Rechtsprechung
   BGH, 05.05.2011 - IX ZR 144/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,837
BGH, 05.05.2011 - IX ZR 144/10 (https://dejure.org/2011,837)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2011 - IX ZR 144/10 (https://dejure.org/2011,837)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - IX ZR 144/10 (https://dejure.org/2011,837)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,837) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 InsO, § 60 Abs 1 InsO, § 249 Abs 1 BGB, § 1246 Abs 1 BGB
    Haftung des vorläufigen mitbestimmenden Insolvenzverwalters: Zustimmung zur freihändigen Veräußerung eines Warenbestands; Pflicht zur Durchsetzung des Verkaufs mit Hilfe einer bei dem Insolvenzgericht zu erwirkenden Einzelanordnung bei Zustimmungsverweigerung des ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Insolvenzverwalter ist zur Zustimmung zu freihändiger Veräußerung mit einem Zurückbehaltungsrecht belasteter Ware bei höherer Erlöserwartung im Vergleich zur Versteigerung verpflichtet; Verpflichtung des Insolvenzverwalters zur Zustimmung zur freihändigen Veräußerung mit ...

  • Betriebs-Berater

    Zustimmungspflicht des Insolvenzverwalters zur freihändigen Veräußerung einer mit kaufmännischem Zurückbehaltungsrecht belasteten Ware

  • rewis.io

    Haftung des vorläufigen mitbestimmenden Insolvenzverwalters: Zustimmung zur freihändigen Veräußerung eines Warenbestands; Pflicht zur Durchsetzung des Verkaufs mit Hilfe einer bei dem Insolvenzgericht zu erwirkenden Einzelanordnung bei Zustimmungsverweigerung des ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Haftung des vorläufigen mitbestimmenden Insolvenzverwalters: Zustimmung zur freihändigen Veräußerung eines Warenbestands; Pflicht zur Durchsetzung des Verkaufs mit Hilfe einer bei dem Insolvenzgericht zu erwirkenden Einzelanordnung bei Zustimmungsverweigerung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzverwalter ist zur Zustimmung zu freihändiger Veräußerung mit einem Zurückbehaltungsrecht belasteter Ware bei höherer Erlöserwartung im Vergleich zur Versteigerung verpflichtet; Verpflichtung des Insolvenzverwalters zur Zustimmung zur freihändigen Veräußerung mit ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zurückbehaltungsrecht: Freihändiger Verkauf oder Versteigerung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung eines vorläufigen Insolvenzverwalters wegen pflichtwidriger Verweigerung der Zustimmung zu freihändigem Verkauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht und der freihändige Verkauf in der Insolvenz

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 60 Abs. 1; BGB § 1246 Abs. 1, § 249 Abs. 1
    Haftung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Verweigerung der Zustimmung zu einer gewinnversprechenden freihändigen Veräußerung des Absonderungsguts

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 189, 299
  • NJW 2011, 2960
  • ZIP 2011, 1419
  • MDR 2011, 1011
  • NZI 2011, 602
  • NJ 2012, 42
  • WM 2011, 1420
  • BB 2011, 2000
  • DB 2011, 1802
  • NZG 2011, 952
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (34)

  • BGH, 04.07.1994 - II ZR 126/93

    Umfang des Schadensersatzes wegen rechtswidrigem Ausschluß aus der

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - IX ZR 144/10
    Nach der Äquivalenztheorie ist jede Bedingung kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele (allgemeine Meinung; vgl. nur BGH, Urteil vom 4. Juli 1994 - II ZR 126/93, NJW 1995, 126, 127 mwN; MünchKomm-BGB/Oetker, aaO § 249 Rn. 98; Bamberger/Roth/Schubert, aaO § 249 Rn. 45; Medicus in Prütting/Wegen/Weinreich, aaO § 249 Rn. 48).

    Dabei ist zu beachten, dass zur Feststellung des Ursachenzusammenhangs nur die pflichtwidrige Handlung hinweggedacht, nicht aber weitere Umstände hinzugedacht werden dürfen (BGH, Urteil vom 4. Juli 1994, aaO).

    Notwendig ist ein innerer Zusammenhang mit der durch den Schädiger geschaffenen Gefahrenlage, nicht nur eine bloß zufällige äußere Verbindung (BGH, Urteil vom 4. Juli 1994 - II ZR 126/93, NJW 1995, 126, 127 f).

  • BGH, 10.12.2009 - IX ZR 1/09

    Auswirkungen der Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts auf die Wirksamkeit einer

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - IX ZR 144/10
    In diesem Fall kann der Erwerb nur noch mit Hilfe der Insolvenzanfechtung korrigiert werden (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 - IX ZR 1/09, WM 2010, 222 Rn. 27; Jaeger/Windel, InsO § 91 Rn. 14).

    b) Eine vor Insolvenzeröffnung vereinbarte Abtretung einer bereits wirksam entstandenen Forderung scheitert nicht an § 91 Abs. 1 InsO (Gottwald/Eickmann, Insolvenzrechts-Handbuch, 4. Aufl. § 31 Rn. 17; vgl. BGH, Urteil vom 20. März 1997 - IX ZR 71/96, BGHZ 135, 140, 144 ff; vom 22. Oktober 2009 - IX ZR 90/08, WM 2009, 2391 Rn. 6 ff; vom 10. Dezember 2009, aaO).

    (1) Im Zivilrecht werden unter Verfügungen solche Rechtsgeschäfte verstanden, durch die unmittelbar ein Recht begründet, übertragen, belastet, aufgehoben oder sonstwie in seinem Inhalt verändert wird (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 - IX ZR 1/09, WM 2010, 222 Rn. 26).

  • BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - IX ZR 144/10
    aa) Der vorläufige Insolvenzverwalter ist grundsätzlich nicht zu einer Verwertung des Schuldnervermögens berechtigt, weil einerseits der Schuldner wegen der Möglichkeit der Ablehnung einer Verfahrenseröffnung vor unwiederbringlichen Vermögenseinbußen geschützt und andererseits der Entscheidung der Gläubiger nach Insolvenzeröffnung (§ 157 InsO) nicht vorgegriffen werden soll (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - IX ZB 105/00, BGHZ 146, 165, 172).

    Eine Verwertung ist jedenfalls gerechtfertigt, wenn ein Aufschub bis nach der Insolvenzeröffnung die künftige Insolvenzmasse schädigen würde (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2000, aaO S. 173).

  • BGH, 21.04.2005 - IX ZR 24/04

    Anfechtbarkeit der Abtretung von Forderungen des Absenders gegen den Empfänger

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - IX ZR 144/10
    Im Streitfall stützt die Klägerin die Klageforderung darauf, dass die ihrem kaufmännischen Zurückbehaltungsrecht unterliegende Ware wegen der verweigerten Zustimmung des Beklagten nicht mehr im Weihnachtsgeschäft des Jahres 2005 gewinnbringend freihändig veräußert werden konnte (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 2005 - IX ZR 24/04, WM 2005, 1033, 1035 f).

    Der Anspruch ist begründet, wenn aus der abweichenden Art der Verwertung kein Beteiligter einen Nachteil erleidet, daraus aber ein Beteiligter einen Vorteil erzielen kann (Staudinger/Wiegand, aaO § 1246 Rn. 2; Soergel/Habersack, BGB 13. Aufl. § 1246 Rn. 2; vgl. BGH, Urteil vom 21. April 2005 - IX ZR 24/04, WM 2005, 1033, 1035 f).

  • BGH, 05.05.1960 - II ZR 128/58

    Voraussetzungen eines unregelmäßigen Kommissionsgeschäfts - Voraussetzung für die

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - IX ZR 144/10
    Es ist anerkannt, dass zum Betrieb eines Handelsgewerbes nicht nur die für dieses Handelsgewerbe üblichen, dafür typischen Geschäfte gehören, sondern alle Geschäfte, die auch nur mittelbar auf das Handelsgewerbe sich beziehen, mit ihm in einem auch nur entfernten, lockeren Zusammenhang stehen (BGH, Urteil vom 10. Juni 1974 - VII ZR 44/73, BGHZ 63, 32, 35; vom 5. Mai 1960 - II ZR 128/58, NJW 1960, 1852, 1853; vom 20. März 1997 - IX ZR 83/96, NJW 1997, 1779, 1780).

    Diese Würdigung entspricht der Erkenntnis, dass sämtliche von Handelsgesellschaften eingegangenen Verträge mangels einer privaten Rechtssphäre als Handelsgeschäfte einzustufen sind (BGH, Urteil vom 5. Mai 1960, aaO S. 1853).

  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73

    Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - IX ZR 144/10
    Auf der Grundlage der Vermutung beratungsgerechten Verhaltens (grundlegend BGH, Urteil vom 5. Juli 1973 - VII ZR 12/73, BGHZ 61, 118, 121 f) ist dann die Annahme gerechtfertigt, dass die A.   GmbH tatsächlich die N.   KG um ihre Einwilligung ersucht hätte.
  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 131/83

    Beteiligung des Gemeinschuldners am Konkursverfahren; Pflichten des

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - IX ZR 144/10
    bb) Bei dieser Sachlage kann die im eröffneten Verfahren für den Verwalter geltende Verpflichtung, günstige Verwertungschancen wahrzunehmen (BGH, Urteil vom 22. Januar 1985 - VI ZR 131/83, ZIP 1985, 423, 425; vom 5. Januar 1995 - IX ZR 241/93, ZIP 1995, 290, 293; MünchKomm-InsO/Brandes, aaO §§ 60, 61 Rn. 61, 65; HK-InsO/Lohmann, aaO § 60 Rn. 14; BT-Drucks. 12/2443 S. 179), auch einen vorläufigen Verwalter treffen, wenn für ihn erkennbar ist, dass es sich um keine Masseverwertung im technischen Sinne handelt, auch mit Rücksicht auf schützenswerte Belange des Schuldners entbehrliche Vermögensgegenstände betroffen sind und eine auch nur annähernd vergleichbar lukrative Veräußerungsmöglichkeit nach Verfahrenseröffnung aller Voraussicht nach nicht mehr zu erwarten ist.
  • BGH, 26.06.1990 - X ZR 19/89

    Rechtsnatur eines Kaufvertrags über landwirtschaftliche Nutztiere bei

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - IX ZR 144/10
    Die Berufung auf rechtmäßiges Alternativverhalten, nämlich der von dem Schädiger zu beweisende (BGH, Urteil vom 26. Juni 1990 - X ZR 19/89, NJW 1991, 166, 167 mwN) Einwand, der Schaden wäre auch bei rechtmäßigem Verhalten entstanden, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Frage der Zurechnung eines Schadenserfolges grundsätzlich beachtlich (BGH, Urteil vom 7. Februar 1984 - VI ZR 174/82, BGHZ 90, 103, 111; vom 26. Oktober 1999 - X ZR 30/98, NJW 2000, 661, 663 jeweils mwN).
  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - IX ZR 144/10
    Die Berufung auf rechtmäßiges Alternativverhalten, nämlich der von dem Schädiger zu beweisende (BGH, Urteil vom 26. Juni 1990 - X ZR 19/89, NJW 1991, 166, 167 mwN) Einwand, der Schaden wäre auch bei rechtmäßigem Verhalten entstanden, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Frage der Zurechnung eines Schadenserfolges grundsätzlich beachtlich (BGH, Urteil vom 7. Februar 1984 - VI ZR 174/82, BGHZ 90, 103, 111; vom 26. Oktober 1999 - X ZR 30/98, NJW 2000, 661, 663 jeweils mwN).
  • BGH, 14.11.2000 - X ZR 203/98

    Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter bei fehlerhaftem

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - IX ZR 144/10
    Die Abwägung nach Maßgabe des Schutzzwecks der haftungsbegründenden Norm soll sicherstellen, dass nur Schäden der Art ersetzt werden müssen, die durch Befolgung der verletzten gesetzlichen Regel beziehungsweise der verletzten Vertragspflicht verhindert werden sollten (BGH, Urteil vom 14. November 2000 - X ZR 203/98, NJW 2001, 514, 515).
  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 179/07

    Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung eines Anwaltsvertrages;

  • BGH, 05.01.1995 - IX ZR 241/93

    Rechtsfolgen des Handelns des Gesamtvollstreckungsverwalters ohne Zustimmung des

  • BGH, 27.01.1981 - VI ZR 204/79

    Hubschrauber - § 33 LuftVG, Schutzzweck; § 836 BGB, keine Vermutung für

  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82

    Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der

  • OLG Düsseldorf, 18.09.1995 - 4 U 231/93

    Müssen Bürgschaften ausländischer Großbanken mit Sitz in einem der EU-Staaten

  • BGH, 11.03.2010 - IX ZR 104/08

    Haftung des Rechtsanwalts: Substanziierung des Bestreitens eines Schadens aus den

  • BGH, 22.02.1979 - VII ZR 256/77

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater

  • BGH, 10.06.1974 - VII ZR 44/73

    Vermutung der Leistung für den Gewerbebetrieb des Schuldners; Begriff des

  • BGH, 13.02.1997 - III ZR 285/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer inhaltlich teilweise

  • BGH, 08.01.2009 - IX ZR 217/07

    Pfandrecht der Genossenschaft am Auseinandersetzungsguthaben?

  • BGH, 22.10.2009 - IX ZR 90/08

    Auswirkungen einer Anordnung von Verfügungsbeschränkungen im Eröffnungsverfahren

  • OLG Köln, 10.06.1998 - 26 U 3/98

    Wirkungen der Einrede des kaufmännischen Zurückbehaltungsrechts; Vereinbarung

  • BGH, 16.02.2006 - IX ZR 26/05

    Zinsansprüche der Gläubiger gegen den Insolvenzverwalter; Höhe des Zinsanspruchs

  • BGH, 16.11.2006 - IX ZR 135/05

    Verwertung von einem Dritten zur Weitervermietung überlassenen Gegenständen durch

  • BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03

    Schlank-Kapseln

  • BGH, 05.03.1998 - IX ZR 265/97

    Voraussetzungen der Ersatzaussonderung im Gesamtvollstreckungsverfahren; Haftung

  • BGH, 21.01.2010 - IX ZR 65/09

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Einziehung einer zur Sicherheit abgetretenen

  • BGH, 20.03.1997 - IX ZR 71/96

    Umfang der Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag; Erstreckung

  • BGH, 21.02.2008 - IX ZR 255/06

    Rechte von Grundpfandgläubigern in der Insolvenz des Sicherungsgebers

  • BGH, 20.03.1997 - IX ZR 83/96

    Vermutung für Unterzeichnung einer Bürgschaftsurkunde im Betrieb des

  • BGH, 11.11.1999 - III ZR 98/99

    Haftung des Hausverwalters für Frostschäden

  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 32/94

    Abgrenzung der stillen Gesellschaft vom partiarischen Darlehen

  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 422/98

    Rechtsfolge einer Sicherungsabtretung

  • BGH, 26.06.1989 - II ZR 128/88

    Abgrenzung Innengesellschaft zum partiarischen Rechtsgeschäft; Auflösung einer

  • BGH, 14.12.2016 - VIII ZR 49/16

    Zur Frage der Verantwortlichkeit des Mieters für Wohnungsschäden nach

    Nach der Äquivalenztheorie ist jede Bedingung kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele (allgemeine Meinung; vgl. nur BGH, Urteile vom 5. Mai 2011 - IX ZR 144/10, BGHZ 189, 299 Rn. 35; vom 4. Juli 1994 - II ZR 126/93, NJW 1995, 126 unter II 2 a; jeweils mwN; MünchKommBGB/Oetker, 7. Aufl., § 249 Rn. 103; Staudinger/Schiemann, BGB, Neubearb. 2005, § 249 Rn. 8).

    Dabei ist zu beachten, dass zur Feststellung des Ursachenzusammenhangs nur die pflichtwidrige Handlung hinweggedacht, nicht aber weitere Umstände hinzugedacht werden dürfen (BGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - IX ZR 144/10, aaO).

  • BGH, 24.01.2019 - IX ZR 110/17

    Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren mit der teilweisen

    Angesichts seiner Stellung als vorläufiger Insolvenzverwalter ohne Verfügungsverbot konnte der Beklagte deswegen weder eine eigenständige Verpflichtung zu Lasten der Masse begründen (BGH, Urteil vom 13. Juli 2006 - IX ZR 57/05, NZI 2006, 587 Rn. 15; vgl. auch BGH, Urteil vom 22. Februar 2007 - IX ZR 2/06, NZI 2007, 338 Rn. 12 f; vom 5. Mai 2011 - IX ZR 144/10, BGHZ 189, 299 Rn. 49 ff) noch den Betrieb eigenständig fortführen.
  • BGH, 06.06.2013 - IX ZR 204/12

    Steuerberaterhaftung: Verspätete Insolvenzantragstellung aufgrund pflichtwidrig

    Dabei ist zu beachten, dass zur Feststellung des Ursachenzusammenhangs nur die pflichtwidrige Handlung hinweggedacht, nicht aber weitere Umstände hinzugedacht werden dürfen (BGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - IX ZR 144/10, BGHZ 189, 299 Rn. 35).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht