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   BGH, 05.04.1990 - IX ZR 16/89   

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https://dejure.org/1990,2490
BGH, 05.04.1990 - IX ZR 16/89 (https://dejure.org/1990,2490)
BGH, Entscheidung vom 05.04.1990 - IX ZR 16/89 (https://dejure.org/1990,2490)
BGH, Entscheidung vom 05. April 1990 - IX ZR 16/89 (https://dejure.org/1990,2490)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1330
  • MDR 1991, 47
  • WM 1990, 1028
  • BB 1990, 1222
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 359/71

    Kündigung - Ausschlußfrist

    Auszug aus BGH, 05.04.1990 - IX ZR 16/89
    Bereitschaft des Gekündigten zur Zusammenarbeit die für die Kündigung maßgebenden Tatsachen sind, sondern die tatsächlichen Vorfälle, die erst derartige Vorwürfe rechtfertigen (BAG, Urt. v. 17. August 1972, JZ 1973, 60).

    Dabei kommt es nicht auf einen angeblichen Verlust des Vertrauens des Kündigenden in die Zuverlässigkeit des Gekündigten an; vielmehr sind die tatsächlichen Vorfälle, die solche Vorwurfe rechtfertigen sollen, die für die Kündigung maßgebenden Tatsachen (BAG, Urt. v. 17. August 1972, aaO).

  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine

    Auszug aus BGH, 05.04.1990 - IX ZR 16/89
    Denn das Wissen eines Mitglieds des zuständigen Vertretungsorgans einer juristischen Person oder öffentlichen Körperschaft ist dieser zuzurechnen (BGH, Urt. v. 8. Dezember 1989 - V ZR 246/87, WM 1990, 524, 525; Senatsurt. v. 1. März 1984 - IX ZR 34/83, NJW 1984, 1953, 1954) [BGH 01.03.1984 - IX ZR 34/83] .
  • BGH, 19.05.1980 - II ZR 169/79

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Umdeutung einer außerordentlichen

    Auszug aus BGH, 05.04.1990 - IX ZR 16/89
    Die in BGH, Urt. v. 19. Mai 1980 - II ZR 169/79, LM AktG § 84 Nr. 4 geäußerten Zweifel, ob die Kenntnis eines Mitglieds des zur Kündigung berufenen Organs genüge, teilt der Senat nicht.
  • BGH, 01.03.1984 - IX ZR 34/83

    Zurechnung der Kenntnis des Kassierers einer Großbank von der Zahlungseinstellung

    Auszug aus BGH, 05.04.1990 - IX ZR 16/89
    Denn das Wissen eines Mitglieds des zuständigen Vertretungsorgans einer juristischen Person oder öffentlichen Körperschaft ist dieser zuzurechnen (BGH, Urt. v. 8. Dezember 1989 - V ZR 246/87, WM 1990, 524, 525; Senatsurt. v. 1. März 1984 - IX ZR 34/83, NJW 1984, 1953, 1954) [BGH 01.03.1984 - IX ZR 34/83] .
  • BGH, 24.05.1984 - IX ZR 149/83

    Fristlose Kündigung eines Internatsschulvertrages

    Auszug aus BGH, 05.04.1990 - IX ZR 16/89
    Die tatsächlichen Feststellungen sind daraufhin nachzuprüfen, ob das Berufungsgericht Rechtsvorschriften und Erfahrungssätze nicht oder nicht richtig angewendet hat und ob es bei seiner Würdigung Tatumstände übersehen oder nicht vollständig gewürdigt hat (Senatsurt. v. 24. Mai 1984 - IX ZR 149/83, NJW 1984, 2091).
  • BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 209/87

    Entscheidung über Haupt- und Hilfsanspruch im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 05.04.1990 - IX ZR 16/89
    Zur Klarstellung wird jene Feststellung ausdrücklich aufgehoben (vgl. BGHZ 106, 219, 221).
  • LG Osnabrück, 18.12.1986 - 8 O 300/86
    Auszug aus BGH, 05.04.1990 - IX ZR 16/89
    d) Aus der am 17. Juli 1986 der Beklagten zugestellten Klage der Karin L.-S. (8 O 300/86 Landgericht Dortmund) leitet die Beklagte den Vorwurf her, der Kläger habe nach Ausweitung des Kreditengagements der Firmengruppe K./S./L.-S. eine Bürgschaft der Karin L.-S. trotz des für ihn erkennbaren Risikos weiterhin als Sicherheit angesetzt und den Kreditausschuß der Beklagten nie auf die Fragwürdigkeit dieser Bürgschaft hingewiesen, obwohl er die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde für den Fall zugesagt habe, daß der Ehemann der Bürgin, Hans L.-S., eine Grundschuld bestelle, was dieser auch getan habe.
  • BGH, 18.02.2016 - III ZR 126/15

    Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kinderkrippenbetreibers

    (2) Nach diesen Maßgaben lässt die Würdigung des Berufungsgerichts, der Kläger - den als Kündigenden hierfür die Darlegungs- und Beweislast trifft (s. etwa BGH, Urteil vom 5. April 1990 - IX ZR 16/89, NJW-RR 1990, 1330, 1331) - habe einen solchen wichtigen Grund nicht nachzuweisen vermocht, einen Rechtsfehler nicht erkennen.
  • OLG München, 14.03.2012 - 7 U 681/11

    Vorstandmitglied einer Aktiengesellschaft: Abberufung bzw. Widerruf der

    Selbst unter dieser Prämisse begann die Zweiwochenfrist mit Ablauf des angemessen kurzen Zeitraums (vgl. MünchKomm/Spindler, a.a.O.; in diese Richtung auch BGH, Urteil vom 5.4.1990 - IX ZR 16/89 - WM 1990, 1028 ff., zitiert nach juris, dort Rz. 18) und war damit im Zeitpunkt der Kündigung ebenfalls längst abgelaufen.
  • KG, 31.03.2009 - 24 W 183/07

    Frist für die Kündigung des Verwaltervertrages wegen Pflichtverletzungen

    Aufgrund dieser organschaftlichen Befugnisse des Verwaltungsbeirats erscheint es angemessen, die Antragsgegner so zu behandeln, als ob die Wohnungseigentümergemeinschaft informiert gewesen wäre, sofern der Verwaltungsbeirat diese nicht in angemessener Zeit einberufen hat, nachdem er selbst Kenntnis erlangt hat (so für die Kenntnis der Generalversammlung einer Genossenschaft bei entsprechender Kenntnis des Aufsichtsrats BGH NJW 1984, 2689 -2690 und BGH NJW-RR 2007, 690 -692 und für die Wissenszurechnung eines Mitglieds des für die Kündigung zuständigen Organs BGH, Urt.v. 05.04.1990, Az.: IX ZR 16/89, dokumentiert bei juris).
  • OLG Frankfurt, 12.04.2006 - 21 U 37/05

    GmbH & Co KG: Zustandekommen eines Anstellungsvertrages

    Ist - wie im vorliegenden Verfahren - das gesetzliche Vertretungsorgan zuständig, genügt die Kenntnis eines einzelnen Mitgliedes, dessen Wissen der juristischen Person zuzurechnen ist (BGH, NJW-RR 1990, 1330; WM 1990, 524; NJW 1984, 1953).
  • OLG Stuttgart, 05.06.2019 - 3 U 92/19

    Anspruch auf Maklerlohn nach Abschluss eines Kaufvertrags mit hinausgeschobener

    Wenn der Makler die Gelegenheit zum Vertragsschluss nachgewiesen hat und seiner Tätigkeit der Abschluss des Hauptvertrags in angemessenem Zeitabstand folgt, ergibt sich daraus der Schluss auf den Ursachenzusammenhang zwischen beiden von selbst (BGH, WM 2008, 883 mit Verweis auf BGHZ 141, 40, 44 = WM 1990, 1028 und BGH, Urteil vom 6. Juli 2006 = WM 2006, 1958 = NJW 2006, 3062, 3063 Rdn. 18).
  • LAG Niedersachsen, 10.11.1994 - 1 Sa 1132/94

    Streitigkeit über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung;

    Es ist also auf das zum Vertrauensverlust führende Ereignis abzustellen (BGH 5. April 1990 IX ZR 16/89 = EzA § 626 BGB Ausschlußfrist Nr. 3).
  • LAG Niedersachsen, 22.12.1994 - 1 Sa 1132/94
    Es ist also auf das zum Vertrauensverlust führende Ereignis abzustellen (BGH 5. April 1990 IX ZR 16/89 = EZA § 626 BGB Ausschlußfrist Nr. 3).
  • LG Hannover, 06.03.2009 - 1 O 54/05

    Anspruch auf Festellung eines fortbestehenden Dienstverhältnisses trotz mehrerer

    Vorliegend kann jedoch auf die Kenntnis des Verwaltungsrates am 27.01.2005 nicht abgestellt werden, weil die Einberufung des Verwaltungsrates von dem Einberufungsberechtigten nach dessen Kenntniserlangung von dem Kündigungssachverhalt unangemessen verzögert wurde; die Beklagte zu 1) muss sich deswegen so behandeln lassen, als wäre der Verwaltungsrat mit der billigerweise zumutbaren Beschleunigung einberufen worden (vgl. BGHZ a.a.O.; BGH NJW-RR 1990, 1330, bei [...] Rdnr. 17 und 18).
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