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   BGH, 30.04.1998 - IX ZR 141/97   

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https://dejure.org/1998,8052
BGH, 30.04.1998 - IX ZR 141/97 (https://dejure.org/1998,8052)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1998 - IX ZR 141/97 (https://dejure.org/1998,8052)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1998 - IX ZR 141/97 (https://dejure.org/1998,8052)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eröffnung der Gesamtvollstreckung gegen den Schuldner wegen Zahlungsunfähigkeit - Kennenmüssen der Zahlungsunfähigkeit - Vorrechte der Sozialversicherungsträger in der Gesamtvollstreckung - Keine Befugnis zur Einbehaltung der vom Gesamtvollstreckungsschuldner gezahlten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GesO § 10 Abs. 1 Nr. 4
    Kenntnis des befriedigten Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des Gesamtvollstreckungsschuldners; Bevorzugte Zahlung an Träger der Sozialversicherungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

    Diese Erfahrungswerte verbieten einen Schluß des antragstellenden Gläubigers dahin, daß - nur weil er selbst Zahlungen erhalten hat - der Schuldner seine Zahlungen auch im allgemeinen wieder aufgenommen habe (vgl. Senatsurt. v. 14. Oktober 1999 - IX ZR 142/98, NJW 2000, 211, 212 f; v. 25. Oktober 2001 - IX ZR 17/01, z.V.b. in BGHZ; Beschl. v. 30. April 1998 - IX ZR 141/97, Leitsatz in ZInsO 1998, 141 f, zu OLG Dresden ZIP 1997, 1036 f; OLG Hamm ZIP 1996, 469 f; LG Magdeburg DZWIR 1999, 472, 473 f).
  • BGH, 18.04.2005 - II ZR 61/03

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers wegen

    Das Berufungsgericht geht fehl, wenn es entgegen der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 149, 100, 106 f.; Urt. v. 30. April 1998 - IX ZR 141/97, ZinsO 1998, 141; Urt. v. 10. Juli 2003 - IX ZR 89/02, ZIP 2003, 1666, 1667 f.; Urt. v. 14. November 2000 - VI ZR 149/99, ZIP 2001, 80), in der alle Argumente wiederholt gewürdigt worden sind, meint, die Ansprüche der Einzugsstelle seien gegenüber denjenigen anderer Gläubiger privilegiert.
  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 17/01

    Benachteiligung der Gläubiger durch Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Diese Erfahrungswerte verbieten einen Schluß des antragstellenden Gläubigers dahin, daß - nur weil er selbst Zahlungen erhalten hat - der Schuldner seine Zahlungen auch im allgemeinen wieder aufgenommen habe (vgl. Senatsurt. v. 14. Oktober 1999, aaO S. 1978; Beschl. v. 30. April 1998 - IX ZR 141/97, Leitsatz in ZInsO 1998, 141 f, zu OLG Dresden ZIP 1997, 1036 f; OLG Hamm ZIP 1996, 469 f; LG Magdeburg DZWIR 1999, 472, 473 f).
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