - Rechtsfähigkeit - Austritt des

    Da es nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme und unter Würdigung von Indiztatsachen feststeht, dass die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff BGB) überhaupt nicht mehr besteht, kann es für die Zulässigkeit der Klage auf den derzeitigen Mitgliederbestand und auf die Frage, ob ein prozessual nicht beteiligtes Mitglied im Rubrum durch Berichtigung aufzuführen wäre, nicht ankommen (vgl. BGH NJW 1997, 1236).
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