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   BGH, 23.09.2004 - IX ZR 148/03   

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https://dejure.org/2004,1520
BGH, 23.09.2004 - IX ZR 148/03 (https://dejure.org/2004,1520)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2004 - IX ZR 148/03 (https://dejure.org/2004,1520)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2004 - IX ZR 148/03 (https://dejure.org/2004,1520)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Isolierte Betrachtung des verhinderten Abzug des Arbeitnehmeranteils an Rentenversicherungsbeiträgen als Schaden des Arbeitnehmers; Auswirkungen der Abzugssperre bei Bestehen eines durchsetzbaren Beitragsanspruchs gegen den Arbeitgeber; Beitragspflicht des Arbeitgebers ...

  • Judicialis

    StBerG § 68; ; SGB IV § 28g; ; SGB IV § 28p Abs. 1; ; BGB § 249 Cb; ; BGB § 255

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StBerG § 68; SGB IV § 28 g; SGB IV § 28 p Abs. 1; BGB § 249
    Nichtabzug des Arbeitnehmeranteils der Rentenversicherungsbeiträge bei Lohnabrechnung für Arbeitgeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen eines Arbeitgebers gegen des Steuerberater wegen Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuerberater - Verjährung bei falscher Lohnabrechnung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung des Steuerberaters eines Arbeitgebers wegen unrichtiger Lohnabrechnung: Beginn der Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Prüfungspflicht des StB bei der Lohnkontenführung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1223
  • ZIP 2004, 2192
  • MDR 2005, 89
  • VersR 2006, 230
  • DB 2004, 2473 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.02.2004 - IX ZR 246/02

    Beratungspflicht eines Steuerberaters im Rahmen der Lohnbuchführung; Beginn der

    Auszug aus BGH, 23.09.2004 - IX ZR 148/03
    Diese Frage ist in der bisherigen Rechtsprechung noch offengelassen worden (vgl. BGH, Urt. v. 12. Februar 2004 - IX ZR 246/02, BGH-Report 2004, 809, 811 unter IV. 1. b. a.E.).

    Der steuerliche Berater, der im Auftrag des Arbeitgebers die Lohnabrechnungen besorgt, muß grundsätzlich auch prüfen, ob für Arbeitnehmer eine Befreiung von der Versicherungspflicht in Betracht kommt, wenn Beiträge nicht abgeführt werden (vgl. BGH, Urt. v. 12. Februar 2004 aaO S. 810 f; OLG Celle VersR 2001, 1437, 1438).

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus BGH, 23.09.2004 - IX ZR 148/03
    Denn Vor- und Nachteil stammen aus der gleichen Wurzel und sind von gleicher Art. Der Vorteil verjährter Beitragspflicht des Arbeitgebers und der Nachteil des in unverjährter Zeit ausgeschlossenen Abzugs des Arbeitnehmeranteils stehen in einem inneren Zusammenhang, der beide Größen zu einer Rechnungseinheit verbindet (vgl. zur Schadensberechnung insoweit allgemein BGHZ 91, 206, 210; 136, 52, 54 f; BGH, Urt. v. 19. Juli 2001 - IX ZR 62/00, WM 2001, 1605, 1607).
  • BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96

    Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung bei einem Grundstücksverkauf

    Auszug aus BGH, 23.09.2004 - IX ZR 148/03
    Denn Vor- und Nachteil stammen aus der gleichen Wurzel und sind von gleicher Art. Der Vorteil verjährter Beitragspflicht des Arbeitgebers und der Nachteil des in unverjährter Zeit ausgeschlossenen Abzugs des Arbeitnehmeranteils stehen in einem inneren Zusammenhang, der beide Größen zu einer Rechnungseinheit verbindet (vgl. zur Schadensberechnung insoweit allgemein BGHZ 91, 206, 210; 136, 52, 54 f; BGH, Urt. v. 19. Juli 2001 - IX ZR 62/00, WM 2001, 1605, 1607).
  • BGH, 19.07.2001 - IX ZR 62/00

    Haftung des Konkursverwalters für Fälschung eines Überweisungsauftrags durch

    Auszug aus BGH, 23.09.2004 - IX ZR 148/03
    Denn Vor- und Nachteil stammen aus der gleichen Wurzel und sind von gleicher Art. Der Vorteil verjährter Beitragspflicht des Arbeitgebers und der Nachteil des in unverjährter Zeit ausgeschlossenen Abzugs des Arbeitnehmeranteils stehen in einem inneren Zusammenhang, der beide Größen zu einer Rechnungseinheit verbindet (vgl. zur Schadensberechnung insoweit allgemein BGHZ 91, 206, 210; 136, 52, 54 f; BGH, Urt. v. 19. Juli 2001 - IX ZR 62/00, WM 2001, 1605, 1607).
  • OLG Celle, 13.10.1999 - 3 U 326/98

    Pflichten des Steuerberaters

    Auszug aus BGH, 23.09.2004 - IX ZR 148/03
    Der steuerliche Berater, der im Auftrag des Arbeitgebers die Lohnabrechnungen besorgt, muß grundsätzlich auch prüfen, ob für Arbeitnehmer eine Befreiung von der Versicherungspflicht in Betracht kommt, wenn Beiträge nicht abgeführt werden (vgl. BGH, Urt. v. 12. Februar 2004 aaO S. 810 f; OLG Celle VersR 2001, 1437, 1438).
  • BGH, 08.02.2024 - IX ZR 137/22

    Vertragliche Pflichten aus dem übernommenen Lohnbuchhaltungsmandat mit Blick auf

    Fehlt eine solche verbindliche Vorgabe und ist die statusrechtliche Einordnung des Mitarbeiters weder als anderweitig geklärt noch als zweifelsfrei anzusehen, hat der Lohnbuchhalter auf eine Klärung der Statusfrage durch den Auftraggeber hinzuwirken (Fortentwicklung von BGH, Urteil vom 12. Februar 2004 - IX ZR 246/02 und Urteil vom 23. September 2004 - IX ZR 148/03).

    Jedoch kann weder von einem Arbeitgeber noch von einem Lohnbuchhalter erwartet werden, noch kritischer zu sein als der zuständige Prüfdienst (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2004 - IX ZR 148/03, ZIP 2004, 2192, 2193 unter III.1; zu Vertrauensschutz des Arbeitgebers infolge einer beanstandungsfreien Betriebsprüfung: BSGE 129, 95 Rn. 31 f; BeckOGK/Wehrhahn, aaO mwN).

    Weiter kommt ein Anlass zur Prüfung in Betracht, wenn Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt werden sollen, ohne dass eine Klärung durch die Sozialversicherungsbehörden im oben genannten Sinne erfolgt ist, und kein Fall einer zweifelsfrei ganz oder teilweise (etwa wegen Überschreitung einer Jahresarbeitsentgeltgrenze) nicht von der Sozialversicherungspflicht betroffenen Tätigkeit vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2004 - IX ZR 148/03, ZIP 2004, 2192, 2193 unter III.1; Gräfe in Gräfe/Wollweber/Schmeer, Steuerberaterhaftung, 8. Aufl., 1. Teil Rn. 911/1).

    In dieser Situation muss der Lohnbuchhalter dem Auftraggeber die Möglichkeit einer rechtssicheren Klärung aufzeigen, etwa durch Einholung anwaltlichen Rats (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2004 - IX ZR 246/02, WM 2004, 2034, 2036 unter Il.1b; vom 23. September 2004 - IX ZR 148/03, ZIP 2004, 2192, 2193 unter III.1; Gräfe in Gräfe/Wollweber/Schmeer, Steuerberaterhaftung, 8. Aufl., 1. Teil Rn. 908, 911) oder durch Klärung der Statusfrage im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV oder eines Verfahrens vor den Einzugsstellen der Krankenkassen nach § 28h Abs. 2 SGB IV (OLG Hamm, DStRE 2022, 1465 Rn. 34; Gräfe in Gräfe/Wollweber/Schmeer, Steuerberaterhaftung, 8. Aufl., 1. Teil Rn. 911; Schothöfer/Holzinger in Handbuch der Beraterhaftung, 2. Aufl., Kap. 4 Rn. 140), und ihn um Entscheidung zum weiteren Vorgehen und zur statusrechtlichen Behandlung des Mitarbeiters im Rahmen der Lohnbuchhaltung ersuchen.

    dd) Soweit den Ausführungen des Senats, ein Lohnbuchhalter müsse im Rahmen eines auf Lohnabrechnungen gerichteten Mandats grundsätzlich auch prüfen, ob für Arbeitnehmer eine Befreiung von der Versicherungspflicht in Betracht komme, wenn Beiträge nicht abgeführt würden (BGH, Urteil vom 23. September 2004 - IX ZR 148/03, ZIP 2004, 2192, 2193 unter III.1; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Februar 2004 - IX ZR 246/02, WM 2004, 2034, 2036 unter II.1.b), entnommen werden kann, dass ein Lohnbuchhalter die Sozialversicherungsfreiheit eines Mitarbeiters des Auftraggebers zunächst eigenständig zu prüfen und zu beurteilen habe, wird daran nicht festgehalten.

  • BGH, 12.05.2009 - VI ZR 294/08

    Beginn der Verjährungsfrist für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach §

    Soweit die Revision für ihre entgegenstehende Auffassung auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. September 2004 - IX ZR 148/03 - (ZIP 2004, 2192 ) verweist, ist der dieser Entscheidung zugrunde liegende Fall mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.
  • OLG Hamm, 08.04.2022 - 25 U 42/20

    Schadensersatzanspruch gegen einen Steuerberater; Keine Verpflichtung zur

    So ist der Steuerberater grundsätzlich als zu einer Prüfung verpflichtet angesehen worden, ob für Arbeitnehmer eine Befreiung von der Versicherungspflicht in Betracht kommt, wenn Beiträge nicht abgeführt werden (BGH, Urteil vom 23.09.2004, IX ZR 148/03, juris Rn. 13 = DStR 2004, 1979, 1980 unter III. 1.).

    Sofern er bei der Prüfung einer Beitragspflicht oder bei der Berechnung der Höhe der abzuführenden Beiträge auf Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art stößt oder sich die Rechtslage unklar darstellt, darf er den sich stellenden sozialversicherungsrechtlichen Fragen nicht selbst nachgehen, sondern hat seinem Mandanten anheim zu stellen, einen mit den notwendigen Erfahrungen ausgestatteten Rechtsanwalt aufzusuchen (BGH a. a. O.; ebenso BGH, Urteil vom 12.02.2004, IX ZR 148/03 juris Rn. 13); alternativ könnte er raten, die Beitragspflicht bei dem Sozialversicherungsträger nach § 7a SGB IV oder § 28h Abs. 2 SGB IV selbst prüfen zu lassen (Zieglmeier DStR 2020, 230, 238; Gräfe a. a. O.; vgl. auch BGH, Urteil vom 06.06.2019, IX ZR 115/18 juris Rn. 3, 5, in dem die entsprechenden Ausführungen des Berufungsgerichts unbeanstandet geblieben sind).

  • BGH, 29.05.2008 - IX ZR 222/06

    Beginn der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Steuerberater wegen

    Sie bedarf allerdings für den Regelfall - anders als die Steuererhebung nach den §§ 218, 155 AO - keines Feststellungsbescheides, weil Grund und Höhe der Beitragspflicht von dem Arbeitgeber leicht festgestellt werden können (BGH, Urt. v. 23. September 2004 - IX ZR 148/03, ZIP 2004, 2192).

    In diesen Fällen bestehen vor Erlass der Bescheide, mit denen noch zu zahlende Beiträge festgesetzt werden, ähnliche Unsicherheiten wie vor der belastenden Konkretisierung eines Steuerschuldverhältnisses durch Steuerbescheid (BGH, Urt. v. 23. September 2004 aaO).

  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 174/04

    Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel; Rechte des Schuldners im Rahmen eines

    Eine Vorlagepflicht besteht dann nicht, wenn das letztinstanzliche nationale Gericht in dem bei ihm schwebenden Verfahren feststellt, dass die betreffende entscheidungserhebliche gemeinschaftsrechtliche Frage bereits Gegenstand der Auslegung durch den EuGH war oder die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts offenkundig ist, und damit für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (EuGH Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - Slg. 1982, 3415, 3430 Rdn. 16 = NJW 1983, 1257 - CILFIT/Ministero della sanità; vgl. auch BGHZ 109, 29, 35; BGH Urteile vom 10. Oktober 2005 - IX ZR 148/03 - NJW 2006, 371, 373 und vom 2. März 2006 - IX ZR 15/05 - NJW 2006, 1806, 1808).
  • OLG Schleswig, 30.11.2018 - 17 U 20/18

    Steuerberaterhaftung: Pflichten des mit der Lohnbuchhaltung beauftragten

    Was die Pflichtverletzung des Steuerberatungsvertrages betrifft, ist heute anerkannt, dass ein steuerlicher Berater, der im Auftrag des Arbeitgebers die Lohnabrechnung besorgt, grundsätzlich auch zu prüfen hat, ob für Arbeitnehmer eine Befreiung von der Versicherungspflicht in Betracht kommt, wenn Beiträge nicht abgeführt werden (siehe nur OLG Brandenburg, .Urteil vom 7. November 2006 -, DStR 2007, 189 f., bei juris Rn. 28; BGH, Urteil vom 23. September 2004 - IX ZR 148/03, NJW-RR 2005, 1223 f, bei juris, Rn. 13).

    Diese Rechtsprechung ist mit der vom Landgericht zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. September 2004 (IX ZR 148/03 - NJW-RR 2005, 1233 ff.; bei juris, Rn. 7 f) auch auf den Fall der Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung übertragen worden.

  • BGH, 05.03.2009 - IX ZR 172/05

    Beginn des Laufs der Verjährung bei Beruhen des Schadensersatzanspruchs des

    Diese Rechtsprechung hat der Senat auf Schadensersatzansprüche gegen einen Steuerberater wegen eines Fehlers bei der Lohnabrechnung übertragen: Wenn eine Einzugsstelle (§ 28b Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 SGB IV) oder ein Rentenversicherungsträger (§ 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV) nicht erfüllte Beitragsansprüche mit Bescheid fest- und durchsetzt, entsteht dem Beitragspflichtigen erst mit Erlass des Beitragsbescheides ein Schaden; erst jetzt beginnt die Verjährung seines Schadensersatzanspruchs (BGH, Urt. v. 23. September 2004 - IX ZR 148/03, ZIP 2004, 2192 f; v. 29. Mai 2008, aaO, S. 1417 Rn. 17).
  • OLG Brandenburg, 07.11.2006 - 6 U 23/06

    Steuerberatervertrag: Verjährung von Ansprüchen bei Falschberatung hinsichtlich

    Die Entscheidungen vom 12.02.2004 (NJW-RR 2004, 1358) und 23.09.2004 (NJW-RR 2005, 1223) betreffen Fälle, in denen die fehlerhafte Beratung dazu geführt hat, dass Arbeitnehmer als versicherungspflichtfrei geführt und für diese keine Beiträge zur Rentenversicherung bzw. Krankenversicherung abgeführt worden sind.
  • OLG Köln, 06.08.2018 - 16 U 162/17

    Schadensersatzanspruch gegen einen Steuerberater aufgrund unterlassener

    Fallen dem Steuerberater allerdings solche Sachverhalte auf, die er nicht klären kann, kommt eine Verpflichtung des Beraters in Betracht, den Mandanten auf die Einholung anwaltlichen Rechtsrats hinzuweisen (BGH DStR 2004, 1979, 1980).
  • LG Hamburg, 16.12.2020 - 314 O 131/20

    Umfang der Beratungs- und Prüfungspflichten eines Steuerberaters im Hinblick auf

    Stößt der Steuerberater im Zusammenhang mit der Berechnung der Höhe der abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge auf Schwierigkeiten rechtlicher oder tatsächlicher Art oder stellt sich ihm die Rechtslage als unklar dar, so darf er den sozialversicherungsrechtlichen Fragen nicht selbst nachgehen, sondern muss seinen Mandanten darauf hinweisen, dass diesbezüglich anwaltlicher Rat einzuholen ist (BGH, Urt. v. 23.09.2004 - IX ZR 148/03, DStR 2004, 1979, 1980; OLG Koblenz, Beschl. v. 13.05.2016 - 3 U 167/16 Rn. 19; OLG Köln, Beschl. v. 06.08.2018 - I-16 U 162/17 Rn. 22).

    Zum einen verlangt die Schadensberechnung einen Gesamtvermögensvergleich von dem Zeitpunkt an, in dem die Beklagte erstmals auf die Sozialversicherungspflicht hätte hinweisen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 23.09.2004, IX ZR 148/03).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2013 - L 1 KR 5/11
  • BGH, 05.03.2009 - IX ZR 173/05

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater wegen

  • LAG Hamm, 07.04.2005 - 16 Sa 1880/04

    Ausgleichsanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer nach fehlerhafter

  • OLG Frankfurt, 29.03.2023 - 4 U 133/22

    Haftung des Steuerberaters für Beratung über Sozialversicherungspflicht

  • LG Münster, 25.07.2018 - 110 O 68/17

    Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzungen aus einem Steuerberatungsvertrag

  • OLG Hamm, 01.12.2020 - 25 U 19/20

    Schadensersatz wegen vermeintlich fehlerhafter steuerlicher Beratung

  • OLG Koblenz, 09.06.2022 - 2 U 530/21
  • LG Bonn, 19.06.2015 - 15 O 444/14

    Schadenersatzbegehren wegen einer Verletzung der Pflichten aus einem

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2008 - 23 U 158/07

    Haftung des Steuerberaters wegen unrichtiger Beratung hinsichtlich der bei

  • LG Trier, 17.03.2021 - 5 O 34/20
  • LG Kiel, 16.08.2022 - 6 O 275/20

    Schadensersatzanspruch gegen einen Steuerberater wegen einer Pflichtverletzung;

  • LG Flensburg, 12.04.2018 - 4 O 113/17

    Pflicht zum Schadensersatz eines Steuerberaters bei fehlerhafter Beratung zur

  • LG Lüneburg, 08.09.2022 - 6 O 80/22
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